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Eigentlich war es klar. Nach 1930 sahen die Schweizerischen
Bundesbahnen SBB die Zukunft im
Personenverkehr
mit leichten und schnellen
Triebwagen.
Diese sollten keine zusätzlichen Wagen mitführen. Um der Nachfrage gerecht
zu werden, sollten die neuartigen Züge öfters verkehren. Man erhoffte sich
so, dass die Anzahl der Reisenden eher zunehmen könnte, da man am
Bahnhof
nicht mehr lange auf den nächsten Zug warten musste. Neben einfachen Triebwagen waren dazu auch mehrteilige Triebzüge vorgesehen. Die Geschichte dieses Triebzuges finden Sie an anderer Stelle. Das als Einheit ausgeführte Fahrzeug sollte mit der Bezeichnung Re 8/12 versehen werden.
Speziell dabei war eigentlich nur, dass es bis zu 150 km/h
erreichen konnte. In diesem Artikel wollen wir uns jedoch den kleineren
Einheiten zuwenden. Sie sollten landläufig unter der Bezeichnung Roter
Pfeil zu grosser Bekanntheit kommen. Lokomotiven wären nach diesem Konzept nur noch im Güterverkehr und auf besonders ausgelasteten Strecken eingesetzt worden. Jedoch war es mit neuen Fahrzeugen längst nicht getan, denn in diesem Fall hätte man sich auch mit verbesserten Modellen begnügen können.
So gesehen, sollten die neuen Fahrzeuge das bestehende Angebot
ergänzen und dieses nicht ablösen. Das damals verwendet Schlagwort waren
die «Tramzüge».
Die neuen
Triebwagen
sollten zum Führen dieser
Tramzüge
verwendet werden. Diese kurzen schnellen Züge sollten dichter fahren und
so nicht so viele Sitzplätze anbieten. Strecken, bei denen die Nachfrage
zu gross war, sollten mit dem
Triebzug
abgedeckt werden. Die anderen Abschnitte mit den kleinen Einheiten. Als
Vorbild sah man die in den grossen Städten verkehrenden
Strassenbahnen.
Dort wurden ebenfalls kaum Wagen mitgeführt.
Auch die Kosten für das Personal wollte man senken, denn bei den
Tramzügen
sollte grundsätzlich auf den
Zugführer
verzichtet werden, der Lokführer war alleine und konnte den Zug nur bei
einem alleine fahrenden
Triebwagen
überblicken. Zudem sollte der Lokführer auch den Verkauf und die Kontrolle
der
Fahrscheine
übernehmen können. Ein Konzept, das wir heute von den meisten Buslinien
ganz gut kennen und auch regelmässig nutzen. Besonders die schwach besuchten Züge auf Neben-linien sollten dadurch attraktiver werden. Die Leute vom Lande sollten mit der Bahn in die Stadt fahren können.
Nur, waren diese Strecken noch lange nicht überall mit
Fahrleitungen
versehen worden. Daher definierte man den
Antrieb der Fahrzeuge sehr offen, denn es wurde kaum Angaben
zum Aufbau der Antriebsaus-rüstung gemacht. Doch sehen wir uns das
Pflichten-heft
an. Wie bei jedem neuen Fahrzeug wurde ein Pflichten-heft erarbeitet, wobei diese kaum Informationen enthielt. Gesucht wurde ein einfacher Triebwagen, der sowohl mit Regionalzügen, als auch im Aus-flugsverkehr eingesetzt werden konnte.
Man wollte nicht viel Zeit mit kuppeln von zusätz-lichen
Reisezugwagen
verlieren. Daher sahen die Schweizerischen Bundesbahnen SBB ganz klar
alleine fahrende Fahrzeuge vor. Doch sehen wir uns dieses
Pflichtenheft
etwas genauer an.
Es war klar, es sollten spezielle Fahrzeuge entstehen, denn ein
alleine fahrender
Triebwagen
konnte nicht auf allen Strecken und bei allen Zügen verwendet werden. Die
von den Schweizerischen Bundesbahnen SBB beschriebenen Anforderungen
umfassten daher eher den Ausflugsverkehr, als den
Regionalverkehr
auf stark ausgelasteten Strecken. Dazu waren andere Modelle vorgesehen,
die jedoch auch nach diesem Prinzip gebaut wurden.
Mit
den neuen
Triebwagen sollten komfortable Fahrzeuge mit hohen Werten für
die Reisenden geschaffen werden. Man erwartete so zum Beispiel, dass die
steilen Einstiege der bisher eingesetzten Fahrzeuge nicht mehr vorhanden
waren, die Leute sollten bequem ins Fahrzeug gelangen können. Nebeneffekt
dieser Forderung war natürlich, dass der Wechsel der Fahrgäste schneller
erfolgen konnte, weil diese nicht aufsteigen mussten. Wir müssen bedenken, dass es damals durchaus üblich war, dass die Fahrzeuge steile Treppen besassen. Diese umfassten in der Regel vier Stufen und seitliche Handläufe. Ältere Fahrgäste hatten Probleme, diese zu bewältigen.
Es musste oft Hilfe gestellt werden. Das wiederum behinderte
den Einstieg der anderen Fahrgäste, weil die schmalen Aufstiege nur für
eine Person den notwendigen Platz boten. Der Zug musste daher oft warten.
Somit
war klar, die Schweizerischen Bundesbahnen SBB wollten ein neues Fahrzeug,
das nicht im herkömmlichen Stil aufgebaut werden konnte. So sollten neue
Lösungen bei der Fertigung berücksichtigt werden. Dabei orientierte man
sich bei den leichten Modellen, die in anderen Ländern und bei der
BLS-Gruppe verwendet wurden. Das neue Fahrzeug sollte sich in diese
Generation einfügen können und so neue Massstäbe setzen.
Überraschend waren aber die technischen Anforderungen. Die neuen
Triebwagen sollten ein grosses Beschleunigungs- und Verzögerungsvermögen
aufweisen. Dadurch sollten die
Fahrzeiten massiv verkürzt werden, denn der
Zug war schnell auf der erlaubten Geschwindigkeit und konnte diese länger
fahren, bis er wieder abbremsen musste. Es wurde damit ein ausgesprochen
flinkes
Triebfahrzeug erwartet, das zu den geplanten
Tramzügen passte.
Das
Konzept mit den
Tramzügen war mit den herkömmlichen
Triebwagen nicht
möglich, da deren Ausrüstung einfach nicht dafür ausgelegt war. Mit
Lokomotiven hätten die erwarteten geringen Produktionskosten nicht
angestrebt werden können. Es war daher klar ein Bedarf für diese alleine
fahrenden Triebwagen vorgesehen. Noch war man weit vom heute im
Regionalverkehr üblichen
kondukteurlosen Betrieb entfernt. Die Höchstgeschwindigkeit für die Triebwagen wurde mit 125 km/h angegeben. Damit sollte auch hier eine Steigerung erfolgen. Bisher erreichten die schnellsten Züge in der Schweiz mit der Baureihe Ae 3/6 I Werte von 110 km/h.
Die meisten
Reisezüge erreichten jedoch lediglich 100 km/h. Die
Marke von 125 km/h war 1930 ein Wert, der sich in Europa durchaus sehen
lassen konnte. Die mei-sten Bahnen erreichten diese Werte und nur
vereinzelt gab es schnellere Züge.
Ein
weiterer Punkt war, dass diese
Triebwagen auch die
Kurven mit einer
höheren Geschwindigkeit befahren konnten. Diese waren damals nicht durch
die auf den Fahrgast wirkenden Fliehkräfte ausgelegt, sondern eine Folge
der verwendeten
Fahrwerke, die durchaus mehrere starre
Achsen
kannten.
Damit sollten die häufig haltenden
Tramzüge durchaus die
Fahrzeiten der
Schnellzüge erreichen können. Ein wichtiger Punkt des Konzeptes.
Die
Triebwagen sollten grundsätzlich als Alleinfahrer verwendet werden. Wagen
zur Verstärkung waren nicht vorgesehen und so verzichtete man sogar auf
technische Einrichtungen um Wagen mitzunehmen. Somit wurde auf die
herkömmlichen
Zugvorrichtungen der
UIC verzichtet. Vielmehr sollten nur
Notpuffer und ein einfacher
Zughaken erlauben einen defekten Triebwagen
mit einem herkömmlichen Fahrzeug abzuschleppen.
Das
war weit von den anderen Zügen entfernt und half das Gewicht zu
reduzieren. Für die
Tramzüge war ein geringes Gewicht sehr wichtig und
daher überraschen solche Punkte eigentlich nicht. Hier wirkte sich
sicherlich der in Deutschland verkehrende und beeindruckende
Schienenzeppelin aus, denn auch dort wurde auf die normalen Zug- und
Stossvorrichtungen verzichtet. In der Schweiz sollten einfach noch Reste
vorhanden sein. Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB erwarteten aber, dass mit den Triebwagen alle Strecken befahren werden können. Dabei stand sicherlich der Ausflugsverkehr über die Gott-hardstrecke im Vordergrund.
Man erwartete,
dass diese Fahrten ins Tessin durchaus erfolgreich sein könn-ten, da mit
den neuen Zügen schnelle
Verbindungen entstehen konnten. Je-doch sorgte
diese Strecke für einen weiteren Punkt im
Pflichtenheft. Da auch der Gotthard alleine befahren werden sollte, mussten die neuen Triebwagen mit einer elektrischen Bremse versehen werden. Wie diese aufzubauen war, wurde eigentlich nicht erwähnt. Vielmehr wurde erwartet, dass diese eine gute Wirkung haben sollte. Sie sollte daher auch dazu verwendet werden, den Triebwagen zu verzö-gern.
Ein Punkt, der durchaus neu
war, denn bisher waren solche
Bremsen im
Flachland kaum anzutreffen.
Vielmehr war im
Pflichtenheft
jedoch nicht erwähnt worden, denn die
Fahrzeuge sollten sehr einfach aufgebaut werden und da wollte man der
Industrie nicht zu sehr die Hände binden. Etwas, was sehr selten der Fall
ist, denn in der Regel hatten Bahnen immer eine genaue Vorstellung, was
sie für ein Fahrzeug wollten. Hier waren jedoch die Ideen der
Konstrukteure gefragt und leicht sollten sie es trotzdem nicht haben.
Wichtige Punkte waren aber klar definiert, denn die grosse Beschleunigung
zeigte zum Beispiel deutlich auf, dass man in Bern eine recht hohe
Leistung erwartete und man wollte auch technische Neuerungen im Fahrzeug
vorfinden, denn das Konzept der neuen Fahrzeuge wurde genaustens
umschrieben. In welche Hülle das jedoch gepackt werden sollte, liess man
offen. Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB wollten einfach sehen, was
angeboten wird.
Speziell war, dass im
Pflichtenheft
keine Angaben über die Anzahl der
Triebachsen gemacht wurde. Daher fehlte auch die vollständige Typenangabe.
Die
Staatsbahnen wollten die neuen
Triebwagen jedoch deutlich
kennzeichnen, so dass die übliche Bezeichnung mit der
Wagenklasse durch
den Buchstaben L ergänzt wurde. Dieser sollte den Leichtriebwagen
markieren. Somit ergab sich ein CL, das mit der Art des
Antriebes
ergänzt
wurde. Von den eingereichten Ideen entschieden sich die Schweizerischen Bundesbahnen SBB für ein Angebot eines Konsortiums. Für den mechanischen Teil der Triebwagen war die in Winterthur ansässige schweizerische Lokomotiven- und Maschinenfabrik SLM verant-wortlich.
Dieses sah vor, den Bereich mit den
Fahrgästen zwischen die
Fahrwerke zu verschieben. Dadurch konnte dieser
Teil des Fahrzeuges deutlich abgesenkt werden.
Die
Staatsbahnen bestellten insgesamt vier
Probewagen. Diese
Prototypen
teilten sich in je zwei Fahrzeuge auf. Zwei
Triebwagen sollten über eine
elektrische Ausrüstung (CLe 2/4) verfügen und zwei Modelle sollten mit
einem
Dieselmotor der SLM ausgerüstet werden. Bezeichnet wurden diese
beiden Fahrzeuge als CLm 2/4. Da sie mechanisch nahe verwandt sind, werden
diese im folgenden Artikel ebenfalls vorgestellt werden.
Die
beiden
Triebwagen CLm 2/4 waren für
Nebenstrecken gedacht, die noch nicht
mit einer
Fahrleitung versehen wurden. Auch diese sollten von den neuen
Tramzügen profitieren können. Bei vielen Strecken war diese Lösung oft
noch die letzte Hoffnung um noch einen Betrieb zu erhalten. Die Produktion
mit Dampflokomotiven, die mit Lokführer und
Heizer
besetzt wurden, war einfach zu aufwendig geworden. Mit den neuen
Triebwagen sollte wieder frischer Wind vorherrschen.
Die
elektrische Ausrüstung für die CLe 2/4 stammte von den Firmen Brown Boveri
und Co BBC, Maschinenfabrik Oerlikon MFO und die Société Anonym des
Ateliers de Sécheron SAAS. Die Endmontage der
Triebwagen erfolgte in
Münchenstein und somit bei der BBC. Die anderen beiden Firmen lieferten
jedoch Komponenten, wie die elektrische
Widerstandsbremse, welche von der
SAAS entwickelt wurde. Sie hatte eine deutliche bessere
Leistung. Obwohl diese drei Elektriker damals durchaus eigenständige Projekte an die Schweizerischen Bun-desbahnen SBB lieferten, kam es bei diesen Fahr-zeugen zu dieser Zusammenarbeit.
Um ein möglichst gutes Ergebnis zu erhalten,
sollte von jeder Firma das beste Produkt eingebaut werden. Das galt für
die
elektrische
Bremse, da die bewährte
Nutzstrombremse der MFO damals
schlicht eine zu geringe
Bremskraft erzeugen konnte. Die bestellten elektrischen Triebwagen sollten die Bezeichnung CLe 2/4 mit den Betriebsnummern 201 und 202 erhalten. Die beiden mit einem Dieselmotor ausgerüsteten Modelle bekamen hingegen die Be-zeichnung CLm 2/4 und die Betriebsnummern 101 und 102.
So sollten die
Triebwagen von den anderen
Baureihen anhand der Bezeichnung leicht erkannt werden. Wobei da auch die
dreistelligen Nummern halfen.
Die
beiden elektrischen
Triebwagen kamen im Frühjahr 1935 zur Auslieferung.
Für die Modelle mit
Dieselmotor dauerte die Entwicklung etwas länger, so
dass sie erst im Januar 1936 ausgeliefert wurden. Jedoch stand bei der
Auslieferung bereits fest, dass von der elektrischen Variante eine erste
kleine Serie bestellt werden sollte. Bei der Lösung mit Dieselmotor sollte
hingegen keine weitere Bestellung erfolgen, da auch Nebenstrecken mit
Fahrleitung versehen wurden.
Ebenfalls 1936 kamen die
Triebwagen mit den Nummern 203 bis 206 in
Betrieb. Sie wurden ebenfalls bei der BBC in Münchenstein gefertigt und
entsprachen den beiden Mustern. Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB
hatten daher acht Fahrzeuge, die allgemein als Rote Pfeile bezeichnet
wurden. Sie sollten während der Woche mit
Tramzügen verkehren und am
Wochenende den Ausflugsverkehr in der Schweiz übernehmen.
Diese
kleine Serie sollte ausreichen um den erwarteten Verkehr zu bewältigen.
Dabei erwartete man bei den Schweizerischen Bundesbahnen SBB sogar schon,
dass am Wochenende mehr Züge benötigt werden könnten. Daher wurde
beschlossen, dass noch ein weiteres Fahrzeug der elektrischen Version
beschafft werden sollte. So konnte man der Nachfrage im Ausflugsverkehr
gerecht werden, denn das Geschäft entwickelte sich erfreulich.
Speziell an diesem letzten Fahrzeug war nicht nur die Tatsache, dass es
nur noch von den Firmen MFO und SAAS gebaut wurde, sondern, dass man nicht
erkennen konnte, dass es zur Serie gehörte, denn bereits 1938 hatten die
Triebwagen CLe 2/4 eine neue Bezeichnung bekommen und so wurde das letzte
Fahrzeug dieser Serie als Re 2/4 mit der Nummer 207 ausgeliefert.
Technisch passte es jedoch zu den anderen Fahrzeugen.
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