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Die Liberalisierung |
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Nach
fast 100 Jahren waren die klassischen
Staatsbahnen ebenfalls
am Ende. Sie wurden Opfer der Politik und einer mächtigen Wirtschaft. Sie
mussten sich neu ausrichten. Die bisherigen Strukturen, die sich über die
Jahre verfestigt hatten, mussten aufgebrochen und neu geordnet werden.
Einfach gesagt, man wollte aus den schwerfälligen Staatsbahnen wieder
flexible
Privatbahnen machen. Der
Verkehr sollte nur noch staatlich überwacht werden.
Die
von der Wirtschaft geforderten Ideen waren vorder-gründig bessere
Verkehrswege. Letztlich sollten jedoch einfach die Preise sinken und so
der Transport noch billiger werden. Ein Punkt, den wir noch näher
betrachten werden. Die hoheitlich gewachsenen nationalen Streckennetze waren plötzlich frei zugänglich und durften von jeder Gesellschaft befahren werden. Dadurch entsteht eine Kon-kurrenz zwischen den einzelnen Anbietern.
Der
Kunde, also der Auftraggeber kann sich so das opti-male Transportmittel
aussuchen. Er muss nicht mehr mit
Staatsbahnen verhandeln.
Ganz klar, dass so die Preise für die Transporte sinken, denn der Kunde
sucht jetzt das billigste Angebot.
Bevor ich nun zu der neuen Regelung komme, kann ich es Ihnen mit den
Worten eines Kritikers näher bringen. Die Liberalisierung schafft genau
das, was man mit der
Staatsbahn verhindern wollte,
nämlich Bahnen, die nur noch aufs Geld schauen und sich bekämpfen. Die
Folgen sind marode Eisenbahnen und Bankrotte. Der Verkehr bricht zusammen
und der Wirtschaft fehlen die Transportwege oder sie müssen sich mit einem
Anbieter abfinden.
Sollte dieser Kritiker womöglich richtig liegen? Erinnern wir uns an die
Zeit vor 1898. Damals bekämpften sich die
NOB und
JS. Die
SCB konnte sich nicht mehr
entwickeln, weil sie eine Übernahme befürchten musste. Das führte
letztlich beinahe zu einen völlige Zusammenbruch des ganzen Systems. So
gesehen liegt der Kritiker mit seinen Argumenten sicherlich nicht so
daneben, denn die Gefahr, dass das erneut passiert, besteht natürlich.
Im
schlimmsten Fall bricht nur ein Teil des Verkehrs zusammen, jedoch bleiben
die Anlagen ganz. Damit wir das jedoch verstehen, betrachten wir nun die
neuen Strukturen der Bahnen in Europa anhand der Schweiz.
Die Zulassungsbehörde:
An die Stelle der bisherigen Gesellschaften trat nun eine
Zulassungsbehörde. Diese Behörde regelt hoheitlich die Bedingungen für
Fahrzeuge und Strecken. Diese Zulassungsbehörde ist der Landesregierung
unterstellt und nicht mehr in den Bahnen integriert. Man kann diese
Zulassungsbehörde mit einer Polizei für die Eisenbahn vergleichen, wobei
hier jedoch noch weitere Funktionen wahrgenommen werden.
Die
Zulassungsbehörde erlässt auch die gesetzlichen Grundlagen. Das heisst,
die geltenden Vorschriften werden durch die Behörde ausgearbeitet und
müssen von den Bahnen oder den Arbeitern eingehalten werden. Die
Zulassungsbehörde regelt dabei nicht nur die Berechtigungen, sondern
überprüft auch deren Einhaltung. In der Schweiz wurde diese Funktion durch
das Bundesamt für Verkehr BAV wahrgenommen.
Die
Zulassungsbehörde hat dabei einige
Instrumente
zur Durchsetzung ihrer
Vorschriften erhalten. So werden zum Beispiel die Prüfungen für das
Personal von Vertretern der Behörde abgenommen. Damit ist gesichert, dass
ein einheitlicher Standard gewahrt bleibt. Weit wichtiger ist aber die
Zulassung der Fahrzeuge, denn die obliegen nun auch dieser Behörde und ist
nicht mehr Bestandteil der einzelnen Bahnen, wie das bisher der Fall war.
Die bisher zwischen den Bahnen geltenden Abmachungen
ver-schwanden endgültig und staatlich organisierte Programme tra-ten an
diese Stelle. Man kann eine Zulassungsfahrt auch als Prüfung bezeichnen. Die Zulassungsbehörde prüft dabei, ob das Fahrzeug wirklich die vom Hersteller gemachten Angaben erfüllt. Erst nach erfolg-reichem Abschluss der Zulassungsfahrt darf ein Fahrzeug kom-merziell eingesetzt werden.
Es erhält die behördliche
Betriebsbewilligung. Ähnlich ist das bei Ihrem Wagen, denn die Behörden
gaben Ihnen eine Zulass-ung für den Wagen.
Die Behörde
kann nachträglich kontrollieren, ob diese Beding-ungen erfüllt sind. Dazu
werden die Züge angehalten und die Einhaltung der gemachten Vorschriften
kontrolliert. Sie können das mit einer Polizeikontrolle auf der Strasse
vergleichen. Neben den wichtigen Dokumenten, wird auch der Zustand der
Fahrzeuge kontrolliert. Die Zulassungsbehörde kann daher auch eine
Betriebsbewilligung entziehen und so ein Fahrzeug stilllegen.
Netzbetreiber:
Die Netzbetreiber wurden
durch die erfolgte Umstrukturierung aus den eigentlichen Bahnen
herausgelöst. Diese Netzbetreiber sind jene Firmen, die das Gleisnetz, die
Energie zur Verfügung stellen und die Reihenfolge der Züge regeln. Was
bisher direkt den Bahnen unterstellt war, ist das auch jetzt noch, wobei
eine klare Trennung vom betrieblichen Bereich erfolgte. Auch die
Netzbetreiber sind der Zulassungsbehörde unterstellt.
Die
Strecke über den Lötschberg ist dem Netzbetreiber BLS unterstellt. Die
darauf ver-kehrenden Züge gehören jedoch anderen Ge-sellschaften. Eine der
bisherigen Bahnen, kann sich daher nur noch auf das Betreiben eines Netzes
spezialisieren. Der Netzbetreiber kann die von der Behörde erlassenen Gesetze und Regelwerke noch mit seinen Bestimmungen ergänzen. So ist die Übersicht gewahrt. Stellen Sie sich vor, jeder Mitarbeiter der SBB müssten die vom Staat vorgegeben Beding-ungen, die für eine schmalspurige Bahn ge-schaffen wurden, behandeln.
Das ginge zu weit, denn was kümmert einen Mitarbeiter der RhB,
was im Raum Basel für Bedingungen gelten?
Die
Instandstellung der Anlagen ist Aufgabe des Netzbetreibers. Um eine
Erneuerung eines Abschnittes durchzuführen, sucht sich der Netzbetreiber
den besten Anbieter dazu aus. Wer letztlich den Auftrag erhält, hängt
davon ab, wie sein Angebot angenommen wurde. Damit ist auch hier
gewährleistet, dass unterschiedliche Anbieter den Unterhalt durchführen
können. Die bisherigen Baudienste müssen sich behaupten und um Aufträge
werben.
Da die
Netzbetreiber einen diskriminierungsfreien Zugang gewährleisten müssen,
entstehen oft sonderbare Situationen. Aus lauter Angst, das neu hinzu
gekommene Unternehmen könnte sich gegenüber dem bisherigen Unternehmen
benachteiligt fühlen, erfolgt oft eine Benachteiligung des ehemaligen
Unternehmens. Das dabei dieses diskriminiert wird, ist klar. Dies zeigt
deutlich, wie schwer eine solche Regelung umzusetzen ist.
Eisenbahnverkehrsunternehmen EVU:
Die auf den
Schienen der Schweiz
oder in einem anderen Land verkehrenden Gesellschaften wurden aus den
bisherigen
Bahngesellschaften
herausgelöst und neu als Eisenbahnverkehrsunternehmen
EVU bezeichnet. Diese EVU sind nicht mehr an ein bestimmtes Netz gebunden
und können frei zwischen den Netzbetreibern hin und her wechseln. Diese
EVU betätigen sich im
Personenverkehr oder im
Güterverkehr.
Ein EVU kann auch nur aus einem Anbieter
bestehen, der mit Zügen fährt. Welches EVU letztlich den Transport
durchführt, hängt von der Vergabe durch den Auftrag-geber ab. So ist hier
ein freier Markt mit mehreren Anbie-tern entstanden. Ein EVU muss bestimmte von der Zulassungsbehörde erlas-sene Bedingungen erfüllen und darf danach im Land verkehren. Das heisst, das EVU erhält eine behördliche Betriebsbewilligung und kann danach den kommerziellen Betrieb im entsprechenden Land aufnehmen.
Dabei spielt es keine Rolle mehr, ob das
EVU ein eigenes Netz hatte oder nicht. Die EVU sind unabhängige Firmen und
operieren oftmals über mehrere Länder hinweg. Hier drängt sich zu Verdeutlichung ein Vergleich mit der Strasse auf. Jedes Auto verkehrt ja auf der gleichen Stras-se, die vom Land (Netzbetreiber) zur Verfügung gestellt wird.
Es kommen Fahrzeuge von Firmen mit den
unterschied-lichsten Namen und private Fahrzeuge zum Einsatz. Genauso ist
es bei den modernen Bahnen. Die Fahrzeuge gehören einem EVU und verkehren
in den entsprechenden Netzen. So gesehen, sind Sie mit Ihrem Wagen ein EVU
auf der Strasse.
Der Kunde
der einzelnen EVU kann nun auswählen, welcher Betreiber denn nun der
günstigere ist. So hat er die Garantie, dass er einen guten Transportpreis
erhält. Nur, entstanden durch diese Liberalisierung viele kleinere
Unternehmen, die mit billigen Tarifen um jeden Auftrag kämpfen. So werden
auch die anderen Bahnen zu tieferen Preisen gezwungen. Die Folgen könnten
dramatisch sei, denn irgendwann gehen solche Preiskämpfe nicht mehr auf.
Durch günstige Tarife erhielt das EVU auch die ent-sprechenden Aufträge, die von der ehemaligen Staats-bahn übernommen wurden.
SBB Cargo, das EVU der ehemaligen
Staatsbahn rea-gierte
natürlich mit Korrekturen bei den Preisen. Die Transportpreise für den
Kunden sanken. Nur, damit das EVU die Preiskorrekturen der SBB mit-machen konnte, musste das EVU Lokoop noch günstiger werden.
Es entstand ein Kreislauf mit verheerenden
Folgen, denn das EVU Lokoop und damit die Mittelthurgaubahn gerieten in
finanzielle Schieflage und konnten die anstehenden Rechnungen nicht mehr
bezahlen. Die finanzielle Unterstützung von Seiten der Kantone blieb
jedoch aus, da sich das EVU privatrechtlich behaupten musste.
Die Folge
war der erste Konkurs einer schweizerischen Eisenbahn. Die bisherige
Privatbahn Mittelthurgaubahn wurde in die immer noch staatlich unterstütze
SBB überführt und verschwand mittlerweile gänzlich von der Bildfläche. Im
internationalen Markt könnten sich ähnliche Prozesse abwickeln, die Folge
ist dann im schlimmsten Fall ein Zusammenbruch des Bahnverkehrs in Europa
oder ein einzelner Anbieter der übrig bleibt und der die Preise vorgibt.
Wir sind
somit wieder dort angelangt, wo dereinst die
GB, die
JS, die
NOB, die
SCB
und die
VSB waren. In einem Machtkampf, der mit allen erdenklichen Mitteln
geführt wird. Nach 100 Jahren wurde die Volksmeinung ignoriert und die
Eisenbahn in die Hände der Wirtschaft übergeben. Wie lange das diesmal gut
gehen wird, wird die Zeit zeigen. Im schlimmsten Fall, wird es danach in
Europa nur noch einen Anbieter geben, der die Preise diktiert.
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