Umbauten und Änderungen

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Da die Triebwagen der Reihe RABe 535 auf den etwas älteren Modellen der Reihe RABe 525 aufgebaut wurden, gab es in den ersten Betriebsjahren schlicht keine Änderungen. Das zeigt eigentlich, dass der Zug solide konstruiert wurde und dass er die Anforderungen des Betreibers erfüllte. Wobei kleinere Anpassungen waren immer wieder zu beobachten, weil zum Beispiel das Design angepasst wurde, oder weil ein defektes Teil durch ein anderes ersetzt wurde.

Im Lauf der Betriebsjahre wurden die Fahrzeuge dieser Bau-reihe daher mit einem moderneren Informationssystem ver-sehen. Dieses erlaubte es die Ansagen zeitnah zu aktualisieren.

Als Beispiel sei erwähnt, dass es jetzt auch möglich war, bei den Anschlüssen die geänderte Gleisnummer anzugeben. Selbst geänderte Anschlüsse bei Verspätungen sollten berücksichtigt werden. Damit das möglich war, musste jeder Zug mit einer Zentrale kommunizieren.

Wenn wir einen Umbau ansehen wollen, dann ist es eher einer, der nicht ausgeführt wurde. Wie früher schon erwähnt, sollten 18 weitere Triebzüge dieser Baureihe beschafft werden. Acht davon waren eigentlich kein Problem, da diese einer Option entnommen werden konnten.

Für die weiteren zehn Triebzüge musste jedoch die Zulassung bei den Behörden beantragt werden. Eigentlich kein Problem, da es ein bestehendes Fahrzeug war.

Da nun aber mit dieser Zulassung auch die geänderten Vor-schriften berücksichtigt wurden, kam von der Behörde ein ne-gativer Entscheid. Das war wirklich eine grosse Überraschung, aber wurde mit den neuen Verordnungen begründet.

Dabei lohnt es sich sicherlich, wenn wir uns diese geänderten Vorschriften ansehen, denn diese hatten hier erstmal wirklich gravierende Auswirkungen auf die Beschaffung von bestehen-den Baureihen.

Eigentlich störte sich die Behörde nur daran, dass damals nicht alle Nachweise geführt wurden. Diese waren damals aber gar noch nicht gefordert worden. Mit anderen Worten, es konnte durchaus sein, dass die Bedingungen erfüllt wurden. Da jedoch nicht mehr wichtig war, was bestätigt wurde, sondern was auf einem Papier stand, war das Problem vorhanden. Nachweise müssen heute für jede Schraube und jeden Liter Farbe erbracht werden.

Das sind Punkte, die man aus der Luftfahrt kennt und nun bei den Eisen-bahnen auch umgesetzt werden sollten. Doch mehr interessiert uns, was den vom Bundesamt für Verkehr bemängelt wurde und warum diese Punkte bei der Auslieferung nicht erforderlich waren.

Sie vermuten es richtig, es mussten begründete Punkte sein, denn sonst hätte man die Zulassung problemlos erteilen können. Doch beginnen wir mit dem mechanischen Teil.

Der Kasten wurde aus Stahl aufgebaut und mit einer recht hohen Festig-keit versehen. Seit der Auslieferung wurden jedoch neue Normen für die zu beherrschenden Kräfte eingeführt.

Diese Normen konnten vermutlich dank dem Stahl eingehalten werden, jedoch ist es nahezu unmöglich den geforderten Nachweis, bei einem im Einsatz stehenden Fahrzeug zu erbringen. Der Grund ist, dass man nicht so gut auf die inneren Strukturen blicken konnte.

Besonders bei Geschwindigkeiten über 140 km/h galten andere Regeln für die Festigkeit der Fronten. Diese mussten nun den internationalen Normen entsprechen und dort hatte der Triebzug RABe 535 durchaus seine Probleme im Bereich der Frontwand. Diese konnte nicht in allen Punkten die Normen einhalten und das hätte grundsätzlich bedeutet, dass eine geänderte Front benötigt worden wäre. Auch dies natürlich mit den Nachweisen.

Hier stellt sich die Frage, ob dieser Crash-Schutz wirklich nötig war, denn Züge prallten selten zusammen. Jedoch trafen sie immer mehr auf den Bahnübergängen auf Fahrzeuge des Strassenverkehrs. Diese gerieten in diese Gefahr, weil scheinbar in der Fahrschule nicht mehr erklärt wird, dass man vor einem roten Licht anhalten muss. Trifft nun der Zug auf einen LKW, dann sollte zumindest der Lokführer noch einen Bericht einreichen können.

Ein weiterer Punkt war die Lauftechnik. Wie gut macht sich der Triebzug auf der Strecke. In einer Zeit, wo ganze Flotten notgedrungen stillgelegt werden müssen, weil der Verschleiss beim Gleis zu hoch war, kann man sich diese Frage stellen.

Die RABe 535, wie die Reihe RABe 525 waren gut unter-wegs, denn es wurde im Verlauf des Einsatzes kaum gemeldet, dass der Unterhalt auf der Bergstrecke am Lötschberg dramatisch angestiegen wäre und man das Problem hätte angehen müssen.

Auch hier kann man entgegenhalten, dass der Unterhalt an den festen Anlagen sehr grosse Auswirkungen hat. Der Wechsel eines verschlissenen Geleises hat grosse Auswirkungen auf die Fahrpläne und generiert hohe Kosten. In diesem Sinne, waren gleisschonende Fahrzeuge im Vorteil. Somit korrigierte man hier eigentlich nur, was vor einigen Jahren auch bei der Behörde verschlammt wurde, denn bis 1990 achte man wirklich auf gleisschonende Fahrzeuge.

Ein weiterer Punkt betraf direkt den Fahrgastraum. Der Zug wurde grundsätzlich für nichtrauchende Fahrgäste optimiert. Was den entsprechend veranlagten Leuten gefiel, war jenen ein Dorn im Auge, die in regelmässigen Abständen ihre Sucht befriedigen mussten. Daher ging man seinem Verlangen mehr oder weniger versteckt nach. Die Kippe verschwindet dann schnell in der Schüssel des WCs, oder im nächsten Papierkorb.

So sorgen die Fahrgäste selber dafür, dass es im Fahrzeug brennen kann. Die Bahnen müssen diese Gefahr jedoch aktiv bekämpfen können. Reichte dazu früher ein in jedem Wagen montierter Feuerlöscher, waren nun ausgeklügelte Systeme gefordert. Detektoren mussten den Rauch erfassen und den Brand dem Personal melden. Gleichzeitig sollte das Feuer auch direkt bekämpft werden, denn es ist komisch, aber niemand weiss, wie man einen Feuerlöscher bedient.

Gerade der letzte Punkt muss sich der Erbauer und der Betreiber selber eingestehen. Das zu jener Zeit an die Schweizerischen Bundesbahnen SBB ausgelieferte Fahrzeug eines anderen Herstellers, hatte eine Brandlöschanlage. Warum war man diesem Beispiel nicht gefolgt? Ganz einfach, damals waren solche Anlagen auch noch nicht vorgeschrieben. Nur muss man wirklich beim Schutz der Kunden nur den minimalen Standard umsetzen?

Sie sehen, es waren durchaus begründete Punkte, die aber nicht unlösbar waren. Jedoch waren die Kosten sehr hoch, wollte man eine neuerliche Serie beschaffen. Die Behörden sagen einfach so nicht und der Betreiber und der Hersteller müssen nachbessern. Jeder will das beste Fahrzeug, aber niemand möchte dafür die finanziellen Mittel aufbringen. Die Folgen waren klar, das Projekt wurde gestoppt und ein anderer Anbieter kam in den Genuss.

 

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