Gepäck- und Fahrgastraum BFe 4/4 II

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Wenn wir nun zu den Inneneinrichtungen kommen, gab es eine Änderung gegenüber dem Pflichtenheft. Dort wurde als Muster die Leichtstahlwagen genommen. Da nun aber mit der Produktion der Einheitswagen leichter Bauart begonnen werden konnte, wurde das hier berücksichtigt. Daher waren die Abteile dieses Fahrzeuges nach den neusten Regeln aufgebaut worden. Die Abweichung werden wir gleich zu Beginn kennen lernen.

In das Fahrzeug gelangte man über den Personen-übergang am rückseitigen Ende und über die vier Einstiegstüren. Bei diesen gab es zu den Einheitswagen den erwähnten Unterschied.

Daher sehen wir uns diese Türen etwas genauer an, denn es wurden die Modelle verwendet, die bei den Leichtstahlwagen vorhanden waren. Das war eine Folge davon, dass die neuen Fahrzeuge aussen optisch an die älteren Reisezugwagen angepasst wurden.

Das begann bereits bei der Behandlung des hier benu-tzten Aluminiums. Bei den neuen Einheitswagen wurde dieses nach einem Verfahren eloxiert, dass eine gol-dene Farbe ergab.

Da bei den etwas älteren Leichtstahlwagen jedoch noch nach einem anderen Verfahren gearbeitet wurde, hatten sie silberne Türen.

Auch bei den Triebwagen BFe 4/4 II wendete man diese Methode an, so dass auch hier die ältere Lösung in Silber entstand.

Es wurden die bei den Leichtstahlwagen vorhandenen Falttüren verwendet. Diese teilen sich in zwei Flügel auf, die jeweils zur Aussenseite öffneten.

In jedem Blatt war in der oberen Hälfte ein Fenster eingebaut worden. Um diese Türe zu öffnen, war eine einfache Klinke vorhanden. Drückte man diese nach unten und zog daran, öffneten sich die Einstiegstüren und gaben den Durchgang und damit den Weg ins Fahrzeug frei.

Geschlossen werden konnten die Türen manuell, aber auch durch die Steuerung mit Druckluft. Erfolgte der Schliessvorgang mit der Steuerung, waren jedoch keine Schutzvorkehrungen vorhanden. Daher musste der Schliessvorgang vom Personal überwacht werden. Es war zudem immer noch möglich die Türe gegen die Kraft der Druckluft zu öffnen. Dazu war jedoch ein grosser Kraftaufwand erforderlich, so dass die Leute dies nicht versuchten.

Zwischen den beiden Einstiegen des Triebwagens gab es einen Unterschied bei der Breite. Beim Führerstand war die Nische in der sich die Einstiegstüren befanden 1 400 mm breit.

Bei der hinteren Ausführung konnte diese Breite jedoch auf einen Wert von 1 800 mm gesteigert werden. Auf den Aufbau der Einstiegstüren hatte das jedoch nur geringe Auswirkungen, denn es wurden beim hinteren Zugang einfach breitere Türblätter verwendet.

War die Türe geöffnet, wurde der Einstieg frei gegeben und man konnte einsteigen. Damit die kurze Treppe im Fahrzeug auch von den damals noch vorhandenen niederen Bahnsteigen erreicht werden konnte, war unter der Türe ein Trittbrett angebaut worden. Dieses war am Kasten angebracht worden, was auch bei den Griffstangen der Fall war. Der Platz reichte aus, dass sich hier ein Rangierarbeiter aufstellen konnte.

Wir gelangen so in das Fahrzeug und damit auf die zwischen den beiden Einstiegen vorhandene Plattform. Hier war der Boden mit einem dunke-lgrauen Hartbelag versehen worden.

Dieser Boden sollte sich bis zum Gepäckabteil ausbreiten. Es war eine Lösung, die damals bei den Wagen der neuen zweiten Wagenklasse vorhanden war. Da der Triebwagen nur solche Abteile besass, war der Boden sehr einfach gestaltet worden.

Wir steigen bei der vorderen Türe ein und wenden uns zuerst dem Führerstand zu. Dieser war sehr offen gestaltet worden. Die auf der linken Seite montierten Teile zur Bedienung waren in einer Kabine abgeschirmt worden.

Die auf der rechten Seite eingebaute Sitzbank konnte jedoch frei benutzt werden. So waren Ausblicke auf die Strecke kein Problem. Der Zugang war nur bei doppelter Besatzung nicht für die Reisenden frei gegeben.

Um in das Abteil zu gelangen, müssen wir uns der anderen Richtung zuwenden. Dort befand sich eine geschlossene Wand, die in der Mitte eine Schiebetüre hatte. Wurde diese geöffnet, konnte in das erste Abteil getreten werden.

Dabei befand man sich in einem in der Schweiz üblichen grösseren Raum, der mit drei Sitzreihen versehen worden war. Die hier verbauten Sitzbänke entsprachen den Einheitswagen in der zweiten Wagenklasse.

Jeder Sitzbank bot zwei Reisenden einen Sitzplatz. Da auf beiden Seiten des mittigen Durchgangs die gleichen Bänke gestellt worden waren, konnten sich hier insgesamt 24 Personen setzen.

Der Sitzteiler von 1 650 mm bot eine gewisse Beinfreiheit und er entsprach den Einheitswagen. Das galt auch für die Tischchen unter den seitlichen Senkfenster. Diese konnten jedoch nur bis zu Hälfte geöffnet werden und so war eine Sicherung vor Abstürzen vorhanden.

Seitliche Armlehnen schlossen den Sitzbank ab. Diese waren fest mit dem Gestell verbunden und konnten daher nicht gehoben werden. Eine Lösung die lange Zeit bei den Wagen der zweiten Wagenklasse unverändert bleiben sollte und die auch bei den neusten Leichtstahlwagen umgesetzt wurde. Auch in diesem Punkt, war also eine einheitliche Lösung vorhanden, was auch der Vorhaltung von Ersatzteilen, wie den Sitzpolstern diente.

Die Sitze waren gepolstert und mit einem Bezug aus grün eingefärbtem Kunstleder versehen worden. Diese kennzeichneten daher, dass es sich hier um ein Abteil handelte, das von nicht rauchenden Fahrgästen genutzt werden konnte. Für die Ablage von Gepäck waren über den Sitzbänken die entsprechenden quer eingebauten Gepäckträger vorhanden. An deren Gestell waren noch Haken für Jacken und Taschen vorhanden.

Während die Wände mit einem hellen Holz verkleidet waren, verwendete man für die Decke mit den Lam-pen für die Beleuchtung eine weisse Farbe.

Dank den verwendeten Verkleidungen war die sich dahinter befindliche Isolation mit dem damals üb-lichen Spritzasbest nicht zu erkennen.

Damals wusste man noch nicht über die hohe Gefahr, die von den verwendeten Fasern ausging. Es war eine leichte und gute Isolation.

Um ins nächste Abteil zu gelangen, musste eine Pen-deltüre geöffnet werden. Diese war, wie die Quer-wand verglast worden und so bot sich ein guter Überblick über die Abteile.

Als Unterschied zum vorher beschriebenen Abteil waren hier die Sitzbänke rot bezogen worden. Die beim Tischchen vorhandenen kleinen Aschenbecher zeigten zusätzlich, dass es sich hier um das Abteil der Raucher handelte. Auch hier fanden 24 Personen einen Sitzplatz.

Mit einer weiteren Schiebetüre konnte das Abteil wieder verlassen werden. Damit gelangen wir auf die zweite Plattform mit den dort vorhandenen Einstie-gen.

Da wir aber noch nicht am Ende angelangt sind, wenden wir und der gegenüber liegenden Wand zu. Dort waren zwei Türen vorhanden. Während die mittlere eine Schiebetüre hatte, die jedoch von den Reisenden nicht geöffnet werden konnte, öffnete sich die rechts davon befindlich Türe gegen den Raum.

Wer diese Türe benutzte, gelangte zur Kabine mit dem WC. Dieses war einfach ausgeführt worden und es besass eine Schüssel zur Verrichtung der Notdurft. Diese war von der Marke freier Schienenblick. Wer sich die Hände nach dem Geschäft waschen wollte, fand neben der Türe mit den Zugang ein Waschbecken vor. Das weiss gestrichene Fenster sorgte zudem dafür, dass die Kabine erhellt wurde, aber nicht einsehbar war.

Wenn wir uns nun dem Gepäckabteil zuwenden, dann war der Zugang dem Personal vorbehalten. Im Abteil selber änderte sich der Aufbau. Der Boden war nun mit Holzplanken belegt worden und die Wände wurden grau gestrichen.

Hier fehlte zudem die Isolation. Einzig die weisse Decke mit den Lampen war, wie bei den Abteilen für die Reisenden, ausgeführt worden. Wir erken-nen daher, dass hier eher Material anwesend war.

Unmittelbar nach der Türe folgte ein kurzer Durch-gang. Dieser war auf der einen Seite die Folge der dort montierten Kabine mit dem WC. Auf der anderen Seite war jedoch ein Apparateschrank vorhanden.

Dieser besass Türen, die den Zugang zu den hier verbauten Teilen der Steuerung und der pneuma-tischen Ausrüstung umfassten. Lediglich für den Bereich mit Bauteilen der elektrischen Ausrüstung waren spezielle Verriegelungen vorhanden.

Die Bodenfläche des von beiden Seiten über breite Tore zugänglichen Gepäckabteils betrug 9 m2. Spe-ziell waren die sieben an der Decke vorhandenen Haken für Fahrräder.

Diese konnten also in diesem Abteil aufgehängt werden. Wobei damals die einfache Mitnahme noch nicht erlaubt war und man das Fahrrad als Gepäck aufgeben musste. Bevor wir diesen Bereich verlassen, müssen wir und noch den Bereich nach dem WC ansehen.

Unmittelbar an das WC angrenzend war eine eigene Kabine mit einer Schiebetüre vorhanden. Dieses war für allenfalls mitgeführte Post vorgesehen und es besass daher die dort vorhandenen Sortierfächer. Wegen der geringen Grösse und wegen der Praxis der Schweizerischen Bundesbahnen SBB, dass solche Bereiche nicht aufgeführt wurden, blieb dieser Teil in der Bezeichnung des Fahrzeuges nicht zu erkennen. Das war jedoch keine Ausnahme.

Speziell war hier, dass es im Gepäckraum keinen Bereich für das Zugpersonal gab. Da jedoch nicht jeder Zug mit Post begleitet wurde, konnte vom Personal des Zuges diese Kabine mitgenutzt werden.

Der Triebwagen war daher für einen Betrieb aufgebaut worden, der an die Tramzüge erinnerte. In dem Fall wurde auch vom Personal nicht so viel Gepäck mitgeführt. Das betraf auch die finanziellen Mittel des Zugpersonals.

Mit einer weiteren Türe konnte das Gepäckabteil verlassen werden. Wurde diese geöffnet befand man sich unmittelbar auf dem Personenübergang. Es gab daher in diesem Bereich kein Raum mehr und wir haben das Fahrzeug begangen, denn durch diese Türe gelangte man in einen Leichtstahlwagen, oder in den Steuerwagen, den wir später noch ansehen werden. Im inneren Bereich entsprach der Triebwagen der Baureihe BFe 4/4.

Belüftet werden konnte der Gepäckraum nur mit den offenen Toren. Als primitive Absturzsicherung war eine Vorlegestange vorhanden. Auch bei den Abteilen mussten dazu die Fenster geöffnet werden. So konnte der Fahrtwind in den Raum gelangen und die stickige warme Luft vertreiben. Damit diese abziehen konnte, waren die damals üblichen Deckenlüfter vorhanden. So konnte das Abteil in bescheidenem Masse gekühlt werden.

Die weiteren Bereiche der Ausstattung werden wir später noch ansehen. Hier sei erwähnt, dass in den Abteilen an den Wänden zur Plattform hin die roten Griffe für die Notbremse vorhanden waren. Diese war jedoch so weit oben montiert, dass kleinere Leute und Kinder diese nicht bedienen konnten. Eine Lösung, die bei den meisten Notbremsen der Fall war. Der angebrachte Hinweis in mehreren Sprachen, sollte zudem eine missbräuchliche Anwendung unterbinden.

 

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