Steuerung des Triebwagens |
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Für die Steuerung eines Fahrzeuges musste eine von der Versorgung
unabhängige Lösung gefunden werden. Bei den Dampflokomotiven ging das noch
einfach, denn man benötigte dort ein Streichholz um das Feuer zu
entfachen. Fehlte das Streichholz, fuhr auch die Dampflokomotive nicht
los. Bei elektrischen Fahrzeugen sind jedoch umfangreichere Funktionen
vorhanden, so dass man hier eine passende Steuerung benötigte.
Ein als
Steuerstromnetz
bezeichnetes
Bordnetz hatte dabei die Aufgabe, alle für die Steuerung und
Bedienung wichtigen Funktionen zu garantieren. Dabei wurde auch hier
darauf geachtet, dass nicht zu viele spezielle Ersatzteile benötigt
wurden. Wobei hier gesagt werden kann, dass gerade im Bereich der
Steuerung zwischen den
Triebfahrzeugen
kaum Unterschiede zu finden waren. Hier galten zudem auch internationale
Abkommen. Da das Bordnetz auch zur Verfügung stehen musste, wenn der fahrende Triebwagen ausgeschaltet war, musste man es mit Batterien stützen und so die Versorgung sicherstellen. Nur Batterien konnten elektrische Energie länger-fristig speichern und so die notwendige Versorgung sicherstellen.
Batterien arbeiten grundsätzlich mit
Gleichstrom,
so dass für das
Bordnetz nur dieses
Stromsystem
verwendet werden konnte. Um die internationalen Abkommen einzuhalten, kamen Bleibatterien zum Einsatz, die eine genorm-te Grösse hatten. Diese Normen galten sowohl für die Abmessungen, als auch für die Werte.
Dabei kamen Modelle zur Anwendung, die eine
Spannung
von 18
Volt
abgeben konnten. Unter all den möglichen Schaltungen wurde die Lösung mit
in Reihe geschalteten
Batterien
verwendet. Damit wurde eine Spannung von 36 Volt
Gleichstrom
erreicht.
Insgesamt wurden in jedem Teil zwei solcher
Batterien
eingebaut. Damit hatte der
Triebwagen
vier Batterie erhalten. Das war wichtig, weil hier mehr Funktionen über
die Steuerung geschaltet wurden, als es bei
Lokomotiven
der Fall war. Einfach gesagt kann man sagen, dass zwei Batterien für die
Beleuchtung
verantwortlich waren. Da dies jedoch in der Schaltung nicht berücksichtigt
wurde, sprechen wir einfach vom
Bordnetz.
Damit die
Bleibatterien
immer mit der vollen Kapazität zur Verfügung standen, mussten diese
während dem Betrieb wieder geladen werden. Dazu war die von den
Hilfsbetrieben
versorgte
Umformergruppe
vorgesehen. Dieser
Umformer
wandelte den
Wechselstrom
der Hilfsbetriebe in
Gleichstrom
mit passender
Spannung
für die
Batterien
um. Die
Leistung
war so ausgelegt worden, dass der
Triebwagen
betrieben werden konnte und dass die Batterien ausreichend geladen wurden.
Wurde der
Triebwagen
mit Hilfe des
Bordnetzes eingeschaltet, wurden die
Hilfsbetriebe
unverzüglich mit
Spannung
versorgt. Damit setzte die Ladung der
Batterien
wieder ein. Sollte es trotzdem zur Situation kommen, dass die Spannung der
Batterien nicht ausreichend war, konnte die
Batterieladung
mit dem
Depotstrom
verwirklicht werden. Ein Wechsel der Batterien war anfänglich nur schwer
möglich und daher nicht vorgesehen.
Aktiviert wurde die Steuerung mit Inbetriebnahme des
Triebwagens.
Dabei standen gewisse Funktionen bereits ab
Batterie
zur Verfügung, wenn das Fahrzeug betreten wurde. Dazu gehörte die
Beleuchtung
der
Führerstände,
der Durchgänge und der Apparatekasten. Diese mussten schliesslich
funktionieren, damit das
Lokomotivpersonal
den Weg zum Schalter auch in der Nacht fand. Wobei man dabei durch die
dunklen
Fahrgasträume
gehen musste. Mit Besetzen eines Führerstandes wurde die Steuerung voll-ständig aktiviert. Damit waren nun auch die Überwachungs-funktionen aktiv und der weitere Prozess zur Inbetriebnahme konnte gesichert erfolgen.
Bei einer Störung konnte der Lokführer anhand der
Relais
kontrollieren, welche Komponente einen Fehler hatte. Einzig das Relais zur
Kontrolle der Minimalspannung besass keine Anzeige, da es nur den
Hauptschalter
auslöste. Neben der Inbetriebnahme des Triebwagens ab einem Führer-stand, gab es noch die Möglichkeit das Fahrzeug ab einem anderen Fahrzeug einzuschalten.
Dieses Fahrzeug konnte ein weiterer baugleicher
Triebwagen,
oder aber ein
Steuerwagen
sein. Die dazu notwendige elektrische
Verbindung
der
Vielfachsteuerung
stand an den
Stossbalken
mit einer entsprechenden Steckdose bereit. Das Kabel für die
Fernsteuerung
wurde im
Gepäckabteil
mitgeführt.
Diese Fern- und
Vielfachsteuerung
nach dem System SAAS war von der BLS-Gruppe
nicht gewünscht worden, wurde jedoch mitgeliefert. Das Prinzip der
Einrichtung war jedoch simpel einfach, denn alle Befehle aus dem
Führerstand
mussten elektrisch übertragen werden. So konnten diese auch über die
Vielfachsteuerung übertragen werden. Für die Steuerung spielte es keine
Rolle mehr, woher die Signale genau stammten.
Da es sich beim
Triebwagen
selber um ein Fahrzeug handelte, das aus zwei einzelnen Teilen bestand,
musste man die Signale elektrisch übermitteln. So wurde eigentlich die
Fern- und
Vielfachsteuerung
auch innerhalb des Triebwagens benötigt, was letztlich auch der Grund war,
dass man die Steckdosen montierte und auf dem Triebwagen ein Kabel
deponierte. Bei der geringen Anzahl Triebwagen und da es keine
Steuerwagen
gab, war die Einrichtung nutzlos.
Natürlich war auch die
Stirnbeleuchtung
an der Steuerung angeschlossen worden. Diese musste jedoch durch den
Lokführer eingeschaltet werden. Man montierte daher für diesen Zweck
insgesamt vier Lampen, die in Form eines A an den beiden
Fronten
angeordnet wurden. Dabei kamen im Bereich des Daches zwei Lampen
übereinander zum Einbau. Die untere mit einem
Sonnendach
versehene Lampe besass als einzige der vier Lampen ein rotes Glas.
Die beiden unteren über den
Puffern
angeordneten Lampen wurden etwas grösser ausgeführt. Sie konnten neben dem
normalen Licht auch ein
Fernlicht
erzeugen. Damit war die BLS-Gruppe
in diesem Punkt wesentlich weiter, als die Schweizerischen Bundesbahnen
SBB, die solche
Scheinwerfer
nicht als notwendig ansahen. Jedoch war die Lichtausbeute dieser
Scheinwerfer so gering, dass am Tag das Fernlicht eingeschaltet werden
musste.
Jedoch verhinderten die
Scheinwerfer,
dass die Lampen unten rot zeigen konnten. Das war besonders beim
signalisieren des
Zugschlusssignales nötig. Damit dieses wichtige
Signalbild
gezeigt werden konnte, war unter der Lampe unten links über dem
Puffer
normale eine Halterung für die üblichen Schlusssignale vorhanden. Diese
Lösung war bei der BLS-Gruppe
bisher immer verwendet worden und wurde daher nicht geändert.
Weil
unten nicht rot signalisiert werden konnte, war es dem
Triebwagen
nicht möglich alle in der Schweiz gültigen
Signalbilder
zu zeigen. Mit der oberen roten Lampe konnte die Fahrberechtigung auf dem
rechten
Gleis
einer Doppelspur gezeigt werden. Das bei den Schweizerischen Bundesbahnen
SBB eingeführte Warnsignal mit drei roten Stirnlampen konnte jedoch, wie
die Kreuzungs-verlegung, nicht gezeigt werden.
Es war zur Überwachung des Lokführers eine
Sicherheitssteuerung
Asega eingebaut worden. Diese wurde nach dem Muster der Schweizerischen
Bundesbahnen SBB ausgeführt und konnte sowohl die Funktion «Langsamgang»
als auch die Funktion «Schnellgang»
überwachen. Die wegabhängige Einrichtung arbeitete dabei mit den gleichen
Distanzen und Warnmeldungen, wie das bei den
Staatsbahnen
auch der Fall war.
Nicht vorhanden war hingegen die
Zugsicherung.
Diese bei den Schweizerischen Bundesbahnen SBB schon länger angewendete
Einrichtung gab es auf den Strecken der BLS-Gruppe
schlicht noch nicht. Spannend dabei war, dass zumindest zwei der drei
Triebwagen
im späteren Betrieb regelmässig den
Bahnhof
von Bern anfahren sollten. Dort war die Zugsicherung vorhanden, so dass
die Triebwagen auch die entsprechenden Signale befuhren.
Damit haben wir eigentlich die der Steuerung zugeordneten
Funktionen kennen gelernt, die auch auf einer
Lokomotive
zu finden gewesen wären. Trotz der Möglichkeit den
Triebwagen
fernsteuern zu können, war kein
Schleuderschutz
vorhanden. Das zeigt, dass niemand beabsichtigt hatte, die Möglichkeit zu
nutzen und es daher eine
Vielfachsteuerung
war, die nur als Luxus eingebaut wurde und daher nichts nützte. Wir können nun zu den Funktionen der Steuerung wechseln, die es bei Wagen gab und daher auch hier angewendet werden mussten. Dazu gehörte zum Beispiel die Beleuchtung in den Abteilen.
Diese musste schliesslich weiter leuchten, wenn der
Triebwagen
im
Endbahnhof
ausgeschaltet wurde, oder wenn dieser auf der Fahrt eine
Fahrleitungs-schutzstrecke
passierte. Das war nur möglich, wenn die Steuerung die
Beleuchtung
übernahm. Weil mit diesen zusätzlichen Lampen viel mehr Verbraucher an der Steuerung angeschlossen wurden, war es nötig geworden, die Kapazität der Batterien zu erhöhen.
Daher wurden hier vier statt der üblichen zwei
Batterien
verwendet. Jedoch sollte der ausge-schaltete
Triebwagen
nicht zu lange mit einge-schalteter
Beleuchtung
abgestellt werden. Notfalls konnte diese in Jedem Abteil separat
ausgeschaltet werden. Sehr aufwendig gestaltet wurde die Ansteuerung der Türen. Um diese zu öffnen, betätigte der Reisende einen Taster. Daraufhin leitet die Steuerung einen Impuls weiter, der die Türe mit Hilfe von Druckluft öffnete.
Notfalls, oder wenn der remisierte
Triebwagen
übernommen werden musste, war es möglich die Türe von Hand zu öffnen und
so den Zugang frei zu geben. Jedoch durfte dann keine Verriegelung
anliegen.
Die Verriegelung der Türen konnte durch den Lokführer eingeleitet
werden. Damit gab er auch gleich den Impuls, dass die Türe geschlossen
wird. Die pneumatische Regelung versorgte den Schliesszylinder mit
Druckluft.
Die Türen wurden nun geschlossen und konnten nur gegen die Kraft der
Druckluft geöffnet werden. Eine Überwachung in Form eines
Einklemmschutzes
gab es jedoch nicht, die Türe wurde einfach zugeknallt.
So lange dieser Schliessbefehl vorhanden war, oder wenn sich der
Triebwagen
in Bewegung setzte, war die Türe mit
Druckluft
blockiert und konnte nicht mehr geöffnet werden. Daher konnte bei
Stillstand des Triebwagens nur der Lokführer die Türen frei geben, so dass
sie von den Reisenden geöffnet werden konnten. Somit hatte der Triebwagen
durchaus Einrichtungen, die als fortschrittlich angesehen werden konnten.
Gewisse Funktionen der Steuerung wurden jedoch nicht durch den
Lokführer, sondern durch den
Zugführer
ausgelöst. Dazu gehörte die
Lautsprecheranlage,
die es erlaubte die angefahrenen
Stationen
und
Haltestellen
anzukündigen oder spezielle Hinweise zu übermitteln. Jedoch wurde die
Anlage eher bei Ausflugsfahrten für Hinweise auf Sehenswürdigkeiten oder
zum Abspielen von Musik gedacht. Die BCFe 4/8 waren daher auch für den
Ausflugsverkehr geeignet.
Wirklich neu war jedoch ein zusätzlicher Druckknopf an der Seite
des Zuges. Damit konnte der
Zugführer
dem Lokführer ein Signal übermitteln, das die Zustimmung zur Abfahrt gab.
Der Lokführer konnte so den Zug in Bewegung setzen, ohne dass er optisch
den Zugführer suchen musste. Diese Lösung erleichterte den Vorgang bei der
Abfahrt eines Zuges in engen
Kurven
und wurde vom Personal häufig genutzt. Jedoch durften die Türen erst
verriegelt werden, wenn der Zugführer im Zug war.
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