Beleuchtung und Steuerung |
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Die
Beleuchtung musste auch funktionieren, wenn die
Spannung in der
Fahrleitung fehlte. Das galt genauso für die Steuerung. Daher musste ein
Bordnetz geschaffen werden, das in jedem Fall Spannung hatte. In diesem
Fall kam nur
Gleichstrom in Frage, denn es gab damals nur Speichermedien,
die diese Form abspeichern konnte. Zudem hatten auch andere Baureihen
solche Systeme, so dass man eventuell deren Teile nutzen konnte. Ein Punkt, der in diesem Abschnitt jedoch nicht unerwähnt bleiben darf, ist die Steuerung des Triebwagens, der sich in Fahrrichtung hinten befand. Dieser musste die Befehle von der Spitze umsetzen.
Dabei war jedoch der
Zwischenwagen eingereiht worden und damit war doch eine grössere Distanz
vorhanden. Damit schieden mechanische Lösungen schlicht aus. Dazu war
deshalb ein Punkt vorhanden, den man hier nicht so erwarten könnte. Um die Signale über den Zwischenwagen auf den anderen Triebkopf zu übertragen wurden elektrische Leitungen benutzt. Diese setzten letztlich die Anforderungen um. Das funktionierte ähnlich wie bei der Vielfachsteuerung.
Da der
Triebzug jedoch nicht getrennt werden konnte, wurde hier nicht
da-von gesprochen. Trotzdem wurden die Signale nach diesem Prinzip
über-mittelt. Das Kapitel beginnen wird jedoch nicht damit, sondern auf dem
Zwischenwagen. Im Zwischenwagen wurde die Energiequelle für die Steuerung und die Beleuchtung eingebaut. Diese Quelle bestand aus Batterien. Wie bei Fahr-zeugen üblich wurden hier Bleibatterien verwendet.
Diese waren vom
Aufbau her ideal für diesen Zweck geeignet und stellten seit Jahren kein
Problem dar. Dabei konnte bei diesen
Batterien in jeder Zelle eine
Spannung von zwei
Volt erzeugt werden. Zudem konnten kurzfristig hohe
Ströme fliessen.
Um
die
Spannung zu erhöhen wurden mehrere Zellen in Reihe geschaltet. Damit
wurden schliesslich Behälter gefüllt. Sie kennen das vielleicht von ihrem
Auto, wo sie eine neue
Batterie benötigten, weil ihr Nachwuchs vergass das
Licht zu löschen. Dumm dabei war, dass das Modell vom Kleinbus des
Nachbarn nicht passte. Sie mussten daher eine neue Batterie für Ihren
Wagen besorgen. Bei den Bahnen war das nicht anders. Schon früh wurden durch die UIC entsprechende Normen geschaffen. So entstanden Behälter, die über eine Spannung von 18 Volt und eine grosse Kapazität verfügten. Mit diesen Elementen konnte die Spannung nach Belieben erhöht werden.
Bei den Schweizerischen Bundesbahnen SBB wurde daher für die
Steuerung und die
Beleuchtung eine
Spannung von 36
Volt
Gleichstrom
geschaffen. Dazu waren zwei Behälter in Reihe geschaltet worden. Da die im Zwischenwagen verbauten Batterien für das ganze Fahrzeug benötigt wurden, erhöhte man auch die Kapazität. Dazu wurden drei Paare ver-baut.
Damit stand die dreifache
Leistung zur Verfügung und das war durchaus
keine grosse
Kapazität. Je-doch waren
Bleibatterien schwer und daher musste
man auch zusehen, dass davon nicht zu viele eingebaut wurden. Sie müssen
wissen, dass zwei Behälter mehr als eine Tonne zusätzlich bedeuten.
In
dem Moment, wo der
Triebwagen eins einge-schaltet war, wurden die
Hilfsbetriebe aktiviert. War dies nicht möglich, konnte die Versorgung des
Zwischenwagen ab dem zweiten
Triebkopf erfolgen. Dazu musste jedoch ein
Umschalter betätigt werden. Das war wichtig, dass im Notfall die Fahrt
auch mit einem
Triebwagen fortgesetzt werden konnte. Somit eine redundante
Lösung, wie wir heute so eine Umschaltung bezeichnen.
Dadurch nahm die
Umformergruppe die Arbeit auf und versorgte die
Steuerung, sowie die
Beleuchtung mit der notwendigen Energie. Dabei gab
sie eine etwas höhere
Spannung ab, als die
Batterien. So wurde verhindert,
dass weiterhin
Leistung von den Batterien bezogen wurde. Damit konnten sie
jedoch bei genug verfügbarer Leistung wieder geladen werden. Man machte
sich hier die Eigenschaften der
Bleibatterien zu nutze.
Beginnen wir die Betrachtung der Verbraucher mit der
Beleuchtung. Diese
war teilweise auch verfügbar, wenn die Steuerung noch nicht aktiviert
wurde. Aus diesem Grund konnten diese
Glühbirnen im schlimmsten Fall die
Batterien komplett entladen. Ein Punkt, der dem Personal jedoch bekannt
war und der daher zu keinen grösseren Problemen führen sollte. Doch was
für Lampen waren denn davon betroffen?
Weil
diese nicht von der Steuerung abhängigen Lampen den
Batterien gefährlich
werden konnte, wurden so wenig
Glühbirnen, wie möglich angeschlossen.
Anders gesagt, es war gerade so viel Licht vorhanden, dass der
Triebzug
bei Dunkelheit in Betrieb genommen werden konnte. Daher waren nur die
Lampen bei den
Plattformen und im
Maschinenraum aktiv. Wobei letztere nur
leuchtete, wenn die Wartungstüre geöffnet wurde. Die normale Innenbeleuchtung umfasste die Abteile und die Plattformen. Dabei wurden in den Personenabteilen bei jedem Sitzbereich an der Decke eine einfache Glühbirne montiert. So entstanden gut ausgeleuchtete Abteile.
Lediglich der
Gepäckraum war etwas bescheidener ausgeleuchtet worden.
Wobei das natürlich so üblich war. Dabei war diese
Beleuchtung für die
Batterien eine grosse Belast-ung, da sie erhalten blieb, wenn der Zug
ausgeschaltet war. Bei ausgeschaltetem Triebwagen begann ein Zeitrelais zu laufen. Dieses sorgte dafür, dass nach einer festgelegten Wartezeit die Beleuchtung reduziert wurde. Das hatte zur Folge, dass jetzt nur noch die Hälfte der Glühbirnen versorgt wurde.
Im
Personenabteil wurde es spürbar dunkler, war jedoch immer noch
so hell, dass man sich sicher bewegen konnte. Eine Massnahme, die auch bei
Wagen vorhanden war und die gut funktionierte. Eingeschaltet wurde diese Beleuchtung durch den Lokführer. Dabei wurde er angewiesen, diese nur einzuschalten, wenn die Dämmer-ung einsetzte, oder wenn längere Tunnel befahren wurden.
Jedoch konnten einzelne Abteile auch
gänzlich ausgeschaltet wer-den. Dazu war in jedem Abteil ein Schalter
vorhanden, der jedoch vom
Zugpersonal bedient wurde. Somit entsprach die
Lösung den anderen damals verkehrenden Zügen. Gänzlich von der Beleuchtung der Abteile unabhängig war der Führerstände. Diese Lampe konnte vom Lokführer nach Belieben ein- oder ausgeschaltet werden und sie war unabhängig von der Steuerung.
Die Lichter der
Instrumente waren jedoch nur vorhanden, wenn auch die
Dienstbeleuchtung
aktiviert worden war. Diese umfasste die drei aussen am Fahrzeug
montierten Lampen. Weitere Lampen gab es im
Führerraum jedoch nicht mehr. Damit sind wir jedoch bei der Dienstbeleuchtung angelangt. Auch bei dieser galt die Regelung mit der Dämmerung und den Tunnels. Sie bestand aus einzeln regelbaren Lampen.
Dabei wurden zwei unten über den Stosselementen
montiert. Die hier damals noch erforderlichen zahlreichen
Signalbilder
wurden mit entsprechenden Scheiben und Tafeln angebracht. Diese waren hier
jedoch im
Führer-stand abgelegt worden.
Um
das reguläre Spitzensignal zu erzeugen, war in der Mitte oben am Dach eine
weitere Lampe eingebaut worden. Diese war jedoch nicht zugänglich und so
musste für die besonderen
Signalbilder eine zusätzliche Lampe angebracht
werden. Diese befand sich unter der weissen Lampe und sie hatte ein
Sonnendach erhalten, damit keine fehlerhaften Signalbilder gezeigt werden
konnten. Das Glas dieser Lampe war zudem rot. Diese rote Lampe war für die Signalisierung bestimmter betrieblicher Situationen notwendig. Anstelle der hier am Tag verwendeten Tafeln, wurde die Lampe benutzt. Daher leuch-tete diese auch am Tag.
Eingeschaltet werden konnte
sie mit einem entsprechend markierten Schalter im
Führertisch. Wurde dieser
einge-schaltet, blieb jedoch die weisse Lampe, sofern sie leuchtete,
erhalten. Daher musste sie manuell ausgeschaltet werden. Damit kommen wir zur eigentlichen Steuerung. Diese hatte die Aufgabe, die vom Lokführer erteilten Befehle umzusetzen. Das tat sie sowohl auf dem besetzten Triebwagen, als auch auf jenem am Schluss des Zuges.
Das hatte
zur Folge, dass ein Auftrag gleichzeitig auf beiden Teilen umgesetzt
wurde. Ein Punkt, der auf ähnliche Weise gelöst wurde, wie das bei
Vielfachsteuerung der Fall war. Da hier jedoch keine Trennmöglichkeit
vorhanden war, wurde das nicht so bezeichnet.
Die
Steuerung übernahm auch die Ergänzung der
Druckluft. Dazu wurde der Druck
im
Hauptluftbehälter überwacht. War der Druck zu gering, sorgte der dafür
vorgesehene
Druck-schwankungsschalter dafür, dass die Druckluft automatisch
ergänzt wurde. Jedoch konnte der Lokführer diese auch manuell ergänzen.
Dazu erteilte er den Befehl der Steuerung. Diese wurde daher durch die
Anweisungen des Lokführers überbrückt.
Welche Befehle zu welchem Zeitpunkt umgesetzt wurden, werden wir im
nächsten Kapitel erfahren, denn das war eine Sache der Bedienung. Die
Steuerung hatte nur die Aufgabe diese korrekt umzusetzen. Jedoch konnten
dabei auch Probleme auftreten. Daher wurden gewisse Funktionen von der
Steuerung überwacht. Dazu gehörte zum Beispiel auch die
Spannung in der
Fahrleitung und diese Kontrolle müssen wir uns ansehen. Wurde die Anweisung erteilt, wie der Hauptschalter ein-geschaltet werden soll, wurde kontrolliert, ob die Spannung vorhanden war. War dies nicht der Fall, wurde der Hauptschalter nach kurzer Zeit wieder ausge-schaltet.
Dieses
Relais zur Kontrolle der
Spannung wurde
Minimal-spannungsrelais
genannt. Ursache konnte dabei ein noch nicht gehobener
Stromabnehmer sein.
Der Einschaltver-such musste daher wiederholt werden. Andere Überwachungen waren die Fahrmotorströme. Stiegen diese auf einen zu hohen Wert, löste ein Relais die beiden Hauptschalter aus. Damit wurde das Relais wieder zurückgestellt und der Triebzug konnte wieder eingeschaltet werden.
Trat das Problem erneut auf, wurde jedoch
wieder die Ausschaltung aktiviert. Der Lokführer musste daher nach der
Ursache suchen. Damit er diese auch fand, waren die
Relais mit einer
Meldeklappe versehen worden. Wie diese Störung behoben wurde, war jedoch Aufgabe des Lokführers. Er musste anhand der Anzeige erkennen, wo das Problem lag. Auf Grund dieser Angaben, nahm er die entsprechenden Handlungen vor.
Welche Beschränkungen nun
beachtet werden mussten, war auch Aufgabe des Lokführers. Daher war, wie
damals üblich keine Diagnose vorhanden. Doch auch das ist ein Teil der
Bedienung und betraf die Steuerung nur indirekt.
Jedoch war es auch der Steuerung übertragen worden, das Personal zu
überwachen. In diesem Punkt stand der Lokführer an erster Stelle. Er trug
die Verantwortung für die Sicherheit des Zuges. Bei einem Ausfall
desselben wegen einer Ohnmacht, oder wegen schweren gesundheitlichen
Problemen, musste der Zug angehalten werden. Diese Aufgabe wurde der
Steuerung übertragen. Mit der
Sicherheitssteuerung war das entsprechende
Element bereits vorhanden. Die Sicherheitssteuerung überwachte, ob vom Lokführer ein Pe-dal niedergedrückt wurde. Tat er das nicht, begann die Ein-richtung mit ihrer Aufgabe. Dabei war auf den ersten 50 Metern noch keine Reaktion vorhanden.
Es konnte ja
sein, dass nur kurz der Fuss gehoben wurde. Je-doch ertönte nach
Ablauf
dieser Distanz eine akustische
Warn-ung. Diese erinnerte das Personal
daran, das
Pedal zu drücken. Erfolgte das nicht, sprach die Einrichtung
nach weiteren 50 Metern an. Bei angesprochener Einrichtung wurde der Triebzug ausge-schaltet und mit der Schnellbremse angehalten. Das bedeutete, dass sämtliche Achsen nun mit einem Druck von sechs bar in den Bremszylindern gebremst wurden.
Reagierte
der Lokführer jedoch, indem es das
Pedal wieder drückte, wurde die
Bremsung aufgehoben. Das Einschalten des Fahrzeuges war jedoch dem
Lokführer überlassen worden. Durch die bei Triebwagen eingeführte sitzende Bedienung, muss-te auch eine Lösung gefunden werden, wenn das Pedal dauerhaft niedergedrückt wurde.
In diesem
Fall aktivierte sich der
Langsamgang. Dieser begann mit der Messung der
Distanz und nach dem eingestellten Weg von 1600 Metern, wurde wieder eine
akustische
Warnung ausgegeben. Dieser Ton unterschied sich jedoch klar zum
vorher beschriebenen
Schnellgang.
Dem
Lokführer blieben nun 200 Meter um diese
Wachsamkeitskontrolle mit einer
Handlung, oder dem
Pedal
und der Aktivierung des
Schnellgang zurückzustellen. Tat er das nicht, wurde auch
jetzt das Fahrzeug ausgeschaltet und die
Schnellbremse aktiviert. Die
Rückstellung war auch jetzt mit einer der definierten Handlungen möglich.
Am einfachsten war dabei, das Pedal zu heben und den Schnellgang zu
aktivieren. Auch jetzt musste der Lokführer den
Triebzug wieder
einschalten. Neu war hingegen auch eine Einrichtung vorhan-den, die kontrollierte, ob das Fahrpersonal auf Sig-nale reagierte. Diese Zugsicherung war vor weni-gen Jahren eingeführt worden und war nun auf neu ausgelieferten Fahrzeugen vorhanden.
Erkennbar war die Einrichtung an den Bauteilen beim
Drehgestell
und einem Schalter im
Führer-stand. Dieser
Quittierschalter war dazu
vorgesehen, zu bestätigen, dass das Signal wahrgenommen wur-de. Passierte der Zug ein auf «Warnung» stehendes Vorsignal, sprach die Zugsicherung nach Integra-Signum an und im Schalter erlosch das gelbe Licht. Gleichzeitig wurde die Sicherheitssteuerung mit dem Schnellgang aktiviert.
Dadurch hatte der Lokführer 50 Meter Zeit für die Bestätigung
mit dem
Quittierschalter. Tat er das nicht, wurde auch jetzt die
Schnellbremse aktiviert und der
Triebzug ausgeschaltet. Eine Rückstellung
war jedoch mit dem Schalter möglich.
Eine
Kontrolle, ob auch auf das
Hauptsignal ge-bremst wurde, war jedoch bei der
Zugsicherung nach
Integra-Signum nicht vorhanden. Selbst bei den
Hauptsignalen erfolgte keine Bremsung. Das war jedoch nicht ein Problem
beim Zug, denn diese Signale wurden damals noch nicht mit der Zugsicherung
versehen. Daher war nur eine Kontrolle der
Vorsignale möglich. Dabei aber
auch nur, wenn ein Halt angekündigt wurde.
Weitere Bereiche der Steuerung und die zu erteilenden Befehle waren jedoch
dem Personal vorbehalten. Daher werden wir im nächsten Kapitel weitere
Funktionen der Steuerung kennen lernen. Das zeigt jedoch, wie eng die
Steuerung eines Fahrzeuges mit dessen Bedienung verbunden war. Daher
durfte der
Triebzug Re 8/12 nur von entsprechend geschultem Personal
bedient werden. Doch sehen wir uns an, was dieses machen musste.
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