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Die Staatsbahn |
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Obwohl am 20. Februar 1898 mit einer Volksabstimmung die Verstaatlichung
durch das schweizer Volk beschlossen wurde, dauert es weitere vier Jahre,
bis die neuen schweizerischen Bundesbahnen SBB unter der Obhut des Staates
ihren Betrieb aufnehmen konnten. Die Aktien der bisherigen
Bahngesellschaften mussten vom Staat aufgekauft werden und mancher
Aktionär meinte, dass seine Aktien einen höheren Wert hätten, als
angegeben wurde.
Staatsbahnen sind also immer durch einen Staat ver-waltete
Bahngesellschaften. Sie können nicht mehr mit Aktiengesellschaften
verglichen werden. Diese gab es zwar, aber sie waren vollumfänglich in der
Hand des Staates. Im Jahre 1902 war es dann soweit, der erste Zug der neuen Staatsbahn fuhr in der Schweiz los und erreichte die Hauptstadt in Bern. Dazu benutzte man mit der Baureihe A 3/5 die neuste Lokomotive der ehemaligen JS. Eigene
Maschinen hatte die Staatsbahn noch nicht. Auch viel weiter in den Westen
verkehren konnte der Zug nicht, da dort immer noch die Privatbahnen ihr
Unwesen trieben. Doch damit verschwand die
JS. Als Mitgift der Verstaatlichung kam auch die Brünig-bahn als Teil der JS in den Besitz der Staatsbahn. Es sollte die einzige schmalspurige Strecke der neuen Schweizerischen Bundesbahnen SBB sein. Neben dieser besonderen Strecke, sollten sich im Lauf der Jahre noch der Betrieb mit Gleich- und Drehstrom dazu kommen. Es waren somit bei der Staatsbahn drei besondere Betriebsformen im ehemaligen Bereich der JS vorhanden.
Auf
diese drei Besonderheiten bei den Schweizerischen Bundesbahnen SBB wird
auf eigenen Seiten näher eingegangen. Mit den nachfolgenden Links kommen
Sie zu diesen Seiten und den dort eingesetzten
Triebfahrzeugen.
Die grösste Besonderheit war jedoch die Brünigbahn mit ihrem Streckennetz.
Doch auch dazu können Sie mehr Informationen einholen. Hier werden wir die
Entstehung der Staatsbahnen der Schweiz ansehen. |
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Brünigbahn |
DC
Betrieb |
Drehstrom |
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Man
hatte zu Beginn die grösste
Privatbahn der Schweiz
verstaatlicht. Im Betrieb bemerkte man davon anfänglich jedoch herzlich
wenig, denn es mussten zuerst neue Strukturen geschaffen werden. Das
Personal und das
Rollmaterial
stammten noch von der alten Vorgängerbahn. Das einzige, was geändert hat,
ist die neue oberste Direktion, die nun natürlich in der Hauptstadt des
Landes und somit in Bern angesiedelt wurde.
Das
heisst, der oberste Eisenbahner einer Staatsbahn ist immer in der
Regierung zu finden. In der Schweiz ist das der Verkehrsminister. Somit
wird eine Staatsbahn durch politische Entscheide geleitet. Die Wirtschaft musste sich an den neuen Anbieter ge-wöhnen. Das tat sie jedoch überraschend schnell, weil die Sabotagen nun verschwunden waren und der Betrieb funktionierte.
Die
Wirtschaft liebt funktionierende Transportwege und ist nicht so sehr an
einen bestimmten Anbieter gebunden. Wichtig ist, dass die Ware ankommt und
der Transport nichts kostet. Wobei der letzte Grund auch bei der
Staats-bahn nicht auf Wunsch der Wirtschaft änderte. Mit den Staatsbahnen kamen auch die grossen Strecken-netze in die Schweiz. Das heisst, die Schweizerischen Bundesbahnen SBB CFF FFS hatten letztlich ein riesiges Streckennetz zu verwalten. Dieses war mittlerweile umfangreicher, wie das Projekt einer Staatsbahn, das ursprünglich von der jungen Eidgenossenschaft ausgearbeitet, aber nie verwirklicht, wurde. Ein grosser Teil der darin enthaltenen Strecken war jedoch mittlerweile gebaut worden.
Als Hinweis muss hier eingefügt werden, dass bei
den SBB immer in Mehrzahl gesprochen wird. Im Gegensatz zu anderen
Staatsbahnen auf der Welt, sind es die Schweizerischen Bundesbahnen, was
jedoch nur ein anderer Begriff ist, da in der Schweiz oft vom Bund
gesprochen wird. Wichtig war aber, dass man sich wegen den fünf grossen
Privatbahnen auf die Mehrzahl
einigte. Ganz verschwinden sollten sie daher nicht.
Die
SBB organisierten sich deshalb nach der Entstehung nicht gänzlich neu. Das
heisst, die bisherigen Direktionen der grossen vier Bahnen blieben
bestehen. Die fünfte grosse
Bahngesellschaft
war anfänglich noch nicht dabei und begann nun damit, sein Direktorium
nach den Vorgaben aus Bern anzupassen. Jedoch verdiente man immer noch
gutes Geld und musste den Fahrzeugpark erneuern. Die Rede ist von der
Gotthardbahn.
Es
wurde einfach eine neue Generaldirektion besetzt. So war gesichert, dass
der Betrieb reibungslos weiter gehen konnte. Die Züge blieben mit dem
bisherigen Personal besetzt und die Lohnstrukturen blieben vorerst
bestehen. Neu wurde einfach alles von der neuen Generaldirektion in Bern
geregelt. Die bisherigen Direktorien bekamen damit eine neue obere Stelle
und wurden nur noch zu Verwaltungsbezirken, die aber auch neu benannt
wurden.
Kreise:
Direkt eingeführt wurden bei den Schweizerischen Bundesbahnen SBB
Verwaltungsbezirke, die den Bereich der bisherigen
Privatbahn abdeckten. Diese
Verwaltungen nannte man Kreise. Die Bosse der einzelnen Vorgängerbahnen
wurden zu Kreisdirektionen. Der Begriff Kreis beschrieb dabei eine Region,
die damit abgedeckt wurde. So bekam die Staatsbahn schnell ein
funktionierendes Direktorium.
Die
Vergabe des Nummern erfolgte nach den Schrit-ten bei der Verstaatlichung.
Mit der
Gotthardbahn sollte
ab 1909 noch der Kreis 5 entstehen. Doch damit stellt sich die Frage nach
dem rechtlichen Schritt. Die Einbindung einer Privatbahn in eine Staatsbahn wird fachlich als Verstaatlichung bezeichnet. Bei diesem Schritt übernimmt der Staat die Aktien durch Rückkauf und die Gesellschaft wird aufgelöst.
Der
Betrieb wird ab diesem Zeitpunkt von der Direk-tion der Staatsbahn
übernommen. Ein Vorgang, der mit den fünf grossen Bahnen in der Schweiz
begann, aber nicht mit diesen enden sollte. Doch dazu später mehr. Damit konnten die Schweizerischen Bundesbahnen SBB den Betrieb aufnehmen und sich um die Er-neuerung des Fahrzeugparks kümmern.
Jedoch waren nun die Bundesbahnen operativ tätig und man konnte zum
Beispiel auch Angleichungen bei den Löhnen vornehmen und die sozialen
Punkte des Personals verbessern. Die Situationen bei den Bahnen begannen
sich zu beruhigen und es verkehrten wieder direkte Züge zwischen Zürich
und Bern.
Eine
erste Erweiterung der Schweizerischen Bundesbahnen SBB erfolgte im Jahre
1909. Die
Gotthardbahn verlor
ihre
Konzession und wurde
ebenfalls unter das Dach der Staatsbahn gestellt. Das Direktorium der
Gotthardbahn wurde in Luzern zur Kreisdirektion des neuen Kreis 5. Die
Staatsbahn, die 1898 beschlossen wurde, hatte nun ihren damals geplanten
Umfang erreicht. Daneben blieben jedoch noch weitere
Privatbahnen, die nicht
verstaatlicht wurden.
An
Schulen konnten SBB Mitarbeiter die Kinder auf die Eisenbahn vorbereiten.
Die schweizer Bahnen gehör-ten dem Schweizer Volk und die Staatsbahn
bewegte das Volk und das in vielen Belangen. Die Staatsbahnen blieben jedoch nicht bei dieser Grösse. Die kleinen Privatbahnen hatten oft neben der grossen Staatsbahn einen schweren Stand. Viele konnten sich daher nicht halten und wurden letztlich in die Staatsbahn integriert um eine Stilllegung der Strecke zu vermeiden.
Auch
hier übernahm der Staat die Aktien, die an-schliessend wertlos wurden. Die
SBB wurde damit noch etwas grösser und damit mächtiger. Es waren aber
keine Übernahmen, wie es sie früher gab.
Seethalbahn:
Eine der 1902 nicht verstaatlichten
Privatbahnen war die 1883
eröffnete Seethalbahn von Emmenbrücke nach Lenzburg und Wildegg. Sie war
darunter zwar eine von vielen Privatbahnen. Trotzdem finde ich, dass sie
hier erwähnt werden muss. Denn es war eine sehr spezielle
Bahngesellschaft,
die nie so richtig in die Schweiz passen sollte. Auch die zwangsweise
Einbindung in die Staatsbahnen sollte daran nichts ändern.
Finanziert wurde die Seethalbahn hauptsächlich durch
Engländer
und so war sie auch unter dem Namen Lake Valley of Switzerland Railway
Company bekannt geworden. Man baute die Strecke mit einem genügenden
Aktienkapital als
Strassenbahn. Die
Gesellschaft hatte ihr Direktorium im Bereich der Strecke. Wobei man auch
hier die englischen Wurzeln immer wieder bemerkte und die Seethalbahn
daher immer eine etwas eigene
Bahngesellschaft
war.
Das
Tal an und für sich ist aber sehr ländlich und damals kaum wirtschaftlich
erschlossen. Die
Bahn-linie
wurde deshalb zu touristischen Zwecken erbaut und konnte sich
wirtschaftlich nie so richtig ent-falten.
Die Seetalstrecke war jedoch alles andere als
ein gelungener Wurf. Die Strecke hatte sehr viele
Bahnübergänge
und war zeitweise in der Strasse, die durch das Tal führte, trassiert
worden. Zudem verfügte die Strecke über grosse Steigungen, die so teure
Kunstbauten vermieden. An dieser Situation änderte sich viele Jahre wenig.
Man benötigte das vorhandene Geld für Betriebsmittel wie
Kohlen
und
Schmiermittel.
Mit
der Elektrifizierung wollte man den Betrieb billiger gestalten. Man wählte
aber mit 25
Hertz
eine sehr spezielle
Frequenz,
so dass die Züge nicht nach Luzern weiter fahren konnten, da die
elektrifizierten Linien der SBB mit einer anderen Frequenz arbeiteten. Das
verhinderte nun, dass die Züge aus dem Seetal direkt nach Luzern fahren
konnten. Wegen der
Spitzkehre in
Emmenbrücke behinderte die unterschiedliche Frequenz den Betrieb jedoch
nicht so stark, wie man meinen könnte.
1922
kam dann auch diese besondere Strecke im Seetal in den Besitz von den
Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Kassen der Gesellschaft waren
einfach leer und man konnte sich so nicht wehren. Die Seetalbahn wurde
daher verstaatlicht und als Neuerung dem Kreis II in Basel zugeschlagen.
Die Schweiz hatte wieder eine
Privatbahn weniger und die
schweizerischen Bundesbahnen SBB eine sanierungsbedürftige Strecke mehr,
aber keinen neuen Kreis.
Man
wollte so die Strecke retten, was jedoch nicht in jedem Fall gelang, denn
sinnlose Bahnen wurden aufgehoben. Ein Beispiel dafür war die
Uerikon-Bauma-Bahn, die teilweise abge-brochen wurde. Erst einige Jahre später wurden dann die Verwaltungsbereiche auf drei Kreise reduziert. Um keine zu grosse Umbenennung zu erhalten, löste man die bisherigen Kreise 4 und 5 auf. Diese wurden den bisherigen Kreisen 2 und 3 zugeschlagen.
Dabei verschwanden die Strukturen der
VSB gänzlich und der neue
Kreis III hatte sein Büro in Zürich. Der neue Kreis II bezog nun die
ehemaligen Büros des Kreises V, respektive der
Gotthardbahn
in Luzern.
Diese Entwicklung der Staatsbahnen geschah in anderen Län-dern in Europa
auch. Dabei kamen ebenfalls grosse Gesellschaften an den Tag, die in ihrem
Land unangefochten an der Spitze lagen. Die Deutsche Bahn DB in
Deutschland wurde nahezu zum einzigen Verkehrsmittel im öffentlichen
Dienst. Je nach Land wird dabei von einer Bundesbahn, oder von einer
Staatsbahn gesprochen. Wir wissen, das ist nebensächlich.
Mit
den Staatsbahnen kamen neue verantwortliche Stellen und diese vertraten
die teilweise noch verbliebenen
Privatbahnen bei den
internationalen Vereinigungen. Diese waren nicht neu, aber nun nahmen dort
nicht mehr die Privatbahnen Einsitz, sondern die Staatsbahnen. Kleinere
Bahngesellschaften
im Land wurden dabei vertreten. Diese mussten sich dann oft widerwillig
den Beschlüssen fügen und das galt auch im Land der Bahnen. |
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