Inbetriebsetzung |
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Eigentlich könnte ich dieses Kapitel beim hier vorgestellten
Triebfahrzeug
weglassen. Der Grund ist simpel, denn es wurden bei den
Triebwagen
Fe 4/4 kaum Versuche bei der Auslieferung durchgeführt. Damit stellt sich
nun aber die Frage, warum das denn so war. Besonders mit dem heutigen
Wissen, dass eine
Inbetriebsetzung
durchaus mehrere Jahre dauern kann, war das eher überraschend und muss
daher etwas genauer angesehen werden.
Man konnte hier auf ausgedehn-te Versuche verzichten, weil die wichtigsten Bauteile schon bekannt waren.
Die Steuerung und wichtige Punkte bei der elektrischen Ausrüstung
entsprachen dem vor wenigen Jahren ausgelie-ferten
Motorwagen
der Baurei-he
Ce 4/6.
Daher wurden diese dort erprobt. So blieben nur die mechani-schen Bereiche. Grosse Neuer-ungen waren aber auch hier nicht vorhanden und so war es auch nicht unbedingt nötig aus-gedehnte Versuche zu Unter-nehmen.
Damals wurde auch noch nicht so viel Wert auf ein ruhiges
Fahrverhalten gelegt. Ebenso wenig wurden Kräfte im
Gleis
gemessen, weil man mit dem
Motorwagen
Fe 4/4 eine
Zulass-ung
zur
Zugreihe R
wollte. Die-se gab es damals schlicht noch nicht.
Hinzu kam, dass damals neue elektrische Fahrzeuge schnell im
Betrieb benötigt wurden. Wer baut schon für viel Geld eine
Fahrleitung
und nutzt diese nicht, weil das Fahrzeug noch geprüft werden muss? Niemand
und so wurden die eigentlichen
Versuchsfahrten
mit der Kundschaft und der neuen Fahrleitung ausgeführt. Das war aber ein
Betriebseinsatz und gehörte daher nicht zur
Inbetriebsetzung,
die oft ausgedehnte Tests vorsah.
Auch beim
Motorwagen
Fe 4/4 wurden umfangreiche Tests ausgeführt. Im Werk des Herstellers wurde
aber jedes Fahrzeug einer intensiven Endkontrolle unterzogen. Wurden alle
Teile richtig montiert und funktionieren die
Relais
korrekt. Das konnte im Stillstand geprüft werden. Gearbeitet wurde dabei
in einer Halle, so dass man davon nicht viel mitbekommen hat. Probleme
wurden schnell behoben und so das Fahrzeug fertig erstellt.
In diesem Fall waren das die Schweizerischen Bundes-bahnen SBB und deren Netz befand sich vor der Haustüre. Daher gab der Hersteller dort die Verantwortung an die Bahngesellschaft weiter.
Die musste nun zusehen, wie sie mit dem neuen Fahrzeug
zurechtkommt und wo die Probleme liegen. Mit jedem neu ausgelieferten Triebfahrzeug unternahmen die Schweizerischen Bundesbahnen SBB ein festgelegtes Programm. Diese Inbetriebsetzung war bei allen Fahrzeu-gen identisch und erfolgte in vielen Fällen auf der gleichen Strecke mit den gleichen Zügen.
So war es leicht möglich, die einzelnen Fahrzeuge zu ver-gleichen.
Jedoch konnten diese nicht mit den Typen-prüfungen verglichen werden, denn
diese gab es hier wirklich nicht. Man vertraute darauf, dass der Hersteller seine Haus-aufgaben gemacht hatte. Das ging sogar sehr leicht, da der Besteller oft die Erbauung aktiv begleitete.
Gerade die Schweizerischen Bundesbahnen SBB, die viele
einheitliche Bauteile wünschten, waren mit den Herstellern in sehr engem
Kontakt. Daher wusste man auch bei der
Staatsbahn,
was gebaut wurde und konnte sich so umfangreiche Abnahmen in vielen Fällen
ersparen.
Heute werden hier sehr umfangreiche Arbeiten erforderlich. Die
Behörden lassen sich immer neue Ideen einfallen, dass die
Inbetriebsetzung
verzögert wird. Man will sich damit von eventuellen Schuldzuweisungen
schützen. Oft wird diese Angst bis zum Exzess getrieben. Nach mehreren
Jahren erteilt dann die Behörde eine provisorische
Zulassung.
Damit kann der Betrieb damit aufgenommen werden. Oft bleibt es dann dabei.
So weiss der Besteller auch nicht mehr so gut, was gebaut wurde.
In der Folge muss es testen, ob auch das ausgeliefert wurde, was man
bestellt hat. In diesem Fall schaut man et-was genauer, was geht und was
nicht. Wenn Sie nun an ihre letzte Beschaffung eines neuen Autos denken. Dann gingen Sie zum Händler und vereinbarten, was für ein Modell es sein soll und welche Farbe es haben soll. Dann wurden noch Extras vorgeschlagen.
Anschliessend konnten sie den Wagen abholen und machten damit eine
kurze
Probefahrt,
bevor sie endgültig die letzten Schritte machten. Genau so ging es auch
beim
Motorwagen
Fe 4/4 und das war wirklich alles. Beim Motorwagen Fe 4/4 oblag diese Zulassung den Staats-bahnen. Diese übernahmen die Verantwortung und man war noch nicht so ängstlich.
Daher machte man mit dem neuen Modell nur ein paar Fahrten zur
Kontrolle und schickte es danach in den fahr-planmässigen Einsatz. Es
klappte damals in der Regel recht gut, auch wenn es Ausnahmen geben
sollte. Gerade die Reihe Ae 3/5
rückt hier in den Vorder-grund, da sie schlechte Fahreigenschaften hatte.
Damit lag jedoch jegliches Risiko bei den Schweizerischen
Bundesbahnen SBB und man hätte auch verlieren können. Die
Motorwagen
Fe 4/4 waren gut gelungen und konnten so schnell in den Betrieb genommen
werden. Es sollte davon nur eine Ausnahme geben und die war dabei für die
damaligen Verhältnisse noch besonders, denn das Fahrzeug mit der
Betriebsnummer 18 561 wechselte bei der Auslieferung nicht einmal seinen
Besitzer.
Der
Triebwagen
mit der Nummer 18 561 wurde intensiv erprobt und auf der Strecke zwischen
Bern und Thun auf Herz und Nieren geprüft. Dabei blieb der Triebwagen aber
immer im Eigentum der Maschinenfabrik Oerlikon MFO. Die Schweizerischen
Bundesbahnen SBB konnten den Triebwagen jedoch nach der
Inbetriebsetzung
und den erfolgten Tests uneingeschränkt einsetzen. Die Pflichten und
Rechte wurden mit dem speziellen Vertrag geregelt.
Damit bleibt nur noch der letzte Punkt, der bei der Inbetriebnahme
bestimmt wurde. Es war die Zuteilung der Baureihe zur verantwortlichen
Hauptwerkstätte.
Nachdem die Schweizerischen Bundesbahnen die Reihe
Ce 4/6
nach Bellinzona schickte, war für den
Motorwagen
Fe 4/4 die Hauptwerkstätte in Yverdon zuständig. Diese hatte nun auch eine
Fahrleitung
und konnte daher nun auch elektrische
Triebfahrzeuge
unterhalten.
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