Neben- und Hilfsbetriebe |
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Die Nebenbetriebe des
Triebwagens
waren umfangreicher, als dies bei
Lokomotiven
der Fall gewesen wäre. Auch hier wurde mit einer
Spannung
von 1000
Volt
gearbeitet und diese wurde ab einer
Anzapfung
im
Transformator
abgenommen. Diese Spannung stellte man schliesslich der
Zugsheizung
zur Verfügung. Damit diese Heizleitung geschaltet werden konnte, war die
Anzapfung mit einem Heizhüpfer verbunden worden. Wie bei den Lokomotiven wurde diese Leitung zu den beiden Stossbalken geführt und stand dort den angehängten Wagen zur Verfügung. Da bei diesen Triebwagen kein Heizkabel mehr vorhanden war, wurden lediglich unter dem rechten Puffer die Steckdosen montiert.
Man musste daher zum Kabel des Wagens zurückgreifen. Fehlte jedoch
das Kabel auch dort, konnte das im
Gepäckabteil
mit-geführte
Hilfsheizkabel
benutzt werden.
Noch haben wir aber das Ende der Nebenbetriebe nicht erreicht. Die
Heizleitung ab dem Heizhüpfer wurde auch dazu genutzt um die
Widerstände
der Abteile, der
Plattformen
und des
Gepäckabteils
mit der notwendigen
Spannung
zu versorgen. Diese Lösung hatte den Vorteil, dass die Abteile bei
ausgeschalteten
Triebwagen
auch ab einer stationären Anlage geheizt werden konnten. Dabei musste
jedoch der Heizhüpfer kontrolliert werden.
Es ist Ihnen sicherlich aufgefallen, dass ich die
Heizungen
in den
Führerständen
nicht erwähnt habe. Der Grund dafür war, dass diese nicht an der normalen
Heizung angeschlossen wurden. Vielmehr wurde die Heizung im Führerstand
von den Nebenbetrieben getrennt und dafür an den
Hilfsbetrieben
angeschlossen. Dadurch konnten dort Heizkörper von anderen Fahrzeugen
verbaut werden und die Heizung arbeitete unabhängig.
Die
Hilfsbetriebe
wurden ab einer eigenen
Spule
mit
Spannung
versorgt. Das erlaubte eine galvanische Trennung des
Stromkreises
vom Kasten und von der restlichen elektrischen Ausrüstung. Diese Lösung
wurde schon bei anderen Fahrzeugen angewendet und hatte sich dort bewährt.
Selbst die Spannung legte man bei 220
Volt
Wechselstrom
mit 16 2/3
Hertz
auf dem gleichen Wert fest. Das ermöglichte zum Teil Reduktionen im
Lagerbestand.
Spezielle
aussen am
Triebwagen
angebrachte Steckdosen erlaubten es, dass die
Hilfsbetriebe
des Triebwagens auch ab einer externen Versorgung betrieben werden
konnten. Ein spezieller Umschalter verhinderte, dass durch die Steckdose
der
Transformator
unter
Spannung
gesetzt werden konnte. Für die Verbraucher an den Hilfsbetrieben gab es
jedoch keinen Unterschied, so dass diese auch jetzt ohne Einschränkungen
funktionierten.
Eine einfache
Sicherung
schützte die
Hilfsbetriebe
vor Schäden durch einen
Kurzschluss.
Zusätzlich wurden aber die Verbraucher mit zusätzlichen Sicherungen
versehen, so dass nicht gleich die gesamten Hilfsbetriebe ausfielen. Ein
totaler Ausfall der Hilfsbetriebe hätte dafür gesorgt, dass der
Triebwagen
abgeschleppt werden musste. Daher versuchte man die Einschränkungen
möglichst gestaffelt zu gestalten.
Mit eigenen
Sicherungen
versehen wurde die
Ventilation.
Der angeschlossene Motor setzte einen
Ventilator
in Bewegung, der wiederum frische Luft im Bereich der im Dach
eingelassenen Lüftungsgitter bezog. Diese Luft wurde beschleunigt und
vorbei an den Ölkühlern durch die geschlossenen Kanäle zu den
Fahrmotoren
gepresst. Dort gelangte die Luft wieder ins Freie. Speziell war, dass
diese Ventilation keine Abstufungen der
Leistung
hatte.
Durch den Luftbezug im Dachbereich wurde saubere Luft angezogen.
Das führte bei den
Fahrmotoren
dazu, dass diese nicht nur gekühlt, sondern auch gereinigt wurden.
Besonders die Reinigung mit der
Ventilation
war wichtig, weil die Motoren teilweise über eine Eigenventilation
verfügten, die nicht nur saubere Luft zu den Fahrmotoren presste. Dank der
immer laufenden Fremdventilation war jedoch dieser Schmutz kein Problem,
da er unverzüglich ausgeblasen wurde.
Damit die
Fahrmotoren
beim elektrischen Bremsbetrieb erregt werden konnten, musste eine
Umformergruppe
aus dem
Wechselstrom
der
Hilfsbetriebe
eine
Gleichspannung
für die Erregung erzeugen. Damit funktionierte die eigentlich von der
Fahrleitung
unabhängige
Widerstandsbremse
nur, wenn in derselben
Spannung
vorhanden war und der
Triebwagen
eingeschaltet wurde. Fiel die Spannung der Fahrleitung aus, war die
elektrische
Bremse unbrauchbar.
Mit einem elektromagnetischen Schütz angeschlossen und ebenfalls
mit einer eigenen
Sicherung
versehen, wurde der Motor des
Kompressors.
Durch diesen Schalter konnte der Kompressor geschaltet werden. Der Schütz
sorgte dafür, dass der Druck in den
Hauptluftbehältern
mit Hilfe eines
Druckschwankungsschalters
auf dem benötigten Wert gehalten werden konnte. Eine manuelle Ergänzung
der
Druckluft
war ebenfalls möglich.
Dank dem Schütz konnte der
Kompressor
auch eingeschaltet werden, wenn keine
Druckluft
mehr vorhanden war. Das führte nun dazu, dass man mit Hilfe des
Depotstromes
den Kompressor einschalten konnte. Dadurch wurde die Druckluft ergänzt
ohne dass das Fahrzeug in Betrieb genommen werden musste. Eine Lösung, die
nicht so schweisstreibend war, wie wenn man mit der
Handluftpumpe
arbeiten musste.
Auch in den beiden
Führerständen
waren Verbraucher für die
Hilfsbetriebe
vorhanden. Dazu gehörte eine Steckdose, die
Heizungen
des
Führerraumes
und der Fenster, sowie die Anzeige der
Fahrleitungsspannung.
Letztere stand daher erst zur Verfügung, wenn der
Triebwagen
eingeschaltet worden war. Es musste daher immer ein Einschaltversuch
unternommen werden um zu kontrollieren, ob in der Fahrleitung die
benötigte Spannung vorhanden ist. An einer weiteren Umformergruppe wurde die Lad-ung der Batterien angeschlossen. Die Umformer-gruppe begann zu laufen, wenn der Triebwagen unter Spannung gesetzt wurde.
Auch hier gab es ausser der
Sicherung
mit einem
Schaltautomat
keinerlei Schaltungen. Damit war gesichert, dass die
Batterie
sofort nach dem Ein-schalten des
Triebwagens
geladen wurde. Diese Anschlussart war schon immer gewählt worden und
stellte hier keine Besonderheit dar. Damit haben wir den Triebwagen mit Ausnahme weniger Teile aufgebaut. Es wird Zeit, dass wir das Fahrzeug auf die Waage stellen und so die Gewichte überprüfen. Der Triebwagen hatte ein totales Gewicht von 82 Tonnen erhalten. Davon wurden 51 Tonnen für die Adhäsion genutzt.
Damit hatten die
Triebachsen
Achslasten
zwischen 11.5 und 13 Tonnen. Bei den
Laufachsen
waren hingegen lediglich 7.5 Tonnen vorhanden.
Diese Leergewichte stiegen jedoch mit der Belad-ung an. So konnte
man im
Gepäckabteil
2 000 Kilogramm zuladen, so dass dort die eher geringeren
Achslasten
auf den
Triebachsen
vorhandenen waren. Daher wurden die 13 Tonnen auch jetzt nicht
überschritten. Bei den Reisenden rechnete man für zehn Personen mit Gepäck
ungefähr eine Tonne. Das bedeutete, dass nun nochmals 14 Tonnen dazu
gerechnet werden konnten.
Voll besetzt erreichte der
Triebwagen
daher ein Gewicht von 98 Tonnen. Wie genau dieser Wert zu nehmen war,
zeigt die Tatsache, dass die Stehplätze nicht eingerechnet wurden. Die
oben erwähnte Formel wurde anhand der belegten Sitzplätze erhoben.
Standen alle Leute im Zug auf, war dieser leer und
somit ganze 14 Tonnen leichter. Daher konnte man die Betriebsgewichte nie
so genau angeben, wie das bei einer
Lokomotive
der Fall war.
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