Laufwerk und Antrieb |
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Unter der
Lokomotivbrücke
wurden zwei identische
Drehgestelle
montiert. Der Rahmen des Drehgestells wurde aus einzelnen Blechen zu
einem stabilen
Drehgestellrahmen
verschweisst. Dabei wurden die beiden Längsträger mit zwei Querträgern
und zwei abschliessenden Trägern verbunden. Es entstand so ein
einfacher Rahmen der ohne Kröpfungen ausgekommen war und der so die
Kräfte gut aufnehmen konnte. Gegen die Innenseite der Lokomotive wurde der Rah-men zudem leicht nach unten gezogen und dadurch etwas schwächer ausgeführt. Er erleichterte so der Lokomotive auch das Befahren der Kuppen von Ablauf-bergen und von Ablaufanlagen ohne Einschränkung. Besonders bei
Lokomotiven die im
Verschubdienst
eingesetzt wurden, war das ein sehr wichtiger Punkt. Letztlich wurde
dieser Schritt jedoch wegen den lan-gen Rahmen notwendig. In jedem Drehgestell wurden drei identische Achsen montiert. Die geschmiedeten Achswellen bestanden aus der Achse und den beiden daran aufgeschrumpften Rädern. Dabei wurden diese Räder in einem Abstand von 1 360 mm auf der Achswelle montiert. Das innen gemessene Mass lag daher
deutlich unter der
Spurweite,
die mit 1 435 mm angegeben wurde. Da-durch war auch in engen
Kurven
genug Spiel für die
Räder
vorhanden. Die beiden
Räder
wurden als Speichenräder mit aufgezogener
Bandage
ausgeführt. Dabei besass der
Radreifen
das notwendige Profil der
Lauffläche
und den
Spurkranz.
Somit wurde die Bandage als Verschleissteil vorgesehen und sie durfte
bis zu der vorhandenen Verschleissrille abgefahren werden. Da sich so
der Durchmesser deutlich veränderte, wurde der Wert, der 1040 mm
betrug, mit teilweise abgenützten Bandagen angegeben. Die
Achsen
und die
Räder
entsprachen damit den elektrischen
Lokomotiven der Baureihe
Re
4/4. Damit konnte man hier auf Ersatzteile dieser grösseren
Serie von Lokomotiven zurückgreifen. Die Schweizerischen Bundesbahnen
SBB waren daher immer wieder besorgt darum, dass bei möglichst vielen
Fahrzeugen vergleichbare
Triebachsen
verwendet wurden. So wurde die Vorhaltung von Ersatzachsen deutlich
erleichtert. Jede Achse besass zwei aussenliegende geschlossene Rollenlager. Diese Lager, die sich mittlerweile durch-gesetzt hatten, wurden mit Fett geschmiert und sie funktionierten ohne regelmässige Wartung. Daher mussten die
Lager
im Betrieb nicht mehr kontrolliert werden. Gegenüber den
Dampflokomo-tiven, deren Ersatz diese Baureihe sein sollte, war das
ein deutlicher Vorteil bei der Wartung und beim Verbrauch der
Schmiermittel. Das Achslagergehäuse wurde mit den beiden Wangen und den darin montierten Achslagerführungen in ihrer Position gehalten. Damit können wir uns den Abständen der drei Achsen zuwenden. Diese waren nicht symmetrisch angeordnet worden. Zwischen der
Achse
eins und zwei war daher ein Abstand von 2050 mm vorhanden. Die dritte
Achse hatte einen Abstand von lediglich 1750 mm erhalten. Diese Lösung
musste gewählt werden, weil Platz für den
Drehzapfen
benötigt wurde. Eine radiale Einstellung der Achsen war jedoch nicht möglich. Damit das Drehgestell auch in engen Kurven nicht klemmte, erhielt die mittlere Achse ein leicht geschwächter Spurkranz. Für die Führungen wurden daher die Achsen eins und drei benutzt. Somit betrug der feste Achsstand im
Drehgestell drei 800 mm. Im Vergleich zu den
Drehgestellen
der Bau-reihe Ae 6/6 war der
Abstand der
Achsen
jedoch deutlich geringer ausgefallen. Trotz der langen Drehgestelle und dem grossen festen Radstand, war die Lokomotive in der Lage Radien bis hinunter auf 80 Meter zu befahren. Bei den Schweizerischen Bundesbahnen SBB
waren die gängigen Minimalradien mit 100 Meter jedoch etwas grösser.
So konnte die Maschine der Baureihe Bm 6/6 auf den Anlagen der
Staatsbahnen
ohne Beschränkungen verkehren. Bei den Kuppen war jedoch die
ausgeklügelte Abfederung wichtig. Für diese Lokomotive verwendete man eine über-raschend aufwendige Abfederung der einzelnen Triebachsen. Dabei wurden unterhalb der Achs-lagergehäusen Blattfedern montiert. Diese
Blattfedern,
die dank einer langen Schwing-ungsdauer keine
Dämpfer
benötigten, waren jedoch nicht direkt gegenüber dem Rahmen des
Drehge-stells
eingebaut worden. Vielmehr kam eine weit-ere, direkt an dieser Feder
angeschlossene
Feder-ung
zur Anwendung. Die Blattfeder wurde dabei über zusätzliche Schrau-benfedern mit dem Rahmen des Drehgestells ver-bunden. Daher sprach man bei dieser Lokomotive auch von einer kombinierten Federung. Obwohl die
Schraubenfedern
mit der bekannten kurzen Schwingungsdauer dazu neigten, sich
auf-zuschaukeln, konnte auf
Dämpfer
verzichtet wer-den. Die notwendige Dämpfung der schnellen Stösse
erfolgte bereits im Bereich der
Blattfedern. Wobei korrekterweise nur die dritte und
somit die gegen die innere Seite der
Lokomotive gerichtete
Achse
so gegenüber dem Rahmen abgefedert wurde. Die beiden anderen
Triebachsen
waren nur jeweils aussen diese
Schraubenfedern
vorhanden. Die andere Seite hatte lediglich eine feste Abstützung
vorhanden. Diese war jedoch nicht am Rahmen befestigt worden. Vielmehr
wurden die beiden Achsen miteinander verbunden. Die
Achsen
eins und zwei wurden daher mit einer Federstütze miteinander
verbunden. So ergab sich zwischen den beiden Achsen ein guter
Achslastausgleich, was gerade beim Befahren der Kuppen von
Ablaufbergen
sehr wichtig war. So konnten
Entgleisungen
einzelner Achsen wegen zu schwachem
Achsdruck
verhindert werden. Dadurch konnten auch Ablaufberge mit der
Lokomotive ungehindert befahren werden, ein Punkt der klar
dem Einsatz abverlangt wurde. Das
Drehgestell wurde eigentlich nicht auf der
Achse
abgestützt, sondern war daher an der
Federung
aufgehängt worden. So wurde verhindert, dass Schwingungen auf das
Fahrzeug übertragen werden konnten. Die
Lokomotive hatte daher einen ruhigen Lauf. Wobei gerade in
sehr engen Radien die
Spurkränze
der beiden äusseren Achsen sehr stark beansprucht wurden. Ein Problem,
das insbesondere bei langen Drehgestellen vorhanden war. Damit der Verschleiss der Spurkränze trotzdem noch vermindert werden konnte, wurde bei jeder Achse eine Spurkranzschmierung eingebaut. Diese spritzte mit Hilfe von Druckluft ein zähflüssiges Schmiermittel auf den Spurkranz. In der Folge wurde dieser durch die
Schmierung
nicht mehr so stark abgenützt. Trotz dieser Massnahme wäre eine
Zulassung
zur
Zugreihe R
jedoch nicht möglich ge-wesen. Ein Punkt, der hier wegen der geringen
Ge-schwindigkeit nicht berücksichtigt wurde. Die Lokomotivbrücke stützte sich zusammen mit den Aufbauten über jeweils vier Gummielemente auf die beiden Drehgestelle ab. Eine zusätzliche Federung des Kastens gegenüber dem Drehgestellrahmen gab es jedoch nicht. Somit war die
Lokomotivbrücke
gegenüber dem
Drehge-stellrahmen
ungefedert war. Da jedoch nur eine Ge-schwindigkeit von 75 km/h
gefordert wurde und eine aufwendige
Primärfederung
vorhanden war, konnte man auf die zweite Federstufe verzichten. Die Position der
Drehgestelle und somit der Drehpunkt der
Lokomotive wurden mit Hilfe eines
Drehzapfens,
der auch zur Übertragung der
Zugkraft
genutzt wurde, festgelegt. Dieser wurde jeweils zwischen der
äussersten und der mittleren
Triebachse
montiert. So konnte man dem Kippeffekt etwas begegnen. Ein Problem,
das bei dreiachsigen Drehgestellen so oder so nicht so stark in
Erscheinung trat, so dass ein gutes
Adhäsionsverhalten
erreicht wurde. Damit stieg jedoch der Abstand der
Drehpunkte auf einen Wert von 11 750 mm an. Um wieder den Vergleich
zur Baureihe Ae 6/6
aufzuführen, kann gesagt werden, dass dieser Wert dort lediglich bei
8 700 mm lag. Da die
Drehgestelle der Bm 6/6 nahezu ungehindert
ausschwenken konnten, war dieser Abstand jedoch kein Problem. Mit der
Maschine konnten daher die Radien bis hinunter auf 80 Meter problemlos
befahren werden. Da nun die
Lokomotive auf den
Rädern
steht, können wir zum Messband greifen und die Höhe messen. Bei den
vier Lokomotiven, die als
Prototypen
bezeichnet wurden, lag das Dach daher 4 150 mm über der Oberkante der
Schiene.
Bei der in Serie gebauten Maschinen stieg der Wert wegen den
Schalldämpfern
auf einen Wert von 4 500 mm an. Damit wurde das zulässige
Lichtraumprofil
mit diesen Maschinen optimal ausgenutzt. Jede Achse wurde von einem eigenen elektrischen Fahrmotor angetrieben. Dieser wurde innerhalb des Drehgestells montiert und er lagerte mit Hilfe von Gummielementen über Tatzenlager im Drehgestellrahmen. Der dritte Lagerpunkt befand sich jedoch
auf der
Triebachse.
Dadurch war jedoch eine radiale Einstellung der
Achsen
in engen
Kurven
nicht mehr möglich. So war nur die seitliche Verschiebung der
mittleren Triebachse zugelassen. Dieser Tatzlagerantrieb war für Geschwindigkeiten bis 80 km/h ausgelegt. Mit zunehmender Geschwindigkeit wirkte sich das Gewicht des Fahrmotors auf das Fahrzeug aus. So trat bei höheren Geschwindigkeiten in Folge der ungefederten Masse ein unruhiger und ruppiger Lauf auf. Ein Nachteil, der nur mit hochwertigen
Antrieben
verhindert werden konnte. Da die
Höchstgeschwindigkeit
jedoch bei 75 km/h angesetzt wurde, war das kein Problem. Das
Getriebe
des
Antriebs
übertrug das im
Fahrmotor
erzeugte Drehmoment ohne weitere Massnahme direkt auf die angetriebene
Achse.
Sowohl das Ritzel, als auch das Grossrad waren gerade verzahnte
Zahnräder,
die in Rollenlagern liefen und wenig gewartet werden musste. Bei einer
Übersetzung
von
1 :
5.93 lief das Grossrad durch ein Ölbad. Dabei nahmen die Zähne das
Öl
auf und schmierten so die Zahnflanken des Ritzels. In den
Rädern
wurde schliesslich das Drehmoment mit Hilfe der
Haftreibung
zwischen
Lauffläche
und
Schiene
in
Zugkraft
umgewandelt. Zur Verbesserung der Zugkraft bei schlechtem
Schienenzustand konnte vor die erste
Achse
in Fahrrichtung
Quarzsand
gestreut werden. Zusätzliche Massnahmen zur Verbesserung der Zugkraft
waren jedoch nicht mehr vorhanden. Daher entstand ein einfacher zur
Lokomotive passender
Antrieb. |
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