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Obwohl die Anschaffung der
Neigezüge
als gleich teuer erachtet wurde, konnte so Geld gespart werden, da von den
anderen zu beschaffenden Fahrzeugen auch weniger benötigt wurden. Somit
war der Entscheid gefallen und die Beschaffung der neuen Neigezüge nahm
ihren Anfang. Nur, bisher gab es diese
Triebzüge
nur in den Köpfen, gebaut war schlicht nichts. Skeptiker meinten sogar, dass man in der Schweiz gar keine Neigezüge einsetzen könnte. Fachkreise sahen das etwas anders. Denn die Idee mit Neige-zügen war nicht neu.
Seinerzeit war selbst die Schweiz bei der Entwick-lung von
Neigezügen
beteiligt. Davon zeugten im-mer noch die
Einheitswagen des Typs III, die für den Einbau einer
Neigetechnik
vorbereitet waren.
Die Probleme lagen damals bei der
Lokomotive.
Diese hatte keine Kastenneigung und geriet daher arg in Seitenlage. Mit
der neuen Baureihe Re 460 hatte man
das jedoch nachgebessert. Sie schaffte, was angeblich nur mit der
Neigetechnik
zu schaffen war. Sie konnte die
Kurven
mit gut 20% Überschuss befahren und beanspruchte dabei das
Gleis
nicht viel stärker, als normal.
Wer als Kind mit der Modellbahn spielte weiss, dass auch enge
Bögen mit hoher Geschwindigkeit befahren werden können. Wer hat damals
nicht versucht mit vollem Tempo in der engen
Kurve
zu entgleisen? Es gelang nicht immer und zum Glück hatten diese Züge keine
Reisenden, denn die waren letztlich das Problem und nicht die Technik der
Eisenbahn.
Reisezüge
können
Kurven
nur mit einer bestimmten Geschwindigkeit befahren. Diese ist durch die auf
die Reisenden wirkende Fliehkraft ausgelegt. Sie merken nur einen leichten
Druck, wenn der Zug in die Kurve fährt. Würde er schneller könnte es sie
kräftig gegen die Aussenseite drücken. Wenn sie sich jedoch wie ein
Motorradfahrer in die Kurve legen, geht es schneller.
Nur, die Technik von damals konnte nicht verwendet werden. Die
Schweiz musste die Tauglichkeit der Idee umfassend abklären. Dabei blickte
man über die Grenzen und vor allem auf die besondere Idee der Cisalpino
AG, die mit neuen
Neigezügen
kurze
Fahrzeiten
durch die Alpen anbieten wollte. Die dabei verwendete Technik basierte auf
den Lösungen der italienischen Pendolini. Da der italienische Zug nicht zur Fahrleitungsspann-ung der Schweiz passte, musste eine Lokomotive den Zug ziehen. Dazu hatte man die Baureihe Re 4/4 IV gewählt.
Diese hatte wegen den höheren
Federn
eine etwas besser seitliche Stabilität und mit 160 km/h war auch die
Reserve bei der Geschwindigkeit vorhanden. So war diese besondere
Komposition
überall in der Schweiz zu sehen.
Damit war klar, auch in der Schweiz konnten neu-artige
Neigezüge
eingesetzt werden. Die Anlagen mussten zwar leicht angepasst werden, aber
das konnte mit den üblichen Arbeiten zum Unterhalt verwirklicht werden.
Die Schweiz war für Neigezüge bereit, nur die
Pendolini
waren nicht für das Konzept geeignet, denn man benötigte einen ganz
speziellen Zug für das Konzept
Bahn 2000.
Daher begann man damit, ein
Pflichtenheft
für einen
Neigezug
auszuarbeiten. Dieses wurde einem Werkvertrag als Anhang angefügt. Dabei
war auch der Werkvertrag spannend, so dass wir uns zuerst damit befassen
müssen. Warum das so war, ist einfach zu erklären, denn diese Lösung gab
es in der Schweiz bisher noch nicht in diesem Umfang.
Bei der
Ausschreibung
dieser Fahrzeuge wurde nicht mehr nur die Beschaffung des Fahrzeuges
berücksichtigt, sondern auch dessen Unterhalt im Betrieb, die Reinigung
und der Energieverbrauch auf der Fahrt wurden ebenfalls berücksichtigt.
Daher wurden viele Punkte, wie die Kosten für den Unterhalt, in diesen
Werkvertrag einbezogen und daher mit den Herstellern abgeklärt.
Im
Pflichtenheft
wurden erstmals nicht mehr genaue technische Anforderungen an das neue
Fahrzeug verlangt. Die Hersteller wurden vielmehr angewiesen sich an
bestimmte Normen zu halten. So wurde zum Beispiel beim Brandschutz nicht
mehr verlangt wo und wie dieser genau zu gestalten war, sondern es wurde
lediglich auf die Brandschutzstufe 2 nach DIN 5510 Teil 1 verwiesen.
Die Hersteller mussten daher selber darum besorgt sein, dass diese
Normen eingehalten wurden. Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB hatten
sich so auch etwas aus der Verantwortung verabschiedet. Heute wissen wir,
dass dies lediglich ein erster Schritt zu einer neuen Politik bei der
Beschaffung war und der
Neigezug
auch hier eine Neuerung einläutete. Gefordert wurde ein Trieb-zug, der über eine aktive Ka-stenneigung verfügte und der bei einer Länge unter 200 Meter alle Merkmale eines Fernverkehrszuges anbieten konnte.
Dazu waren
Speisewagen, Gepäckabteile
und natürlich die Abteile in den beiden damals üblichen
Wagenklassen
vorgesehen. Punkte, die eigentlich klar waren und die den
Triebzug
ETR 470 schlicht verhinderten.
Die Länge wurde bewusst so gewählt, denn man konnte so mit zwei
gleichen Zügen die
Bahnsteige
der
Bahnhöfe,
die auf 400 Meter genormt waren, anfahren. Daher war auch klar, die Züge
sollten mindestens zu zweit verkehren können.
Neigezüge
mit
Vielfachsteuerung
gab es bisher schlicht noch nicht, aber letztlich war das nur ein kleines
von vielen Problemen.
Die verfügbare Anzahl Sitzplätze wurde dabei auch definiert und
diese schloss den bereits vorhandenen
Pendolino
schlicht aus. Im neuen Zug, der als
ICN,
was für
Intercityneigezug
stand, bezeichnet wurde, sollten 130 Reisende in der ersten
Wagenklasse
einen Sitzplatz finden. Dazu kamen dann noch 330 Personen in der zweiten
Wagenklasse und spezielle
Businessabteile,
sowie ein
Speisewagen.
Bei einer Länge des Zuges von weniger als 200 Meter, schaffte das
kein
Neigezug
aus der vorhandenen Palette. Noch nie wurden in einem
Triebzug
mit
Neigetechnik
so viele Sitzplätze eingebaut. Ein Punkt, der jedoch in der Schweiz extrem
wichtig war, denn die Leute mussten genug Platz haben, denn man befuhr
Strecken, die eigentlich mit
Doppelstockwagen
befahren werden sollten. Warum waren die Sitzplätze der vorhandenen Züge so ein Problem? Um den bei elektrischen Zügen be-nötigte Stromabnehmer in seiner Position zu hal-ten, waren bisher Portale verwendet worden.
Diese waren direkt mit dem
Drehgestell
verbunden und so bewegte sich der
Stromabnehmer
seitlich nicht mehr. Jedoch benötigten diese
Portale
wert-vollen Platz.
Auch neu bei der Beschaffung war, dass nicht mehr verlangt wurde,
dass eine bestimmte Anzahl
Fahrmotoren
einer bestimmten
Bauart
verwendet werden sollten, sondern es wurde den Herstellern klar
vorgegeben, welche
Streckenprofile
für die Bestimmung der
Leistung
und der
Zugkraft
zu berücksichtigen sind. Wie viel Leistung dazu benötigt wurde, durften
dann gerne die Hersteller berechnen.
Genauer heisst das, der neue
Neigezug
musste die angegebenen Strecken der Schweiz mit maximal 160 km/h befahren
können. Auf speziellen
Neubaustrecken waren dann bis zu 200 km/h gefordert worden. Auf
bisherigen Strecken fuhr man bisher nur auf wenigen Abschnitten 160 km/h,
davon waren damals aber kaum Strecken für diesen Neigezug vorhanden.
Hier soll noch ein Hinweis helfen, denn
Neigezüge
können nicht nur schneller um
Kurven
fahren, sie sollten auch auf bestehenden geraden Abschnitten schneller
sein. Auch die dort vorhandenen leichten Bögen konnten schliesslich
schneller durchfahren werden. Ein Punkt, der bedeutete, dass der Neigezug
160 km/h erreichen sollte, wo das bisher nicht möglich war. Die Strecken für den ICN führten ent-weder von St. Gallen, oder Basel über Biel/Bienne nach Lausanne und Genè-ve. Aber auch die Strecke über den Gotthard führte man auf. Letztere gab die geforderte Dauerleistung vor.
Jedoch waren dort mit dem neuen Zug keine Einsätze geplant, aber
die Schweizerischen Bundesbahnen SBB wollten sich diese
Option
offen behal-ten, was letztlich gut sein sollte. Der neue ICN musste für die schwei-zerischen Umweltbedingungen und für die Bahninfrastruktur der SBB ausge-legt werden.
Die wesentlichen Parameter waren, die Umgebungstemperaturen von –
25 °C bis + 40 °C und die „Simplon-festigkeit“.
Das heisst ein kurzer Wechsel zwischen – 20°C auf + 27 °C und 100%
Luftfeuchtigkeit mussten ohne Störung möglich sein.
Daneben galt es aber auch Schnee und
Eisansammlungen
zu berücksichtigen und die Seitenwindstabilität bis zu einer
Windgeschwindigkeit von 25 m/s zu beachten. Dies entsprach 90 km/h und
somit einem kräftigen Sturm. Es waren aber auch jene Geschwindigkeiten,
die in besonders gefährdeten Gebieten dank dem Föhn regelmässig auftreten
konnten.
Gerade die Stabilität bei Seitenwind war ein Problem, mit dem man
bei
Neigezügen
vermehrt rechnen musste, da sie wegen der aktiven Neigung anfälliger auf
Seitenwind waren. Der Grund lag alleine bei der Tatsache, dass sich die
Luft besser unter das Fahrzeug bewegen konnte. Dadurch stiegen dort der
Druck und das Fahrzeug konnte aus den
Schienen
gehoben werden. Um es nicht unerwähnt zu lassen, die Spurweite und die Fahrleitungsspannung mussten natürlich auch noch einge-halten werden. Wobei hier deutlich darauf hingewiesen wurde, dass der Neigezug in der Schweiz eingesetzt werden sollte.
Die erwartete Ausrüstung mit dem für Italien geeigneten
Gleichstrom
war von den Schweizerischen Bundesbahnen SBB nicht gefordert worden. Es versteht sich von selber, dass solch offene Angaben nicht in jedem Bereich berücksichtigt werden konnten. Gewisse für die SBB-Infrastruktur verbindliche Schnittstellen mussten ebenfalls genau definiert werden.
Darunter sind zum Beispiel die
Zugsicherung
und der
Zugfunk
zu finden. Aber auch
Bahnsteighöhen
wurden in diesen Punkten erwähnt. Die Bindung an die Infrastruktur bedingte auch, dass die entsprechenden Angaben den Herstellern mitgeliefert wur-den.
Nötig wurden solche banal erscheinenden Hinweise dadurch, dass die
neuen
Triebzüge
international ausgeschrieben werden sollten und dass diese Hersteller mit
den Normen und Regeln in der Schweiz nicht vertraut waren.
Deshalb wurde das
Pflichtenheft
für diesen
Triebzug
umfangreicher, wie man das von früheren
Ausschreibungen
her gewohnt war. Es konnte nicht mehr von einem Heft gesprochen werden,
sondern es handelte sich bereits um ein dickes und schweres Buch. Dieses
musste von den Konstrukteuren gelesen und anschliessend bei der Planung
umgesetzt werden. Die hier gewählte Ausschreibung sollte in Zukunft bei den weiteren Ausschreibungen der Schweizerischen Bundesbah-nen SBB ebenfalls berücksichtigt werden. Dazu wurde der erwähnte Werkvertrag geschaffen, der alle Punkte regelte.
In Zukunft wollten die
Staatsbahnen,
nur noch so Fahrzeuge beschaffen. Der individuell auf die Bahnen
zugeschnittene Zug sollte es daher nicht mehr geben. Die Idee mit Fahrzeugen aus vorhandenen Plattform-modellen, wie das auf der Strasse üblich war, war geboren. Eigentlich keine schlechte Idee, die aber wegen den grossen Differenzen bei den Anlagen nicht so leicht umzusetzen war.
Gerade der Hersteller des
ETR 470 für die Cisalpino AG
konn-te davon ein Lied singen, den mit 15 000
Volt
Wechselstrom
hatte dieser schlicht keine Erfahrungen. Das Ausschreibeverfahren stand im Rampenlicht der Öffent-lichkeit und musste 1995 ergebnislos abgebrochen werden, da keiner der Anbieter die Anforderungen der Schwei-zerischen Bundesbahnen SBB erfüllen konnte.
Es gab also Angebote und die passten dem Besteller schlicht nicht.
Dabei lag das Problem jedoch nicht nur bei den
Staats-bahnen,
die eigentlich im Recht waren.
Der politische Wirbel war danach gross, man verstand nicht, warum
die Hersteller zum Teil grundlegende Forderungen der Schweiz nicht
erfüllten. Warum konnte sich ein ausländischer Hersteller nicht dazu
durchringen, dem
Triebzug
eine hier übliche
Zugsicherung
einzubauen, oder warum sollten die Brandschutznormen des Landes vergessen
werden? Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB führten daher eine zweite Aus-schreibung durch. Diese brachte dann von fünf Firmen deutlich bessere Angebote.
Nur, ganz den Vorstellungen der Schweizerischen Bundesbahnen SBB
entsprochen haben diese Angebote immer noch nicht. Immerhin hatte man aber
darunter einen Zug, der den Anforderungen sehr nahekam. Das letztlich ausgewählte Angebot wurde vom Konsortium Schweiz 1 ein-gereicht. Federführend war dabei die aus der BBC entstandene Adtranz. Diese Firma übernahm die elektrische Ausrüstung der Züge.
Damit war der
Konzern,
der mitt-lerweile auch mechanische Kompo-nenten fertigte, beim
ICN
für die Schweizerischen Bundesbahnen SBB nur als Elektriker tätig. Ein Geschäftsbereich, in dem die ehe-malige BBC immer führend gewesen war. Die schweizerischen Bundesbah-nen SBB durfte daher funktionierende Technik erwarten.
Wobei die verwendeten
Umrichter
mit
Drehstrommotoren
noch relativ neu waren und erst wenige
Triebfahrzeuge
damit verkehrten. Sie zeigten aber bereits sehr gute Ergebnisse, so dass
man sich darauf verlassen konnte.
Den Bau der Wagenkasten übernahm ein klassischer Wagenbauer. Wie
früher sollten die Kasten des
Triebzuges
nicht aus der Schmiede der SLM kommen. Stattdessen wurden die Wagenkästen
bei der Schindler Waggon AG SWG in Pratteln hergestellt. Im dortigen Werk
sollten die Fahrzeuge auch montiert werden. Denn keine der Hallen war dazu
ausgelegt einen fast 200 Meter langen Zug zu formieren.
Geeignete Anlagen fand man im
Rangierbahnhof
Basel ganz in der Nähe. Dort konnte man ein begrenztes Areal mieten. Es
war nicht besonders breit, aber lange genug, dass der Komplette Zug
aufgestellt werden konnte. Deutlicher konnten die Dimensionen nicht
aufgezeigt werden, denn der
ICN
sollte bekanntlich das längste je in der Schweiz gebaute Fahrzeug sein.
Schliesslich lieferte die FIAT-SIG in Neuhausen die
Drehgestelle
und die benötigte
Neigetechnik.
Mit der Fusion mit FIAT gelang es der SIG sich im Bereich der modernen
Neigetechnik einen guten Partner an Bord zu holen. Das Debakel mit den
ETR 470 für die Cisalpino AG
liess dabei ganz klar vergessen, dass dort ebenfalls FIAT die Hand im
Spiel hatte. Jedoch ergänzt mit dem Wissen von der SIG in Neuhausen waren weniger Probleme zu erwarten. Angeblich hatte man eine neue Lösung, die von der Rüstungsindustrie stammen sollte.
Doch so genau in die Karten blicken lassen wollte man sich dann
doch noch nicht und so war alles einfach noch geheim. Was man bei
Rüstungsgütern, jedoch nicht bei Zügen verstehen konnte. Damit hatte man eine Wertschöpfung, die haupt-sächlich in der Schweiz stattfinden sollte. Die Züge sollten daher die letzten Fahrzeuge sein, die von diesen Firmen gebaut wurden, bevor die Fabriken geschlossen wurden.
Damals war davon aber noch keine Rede und die grossen drei der
Lokomotivbauindustrie in der Schweiz sollten den ersten
Neigezug
für die Schwei-zerischen Bundesbahnen SBB bauen. So gesehen, sicherlich eine hervorragende Werbung für den Werksplatz Schweiz. Welcher gerade bei der Industrie für Schienenfahrzeuge wegweisende Lös-ungen entwickelte.
Begonnen mit den ersten Versuchen 1902 im Raum Seebach, über die
Baureihen Re 4/4 II und
Re 460 kam man schliesslich zu
diesem
Neigezug,
der die Palette abrunden sollte. Man war gut aufgestellt.
Am 02. Juli 1996 bestellten die Schweizerischen Bundesbahnen SBB
für
Bahn 2000
in einer ersten Serie 24 siebenteilige
IC-Neigezüge
mit der Bezeichnung RABDe 500. Dabei sollte zuerst ein
Prototyp
gebaut werden, der dann nach Auslösung der Serie in diese integriert
werden sollte. So gesehen sollte aus dem Prototyp dann der letzte Zug
dieser Serie entstehen.
Gerade
hier waren sich die Schweizerischen Bundesbahnen SBB und die Hersteller
jedoch noch nicht einig. Ob der
Prototyp
später in die Serienproduktion einfliessen sollte, oder ob er als
Vor-führzug
im Besitz des
Konsortiums
bleiben sollte, stand damals noch nicht fest und wurde diskutiert. Die
Staatsbahnen
der Schweiz wollten grundsätzlich die Züge für sich.
Die Hersteller erhofften sich mit dem
Vorführzug
eine grössere Verbreitung der Züge im Ausland. Ein Punkt, der damals noch
nicht definiert wurde, denn die Frage, wem die Idee gehört und wer diese
nutzen kann, gab es damals noch sehr viel Spielraum. Eine Knacknuss, die
letztlich jedoch zur Makulatur wurde, weil die Firmen aus Geldgier
verkauft wurden.
Die Auftragssumme betrug ohne Mehrwertsteuer 497 Millionen
Schweizer Franken. Die Lieferfristen wurden kurz angesetzt. So sollte der
vierteilige
Prototyp
bereits im Sommer 1998 verkehren und für Messungen bereitstehen. Das waren
gerade einmal zwei Jahre für Entwicklung und Bau dieses Zuges. Die ersten
Züge der Serie sollten im darauffolgenden Jahr ausgeliefert werden.
Am 29. Mai 2001 wurden die finanziellen Mittel für die Beschaffung
einer zweiten Serie der nun als
ICN
bezeichneten Züge beschlossen. Jedoch blieb vorerst die Bestellung aus, da
es mit dem Hersteller Differenzen in Bezug auf das Werk in Pratteln gab.
Dieses sollte vom neuen Besitzer geschlossen werden. Die Züge für die
Staatsbahnen
sollten daher mitten in der Produktion an einen anderen Ort verlegt
werden.
Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB befürchteten aber, dass damit
viel Wissen verloren ging und bestand auf Pratteln. Noch hatte der
Besteller diese Macht und an das mussten sich auch die neuen Bosse in
Deutschland gewöhnen, denn der Markt in der Schweiz war nicht so einfach
zu erobern, wie man sich das beim neuen Besitzer erhofft hatte.
Am 26. Juli gaben die Schweizerischen Bundesbahnen SBB die
Bestellung von zehn weiteren Zügen der Baureihe RABDe 500 bekannt. Wenig
später wurde dann eine weitere
Option
über weitere zehn Züge eingelöst, so dass die Flotte der
ICN
auf 44 Einheiten Anstieg. Mit der Ablieferung des letzten ICN endete die
Produktion in Pratteln und in der Schweiz sah vieles danach aus, dass
keine
Triebfahrzeuge
mehr gebaut würden.
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