Bedienung des Motorwagens |
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Wie vorher bei der Steuerung schon erwähnt, die
Motorwagen
sollten durch mehr als einem Mitarbeiter bedient werden. Insgesamt waren
für dieses Fahrzeug nicht weniger als drei Personen erforderlich. Dazu
gehörte auch der
Zugführer,
der für die Reisenden zuständig war. Neben den Kontrollen der Fahrausweise
hatte er noch die
Beleuchtung
der Abteile einzustellen und die Deckenlüfter bei Bedarf zu öffnen, oder
zu schliessen.
Mit der restlichen Bedienung hatte der
Zugführer
nicht viel zu tun. Dazu war das von den Dampflokomotiven stammende
Lokomotivpersonal
zuständig. Neben dem
Heizer
war auch der Lokführer vorhanden. Diese beiden Personen hatten sich die
Aufgaben zu teilen. Auch wenn der Heizer hier kein Feuer mehr zu bedienen
hatte. Um das zu verdeutlichen, wurde in den Unterlagen auch von einem
Beimann gesprochen. Neuer Name, aber der gleicher Job.
Wie üblich besteht die Aufgabe des erwähnten Personals darin,
einen
Motorwagen
zu übernehmen, die erforderlichen Prüfungen zu machen und dann eine kurze
Fahrt zu absolvieren. Sie können davon ausgehen, dass genau so das
Lokomotivpersonal
an die neuartigen Fahrzeuge herangetreten war. Es gab kein Feuer mehr und
auch sonst musste sich das Personal mit den neuen Gefahren der
elektrischen Traktion vertraut machen. In das Fahrzeug gelangte das Personal noch einfach. Es wurde dazu einfach einer der seitlichen Einstiege benutzt. Welcher effektiv genutzt wurde, hing daher von der Bequemlichkeit ab.
Der
Heizer
war da schon etwas aktiver, denn seine Aufgabe umfasste die
Aussenkontrolle. Er suchte nach Schäden und kontrollierte, ob überall noch
genügend
Schmiermittel
vorhanden war. Fehlte dieses wurde der Vorrat wieder ergänzt. Danach begab aber auch er sich in den Motorwagen und stiess dabei zum Lokführer. Wir gehen nun davon aus, dass beide den Führerraum betreten und sehen nach, was sich dem Personal für ein Bild zeigte.
Durch eine der beiden Türen gelangte man in den
Führerraum,
jedoch nicht zum Arbeitsplatz des Lok-führers. Dieser war mit einem
Scherengitter
abgegrenzt worden. Es sollten so mutwillige Schäden verhindert werden.
Um auch sicher zu stellen, dass es keine Beschädig-ungen durch
Dritte gab, war dieses Gitter eine der wenigen Zugänge, die verschlossen
werden konnten. Es gab schlicht keine Klinke und das Schloss wurde mit dem
Vierkantverschluss der Eisenbahnen versehen. Wer über diesen Schlüssel
verfügte, konnte das Gitter öffnen. Im besetzten
Führerstand
blieb es offen, da hier ja niemand ohne Erlaubnis an die Elemente kam.
Der Raum war in den Farben des
Motorwagens
gehalten. Auf der rechten Seite befand sich der Arbeitsplatz des
Lokführers und links jener des
Heizers.
Diese Lösung wurde von den bereits eingesetzten Dampflokomotiven
übernommen. Hier hätte sich jedoch auch ein Wechsel angeboten, da nicht
mehr auf den Heizer und den Flug der
Kohle
geachtet werden musste. Neu für das Personal waren daher nur das
Führerpult
mit den Bedienelementen.
Wie schon bei den Dampflokomotiven musste der
Motorwagen
stehend bedient werden. Der für die
Führerkabine
verfügbare Platz verhinderte eine Sitzgelegenheit im Bereich der
Bedienelemente. Um optimal auf die Strecke zu blicken, stellte sich der
Lokführer so auf, dass er durch das mittlere Fenster blicken konnte. Stand
er anders, hatte er genau die Säule zwischen den beiden
Frontfenstern
im Blickfeld. Somit wählte er automatisch diese Stellung. Es war jedoch an der Rückwand des Führerstandes eine Sitzbank vorhanden. Diese durfte bei längeren Aufenthalten benutzt werden. Meistens wurde dort aber auch das mitgeführte Gepäck des Lokführers deponiert.
So hatte dieser
leichten Zugriff zu den
Fahrplänen und weiteren Dokumenten. Bei längeren
Aufenthalten, war das Personal zudem oft mit Kontrollen beschäftigt. Mit
anderen Worten, die Sitzbank war eine Ablage. Die effektiven Handlungen des Lokomotivpersonals werden wir uns mit einer normalen Inbetriebnahme des Motorwagens ansehen. Dazu musste sich der Lokführer vor sein Pult stellen. So konnte er alle Bedienelemente erreichen.
Um die richtige Handlung
auszuführen, waren die
Steuerschalter beschriftet worden. Dabei zeigte der
Griff an, in welchem Schaltzustand sich der Schalter befand. Speziell
dabei war nur jener für den
Stromabnehmer. Dieser Bedienhebel konnte abgezogen werden. Das erlaubte es, den Griff zum anderen Führerstand mitzunehmen. Dort konnte dann der Steuerschalter wieder mit dem Handgriff versehen werden.
Eine einfache Lösung, die dafür sorgte, dass das Fahrzeug
nur in einem
Führerstand auf-gerüstet werden konnte. Egal wo, war der Griff
vorhanden, wurde dieser zuerst in die Stellung «Hoch» verbracht. Die Bügel
wurden nun gehoben.
Der Lokführer hatte nun zu
warten, bis die
Stromabnehmer die
Fahrleitung berührten. Erst wenn das
erfolgt war, durfte der
Steuerschalter zum
Hauptschalter betätigt werden.
Der
Motorwagen schaltete nun ein und der Lokführer konnte an den unter dem
Fenster montierten
Instrumenten die
Spannung in der Fahrleitung ablesen.
Erfolgte dort jedoch keine Anzeige, konnte es durchaus sein, dass es keine
Spannung gab.
Sofern die
Spannung vorhanden
war, aktivierte sich die
Umformergruppe und der
Kompressor nahm die Arbeit
auf. Aus diesem Grund wurde der
Steuerschalter dazu im Vorfeld schon auf
«Automat» gestellt. So war gesichert, dass die
Druckluft nach dem
Einschalten ergänzt wurde. Wichtig war das, weil bei den nächsten
Schritten diese Druckluft benötigt wurde. Auch hier mussten vor der Fahrt
die
Bremsen geprüft werden. Geprüft wurden sowohl die Regulier- als auch die automa-tische Bremse. Auch jetzt beginnen wir mit der Regulier-bremse. Diese konnte auch sofort geprüft werden, da es keine Apparate gab, die gefüllt werden mussten.
Die Zeit der Prüfung wurde daher
dazu genutzt um die
Hauptleitung zu füllen. Doch nun zur
Bremsprobe mit
dem
Regulierbremsventil der
Bauart
Westinghouse, das be-kanntlich von den
vorhandenen Dampflokomotiven über-nommen wurde. Das Regulierbremsventil musste gegen den Uhrzeigersinn verdreht werden. Damit wurde Druckluft in die Leitung entlassen. Diese wiederum sorgte dafür, dass der Brems-zylinder ausgestossen wurde.
Ob diese Handlung korrekt erfolgt, konnte der
Lokführer an einem unter dem Fenster montierten
Manometer ables-en. Je mehr
verdreht wurde, desto höher der
Luftdruck. Erst mit dem verbringen zum
Anschlag löste die
Bremse wieder.
Eine einfache Prüfung, die auch
an allenfalls mitgeführten Wagen ausgeführt wurde. Dort wurde die korrekte
Funktion jedoch an den
Bremskloötzen und nicht an den
Instrumenten geprüft.
Eine Aufgabe, der der
Zugführer zu übernehmen hatte. Es sei denn, der
Bahnhof konnte entsprechendes Personal stellen. In jedem Fall galt die
Regulierbremse als geprüft, wenn die
Bremsen aller Fahrzeuge wieder
korrekt gelöst wurden.
Es muss jedoch noch erwähnt
werden, dass die Prüfung an den Wagen bei der
Regulierbremse nur erfolgen
konnte, wenn diese damit ausgerüstet waren. Das war jedoch nur bei den
Reisezügen der Fall. Daher wirkte die
Bremse nur auf dem bedienten
Motorwagen. Ein Umstand, der nicht so schlimm war, weil auch das zweite
Bremssystem vor der Fahrt geprüft werden musste. Die
automatische Bremse
war in jedem Fall mit den Wagen verbunden. Bei der Prüfung der Westinghousebremse wurde das Führerbremsventil W4 benutzt. Dieses wurde ebenfalls von den Dampflokomotiven übernommen und es konnte die Hauptleitung sowohl in der Fahrstellung, als auch mit der Füllstellung mit Druckluft versorgen.
Dabei galt jedoch zu beachten, dass
bei diesem
Bremsventil nur mit der
Fahrstellung der Druck von fünf
bar möglich wurde. Der Füllstoss
des
Führerbremsventils konnte
durchaus auch höhere
Luftdrücke erzeugen. Erst wenn der Luftdruck in der Hauptleitung diese fünf bar erreicht hatte, konnte die Bremse geprüft werden. Auch jetzt wurde der Motorwagen nur mit den Manometern kontrolliert.
Das Verfahren bei mitgeführten Wagen, wiederholte sich
jedoch, denn auch hier galt die
Bremse als geprüft, wenn der Druck in der
Hauptleitung fünf
bar betrug und alle Bremsen gelöst waren. Damit war das
Fahrzeug fahrbereit. Bevor jedoch losgefahren werden konnte, wurde das Fahrzeug wieder mit der direkten Bremse gesichert. Erst dann kam der Heizer wieder in Aktion, denn dieser hatte die Handbremse zu lösen.
Diese
Spindelbremse konnte mit einem Stift so arretiert werden,
dass sie sich nicht un-gewollt löste. Daher musste sie angezogen werden,
wenn sich das
Lokomotivpersonal ab dem Fahrzeug begab. Das ist nun nicht der
Fall, da wir losfahren möchten. Wurde das Fahrzeug bei beginnender Dunkelheit, oder in der Nacht übernommen, musste auch die Dienstbeleuchtung korrekt eingestellt werden. Welches Signalbild dabei ange-wendet wurde und wann dies erfolgen musste, war betrieblich bedingt.
Am Tag wurden nur die Schalter der einzelnen Lampen korrekt eingestellt.
Das Licht blieb jedoch dunkel, da damals am Tag auch mit den
Motorwagen
ohne Licht gefahren wurde. Jetzt sind alle Bedingungen erfüllt und es kann die Fahrrichtung eingestellt werden. Es war in jedem Führerstand kein Problem beide Richtungen einzustellen und auch zu fahren.
Da wir nun aber nach den Vorschriften arbeiten wollen, müssen wir den
entsprechenden
Steuerschalter nach vorne schieben und so die entsprechende
Fahrrichtung einstellen. Auch hier war die Bedienung des Schalters logisch
aufgebaut worden. Mit dem Steuerkontroller, der sich senkrecht am Führ-erpult befand, konnte die erste Fahrstufe eingestellt werden. Dabei musste mit dem Handrad eine volle Umdrehung gemacht werden.
Die
Schützensteuerung schaltete daraufhin die Stufe und
die beiden
Fahrmotor bekamen
Strom. Der
Motorwagen baute nun über den
Tatzlagerantrieb
und die
Achse
mit den
Triebrädern gegen die
angezogene
Regulierbremse
Zugkraft auf. Das konnte der Lokführer an einer
Anzeige erkennen.
Wurde nun die
Regulierbremse
gelöst, begann der
Motorwagen zu rollen. Je nach dem Tempo, wie diese
Bremse gelöst wurde, rollte das Fahrzeug ruppiger los. Erfahrene Lokführer
konnten jedoch so eine Anfahrt ohne einen Ruck ermöglichen. Erst bei
vollständig gelöster Regulierbremse wurde die volle
Zugkraft auf den
Motorwagen übertragen. Je nach Strecke resultierte daraus eine
Beschleunigung und die Fahrt wurde schneller.
Erfolgte nun keine Veränderung
der
Fahrstufe, endete die Beschleunigung in dem Moment, wenn die
Zugkraft
dem
Widerstand
der Da wir nun fahren, muss dem Lokführer auch die Geschwind-igkeit angezeigt werden. Dazu war in jedem Führerstand ein Geschwindigkeitsmesser verbaut worden. Diese in der Ecke montierte Anzeige trug auch eine Marke, die jedoch nur zur Kennzeichnung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit diente.
Bei den
Motorwagen war das bei
70 km/h der Fall. Da die Daten aufgezeichnet wurden, sollte sich das
Personal an die Geschwindigkeiten halten. Geregelt wurde die Geschwindigkeit mit der Zugkraft. Bei den vorhandenen sechs Fahrstufen konnte das durchaus be-deuten, dass immer wieder eine Stufe zu- oder abgeschaltet werden musste.
Bei der groben Abstimmung, bedeutete das, dass
immer wieder ein Ruck durch die Fahrgäste ging. Zumindest damals war eine
Reise mit
Dampfmaschinen noch etwas eleganter. Jedoch müssen wir auch
wissen, hier war der Effekt noch nicht bekannt. Um zu verzögern, oder mit dem Motorwagen anzuhalten, musste die Zugkraft abgeschaltet werden. Dadurch rollte das Fahrzeug alleine durch die Schwerkraft weiter.
Reichte deren
Verzögerung nicht aus, musste der Zug mit einer der beiden pneumatischen
Bremsen verzögert, oder reguliert werden. Welche Bremse benutzt werden
musste, war dem Bedienpersonal bekannt, denn in diesem Punkt gab es keinen
Unterschied zu den Dampflokomotiven.
Wenn der
Motorwagen mit der
automatischen Bremsen zum Stillstand kam, wurde der
Steuerschalter für die
Fahrrichtung in die neutrale Stellung verbracht. Da wir nun aber eine
Fahrt gemacht haben, können wir das Fahrzeug ausschalten und verlassen.
Während sich der Lokführer dabei um die elektrischen Punkte des Fahrzeuge
kümmerte, übernahm der Heizer, der nun als Beimann bezeichnet wurde, die
restlichen Kontrollen.
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