Mechanische Konstruktion |
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Beim Aufbau der
Lokomotive wurden keine neuen Wege beschritten. Es wurde
auch hier ein starrer Rahmen als tragendes Element verwendet. Auch wenn
damals in der Schweiz bereits der aus Amerika stammende leichte
Für die diesem Rahmen den Namen gebenden Platten wurden einfache Stahlbleche verwendet. Diese besas-sen eine Dicke von 25 mm. Es waren daher die bei den damals vorhandenen Lokomotiven verwendeten Platten angewendet worden.
So konnten hier die gleichen Kräfte aufgenommen werden, was gerade
bei einer neuen Konstruktion ausgesprochen wichtig war. Zudem gab es
dadurch auch Vorteile für den Besteller. Zur Verbindung der einzelnen Stahlplatten und den zur Stabilisierung notwendigen Gussteile, verwendete man übliche Nieten. Bei den Gussteilen handelte es sich ebenfalls um den Werkstoff Stahl. Diese Bauweise war damals üblich und lediglich an den Punkten, wo die Bauteile gelöst werden mussten, kamen Schrauben zum Einsatz.
Wobei wir deren Anwendung durchaus vernach-lässigen können, denn
es gab sie wirklich nur an einem Ort.
Dadurch entstand ein stabiler und verwindungssteifer
Plattenrahmen.
Dieser diente der
Lokomotive als tragendes Element, so dass hier die
Achsen
eingebaut wurden. Jedoch waren darauf auch die einzelnen Aufbauten, wie
das
Führerhaus
und der
Kessel
befestigt worden. Die Betrachtung dieser am Rahmen angebrachten Bauteile
beginnen wir jedoch mit dem Rahmen selbst, denn dieser nahm auch die Zug-
und
Stosskräfte
auf.
Beidseitig wurde der
Plattenrahmen
mit einem
Stossbalken
abgeschlossen. Dieser bestand aus einem quer zur Fahrrichtung montierten
Blech. Dieses wurde mit Stützen und Streben so verstärkt, dass die Kräfte
optimal in den Rahmen eingeleitet werden konnten. Letztlich diente der
Stossbalken jedoch der Aufnahme der Zug- und
Stossvorrichtungen
nach den Normen der
UIC.
Dabei beginnen wir mit den mittig montierten
Zugvorrichtungen. Im Rahmen wurde für die Zugvorrichtungen ein Zughaken gefedert eingebaut. Diese Federung war als kräftige Spiralfeder ausgeführt worden. Diese erlaubte es dem Haken jedoch nur, sich in der Längsrichtung zu bewegen.
So konnten die
Zugkräfte
optimal in den Rahmen eingeleitet werden. Eine Lösung, die damals durchaus
üblich war. Das galt auch für die an diesem
Zughaken
mon-tierte
Schraubenkupplung
nach
UIC. Die Schraubenkupplung konnte mit Hilfe einer Spindel in der Länge verändert wer-den und erlaubte so den Kuppelvorgang. Sofern sie nicht benutzt wurde, legte man den Bügel in einem Hilfshaken, oder im Zughaken ab.
Da die
Schraubenkupplung
jedoch im Betrieb stark belastet wurde und die beiden zum Haken
angebrachten Laschen als Sollbruchstelle dienten, war noch eine
Hilfs-kupplung
vorhanden. Diese bestand aus einem einfachen am
Zughaken
montierten Bügel. Wegen dem Aufbau war es der Schraubenkupplung jedoch nicht möglich die im Betrieb auftretenden Stosskräfte aufzunehmen. Deshalb wurde die Zugvorrichtung mit den seitlich montierten Stossvorrichtungen ergänzt.
Es wurden hier mit der Hilfe von Schrauben am
Stossbalken
montierte
Stangen-puffer
verwendet.
Spiralfedern
erlaubten es dem
Puffer
sich in der Länge zu be-wegen. Das war besonders in den
Kurven
erforderlich.
Die von den anderen Fahrzeugen ausgeübten
Druckkräfte
wurde mit der Hilfe von den runden
Puffertellern
auf die
Puffer
übertragen. Dabei kamen jedoch nicht bei beiden
Stangenpuffer
die gleichen Teller zur Anwendung. Beim linken Exemplar wurde ein flaches
Modell und auf der anderen Seite eine gewölbte Lösung verwendet. Damit
entsprachen auch die
Stossvorrichtungen
der
Lokomotive den damals in Europa üblichen Normen. Mit den nun montierten Stossvorrichtungen können wir die Länge der Loko-motive bestimmen. Diese wurde mit 12 740 mm angegeben. Dabei bean-spruchten die beiden Puffer je eine Länge von 650 mm.
Der
Plattenrahmen
hatte daher eine Länge von 11 440 mm erhalten. Es ent-stand so eine
verhältnismässig kurze
Lokomotive. Ein Umstand der jedoch zu einer besonderen
Situation beim genormten
Berner Raum
führte. Dieser wur-de hinten durch die Aufbauten leicht beschnitten. Wir kommen damit zu den Aufbauten. Diese gaben bei Dampflokomotiven immer die Richtung vor. Das war auch hier nicht anders, obwohl die Maschine gemäss dem Pflichtenheft in beiden Richtungen eingesetzt wurde.
Daher war auch hier, wie bei allen in der Schweiz eingesetzten
Lokomotiven mit
Dampfmaschine,
der
Kamin
und damit verbunden die
Rauchkammer
an der vorderen Seite angeordnet worden. Wir haben daher eine definierte
Richtung erhalten.
Das grösste Bauteil der Aufbauten war der
Kessel.
Dieser bestand aus dem
Langkessel,
der
Feuerbüchse
mit
Stehkessel
und der
Rauchkammer.
Letztere war mit einem Lagerbock auf dem Rahmen der
Lokomotive abgestützt, jedoch nicht befestigt worden.
Diese Befestigung befand sich nur im Bereich der Feuerbüchse. Diese Lösung
verhinderte, dass die durch die Erwärmung entstehende Änderung der Länge
nicht auf den Rahmen übertragen wurde.
Der
Kessel
für die Baureihe Eb 3/5 wurde von der
Lokomotive der Reihe B 3/4 übernommen und entsprach dem
dort zuletzt verwendeten Typ. Hier wurde ganz klar Bezug auf das
Pflichtenheft
genommen, das die
Leistung
dieser
Lokomotive mit
Tender
vorsah. Die Längsachse des Kessels befand sich auf 2 550 mm über der
Oberkante der
Schienen.
Das war tiefer, als beim mechanischen Muster und somit der Baureihe Eb 3/5
der BT. Um am Kessel Unterhaltsarbeiten ausführen zu können, wur-de beidseitig davon ein Umlaufblech montiert. Dieses deckte zudem das Laufwerk der Lokomotive ab und konnte daher nicht auf dem Rahmen montiert werden.
Bei der weiteren Betrachtung der Aufbauten werden wir erkennen,
dass dieses Umlaufblech den unteren Abschluss dieser Bauteile bildete.
Diese Abschlusskante war jedoch vorne nur bis zum Ende der
Rauchkammer
ausgeführt wor-den.
Im Bereich des
Stossbalkens
wurde jedoch das Umlaufblech nicht ausgeführt. Hier wurde eine auf dem
Rahmen aufge-baute
Plattform
vorgesehen. Diese Plattform erlaubte den Zugang zur
Rauchkammertüre
und sie wurde daher über die ganze Breite ausgeführt. Eine Lösung, die bei
Dampflokomotiven durchaus üblich war und auch hier nicht verändert wurde.
Das galt auch für Bauteile, die den Zugang sowohl zur Plattform, als auch
zum Umlaufblech erlaubten.
Der seitliche Zugang erfolgte über eine Leiter mit zwei Sprossen.
Um den Aufstieg zu erleichtern waren auf beiden Seiten auf der
Plattform
zwei
Griffstangen
montiert worden. Durch diese Lösung, die damals durchaus bei
Lokomotiven für die Strecke nicht üblich war, konnte die
Leiter und die Plattform auch vom
Rangierpersonal
genutzt werden. Jedoch musste der Zugang auch vom
Lokomotivpersonal
genutzt werden, das so einen einfacheren Aufstieg bekommen hatte.
Auch für das seitliche Umlaufblech musste eine Haltemöglichkeit
geschaffen werden. Da hier kein Geländer verbaut werden konnte, wurden
längs am
Kessel
einfache
Griffstangen
montiert. Trotzdem sollte nur ein schmaler Durchgang vorhanden sein, der
vom Personal nur ausgesprochen selten benutzt wurde. Das wurde durch die
am Kassel angebrachten Anbauten zudem noch unterstützt, da diese kaum
einen Weg frei gaben. In der begehbaren Länge wurde das Umlaufblech zudem durch die seitlich neben dem Kessel montierten Wasserkästen beschränkt. Hier gab es jedoch einen ersten Unterschied der beiden Seiten.
Die Länge des Kastens war auf der rechten Seite etwas ge-kürzt
worden. Der Grund dafür lag beim
Antrieb
und der damit notwendigen Steuerung für die
Dampfmaschine.
Das führte dazu, dass die
Lokomotive ein ganz besonders Aus-sehen bekommen sollte. Damit kommen wir zum Führerhaus. Dieses wurde um die Feuerbüchse herum und hinter den seitlichen Wasserkästen aufgebaut. Grundlegend ausgeführt wurde es mit den zwei Seiten- und den beiden Stirnwänden.
Da die
Lokomotive in beiden Richtungen verkehren sollte, wurde
an der Stelle der nach hinten offenen Lösungen ein geschlossenes
Führerhaus
verwendet. Beginnen wir die Be-trachtung der Details mit den beiden
Seitenwänden.
Die beiden Seitenwände unterteilten sich in zwei Bereiche und sie
wurden auf beiden Seiten identisch ausgeführt. Die Trennlinie zwischen
diesen beiden Bereichen hatte die gleiche Höhe, wie der obere Abschluss
der
Wasserkästen.
Diese gingen zudem nahtlos in die Seitenwände über, so dass man optisch
meinen könnte, dass die beiden Kästen zum
Führerhaus
gehörten. Ein Trugschluss, der bei solchen
Lokomotiven immer wieder entstand.
Wegen der Höhe der
Wasserkästen,
war der untere Bereich der Seite deutlich höher, als der obere Bereich.
Dabei bildete dieser untere Teil eigentlich nur eine Wand, die lediglich
durch den seitlichen Zugang zum
Führerhaus
unterbrochen wurde. Dabei befand sich dieser jedoch nicht ganz am Ende der
Wand, sondern er wurde im Vergleich leicht noch vorne verschoben. Eine
Türe verhinderte jedoch, dass man während der Fahrt abstürzen konnte. Diese gegen den Innenraum öffnende Türe konnte über die darunter montierte Leiter erreicht werden. Diese besass drei Sprossen und berücksichtige daher, dass der Boden höher angeordnet wurde, als die vordere Plattform.
Die beiden seitlichen
Griffstangen
mussten daher weiter nach unten geführt werden und sie standen von der
Wand ab, damit die Hand um diese Stange greifen konnte. Es waren daher
übliche Griffstangen vorhanden. Im oberen Bereich der Seitenwand war eine grosse Öffnung vorhanden. Diese war so um den Einstieg angeordnet worden, dass sie leicht nach vorne verschoben war. Beidseitig wurde auch hier eine Wand montiert.
Speziell war, dass diese Ecken abgerundet wurden. Fenster in
diesem Bereich gab es jedoch nicht, so dass auch hier eine gute Belüftung
des
Führerhauses
erfolgen konnte. Das war wichtig, weil hinten ein Abschluss vorhanden war. Da auch hier das Lokomotivpersonal die Strecke wegen dem Kessel nicht überblicken konnte, musste seitlich hinausgelehnt werden. Damit in diesem Fall die Augen etwas vor den Fahrtwind geschützt wurden, waren seitlich von der Wand abstehende Scheiben vorhanden.
Diese waren jedoch wegen dem
Lichtraumprofil
nur schmal ausgeführt wor-den. Dennoch sollten sie verhindern, dass der
Fahrtwind im Innenraum zu viel Lärm verursachte. Die vordere Frontwand hielt den Fahrtwind ab und hatte beidseitig des Kessels zwei kleine längliche gerundete Fenster erhalten. So war auch durch diese Fenster die Sicht nach vorne möglich.
Um das Personal bei einer Kollision mit einem Vogel zu schützen,
wurde die Scheibe aus speziell gehärtetem Glas ausgeführt. Die konnte zwar
brechen, jedoch entstanden dabei keine scharfkantigen Scherben, so dass
keine schweren Verletzungen befürchtet werden mussten.
Um die Sonneneinstrahlung in das
Führerhaus
etwas zu beschränken, waren über den
Frontfenstern
gerundete
Sonnendächer
aus Metall montiert worden. Diese
Sonnenblende
war bei Dampflokomotiven im Bereich der vorderen
Frontwand
üblich. Durch die eingeschränkte Sicht wurde die Strecke jedoch meist
durch die seitliche Öffnung beobachtet. Auch sonst sollte auch diese
Lokomotive in dieser Richtung sehr unübersichtlich sein. Die rückwärtige Wand des Führerhauses verringerte die Staubbelastung durch die dahinter im Kohlenfach gebunkerten Kohlen, wenn rückwärts gefahren wur-de. Dieser Wand kam bei der Konstruktion der Lokomotive eine besondere Bedeutung zu.
Daher wurden auch hier seitlich die beiden von der anderen
Frontwand
her bekannten
Frontfenster
verbaut. Im Gegensatz dazu waren hier keine
Son-nendächer
vorhanden, aber quer verlaufende Stäbe eingezogen worden. In der Rückwand war mittig eine grosse Öffnung vorhanden. Durch diese Öffnung konnte der Heizer die Kohlen für die Verbrennung dem Kohlenfach entnehmen. Daher war auch in diesem Bereich die Übersicht nicht viel besser.
Hier lag jedoch der Grund bei den sehr hoch ein-gebauten
Frontfenster,
die im Gegensatz zu jenen vorne nicht geöffnet werden konnten. Der Grund
lag bei den vorher erwähnten Stäben, die dem Schutz dienten. Abgedeckt wurde das Führerhaus letztlich durch ein gewölbtes Dach. Durch diese Rundung konnte das Dachwasser seitlich ablaufen. Zudem war diese deutlich zu erkennende Wölbung eine Folge des Lichtraumprofiles.
Dieses musste besonders im Bereich des Überganges zur den
Seitenwänden eingehalten werden. Jedoch konnte so auch der Innenraum nach
oben vergrössert werden, was bei der in diesem Bereich entstehenden Wärme
diente.
Es ergab sich ein nahezu hermetisch abgeschlossenes
Führerhaus,
das die Wärme nicht so gut abführen konnte, wie das bei nach hinten
offenen Lösungen der Fall war. Die im
Führerraum
entstehende Hitze konnte jedoch über eine Lüftung auf dem Dach entweichen.
Die frische Luft strömte dabei seitlich durch die beidseitigen Öffnungen
ins Führerhaus und verliess dieses durch die Öffnung auf dem Dach. Auf dem
Dach wurde zudem noch die mit Dampf betriebene
Pfeife
montiert.
Auch wenn das Dach wegen dem
Lichtraumprofil
stark gerundet werden musste, nutzte das
Führerhaus
dieses nicht in allen Bereichen aus. Die problematischen Stellen befanden
sich lediglich an den Ecken und nicht in der Mitte des Daches. Daher war
hier auch der Platz für die
Pfeife
vorhanden. Vom Aufbau her, entsprach diese den anderen Baureihen. Betätigt
wurde sie daher ebenfalls mit einer mechanischen Vorrichtung.
Hinter dem Führerhaus wurde schliesslich noch das
Kohlenfach
montiert. Unter diesem wurde zur Vergrösserung des Volumens beim
mitgeführten Wasser noch ein dritter
Wasserkasten
eingebaut. Es war der
Lokomotive daher möglich maximal 7.7 Tonnen Wasser
mitzuführen. Da die drei Wasserkästen jedoch mit Rohren verbunden wurden,
war gesichert, dass alle drei Kästen im Betrieb genutzt wurden, ohne dass
eine Umschaltung erfolgen musste. Um möglichst viele Vorräte mitführen zu können wurde auch das Kohlenfach so gut es ging vergrössert. Daher wurde es über den Stossbalken und die Puffer hinaus verlängert. Eine Massnahme die jedoch den Berner Raum beschränkte.
Damit dieser noch eingehalten werden konnte, wurde die Rückwand
schräg gegen den
Stossbalken
gezogen. Das
Kohlenfach
sah daher aus, wie ein am
Führerhaus
aufgehängter Sack, wie er von Kutschen bekannt war. Dieser Vergleich wurde auch vom Personal gemacht. Daher wurde die Maschine mit dem Übernamen «Habersack» bedacht. Dabei stand der Begriff Haber für den Hafer, der bei den Pferdefuhrwerken benötigt wurde.
Sie sehen, das
Lokomotivpersonal
orientierte sich oft auch an anderen Verkehrsmitteln und verpasste der
Lokomotive in diesem Fall einen ausgesprochen guten
Übernamen. Er sollte bis zum Ende des Einsatzes ange-wendet werden.
Trotz all dieser Massnahmen hatte das
Kohlenfach
nur ein Fassungsvermögen von 2.5 Tonnen erhalten. Zur Bestückung mit
Kohle
konnte ein Arbeiter mit Hilfe am Kohlenfach angebrachten Leitern und
Haltegriffen ein hinten montiertes Standblech erreichen und so die
Befüllung des Kohlenfachs von der
Lokomotive aus überwachen. Eine Absturzsicherung war
hingegen nicht vorhanden. Es wurde damals noch nicht so auf den Schutz des
Personals geachtet.
Dennoch gab es einen Schutz, den wir bereit kennen gelernt haben.
Die bei den beiden Fenstern vorhandenen Gitterstäbe verhinderten, dass
beim Befüllen neben das Fach geratene
Kohle
das Fenster zerschlagen konnte. Das war besonders dann der Fall, wenn das
Kohlenfach
mit der Hilfe eines
Kranes
beladen wurde. Wobei man so natürlich mehr verhindern wollte, dass die
Scheibe laufend durch eine neue ersetzt werden musste.
Die verhältnismässig kleinen Vorräte, sowohl beim Wasser, als auch
bei den
Kohlen,
zeigten klar den angedachten Verwendungszweck der
Lokomotive im regionalen
Nahverkehr.
Durch die kurzen Distanzen konnte die Maschine immer wieder mit Wasser und
Kohlen versorgt werden. Eine längere Bauweise wurde jedoch durch die
Forderung nach einer guten Kurvengängigkeit verhindert, denn diese
Verlängerung wäre nur mit einem gestreckten
Laufwerk
möglich gewesen.
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