|
Die Strecken geografisch ordnen |
||||||
|
Wie
kann man Strecken geografisch ordnen? Ganz einfach, indem man im richtigen
Land wohnt. Es ist wirklich so, es gibt Länder, die so speziell sind, dass
es klar andere Regionen gibt. Das kann zum Beispiel ein Bereich mit
saftigen grünen Wiesen und eine Wüste sein. Diese stellen an den Aufbau
von Strecken ganz andere Bedingungen. Im Bereich der saftigen Wiesen ist
das noch einfach, aber mit der Wüste wird es schwer.
Hier könnten sicher einige
Bahnlinien
vorgestellt werden. Es gibt sie wirklich bei allen Wüsten und damit komme
ich zu einer, die nicht aus Sand, son-dern nur aus Stein und Eis besteht. Es sind die Alpen. Diese gibt es nun in der Schweiz und so müssen hier die Strecken geografisch geord-net werden. Damit auch jene Leute, die sich hier nicht auskennen ein Bild machen können, müssen wir diese Regionen ansehen.
Es
gibt davon schlicht drei Stück. Man kann mehr machen, aber für die
Eisenbahn reichen diese drei Zonen bereits aus. Dabei bilden die
sprachlichen Re-gionen des Landes aber keine Rolle mehr.
Im
nördlichen Teil des Landes befindet sich das Massiv des Jura. Dieser hat
einen gebirgigen Cha-rakter. Der Unterschied zu den im südlichen Teil
befindlichen Alpen besteht in erster Linie darin, dass der Jura nicht so
hoch ist. Bei der Eisenbahn wird daher im Jura durchaus mit den Regeln und
Normen gearbeitet, die eigentlich für die Alpen bestimmt wurden. Doch noch
sind wir mit dem Land nicht fertig, denn es gibt den Bereich dazwischen.
Das Mittelland:
Den Streifen zwischen dem Jura und den Alpen nennt man passend Mittelland.
In diesem Bereich lebt der grösste Teil der Bevölkerung. Wo es viele Leute
gibt, baut man auch Eisenbahnen. Daher ist dieses Mittelland mit solchen
durchzogen. Wenn man jedoch die hügelige Region mit anderen Ländern
vergleicht, ist es für jene Leute immer noch ein Gebirge. Das ist je nach
Land halt etwas anders.
Auch wenn ich hier bleibe, die Leute im Raum Basel will ich damit nicht
beleidigen. Es ist so, dass mit dem Mittel-land der Bereich zwischen Jura
und Alpen gemeint ist. Auch wenn im Mittelland ebenere Bereiche vorhanden sind. Für den Bau von Eisenbahnen war das Gelände nicht besonders geeignet. Gerade zu Beginn waren in den Strecken kaum Steigungen vorhanden.
Ohne diese ging es in der Schweiz nicht und das ist auch ein Grund, warum
es lange dauerte, bis auch hier zu lande die ersten Züge fuhren. Lange
Steigungen sind nun wirk-lich bei niemandem sonderlich beliebt. Es sind die Steigungen, die für die Unterteilung mass-geblich sind. In der Schweiz gelten daher Neigungen von weniger als zwei Meter auf eine Distanz von gerade ein-mal 100 Metern als flach.
Im
Vergleich zu vielen anderen Ländern der Welt sind das extrem hohe Werte.
Jedoch kann diese Grenze dort angelegt werden, wo es dem Direktor gerade
gefällt. Je flacher eine Strecke ist, desto günstiger ist der Betrieb.
So
kommt es, dass Eisenbahnen flache Gebiete vorziehen. Das ist der Grund,
warum eher in diesen Bereichen begonnen wurde. An den Jura und den
Alpenraum wagte man sich erst, als man erkannte, dass Züge auch grössere
Steigungen befahren können. In diesem Punkt war ein östlich liegendes
Nachbarland schon sehr früh unterwegs. Ich beginne nun mit dem Flachland,
denn das Mittelland wird oft auch so bezeichnet. |
||||||
|
Das
flache Land ist ein Gebiet, das in vielen Bereichen Vorteile bietet.
Felder können leicht bestellt werden und auch Verkehrswege sind leicht
anzulegen. Es gibt sie überall, diese ebenen Gebiete und sie werden
allgemein als Flachland bezeichnet. Der Unterschied besteht nun darin, wie
stark diese Bereiche geneigt sein dürfen. In dem Fall spricht man von
einer schiefen Ebene und diese wird nun für uns wichtig.
Wo
diese nun ist, hängt direkt vom Land ab, aber auch von der
Bahngesellschaft.
Neigungen, die in der Schweiz noch als Flachland gelegten, treiben in den
Niederlanden dem Fahrer den Angstschweiss auf die Stirn. Das Flachland in der Schweiz befindet sich mit wenigen Ausnahmen nördlich der Alpen. Selbst die Steigungen auf den Strecken im Jura reichen nicht immer um zu steil zu sein.
Damit können wir sagen, dass alles nördlich der Alpen Flachland ist. Auch
wenn ich mich hier auf steilem Ge-lände bewege, es ist so und wir müssten
uns nun mit den Grenzen befassen. Auch wenn diese immer wieder
ver-schwinden, es gibt sie. In der Schweiz gelten alle Bahnlinien, die ein Gefälle unter 20 ‰ aufweisen als Flachland. So klar, wie ich hier, zie-hen die Vorschriften die Grenze zwar nicht. Vorerst soll es uns reichen. In
dem Fall steigt die Strecke auf eine Distanz von einem Kilometer um 20
Meter. Für Laien mag das gering sein, für eine Eisenbahn jedoch bereits
ein kleines Problem. Ich habe es schon erwähnt, der Direktor liebt flache
Gebiete.
Diese 20 ‰ sind in anderen Ländern schon lange kein Flachland mehr und
werden dort als Gebirge bezeichnet. Gerade meine Kollegen in den
Niederlanden schütteln ab diesen Zahlen den Kopf. Dort liegt diese Grenze
deutlich tiefer und das gilt nicht nur dort, denn auch in anderen Ländern
mit Gebirgen können durchaus andere Werte gelten. Ein Beispiel soll uns in
dem Punkt etwas weiter helfen und dazu wählte ich Deutschland.
Niemand würde hier nicht von einer Bahn im Gebirge sprechen. Klar, es gibt
auch dort Abschnitte, die einem Schweizer durchaus den Atem nehmen können.
Wer sich beruflich mit dem Höllental anlegt, weiss von was ich ge-nau
spreche. Jedoch war die Geislinger Steige wegen der Neigung spannend. In der Schweiz streiten sich die Fachleute, ob man so eine Strecke noch zum Flachland zählen soll oder nicht.
Die
Regel besagt ein Anstieg von weniger als zwei Meter auf 100 Meter Strecke
ist flach. Nur, sieht man das in Deutschland vermutlich bereits anders.
Sie sehen, es ist nicht so einfach und mit dem Flachland sind wir nun
wirklich nicht viel weiter.
Erklären wir deshalb das Flachland so: «Als Flachland gilt alles, was
nicht als Bergstrecke definiert ist.» So haben wir einen Weg dazu
gefunden, der in allen Ländern gilt. Das mit der Grenze hat sich damit
erledigt und es gilt überall. Das Flachland ist der Bereich, der an die
Eisenbahnen keine besonderen Anforderungen stellt und daher sehr beliebt
ist. Besonders dann, wenn man ein Direktor ist, der Rechnungen zahlen
muss.
Viele Eisenbahnen in Europa haben die flache Bahn als Standard definiert
und steile Bergstrecken gibt es nicht. In Deutschland sind wenige Strecken
steil, so dass man so arbeiten konnte. So gibt es durchaus auch steilere
Strecken, aber für die gelten spezielle Vorschriften und es darf nur
speziell geprüftes Personal darauf fahren. Klar, dass darüber ein
Schweizer nur milde lächeln kann, aber eben, andere Länder andere Sitten.
Höre ich Kritik? Die ist berechtigt, denn in der Schweiz gibt es neben den
normalspurigen Bahnen auch andere Strecken und die teilen das ein wenig
anders auf. So wäre dort die Geislinger Steige wirklich nur noch
Flachland. Ein Beispiel? Die Matterhorn-Gotthard-Bahn MGB bezeichnet alles, was keine Zahnstange hat, als Flachland. Darunter finden sich Neigungen, die selbst eine Südostbahn, die als Bergstrecke gilt, in den Schatten stellen.
Die
Rhätische Bahn RhB wird vermutlich wieder andere Vorgaben haben. Aber in
diesem Artikel gelten die Angaben für die
Normalspur
und da ist alles, was nicht steiler als 20 ‰ ist Flachland. Bahnen mit geringen Steigungen werden als Flachbahn bezeichnet. Der Begriff ist recht selten, weil die Bergstrecken definiert wurden. Erst so richtig bekannt wurde der Begriff, als man gross von der Flachbahn durch die Alpen gesprochen hatte.
Mit
dem
Basistunnel am Gotthard und am
Monte Ceneri, kam die Flachbahn. Das wurde der Presse sogar voller Stolz
mitgeteilt. Im Ausland wurde nur der Kopf geschüttelt.
Auch wenn die Schweiz in diesem Zusammenhang von einer Flachbahn spricht,
es gelang nur die Neigungen so zu verringern, dass sie unter die Grenze
fielen. Daher liegen die massgebenden Neigungen nach den Normen der
Schweiz bei diesen 20 ‰. Es ist so, auch wenn Sie das etwas anders sehen,
denn es ist eine sehr hoch angesetzte Grenze und damit wird es auch Zeit,
dass wir uns dem Thema zuwenden, denn es gibt steilere Abschnitte.
|
||||||
|
Nun, wenn alles unter 20 ‰ als Flachland gilt, muss der Rest eine
Bergstrecke sein. Es wäre wirklich schön, wenn es so einfach wäre. Eine
Bergstrecke ist gemäss den Gesetzen der Eisenbahn ein Gefälle, für das auf
Grund der Länge und der Neigung spezielle Vorschriften gelten. Es kann
also steilere Abschnitte geben, die einfach kurz genug sind, dass es keine
besonderen Regeln braucht. Doch nun zu diesem Bergstrecken.
Ich
kann Ihnen aber versichern, es wird nicht so schlimm. Das auch wenn ich
behaupte die Erde sei eine Kugel. Bergstrecken sind steil und das ist nun
wirklich überall so. Wie schön es doch sein kann. Die Bergstrecke findet sich nicht in den Unterlagen für das Personal. Dazu ist der Begriff einfach zu allgemein gefasst. Um trotzdem den Weg durch die Vorschriften zu finden, müssen wir den passenden Begriff finden.
Jede Strecke, die steiler als 2% ist, kann man als Spe-zialfall benennen.
Finden werden wir den Begriff schon noch, aber versuchen wir einen anderen
Weg um zum Ziel zu kommen. Stellen Sie sich eine Strasse vor, die eine
grosse Neigung hat. Sie nennen solche Abschnitte vielleicht Steilstrecke. Ist einfach, es ist eine steile Strecke, also ist es eine Steil-strecke. Auf der Strasse ist das natürlich mehr, als bei den Bahnen. Eine solche Strecke, ist nichts anderes, als ein steiler Ab-schnitt auf dem Verkehrsweg. Sie fluchen vermutlich immer wieder vor dem steilen Abschnitt, wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Passstrassen sind lange steile Abschnitte und somit Steilstrecken der Strasse.
Geläufig ist auch der Begriff der Steilrampe.
Dabei besagt dieser eigentlich nur, dass ein Anstieg steil ist. Damit sind
wir jedoch nicht beim Problem. Denn bei Steilstrecken, beziehungsweise
Steilrampen ist die Talfahrt schlimmer. Hoch kommt man mit mehr oder
weniger grossen Schwierigkeiten. Jedoch runter wird das Fahrzeug
beschleunigt und muss abgefangen werden, denn sonst klappt es bei der
Kurve nicht mehr.
Bleiben wir beim Fahrrad, dann ist der kurze Auf-stieg zum Haus nicht so schlimm, wie der Anstieg von der Stadt ins Dorf.
Sie
unterscheiden diese Steigungen vermutlich nach deren Länge und nach der
Neigung. Ein Punkt, den vermutlich alle so machen. Daher könnte ich jetzt kommen und erklären, dass es eine Unterscheidung auch bei der Eisenbahn gibt. Nur müsste ich dann etwas erfinden, denn ob Berg-strecke oder Steilstrecke hängt davon ab, wer das anschaut.
Was
für Sie eine Steilstrecke ist, kann für mich noch flach sein. Wie schon
gesagt, es hängt davon ab, wo wir wohnen. Wir müssen einen einheitlichen
Begriff finden um an unser Ziel zu kommen.
Ein
Eisenbahner kann so nicht arbeiten, denn für jeden soll es gleich sein.
Deshalb betrachtet man in den Vorschriften nicht die Strecke an und für
sich, sondern man nimmt die Steigung respektive das Gefälle als Massstab.
Ist nur logisch, denn bei 20 ‰ spricht wirklich jeder vom gleichen Wert.
Es kann niemand mehr etwas anderes herauslesen. Ergänzt man das noch mit
der Länge dieser Neigung haben wir zwei Möglichkeiten. Es kann lang oder
kurz sein.
Starkes Gefälle:
Deshalb spricht man fachlich korrekt von einem starken Gefälle. Vorher
habe ich Sie mit dem Fahrrad etwas in die Irre geführt. Das Problem bei
den Bergstrecken ist nicht die Steigung, denn die schafft man immer. Es
ist das Gefälle, denn es müssen dabei grosse Lasten abgebremst werden und
je steiler es ist, desto schwerer wird das. Seit dem Unfall mit dem
Fahrrad wissen Sie das auch.
«Der Streckenabschnitt, für welchen auf Grund seines Gefälles und seiner
Länge besondere Vorschriften gel-ten.» Das klingt doch schon sehr viel
besser, als der Hin-weis, dass es Gefälle über 20 ‰ sind. Es gelten
spezielle Vorschriften. Also muss an diesen Gefällen etwas speziell sein, denn von besonderen Vorschriften wird selten gesprochen und warum ist nur vom Gefälle und nicht von Steigung die Rede? Ich bediene mich wieder der Strasse. Sie waren mit Ihrem Wagen im Urlaub? Im Süden?
Schön, dann fuhren Sie durch die Alpen. Die langen Ge-fälle setzten den
Bremsen
im Wagen zu und sie began-nen zu stinken. Glücklicherweise, wurde es
wieder flach und der beängstigende Geruch verschwand. Sie haben festgestellt, dass die Bremsen durch die lange Benutzung heiss geworden sind. Die Bremskraft liess auch nach. Genauso ist es bei den Eisenbahnen, denn auch die müssen im Gefälle abgebremst werden.
Daher gelten für bestimmte Strecken spezielle Anfor-derungen an die
Bremsen
der Züge, die diese Strecke befahren. Und dabei gilt es wirklich nur für
das Gefälle und nicht für die Steigung, denn das ist ein anderes Ka-pitel. Hier will ich noch nicht im Detail auf diese für das star-ke Gefälle geltenden Vorschriften eingehen. Es reicht, wenn sich die Profis das alles merken müssen.
Hier soll aber erwähnt werden, dass diese starken Gefälle in zwei
Kategorien aufgeteilt werden. Wir nennen sie einfach A und B. Klingt
simpel, denn eine Auswahl mit A und B kann jeder leicht verstehen. Was
noch fehlt, sind die Strecken mit den Bedingungen.
|
||||||
| Kategorie | Bahn | Streckenabschnitt | Gefälle | Länge | ||
| A | SBB | Le Pont – Le Day | 38 ‰ | 8.2 km | ||
| A | SBB | Iselle – Domodossola | 25 ‰ | 18.8 km | ||
| A | VCh | Puidoux – Vevey (Betrieb durch SBB) | 38 ‰ | 7.8 km | ||
| A | SBB | (La Chaux de Fonds) km 25.8 – Vauseyon | 27 ‰ | 24.2 km | ||
| A | SBB | Bure – Courtemaîche | 45 ‰ | 4.7 km | ||
| A | BLS | Kandersteg – Frutigen | 27 ‰ | 18.0 km | ||
| A | BLS | Goppenstein – Brig | 27 ‰ | 25.0 km | ||
| A | SBB | Göschenen – Erstfeld | 26 ‰ | 28.8 km | ||
| A | SBB | Airolo – Bodio | 26 ‰ | 39.3 km | ||
| A | SBB | Rivera-Bironico – Giubiasco | 26 ‰ | 11.3 km | ||
| A | SOB | Altmatt – Freienbach SOB | 50 ‰ | 11.3 km | ||
| A | SOB | Rothenthurm – Arth-Goldau | 50 ‰ | 10.4 km | ||
| A | SOB | Biberbrugg – Wädenswil | 50 ‰ | 9.9 km | ||
| B | SBB | Reuchenette – Biel-Bienne | 25 ‰ | 8.2 km | ||
| B | SBB | Court – Moutier | 27 ‰ | 6.4 km | ||
| B | BLS | Bern Fischermätteli – Schwarzenburg | 35 ‰ | 8.0 km | ||
| B | SBB | Läufelfingen – Olten | 26 ‰ | 8.5 km | ||
| B | SBB | Läufelfingen – Sissach | 21 ‰ | 9.7 km | ||
| B | BLS | Oberdorf – Solothurn West | 28 ‰ | 9.6 km | ||
| B | BLS | Gänsbrunnen – Moutier | 25 ‰ | 8.5 km | ||
| B | SBB | St. Fiden – Rorschach | 21 ‰ | 13.0 km | ||
| B | SBB | Wattwil – Uznach | 20 ‰ | 14.0 km | ||
| B | SBB | Gibswil – Rüti ZH | 30 ‰ | 11.4 km | ||
|
Es
ist eine ansehnliche Tabelle mit den speziellen Gefällen in der Schweiz.
Wer sich geografisch etwas auskennt, der erkennt, dass wir diese in erster
Linie im Bereich der Alpen und des Jura vorfinden. Im Mittelland können
die Neigungen vorkommen, jedoch ist das nur auf sehr kurzen Abschnitten
der Fall und daher gelten diese Vorschriften dort nicht. Im Raum Zürich
gibt es sogar noch höhere Werte, als hier aufgeführt.
Diese verhindern, dass Fahrzeuge ohne passende Ausrüstung die Strecke
befahren. Sie sehen, es kann von dieser Regelung durchaus Ausnahmen geben.
Dabei dürfen diese aber die hoheitlichen Regeln der Behörden nur
Einschränken. Es sind in der Tabelle nur die Strecken der Schwei-zerischen Bundesbahnen SBB, der BLS AG und der SOB berücksichtigt worden. Damit konnte ich die Tabelle in einem bescheidenen Rahmen halten.
Hinzu kommt, dass die Benennung der Abschnitt vom Betreiber der
Infrastruktur
erfolgt. Diese las-sen sich bei besonderen Anlagen auch nicht so ger-ne in
die Karten sehen. Dabei ist aber ein Punkt in der Tabelle wirklich
verwirrend. Warum teilt man diese starken Gefälle in die Kate-gorien A und B auf. Wenn man die Neigung ansieht kann man keine Regel erkennen und auch nicht, wenn man sich auf die Länge konzentriert.
Vielmehr muss man beide Punkte betrachten. Kurz aber steil kann schlimmer
sein, als eine Talfahrt von nahezu 40 Kilometer mit geringeren Werten.
Jedoch wird es Zeit, wenn wir genauer werden und uns ansehen, was denn A
und B bedeutet.
Auf
den Strecken darf die Talfahrt nur mit verschleissloser
Bremse erfolgen. Vor der
Einfahrt
in diesen Abschnitt muss die korrekte Funktion geprüft werden. Ohne diese
Prüfung, oder bei einem Defekt, darf ein solcher Abschnitt nicht befahren
werden. Bei der Bestimmung A gibt es davon keine Ausnahmen. Bei der
Kategorie B darf mit bestimmten Bedingungen die Talfahrt auch ohne diese
Bremse angetreten werden.
So
müssen im Zug mehr Wagen als
Lokomotiven
gebremst sein und es ist eine bestimmte
Bremskraft
erforderlich. Als Folge davon wird jedoch nur zwischen erfüllt und nicht
erfüllt unterschieden, es sind also klare Anweisungen. Sofern die Bedingungen erfüllt sind, darf in den Ge-fällen der Kategorie B normal weiter gefahren werden. Bei den Regeln für die Gefälle nach A gilt, dass nur noch mit maximal 40 km/h gefahren werden darf.
Auch hier darf mit der Beschränkung und einer angepassten Bedienung der
Bremsen
bis zum Ende des Abschnitts gefahren werden. Doch stellt sich damit die
Frage, was passiert, wenn man die Werte nicht erreicht? Können die Sicherheitsbestimmungen nicht erfüllt werden, ist sofort auf 40 km/h zu verzögern und im nächsten Bahnhof anzuhalten.
Unterschiede gibt es bis jetzt keine, denn in jedem Fall ist im nächsten
Bahnhof anzuhalten.
Bei der Kategorie A ist jedoch die Weiterfahrt verboten. In Gefällen nach
B kann nach einer Kontrolle die Talfahrt mit 40 km/h erfolgen. Sie sehen,
es sind klare Regeln und nun zeigt sich der Grund für die Aufteilung.
Wenn Sie nun genau hinsehen, dann fällt die Strecke von Rivera-Bironico
nach Giubiasco auf. Sie ist nach Kategorie A zu befahren. Da es in dem
Abschnitt aber keinen
Bahnhof gibt, darf zu
Tal gefahren werden. Das sogar auch ohne dass die erwähnten
Sicherheitsbestimmungen erfüllt sind. Es ist jedoch in jedem Fall nur mit
maximal 40 km/h zu fahren und das ist der Unterschied zur Kategorie B, wo
eventuell normal gefahren wird.
|
||||||
| Zurück | Die Lukmaniertour, gehen Sie gleich zum nächsten Schritt | Weiter | ||||
| Home | Depots im Wandel der Zeit | Die Gotthardbahn | ||||
| News | Fachbegriffe | Die Lötschbergbahn | ||||
| Übersicht der Signale | Links | Geschichte der Alpenbahnen | ||||
| Die Lokomotivführer | Lokführergeschichte | Kontakt | ||||
|
Copyright 2026 by Bruno Lämmli Lupfig: Alle Rechte vorbehalten |
||||||