Die Strecken geografisch ordnen

Wie kann man Strecken geografisch ordnen? Ganz einfach, indem man im richtigen Land wohnt. Es ist wirklich so, es gibt Länder, die so speziell sind, dass es klar andere Regionen gibt. Das kann zum Beispiel ein Bereich mit saftigen grünen Wiesen und eine Wüste sein. Diese stellen an den Aufbau von Strecken ganz andere Bedingungen. Im Bereich der saftigen Wiesen ist das noch einfach, aber mit der Wüste wird es schwer.

Auf der Welt gibt es Bahnlinien, die durch Wüsten führen. Auch wenn wir diese mit Sand in Ver-bindung bringen. Dieser ist jedoch nicht nur gut und so sind an diesen Strecken viele Arbeiten nötig, damit der Sand nicht die Züge gefährdet.

Hier könnten sicher einige Bahnlinien vorgestellt werden. Es gibt sie wirklich bei allen Wüsten und damit komme ich zu einer, die nicht aus Sand, son-dern nur aus Stein und Eis besteht.

Es sind die Alpen. Diese gibt es nun in der Schweiz und so müssen hier die Strecken geografisch geord-net werden. Damit auch jene Leute, die sich hier nicht auskennen ein Bild machen können, müssen wir diese Regionen ansehen.

Es gibt davon schlicht drei Stück. Man kann mehr machen, aber für die Eisenbahn reichen diese drei Zonen bereits aus. Dabei bilden die sprachlichen Re-gionen des Landes aber keine Rolle mehr.

Im nördlichen Teil des Landes befindet sich das Massiv des Jura. Dieser hat einen gebirgigen Cha-rakter. Der Unterschied zu den im südlichen Teil befindlichen Alpen besteht in erster Linie darin, dass der Jura nicht so hoch ist. Bei der Eisenbahn wird daher im Jura durchaus mit den Regeln und Normen gearbeitet, die eigentlich für die Alpen bestimmt wurden. Doch noch sind wir mit dem Land nicht fertig, denn es gibt den Bereich dazwischen.

Das Mittelland: Den Streifen zwischen dem Jura und den Alpen nennt man passend Mittelland. In diesem Bereich lebt der grösste Teil der Bevölkerung. Wo es viele Leute gibt, baut man auch Eisenbahnen. Daher ist dieses Mittelland mit solchen durchzogen. Wenn man jedoch die hügelige Region mit anderen Ländern vergleicht, ist es für jene Leute immer noch ein Gebirge. Das ist je nach Land halt etwas anders.

Ich bleibe noch kurz bei diesem Mittelland, denn speziell dabei ist nicht nur die geografische Lage, sondern die Tat-sache, dass es dieses auch nördlich vom Jura gibt. Es ist die Region um Basel, die ähnliche Bedingungen hat, wie das im Mittelland der Fall ist.

Auch wenn ich hier bleibe, die Leute im Raum Basel will ich damit nicht beleidigen. Es ist so, dass mit dem Mittel-land der Bereich zwischen Jura und Alpen gemeint ist.

Auch wenn im Mittelland ebenere Bereiche vorhanden sind. Für den Bau von Eisenbahnen war das Gelände nicht besonders geeignet. Gerade zu Beginn waren in den Strecken kaum Steigungen vorhanden.

Ohne diese ging es in der Schweiz nicht und das ist auch ein Grund, warum es lange dauerte, bis auch hier zu lande die ersten Züge fuhren. Lange Steigungen sind nun wirk-lich bei niemandem sonderlich beliebt.

Es sind die Steigungen, die für die Unterteilung mass-geblich sind. In der Schweiz gelten daher Neigungen von weniger als zwei Meter auf eine Distanz von gerade ein-mal 100 Metern als flach.

Im Vergleich zu vielen anderen Ländern der Welt sind das extrem hohe Werte. Jedoch kann diese Grenze dort angelegt werden, wo es dem Direktor gerade gefällt. Je flacher eine Strecke ist, desto günstiger ist der Betrieb.

So kommt es, dass Eisenbahnen flache Gebiete vorziehen. Das ist der Grund, warum eher in diesen Bereichen begonnen wurde. An den Jura und den Alpenraum wagte man sich erst, als man erkannte, dass Züge auch grössere Steigungen befahren können. In diesem Punkt war ein östlich liegendes Nachbarland schon sehr früh unterwegs. Ich beginne nun mit dem Flachland, denn das Mittelland wird oft auch so bezeichnet.

Das Flachland

Das flache Land ist ein Gebiet, das in vielen Bereichen Vorteile bietet. Felder können leicht bestellt werden und auch Verkehrswege sind leicht anzulegen. Es gibt sie überall, diese ebenen Gebiete und sie werden allgemein als Flachland bezeichnet. Der Unterschied besteht nun darin, wie stark diese Bereiche geneigt sein dürfen. In dem Fall spricht man von einer schiefen Ebene und diese wird nun für uns wichtig.

Wie so oft bemühe ich die Vorschriften wieder. Als Flach-land gilt in der Schweiz alles, das nicht nach den Bedin-gungen für starke Neigungen befahren werden kann. Da-mit muss nur noch die Grenze für diese Neigung festgelegt werden.

Wo diese nun ist, hängt direkt vom Land ab, aber auch von der Bahngesellschaft. Neigungen, die in der Schweiz noch als Flachland gelegten, treiben in den Niederlanden dem Fahrer den Angstschweiss auf die Stirn.

Das Flachland in der Schweiz befindet sich mit wenigen Ausnahmen nördlich der Alpen. Selbst die Steigungen auf den Strecken im Jura reichen nicht immer um zu steil zu sein.

Damit können wir sagen, dass alles nördlich der Alpen Flachland ist. Auch wenn ich mich hier auf steilem Ge-lände bewege, es ist so und wir müssten uns nun mit den Grenzen befassen. Auch wenn diese immer wieder ver-schwinden, es gibt sie.

In der Schweiz gelten alle Bahnlinien, die ein Gefälle unter 20 ‰ aufweisen als Flachland. So klar, wie ich hier, zie-hen die Vorschriften die Grenze zwar nicht. Vorerst soll es uns reichen.

In dem Fall steigt die Strecke auf eine Distanz von einem Kilometer um 20 Meter. Für Laien mag das gering sein, für eine Eisenbahn jedoch bereits ein kleines Problem. Ich habe es schon erwähnt, der Direktor liebt flache Gebiete.

Diese 20 ‰ sind in anderen Ländern schon lange kein Flachland mehr und werden dort als Gebirge bezeichnet. Gerade meine Kollegen in den Niederlanden schütteln ab diesen Zahlen den Kopf. Dort liegt diese Grenze deutlich tiefer und das gilt nicht nur dort, denn auch in anderen Ländern mit Gebirgen können durchaus andere Werte gelten. Ein Beispiel soll uns in dem Punkt etwas weiter helfen und dazu wählte ich Deutschland.

Die Geislinger Steige ist in Deutschland eine sehr bekannte Strecke zwischen München und Stuttgart. Sie hat eine Steigung von maximal 22.5‰. Damit gilt sie, als eine der steilsten Hauptstrecken in Deutschland.

Niemand würde hier nicht von einer Bahn im Gebirge sprechen. Klar, es gibt auch dort Abschnitte, die einem Schweizer durchaus den Atem nehmen können. Wer sich beruflich mit dem Höllental anlegt, weiss von was ich ge-nau spreche.

Jedoch war die Geislinger Steige wegen der Neigung spannend. In der Schweiz streiten sich die Fachleute, ob man so eine Strecke noch zum Flachland zählen soll oder nicht.

Die Regel besagt ein Anstieg von weniger als zwei Meter auf 100 Meter Strecke ist flach. Nur, sieht man das in Deutschland vermutlich bereits anders. Sie sehen, es ist nicht so einfach und mit dem Flachland sind wir nun wirklich nicht viel weiter.

Erklären wir deshalb das Flachland so: «Als Flachland gilt alles, was nicht als Bergstrecke definiert ist.» So haben wir einen Weg dazu gefunden, der in allen Ländern gilt. Das mit der Grenze hat sich damit erledigt und es gilt überall. Das Flachland ist der Bereich, der an die Eisenbahnen keine besonderen Anforderungen stellt und daher sehr beliebt ist. Besonders dann, wenn man ein Direktor ist, der Rechnungen zahlen muss.

Viele Eisenbahnen in Europa haben die flache Bahn als Standard definiert und steile Bergstrecken gibt es nicht. In Deutschland sind wenige Strecken steil, so dass man so arbeiten konnte. So gibt es durchaus auch steilere Strecken, aber für die gelten spezielle Vorschriften und es darf nur speziell geprüftes Personal darauf fahren. Klar, dass darüber ein Schweizer nur milde lächeln kann, aber eben, andere Länder andere Sitten.

Ich kann Sie beruhigen, so unterschiedlich ist die Schweiz dann doch wieder nicht. Die Strecken, die als Flachland bezeichnet werden, sind in der Überzahl und somit für die meisten Bahnen kein Problem.

Höre ich Kritik? Die ist berechtigt, denn in der Schweiz gibt es neben den normalspurigen Bahnen auch andere Strecken und die teilen das ein wenig anders auf. So wäre dort die Geislinger Steige wirklich nur noch Flachland.

Ein Beispiel? Die Matterhorn-Gotthard-Bahn MGB bezeichnet alles, was keine Zahnstange hat, als Flachland. Darunter finden sich Neigungen, die selbst eine Südostbahn, die als Bergstrecke gilt, in den Schatten stellen.

Die Rhätische Bahn RhB wird vermutlich wieder andere Vorgaben haben. Aber in diesem Artikel gelten die Angaben für die Normalspur und da ist alles, was nicht steiler als 20 ‰ ist Flachland.

Bahnen mit geringen Steigungen werden als Flachbahn bezeichnet. Der Begriff ist recht selten, weil die Bergstrecken definiert wurden. Erst so richtig bekannt wurde der Begriff, als man gross von der Flachbahn durch die Alpen gesprochen hatte.

Mit dem Basistunnel am Gotthard und am Monte Ceneri, kam die Flachbahn. Das wurde der Presse sogar voller Stolz mitgeteilt. Im Ausland wurde nur der Kopf geschüttelt.

Auch wenn die Schweiz in diesem Zusammenhang von einer Flachbahn spricht, es gelang nur die Neigungen so zu verringern, dass sie unter die Grenze fielen. Daher liegen die massgebenden Neigungen nach den Normen der Schweiz bei diesen 20 ‰. Es ist so, auch wenn Sie das etwas anders sehen, denn es ist eine sehr hoch angesetzte Grenze und damit wird es auch Zeit, dass wir uns dem Thema zuwenden, denn es gibt steilere Abschnitte.

 

Die Bergstrecke

Nun, wenn alles unter 20 ‰ als Flachland gilt, muss der Rest eine Bergstrecke sein. Es wäre wirklich schön, wenn es so einfach wäre. Eine Bergstrecke ist gemäss den Gesetzen der Eisenbahn ein Gefälle, für das auf Grund der Länge und der Neigung spezielle Vorschriften gelten. Es kann also steilere Abschnitte geben, die einfach kurz genug sind, dass es keine besonderen Regeln braucht. Doch nun zu diesem Bergstrecken.

Wozu müssen diese Vorschriften denn sein? Geht es nicht mit einfachen Regeln, die überall gelten? Warum nur muss es so kompliziert sein? Nun, die Erde ist nicht flach und so gibt es immer Ausnahmen, die behandelt werden müssen.

Ich kann Ihnen aber versichern, es wird nicht so schlimm. Das auch wenn ich behaupte die Erde sei eine Kugel. Bergstrecken sind steil und das ist nun wirklich überall so. Wie schön es doch sein kann.

Die Bergstrecke findet sich nicht in den Unterlagen für das Personal. Dazu ist der Begriff einfach zu allgemein gefasst. Um trotzdem den Weg durch die Vorschriften zu finden, müssen wir den passenden Begriff finden.

Jede Strecke, die steiler als 2% ist, kann man als Spe-zialfall benennen. Finden werden wir den Begriff schon noch, aber versuchen wir einen anderen Weg um zum Ziel zu kommen. Stellen Sie sich eine Strasse vor, die eine grosse Neigung hat.

Sie nennen solche Abschnitte vielleicht Steilstrecke. Ist einfach, es ist eine steile Strecke, also ist es eine Steil-strecke. Auf der Strasse ist das natürlich mehr, als bei den Bahnen.

Eine solche Strecke, ist nichts anderes, als ein steiler Ab-schnitt auf dem Verkehrsweg. Sie fluchen vermutlich immer wieder vor dem steilen Abschnitt, wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Passstrassen sind lange steile Abschnitte und somit Steilstrecken der Strasse.

Geläufig ist auch der Begriff der Steilrampe. Dabei besagt dieser eigentlich nur, dass ein Anstieg steil ist. Damit sind wir jedoch nicht beim Problem. Denn bei Steilstrecken, beziehungsweise Steilrampen ist die Talfahrt schlimmer. Hoch kommt man mit mehr oder weniger grossen Schwierigkeiten. Jedoch runter wird das Fahrzeug beschleunigt und muss abgefangen werden, denn sonst klappt es bei der Kurve nicht mehr.

Nennen wir doch die Bergstrecke einfach eine Steil-strecke und schon sind wir bald bei der Lösung angelangt. Schliesslich ist für gewisse Leser 20 ‰ schon mehr als steil genug.

Bleiben wir beim Fahrrad, dann ist der kurze Auf-stieg zum Haus nicht so schlimm, wie der Anstieg von der Stadt ins Dorf.

Sie unterscheiden diese Steigungen vermutlich nach deren Länge und nach der Neigung. Ein Punkt, den vermutlich alle so machen.

Daher könnte ich jetzt kommen und erklären, dass es eine Unterscheidung auch bei der Eisenbahn gibt. Nur müsste ich dann etwas erfinden, denn ob Berg-strecke oder Steilstrecke hängt davon ab, wer das anschaut.

Was für Sie eine Steilstrecke ist, kann für mich noch flach sein. Wie schon gesagt, es hängt davon ab, wo wir wohnen. Wir müssen einen einheitlichen Begriff finden um an unser Ziel zu kommen.

Ein Eisenbahner kann so nicht arbeiten, denn für jeden soll es gleich sein. Deshalb betrachtet man in den Vorschriften nicht die Strecke an und für sich, sondern man nimmt die Steigung respektive das Gefälle als Massstab. Ist nur logisch, denn bei 20 ‰ spricht wirklich jeder vom gleichen Wert. Es kann niemand mehr etwas anderes herauslesen. Ergänzt man das noch mit der Länge dieser Neigung haben wir zwei Möglichkeiten. Es kann lang oder kurz sein.

Starkes Gefälle: Deshalb spricht man fachlich korrekt von einem starken Gefälle. Vorher habe ich Sie mit dem Fahrrad etwas in die Irre geführt. Das Problem bei den Bergstrecken ist nicht die Steigung, denn die schafft man immer. Es ist das Gefälle, denn es müssen dabei grosse Lasten abgebremst werden und je steiler es ist, desto schwerer wird das. Seit dem Unfall mit dem Fahrrad wissen Sie das auch.

Weil das starke Gefälle fachlich gesprochen ist, finden wir für dieses Gefälle in den Vorschriften der Schweiz sicher einen Hinweis. So steht im FDV folgender Hinweis zum starken Gefälle:

«Der Streckenabschnitt, für welchen auf Grund seines Gefälles und seiner Länge besondere Vorschriften gel-ten.» Das klingt doch schon sehr viel besser, als der Hin-weis, dass es Gefälle über 20 ‰ sind. Es gelten spezielle Vorschriften.

Also muss an diesen Gefällen etwas speziell sein, denn von besonderen Vorschriften wird selten gesprochen und warum ist nur vom Gefälle und nicht von Steigung die Rede? Ich bediene mich wieder der Strasse. Sie waren mit Ihrem Wagen im Urlaub? Im Süden?

Schön, dann fuhren Sie durch die Alpen. Die langen Ge-fälle setzten den Bremsen im Wagen zu und sie began-nen zu stinken. Glücklicherweise, wurde es wieder flach und der beängstigende Geruch verschwand.

Sie haben festgestellt, dass die Bremsen durch die lange Benutzung heiss geworden sind. Die Bremskraft liess auch nach. Genauso ist es bei den Eisenbahnen, denn auch die müssen im Gefälle abgebremst werden.

Daher gelten für bestimmte Strecken spezielle Anfor-derungen an die Bremsen der Züge, die diese Strecke befahren. Und dabei gilt es wirklich nur für das Gefälle und nicht für die Steigung, denn das ist ein anderes Ka-pitel.

Hier will ich noch nicht im Detail auf diese für das star-ke Gefälle geltenden Vorschriften eingehen. Es reicht, wenn sich die Profis das alles merken müssen.

Hier soll aber erwähnt werden, dass diese starken Gefälle in zwei Kategorien aufgeteilt werden. Wir nennen sie einfach A und B. Klingt simpel, denn eine Auswahl mit A und B kann jeder leicht verstehen. Was noch fehlt, sind die Strecken mit den Bedingungen.

 

Kategorie Bahn Streckenabschnitt Gefälle Länge
A SBB Le Pont – Le Day 38 ‰ 8.2 km
A SBB Iselle – Domodossola 25 ‰ 18.8 km
A VCh Puidoux – Vevey (Betrieb durch SBB) 38 ‰ 7.8 km
A SBB (La Chaux de Fonds) km 25.8 – Vauseyon 27 ‰ 24.2 km
A SBB Bure – Courtemaîche 45 ‰ 4.7 km
A BLS Kandersteg – Frutigen 27 ‰ 18.0 km
A BLS Goppenstein – Brig 27 ‰ 25.0 km
A SBB Göschenen – Erstfeld 26 ‰ 28.8 km
A SBB Airolo – Bodio 26 ‰ 39.3 km
A SBB Rivera-Bironico – Giubiasco 26 ‰ 11.3 km
A SOB Altmatt – Freienbach SOB 50 ‰ 11.3 km
A SOB Rothenthurm – Arth-Goldau 50 ‰ 10.4 km
A SOB Biberbrugg – Wädenswil 50 ‰ 9.9 km
B SBB Reuchenette – Biel-Bienne 25 ‰ 8.2 km
B SBB Court – Moutier 27 ‰ 6.4 km
B BLS Bern Fischermätteli – Schwarzenburg 35 ‰ 8.0 km
B SBB Läufelfingen – Olten 26 ‰ 8.5 km
B SBB Läufelfingen – Sissach 21 ‰ 9.7 km
B BLS Oberdorf – Solothurn West 28 ‰ 9.6 km
B BLS Gänsbrunnen – Moutier 25 ‰ 8.5 km
B SBB St. Fiden – Rorschach 21 ‰ 13.0 km
B SBB Wattwil – Uznach 20 ‰ 14.0 km
B SBB Gibswil – Rüti ZH 30 ‰ 11.4 km

 

Es ist eine ansehnliche Tabelle mit den speziellen Gefällen in der Schweiz. Wer sich geografisch etwas auskennt, der erkennt, dass wir diese in erster Linie im Bereich der Alpen und des Jura vorfinden. Im Mittelland können die Neigungen vorkommen, jedoch ist das nur auf sehr kurzen Abschnitten der Fall und daher gelten diese Vorschriften dort nicht. Im Raum Zürich gibt es sogar noch höhere Werte, als hier aufgeführt.

Nicht in dieser Liste aufgeführt ist die Strecke von Zürich HB nach dem Uetliberg. Für die dort vor-handenen starken Neigungen gelten verschärfte Be-dingungen Seitens des Betreibers der Anlage.

Diese verhindern, dass Fahrzeuge ohne passende Ausrüstung die Strecke befahren. Sie sehen, es kann von dieser Regelung durchaus Ausnahmen geben. Dabei dürfen diese aber die hoheitlichen Regeln der Behörden nur Einschränken.

Es sind in der Tabelle nur die Strecken der Schwei-zerischen Bundesbahnen SBB, der BLS AG und der SOB berücksichtigt worden. Damit konnte ich die Tabelle in einem bescheidenen Rahmen halten.

Hinzu kommt, dass die Benennung der Abschnitt vom Betreiber der Infrastruktur erfolgt. Diese las-sen sich bei besonderen Anlagen auch nicht so ger-ne in die Karten sehen. Dabei ist aber ein Punkt in der Tabelle wirklich verwirrend.

Warum teilt man diese starken Gefälle in die Kate-gorien A und B auf. Wenn man die Neigung ansieht kann man keine Regel erkennen und auch nicht, wenn man sich auf die Länge konzentriert.

Vielmehr muss man beide Punkte betrachten. Kurz aber steil kann schlimmer sein, als eine Talfahrt von nahezu 40 Kilometer mit geringeren Werten. Jedoch wird es Zeit, wenn wir genauer werden und uns ansehen, was denn A und B bedeutet.

Auf den Strecken darf die Talfahrt nur mit verschleissloser Bremse erfolgen. Vor der Einfahrt in diesen Abschnitt muss die korrekte Funktion geprüft werden. Ohne diese Prüfung, oder bei einem Defekt, darf ein solcher Abschnitt nicht befahren werden. Bei der Bestimmung A gibt es davon keine Ausnahmen. Bei der Kategorie B darf mit bestimmten Bedingungen die Talfahrt auch ohne diese Bremse angetreten werden.

Fällt diese verschleisslose Bremse jedoch auf der Talfahrt aus, müssen bestimmte Sicherheitsbe-stimmungen erfüllt werden. Die beinhalten Hin-weise zur Formation des Zuges und zum vor-handenen Bremsvermögen.

So müssen im Zug mehr Wagen als Lokomotiven gebremst sein und es ist eine bestimmte Bremskraft erforderlich. Als Folge davon wird jedoch nur zwischen erfüllt und nicht erfüllt unterschieden, es sind also klare Anweisungen.

Sofern die Bedingungen erfüllt sind, darf in den Ge-fällen der Kategorie B normal weiter gefahren werden. Bei den Regeln für die Gefälle nach A gilt, dass nur noch mit maximal 40 km/h gefahren werden darf.

Auch hier darf mit der Beschränkung und einer angepassten Bedienung der Bremsen bis zum Ende des Abschnitts gefahren werden. Doch stellt sich damit die Frage, was passiert, wenn man die Werte nicht erreicht?

Können die Sicherheitsbestimmungen nicht erfüllt werden, ist sofort auf 40 km/h zu verzögern und im nächsten Bahnhof anzuhalten.

Unterschiede gibt es bis jetzt keine, denn in jedem Fall ist im nächsten Bahnhof anzuhalten. Bei der Kategorie A ist jedoch die Weiterfahrt verboten. In Gefällen nach B kann nach einer Kontrolle die Talfahrt mit 40 km/h erfolgen. Sie sehen, es sind klare Regeln und nun zeigt sich der Grund für die Aufteilung.

Wenn Sie nun genau hinsehen, dann fällt die Strecke von Rivera-Bironico nach Giubiasco auf. Sie ist nach Kategorie A zu befahren. Da es in dem Abschnitt aber keinen Bahnhof gibt, darf zu Tal gefahren werden. Das sogar auch ohne dass die erwähnten Sicherheitsbestimmungen erfüllt sind. Es ist jedoch in jedem Fall nur mit maximal 40 km/h zu fahren und das ist der Unterschied zur Kategorie B, wo eventuell normal gefahren wird.

 

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