Fahrgastbereich

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Für Sie als Fahrgast war natürlich das innere Erscheinungsbild wichtig. Jedoch kann hier gesagt werden, dass es sich um einen Einheitswagen handelte. Die hier verwendeten Farben und Bauteile entsprachen diesen Wagen und wurden nur geringfügig angepasst. Da wir uns jedoch nicht intensiv mit den Einheitswagen befassen, werden wir nicht darum herumkommen, den Bereichen für die Fahrgäste etwas genauer anzusehen.

Wenn wir diese Einrichtungen des Triebwagen RBe 4/4 betrachten wollen, müssen wir uns in einer Richtung bewegen. Beginnend beim Führerstand eins, können dann alle Einrichtungen der Reihe nach betrachtet werden. Dabei ist es sogar wichtig, dass wir im Bereich des Führerstandes beginnen und uns durch das Fahrzeug arbeiten. Beginnen müssen wir dabei bereits im Führerstand der Fahrzeugseite eins. Ein Umstand der verblüffen könnte.

Trotz der Tatsache, dass wir uns nun eigentlich vor dem Einstieg in das Fahrzeug befinden, können wir so beginnen. Wir gehen einfach davon aus, dass hier der Zug an den Triebwagen gekuppelt worden war.

Von diesem gelangten die Reisenden über den Personenübergang direkt in diesen Bereich. Er war immer frei zugänglich, wenn er sich nicht an der Spitze des Zuges befand, denn dann war der Raum für das Lokomotivpersonal reserviert worden.

Die beiden Führerstände teilten sich in drei Bereiche auf. Dabei wurden sie mit einer Rückwand mit Verglasung gegen die Plattform abgeschlossen. Nur im Bereich mit dem Platz des Lokführers wurde die Wand ganz bis zu Decke gezogen.

So ergaben sich für die Reisenden besondere Aussichten auf die Strecke und das Personal. Beim besetzten Führerstand oblag es dem Lokomotivpersonal den Reisenden den Weg zum Führerraum zu ermöglichen.

So konnte der Lokführer die Türe öffnen und sie gegen sich ziehen. Die Türe rastete dabei neben dem Lokführer ein, so dass er in seiner Führerkabine ungestört arbeiten konnte. Die Sitzbank daneben war nun jedoch den Reisenden zugänglich.

Jedoch war die Kabine frei einsehbar und die Platzverhältnisse sehr beengt. Daher war der Zugang zum besetzten Führerstand selten so frei möglich. Wer jedoch freundlich fragte, konnte hoffen, dass er neben dem Lokführer Platz nehmen konnte.

Im nicht besetzten Führerstand wurde die Türe des Führerraumes so gestellt, dass diese die Kabine abriegelte. So waren die Bedienelemente den Reisenden nicht zugänglich.

Jedoch stand nun der Weg zur Fronttüre und damit zum restlichen Zug zur Verfüg-ung. Nun war auch die Sitzbank, die dem zugeordneten Abteil entsprach, den Rei-senden frei zugänglich. Daher konnten diese Sitze bei der Bestimmung der Platzzahl angerechnet werden.

Da diese Sitzbänke jedoch nicht immer zur Verfügung standen, wurden diese Plätze in den Angaben der Sitzplätze nicht aufgeführt. Damit hatte der Triebwagen theoretisch vier Sitzplätze mehr, als in den offiziellen Angaben aufgeführt wurden.  Dabei waren besonders die Plätze beim Lokführer beliebt, weil man dort dessen Arbeit zusehen konnte. Zudem war ein ungehinderter Blick auf die befahrene Strecke möglich.

Damit Reisende über den betreffenden Umstand beim Zugang informiert waren, war in der Türe eine drehbare Schriftleiste vorhanden. Je nach der Stellung dieser Schrift war der Zugang zum besetzten Führerstand geregelt worden. Grundsätzlich war es dem Lokomotivpersonal bei diesem Triebwagen jedoch freigestellt, ob Reisende Zugang in den besetzten Führerraum bekommen würden oder nicht. Wenn es nicht gewünscht war, stand «Aus dienstlichen Gründen kein Zugang» an der Türe.

Die interessierten Reisenden mussten in diesem Fall auf der Plattform stehend durch die Scheibe nach vorne blicken. Ein Recht, in den Bereich des Lokführers zu gelangen bestand nicht.

Da die Scheibe jedoch nicht bis oben geschlossen war, konnten im Führerstand die Kommentare der Reisenden deutlich vernommen werden. So richtig ruhig, war daher der Arbeitsplatz für den Lokführer selten bis nie. Daher wurde der Zugang grosszügig gewährt.

Die Plattformes, die hinter dem Führerstand angeordnet wurden, waren schlicht eingerichtet worden und waren eigentlich nicht zur Aufnahme von Fahrgästen gedacht. Der Boden wurde mit einem dunkeln Kunststoff belegt und konnte so leicht gereinigt werden.

Dadurch dienten die Plattformen, die hellgraue Seitenwände und eine weisse Decke besassen, auch als Schmutzschleuse. Es waren in diesem Bereich keine Sitzgelegenheiten vorhanden.

Der Zugang zu den Plattformen erfolgte mit den seitlichen Einstiegen, oder wie wir es gemacht haben, vom Personenübergang und durch den Führerraum. Doch nun zu den seitlichen Möglichkeiten für den Zugang.

Die Türe konnte von aussen und von innen mit einer Türfalle entriegelt und da-nach nach aussen geöffnet werden. Bei geöffneter Türe waren die Griffstangen durch die Türe teilweise bedeckt.

Als Haltestangen waren bei der Türe Handgriffe vorhanden. Die Leute konnten dann die vier Trittstufen benutzen und so auf die Plattform und in das Fahrzeug gelangen.

Die dunkle Plattform wurde mit Deckenstrahlern erhellt. Dabei waren diese so ausgerichtet worden, dass sie nur den Bereich der Plattform erhellten, jedoch keinen Lichtschein in den Führerstand abgaben. Dazu wurden die Leuchten in der Decke versenkt montiert. Damit wollte man einer Blendwirkung in die Führerkabine vermeiden. Damit verbesserten sich dessen Sichtverhältnisse trotz der Plattform im Rücken deutlich.

Eine weitere Trennwand grenzte die Plattform vom Abteil ab. Diese Trennwand war, wie alle anderen geschlossenen Trennwände, mit doppelter Funktion versehen worden. So boten sie einen Sichtschutz, hatten aber auch die Aufgabe den Kasten zu stabilisieren und so das Fahrzeug vor Verwindungen zu schützen. Daher wurden diese Wände kräftiger ausgeführt, als man das erwarten würde. Von der doppelten Funktion merkte der Reisende jedoch nichts.

Zusätzlich waren im Bereich der Trennwände Luftkanäle oder Schaltschränke montiert worden. Der Platzbedarf für die technischen Ausrüstungen versuchte man so gering wie möglich zu halten. So war der Luftkanal von den Ventilatoren auf dem Dach zu den Fahrmotoren als Ecksäule neben der Türe getarnt und wurde von den Reisenden kaum wahrgenommen. Auch die anderen Schränke versuchte man als Säulen zu tarnen.

Die Türe, die den Weg ins Abteil frei gab, war als Schiebetüre ausgeführt worden. Speziell war hier eigentlich nur, dass diese Türe kein Fenster hatte. Man konnte also nicht ins Abteil blicken, wenn die Türe geschlossen war.

Da es jedoch eine Schiebetüre war, konnte man sie gefahrlos öffnen ohne zu befürchten, dass man jemanden mit der Türe treffen würde. Der Verzicht auf das Fenster war notwendig, damit der Lichtschein des Abteils nicht den Lokführer beeinträchtigen konnte.

Traten die Reisenden durch diese Türe gelangten sie in das erste Abteil. Dieses bot 32 Reisenden einen Sitzplatz an und war für die rauchenden Leute vorgesehen. Dabei wurden die Stühle in acht Abteilen zu jeweils vier Sitzen angeordnet.

Diese waren sowohl auf der linken, als auch auf rechten Seite des mittigen Durchganges aufgestellt worden. Der Sitzteiler betrug bei den 1 200 mm breiten Fenstern, wie bei den Einheitswagen 1 650 mm.

Die Bänke und Rückenlehnen wurden mit einer braunen Polsterung aus künstlichem Leder versehen. Die Armlehnen waren jedoch hellgrau gehal-ten. Sie entsprachen in dieser Ausführung daher der Bestuhlung der Ein-heitswagen dritter Wagenklasse.

Da der Triebwagen jedoch etwas später als die dazu gehörenden Reise-zugwagen ausgeliefert wurde, mussten die Sitzplätze jedoch neu der zweiten Wagenklasse zugestanden werden.

Unter jedem Fenster war ein kleines Tischchen montiert worden, das mit einem dunkelgrauen Kunststoff belegt wurde. Abfälle konnten in dem kleinen unter diesem Tisch angebrachten Papierkorb verstaut werden.

Bei der Reinigung konnte der Korb einfach ausgeklinkt und in einen dar-unter positionierten Sack entleert werden. Ähnliches galt auch für den hier montierten Aschenbecher. Daher gab es pro Abteil davon jeweils nur ein Exemplar.

Der Boden und die Wände wurden mit einem Kunststoff belegt, wobei nicht die gleichen Farben verwendet wurden und die Wände im Gegensatz zum Boden ein helleres grau hatten. Damit entstand ein etwas düster wirkender Raum, der mit je einer Glühlampe pro Abteil beleuchtet wurde. Man montierte hier freistehende Glühlampen. Damit verwendete man auch hier die Merkmale und Bauteile der Einheitswagen.

Zur Auflockerung der Abteile wurden jeweils an den Wän-den zu den Plattformen hin, kleine eingerahmte Bilder angebracht. Diese Bilder waren das Markenzeichen der Reisezugwagen und sie enthielten Fotografien in schwarz/weiss.

Diese zeigten als Motiv Szenen aus unterschiedlichen Regionen in der Schweiz. Dabei wurden im Bild die darge-stellten Motive mit schwarzer Schrift benannt. Die Reisen-den mussten so die Darstellungen nicht erraten.

Als Hut- und Gepäckablagen waren über den Sitzbänken quer zur Fahrrichtung angeordnete Gepäckträger montiert worden. Diese Anordnung bewährte sich seit Jahren und wurde bisher kaum verändert.

So gesehen entstand eher ein düsterer Fahrgastraum, der dank den Gepäckträgern zudem recht unübersichtlich wurde. Man muss jedoch bedenken, dass die leicht ge-polsterten Sitze damals in der gewählten Wagenklasse schon ein recht grosser Fortstritt waren.

Zur Sicherheit der Reisenden war an den beiden Stirn-wänden der Griff für die Notbremse vorhanden. Dieser wurde mit roter Farbe markiert und mit dem Hinweis versehen, dass eine missbräuchliche Betätigung strafbar sei. Eine gezogene Notbremse konnte am Griff leicht erkannt werden. Die Rückstellung konnte jedoch nur durch das Bahnpersonal erfolgen. So dass dieses in dem Fall über die Notsituation informiert werden konnte.

Abgeschlossen wurde dieser erste Fahrgastraum mit einer Trennwand und einer weiteren Türe. Diese Türe schloss den Durchgang durch den Bereich mit den Maschinenräumen ab. Dadurch waren die Fahrgäste im Personenabteil etwas von den Schaltgeräuschen in diesem Maschinenraum abgeschirmt worden. Der Durchgang war jedoch für Reisende frei gegeben und er musste auch benutzt werden, wollte man das WC besuchen, das in diesem Bereich angeordnet wurde.

Die WC-Kabine war recht eng gestaltet worden und besass die WC-Schüssel mit freiem Blick auf das Schotterbett und ein kleines Waschbecken. Die Kabine war wirklich nur für das schnelle Geschäft gedacht und bot kaum Komfort an.

Hier wurde eher ein kleineres WC, als bei den Einheitswagen, verwendet. Das war jedoch eine Konzession, die man an den vorhandenen Platz machen musste. Daher war auch nur ein WC vorhanden.

Mit dem Durchgang durch den Maschinenraum und das WC haben wir die Mitte des Fahrzeuges erreicht. Durch eine weitere Türe schloss sich das Abteil für Reisende, die nicht rauchten an.

Im Aufbau und bei der Farbgebung entsprach es dem vorhin be-schriebenen Fahrgastraum für Raucher. Einzig auf den Einbau von Aschenbechern wurde nun jedoch verzichtet. Schliesslich wurden diese in diesem Abteil auch nicht benötigt.

Der Triebwagen hatte daher 64 Sitzplätze, die sich gleichmässig auf Raucher und Nichtraucher aufteilten, erhalten. Zusätzlich waren noch die vier Sitzbänke in den Führerständen vorhanden.

 So gesehen, konnten neben dem Lokführer noch 68 Reisende mit einem Sitzplatz in diesem Fahrzeug rechnen. Dabei wurde für diese Anzahl Reisenden ein Gewicht von vier Tonnen ange-nommen. Die Angaben zum Gewicht berücksichtigen diese je-doch bereits.

Bei der Gestaltung der Abteile gab es bei den Einheitswagen keine grössere Steigerung gegenüber den etwas älteren Leichtstahlwagen.

Jedoch wurde die Beheizung der Abteile verändert. Die Heizwiderstände wurden nicht mehr unter den Sitzen montiert, sondern befanden sich nun in seitlichen über dem Fussboden angeordneten Kanälen. Damit waren diese jedoch nicht mehr einer so starken Verschmutzung unterworfen.

Die Regelung der Wärme in den Abteilen erfolgte mit einem Regler, der in jedem Abteil vorhanden war und einfach die gewünschte Anzahl Heizkörper schaltete. Dabei waren jedoch nur wenige Stellungen möglich, so dass die Wärme im Abteil nur sehr beschränkt geregelt werden konnte. Ein Thermostat verhinderte jedoch, dass die Abteile zu stark erhitzt werden konnten. So wurde es im Abteil zumindest angenehm warm.

Die grundsätzliche Schaltung der Heizung oblag dem Lokomotivpersonal. Dieses musste dazu die Zugsheizung einschalten. Damit war jedoch auch klar, dass der Triebwagen auch ab einer stationären Anlage geheizt werden konnte. Sollte das jedoch erfolgen, mussten vom Personal spezielle Vorkehrungen getroffen werden. Diese sollten verhindern, dass die Hochspannung des Triebwagens über die Heizleitung versorgt wurde.

 

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