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Aufbau der Strecken |
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Bisher haben wir die Strecken anhand deren Ausrichtung und dem darauf
vorhandenen Verkehr kennen gelernt. Wir wissen jetzt auch, dass es ein
Problem sein kann, wenn nicht normal gefahren werden kann. Damit stellt
sich aber eine klare Frage, denn wir sollten wissen, wie diese Strecken
aufgebaut wurden. Viel leichter wird es aber nicht werden, denn es gibt
sie schlicht nicht, die allgemeine Strecke.
Die
bisherige Klassifizierung spielt hier nur eine unterge-ordnete Rolle. Je
nach Art des Verkehrs, kann aber mehr oder weniger Aufwand betrieben
werden. Dabei werden wir span-nende Lösungen für unerwartete Probleme
kennen lernen. Die Strecke als solches könnte man als eine einfache Angele-genheit ansehen. Sie ist eine Verbindung zwischen zwei Bahn-höfen und mehr auch nicht. Bei den Bahnhöfen erfuhren wir, dass es sich hier um eine komplizierte Anlage handelt.
Strecken bieten hier viel weniger. Daher müssen wir ein-leitend etwas zum
Vergleich mit dem
Bahnhof
betrachten, denn nur so ist die Strecke schnell zu erkennen, denn Strecken
sind wichtig, wenn man sie auch nur selten wahrnimmt. Wir haben bereits erfahren, dass die Strecke immer zwischen zwei Bahnhöfen liegt. Können sich in dem Fall also zwei Strecken nicht zu einer vereinigen?
Gibt es die Möglichkeit, dass aus zwei Strecken eine Strecke wird? Linien
kann man auf jedem Plan verbinden, dann wird das bei der Eisenbahn doch
auch gehen? Ich behaupte jetzt einfach, das geht nicht, denn man kann
Strecken eigentlich nur in einem
Bahnhof
verbinden.
Grundsätzlich geht das tatsächlich nicht, denn die Stelle, wo die beiden
Strecken aufeinander treffen, wird als
Dienstbahnhof
gestaltet. Zwar entspricht dieser
Bahnhof nicht
unbedingt einem Bahnhof wie wir ihn kennen gelernt haben, aber es ist ein
Bahnhof. Wenn Sie sich auf
Widerstand
einstellen, dann sage ich, dass das in der Schweiz so ist. Hier können
sich Strecken nicht vereinen oder trennen, denn wo das passiert, ist ein
Bahnhof vorhanden.
Dass das aber nicht immer der Fall ist, werden Sie im nächsten Kapitel
noch genauer erfahren. Noch sind wir einfach unterwegs und damit gilt,
Weichen
befinden sich in einem
Bahnhof. Orte,
wo sich diese auf der Strecke treffen gibt es jedoch. Die Verbindung der Strecken kann einfach erfolgen, je-doch ist das betrieblich nicht leicht. Wegen den dort be-nötigten Weichen und Kreuzungen können abweichende Geschwindigkeiten gelten.
Mit
der Regel, dass wir diese als
Bahnhof
ansehen, lösen wir das Problem, denn seit wir uns mit den Bahnhöfen
be-fassten, wissen wir, dass diese eigene Geschwindigkeiten vorschreiben
können. Es gibt sie also und sie sind selten. Diese Stellen auf der Strecke tragen oft Namen aus der Region und nicht von Orten. Damit kommen diese Anlagen zu Namen wie: Dorfnest, Gexi, Hürlistein, Madretsch oder Schwalmenacker.
In
den meisten Fällen fallen Ihnen diese
Bahnhöfe
gar nicht auf. Sie müssen sich bewusst achten, denn in vielen Fällen sind
diese Orte mit einem normalen Bahnhof verbunden. In dem Fall bemerken Sie
gar nicht den anderen Bahnhof.
Ein
Problem haben wir noch, denn beim Bau der
Lukmanierbahn
ist uns ein kleiner Fehler unterlaufen. Zwischen zwei gebauten
Bahnhöfen
hat es doch tatsächlich keinen Platz für eine Strecke mehr. Jetzt haben
wir aber gelernt, dass es zwischen zwei Bahnhöfen gefälligst eine Strecke
geben muss. War das wirklich richtig überlegt worden, oder liegen wir
erneut falsch? Vergleichen wir doch die beiden Definitionen direkt:
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| Bahnhof |
Anlage innerhalb der
Einfahrsignale,
wo solche fehlen innerhalb der
Einfahrweichen,
zur Regelung des Zugverkehrs und der
Rangierbewegungen,
meistens mit Publikumsverkehr |
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Strecke |
Anlage zwischen zwei benachbarten
Bahnhöfen |
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So, direkt verglichen, erkennen wir, dass jede Strecke mit einem Bahnhof abgeschlossen wird, jedoch der Bahnhof keine Strecke angeschlossen haben muss. Schliesslich kann ja das Ausfahrsignal und das hier erwähnte Einfahrsignal das gleiche Signal sein. Genau jetzt, gibt es zwischen zwei Bahnhöfen tatsächlich keine Strecke. Man kann zwei Bahnhöfe miteinander ohne Strecke verbinden. Jedoch gibt es normalerweise eine Strecke und dieser wollen wir uns zuwenden. |
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| Das Streckengleis | |||||
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Das
wichtigste an einer Strecke ist das Streckengleis. Wie auf der Strasse ein
Belag vorhanden ist, gibt es auf einer Strecke ein
Gleis. Schliesslich
fahren die Züge darauf, also muss es das Streckengleis geben. Es
unterscheidet sich kaum vom Gleis, das in einem
Bahnhof
verbaut wurde. Ist logisch, denn schliesslich verkehren hier die gleichen
Züge und somit muss das System passen. Eisenbahnen können nicht so viele
unterschiedliche Untergründe haben, wie ein Auto.
Die
Strecke ist daher einfach ein
Gleis, das zwei
Bahnhöfe
ver-bindet. Sie glauben es vermutlich kaum, aber damit könnten wir bereits
eine Eisenbahn betreiben. Mehr brauchen wir auf der Strecke gar nicht. Wir
legen das Gleis auf den Boden und fahren. So wurde bei den Eisenbahnen auch gefahren, nämlich zu Beginn mit den legendären Zügen zwischen Zürich und Baden anno 1847. Man machte sich auch keine weiteren Gedanken dazu, denn die Strecke diente nur der Verbindung der Bahnhöfe.
Die
moderne Eisenbahn benötigt ein wenig mehr Aufmerksamkeit für die Strecke.
So auch beim Bau von Strecken, denn die Zeit, wo man einfach ein paar
Schienen
in die Landschaft legen konn-te, sind heute vorbei. Der Streckendienst: Personal, aber auch Rollmaterial, das auf die Strecke übergeht, befindet sich im Streckendienst. Es verlässt den geschützten Ort eines Bahnhofes und begibt sich auf die Strecke um dort einen anderen Bahnhof zu erreichen. Der Streckendienst ist also immer damit verbunden, dass man an einen Ort kommt. Das muss natürlich nicht der benachbarte Bahnhof sein, denn Züge fahren oft lange Wege.
Mit
dem Streckendienst komme ich wieder zu den früheren Kapiteln. Erinnern Sie
sich noch, dass ich Ihnen erklärt habe, dass die Geschwindigkeiten
ausserorts in der Regel nicht signalisiert werden. Sie könnten sich dort
also frei bewegen und nur ein Grundgesetz verhindert, dass sie zu schnell
fahren. Bei der Eisenbahn kann nicht so einfach gearbeitet werden, denn je
nach Aufbau kann eine andere Geschwindigkeit erforderlich sein.
Es
sind die hier gültigen Werte, die zur Bestimmung der gefahrenen Werte
genommen werden. Diese werden auch nicht mit einem Signal definiert,
sondern nur im
Fahrplan. Die Züge wurden immer schneller und so musste man sehen, wie schnell man die Strecken befahren kann. Das ist auf der Strasse auch so. Sie fahren auf geraden Auto-strassen auch schneller, als auf der mit engen Kurven ver-sehenen Landstrasse.
Im
Gegensatz zum Auto konnte hier aber auch der um-gekehrte Fall eintreten.
Eine schnellere Strecke erfor-derte, dass das Tempo der Züge an diese
angepasst wer-den musste. Die höchste mögliche Geschwindigkeit einer Strecke, aber auch von einem Fahrzeug, wird Höchstgeschwindigkeit genannt. Diese darf in keinem Fall überschritten werden.
Dabei gilt, dass der tiefere Wert genommen werden muss. Eine für 100 km/h
ausgelegte
Lokomotive
kann auf der Strecke für 160 km/h nicht schneller fahren. Umgekehrt muss
jene mit einem Wert von 230 km/h vom
Gas
gehen.
Natürlich gibt auch bei der Eisenbahn jeder mit den maximalen Werten der
Lokomotive
an. Der Direktor ist Stolz, dass er nun eine Maschinen im Bestand hat, die
mit 300 km/h fahren kann. Mit keinem Wort erwähnt er, dass seine Strecken
nur für maximal 120 km/h ausgelegt wurden. So gesehen ist der Direktor
nicht sehr gut, denn man passt die Werte der Strecke an, denn dann kann
man viel Geld sparen.
Es
gibt auf diesem Streckenabschnitt keine Einschränkungen. Die
Streckengeschwindigkeit ändert auf dem Weg ans Ziel nicht mehr. Dieser
theoretische Wert, kann aber nicht immer gehalten werden und so gibt es
Ausnahmen. Wer will schon auf 20 Kilometern mit 80 statt 120 km/h auf der Autobahn fahren. Das nur, weil eine einzige Kurve keine höhere Geschwindigkeit zulässt? Niemand! Dank speziellen Signalen lässt sich hier eine Beschränkung der Geschwindigkeit einrichten, oder aber aufheben.
Man
nennt sie schlicht
Kurven. Direkte
Änderungen der Streckengeschwindigkeiten sind aber auch möglich, nur sind
diese Fälle recht selten.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Strecken immer mit einem klar
definierten Tempo befahren werden. Das kann höher oder tiefer, als bei den
Fahrzeugen sein. Schneller als die Strecke dies erlaubt, darf nicht
gefahren werden. Die grosse angeschriebene Höchstgeschwindigkeit des Zuges
kann daher nicht erreicht werden. Nur, es ist auch so, dass man sich nicht
immer an die Vorgaben hält.
Die
Busse wegen zu schnellem Fahren, schmerzte. Bei der Eisenbahn ist das
Problem schlimmer, denn wird dort zu schnell gefahren, kann es zum Unfall
kommen. Zudem muss das Personal mit weitaus höherem Strafmass rechnen,
wenn es dagegen verstösst. Eine Überschreitung von bis zu 10% ist nur in
speziellen Fällen und auch nur mit Erlaubnis möglich. In der Regel würde
das jedoch zur Entlassung führen. |
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Streckenausbau |
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Viele Jahre
wurden Strecken immer wieder ausgebaut und verändert. Der Ausbau zur
Erhöhung der
Kapazität werden wir später ansehen. Vorerst lassen wir diese
weg und befassen uns mit den Änderungen bei der Streckengeschwindigkeit.
Diese war anfänglich für geringe Werte ausgelegt worden, denn
Lokomotiven
konnten nicht so schnell fahren. Das änderte sich jedoch, als diese immer
besser und damit schneller wurden.
Ein Aufwand der
sich in vielen Fällen lohnte, denn mit einer leicht gestreckten
Kurve, war
die Be-schränkung weg und es ging schneller. In dem meisten Fällen kann heute die alte Führung der Linien nicht mehr erkannt werden. Ein Beispiel für so einen Ausbau finden sich an sehr vielen Orten und hier ein Beispiel zu finden ist eigentlich nicht so schwer.
Meine Wahl
fiel auf den Abschnitt zwischen Gisikon-Root und Rotkreuz. Dort fuhren die
Züge früher um enge Kurven und diese beschränkten die
Höchstge-schwindigkeit deutlich. Um das zu verändern wurde gebaut. Im Gelände wurde eine andere gestreckte Führung der Strecke gewählt, damit konnte mit einem hö-heren Tempo gefahren werden.
Die alte Führung der Strecke wurde
jedoch wieder an das Gelände angepasst und so kann heute nicht einmal
erahnt werden, wo die Züge früher durchfuhren. Ein Umbau, der wirklich nur
als Beispiel genommen wurde und den wir auch an anderen Orten finden
können. Nur das ging nicht immer.
Mit den
Jahren wurde auch angestrebt mit deutlich höheren Geschwindigkeiten zu
fahren. Die dabei angestrebten Werte konnten mit einfachen Umbauten nicht
mehr erreicht werden. Das Problem waren dabei die
Bahnhöfe, denn diese
konnten mit den gewünschten Geschwindigkeiten nicht mehr angepasst werden.
Daher wurden die Strecken komplett neu gebaut und damit an diese
gewünschten Werte angepasst.
Ein sehr langes Wort, das nicht immer beliebt ist und daher verwendet man
durchaus auch kürzere Begriffe für diese Strecken, die überall wirklich
mit sehr hohen Geschwindigkeiten befahren werden. Man nennt diese Strecken auch Schnellfahrstrecke. Damit legt man den Fokus auf die schnell befah-renen Abschnitte. Da auch dieses Wort nicht sehr kurz ist, wird in diesem Zusammenhang oft auch von einer HGV-Strecke gesprochen.
In jedem Fall kann auf diesen Strecken mit Ge-schwindigkeiten
gefahren werden, die über dem normalen Wert von 160 km/h liegen. Eine
Grenze, die aber nicht überall gilt. Diese Strecken verlangen noch mehr Aufmerksam-keit bei der Gestaltung der Anlagen. Die so schnell fahrenden Züge müssen speziell geschützt werden und können keine engen Bogen fahren.
Denken Sie an die Situation, wo Sie
mit dem Boli-den mit 240 km/h ein Reh überfahren haben. Sie haben nur mit
sehr viel Glück überlebt und jetzt nach zehn Jahren können Sie endlich
ohne Krücken in die Küche gehen.
So baut man
an kritischen Stellen Schutzzäune oder andere Schutzbauten, wie
Tierüberführungen auf. Anfänglich machte man das noch generell,
mittlerweile belässt man es auf besonders kritische Stellen. Man kann eine
Strecke nicht vollumfänglich vor den Einflüssen von aussen schützen. Ein
Spinner findet sich immer, der über den Zaun klettert um den Zügen
wirklich nahe zu sein. Das geht beim Zug übrigens genauso schief, wie beim
Tiger im Zoo.
Da auch andere Verkehrswege neu gebaut werden, ist der Be-griff
genau genommen auch auf diese anwendbar. Dort sind aber nicht immer die
Bedingungen für eine HGV-Strecke vorhanden. Mit den Neubaustrecken haben wir aber auch bestehende Strecken und damit musste dort auch ein anderer Begriff ein-geführt werden. Dabei werden diese Anlagen jedoch auch unterschieden.
Ein Blick auf diese nicht immer nach
den Regeln mit den HGV-Strecken gebauten Anlagen lohnt sich. Wir werden
dort auch Überraschungen erleben. Vorerst verlassen wir aber den Bereich
mit den hohen Geschwindigkeiten für kurze Zeit.
Die Altbaustrecke:
Mit der Tatsache, dass
man bei den Eisenbahnen die Neubaustrecken definierte, wurden die
bestehenden Anlagen fachlich einfach als Altbaustrecken bezeichnet. Auch
wenn man hier neue Lösungen erwarten kann, es sind jene Strecken, die vor
vielen Jahren gebaut wurden und für diese noch die normalen Werte gelten.
Daher gelten bei diesen maximale Geschwindigkeiten von 160 km/h.
Es sind die
Strecken, die nur dem neuen Verkehrsaufkommen angepasst wurden und werden.
Daher verwirrt der Begriff Altbaustrecke mehr, denn diese Strecken sind
durchaus auf dem aktuellen Stand der Technik. Jedoch gibt es
Bahnhöfe und
enge Kurven, was die Geschwindigkeit für die Züge tief hält. Dabei
entstehen durchaus leistungsfähige Strecken, die wir niemals als veraltet
ansehen würden und die jeder von uns als modern bezeichnet.
Zwar
gab es kleinere Verbesserungen, aber die Züge dreh-ten immer noch ihre
Kreise
in den steilen
Rampen der Bergstrecke. Die moderne Magistrale wird
hier zur etwas anrüchigen Altbaustrecke. Die Geschwindigkeiten bleiben auf dieser Strecke tief, es gibt viele Bahnhöfe und auch andere Sicherheitsmerk-male, die für den HGV-Verkehr bestehen, gibt es nicht.
Diese Strecken haben den Vorteil, dass sie kein
zusätz-liches Land benötigen und dass sie unter bestimmten Bedingungen
sogar mehr Züge aufnehmen können, als moderne HGV-Strecken. Auch hier ist
der Gotthard natür-lich das Beste aller möglichen Beispiele. Nun kann aber auch auf den Altbaustrecken der Wunsch aufkommen, diese mit mehr als 160 km/h zu befahren. Das können zum Beispiel Abschnitte sein, die zu einer HGV-Strecke führen.
Als Beispiel kann da der Abschnitt von Solothurn
zur neuen Strecke genommen werden. Jedoch passt hier auch der Abschnitt
zwischen Altdorf und dem
Basistunnel am Gotthard. Diese Strecken mussten
dafür aber ausgebaut werden.
Strecken, die für den sehr schnellen und modernen Verkehr hergerichtet
werden, nennt man Ausbaustrecke. Diese Strecken werden umfassend saniert
und für die neuen schnellen Züge ertüchtigt. Das hat sehr umfangreiche
Arbeiten zur Folge, so dass man klar von einem Ausbau sprechen kann. Die
Strecke hat aber alle Merkmale, die eine HGV-Strecke benötigt und kann so
auch von schnellen Zügen genutzt werden.
So kommen diese
ebenfalls schneller ans Ziel und fahren nicht durch jedes Dorf. Es gibt
aber auch HGV-Strecken, die einen Mischbetrieb planmässig vorgesehen
haben. Ich spreche von den
Basistunneln am Lötschberg und am Gotthard. Damit haben wir auch den Ausbau der Strecken für den HGV-Verkehr und diese haben durchaus auch Bahnhöfe. Bei Bahnhöfen auf Ausbaustrecken wird in der Regel nicht verzichtet.
Bei den meisten Bahnen besitzen diese spezielle Regeln
und so können dort die
Bahnsteige nicht mehr frei be-treten werden. Der
Zugang ist erst erlaubt, wenn ein Zug am Bahnsteig angehalten hat. So kann
niemand von den schnellen Züge gefährdet werden.
Diese
Bahnhöfe können durchaus auch bei Neubau-strecken vorgesehen werden. In dem
Fall werden neue
Verbindungen angeboten und wir finden diese in allen
anderen Ländern der Welt. Jedoch wurde in der Schweiz auf diese Bahnhöfe
verzichtet. Hinzu kommt nun aber auch eine Situation, die mit den auf
diesen Anlagen erforderlichen Einrichtungen zur Führung und
Sicherung der
Züge, denn in der Schweiz ist das
ETCS
Level 2.
Strecken,
die mit
ETCS
Level 2 gesichert werden, besitzen schlicht keine
Bahnhöfe
mehr. Dort gelten andere Regeln und unterschieden wird nur das erlaubte
Tempo. So gibt es nur Anlagen mit
Bahnsteigen für Leute im Bereich der
Geschwindigkeiten bis zu 160 km/h. Als Ausnahme gelten nur Anlagen, die im
Notfall bedient werden und diese sind auch nicht normal zugänglich. Man
kann so auf spezielle Ausführungen verzichten.
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