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Gepäck- und Fahrgastraum BFe 4/4 II |
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Wenn wir nun zu den Inneneinrichtungen kommen, gab es eine
Änderung gegenüber dem
Pflichtenheft.
Dort wurde als Muster die
Leichtstahlwagen
genommen. Da nun aber mit der Produktion der
Einheitswagen
leichter
Bauart
begonnen werden konnte, wurde das hier berücksichtigt. Daher waren die
Abteile dieses Fahrzeuges nach den neusten Regeln aufgebaut worden. Die
Abweichung werden wir gleich zu Beginn kennen lernen.
Daher sehen wir uns diese Türen etwas genauer an, denn es wurden
die Modelle verwendet, die bei den
Leichtstahlwagen
vorhanden waren. Das war eine Folge davon, dass die neuen Fahrzeuge aussen
optisch an die älteren
Reisezugwagen
angepasst wurden. Das begann bereits bei der Behandlung des hier benu-tzten Aluminiums. Bei den neuen Einheitswagen wurde dieses nach einem Verfahren eloxiert, dass eine gol-dene Farbe ergab. Da bei den etwas älteren Leichtstahlwagen jedoch noch nach einem anderen Verfahren gearbeitet wurde, hatten sie silberne Türen.
Auch bei den
Triebwagen
BFe 4/4 II wendete man diese Methode an, so dass auch hier die ältere
Lösung in Silber entstand. Es wurden die bei den Leichtstahlwagen vorhandenen Falttüren verwendet. Diese teilen sich in zwei Flügel auf, die jeweils zur Aussenseite öffneten.
In jedem Blatt war in der oberen Hälfte ein Fenster eingebaut
worden. Um diese Türe zu öffnen, war eine einfache Klinke vorhanden.
Drückte man diese nach unten und zog daran, öffneten sich die
Einstiegstüren
und gaben den Durchgang und damit den Weg ins Fahrzeug frei.
Geschlossen werden konnten die Türen manuell, aber auch durch die
Steuerung mit
Druckluft.
Erfolgte der Schliessvorgang mit der Steuerung, waren jedoch keine
Schutzvorkehrungen vorhanden. Daher musste der Schliessvorgang vom
Personal überwacht werden. Es war zudem immer noch möglich die Türe gegen
die Kraft der Druckluft zu öffnen. Dazu war jedoch ein grosser
Kraftaufwand erforderlich, so dass die Leute dies nicht versuchten.
Bei der hinteren Ausführung konnte diese Breite jedoch auf einen
Wert von 1 800 mm gesteigert werden. Auf den Aufbau der
Einstiegstüren
hatte das jedoch nur geringe Auswirkungen, denn es wurden beim hinteren
Zugang einfach breitere Türblätter verwendet. War die Türe geöffnet, wurde der Einstieg frei gegeben und man konnte einsteigen. Damit die kurze Treppe im Fahrzeug auch von den damals noch vorhandenen niederen Bahnsteigen erreicht werden konnte, war unter der Türe ein Trittbrett angebaut worden. Dieses war am Kasten angebracht worden, was auch bei den Griffstangen der Fall war. Der Platz reichte aus, dass sich hier ein Rangierarbeiter aufstellen konnte.
Dieser Boden sollte sich bis zum
Gepäckabteil
ausbreiten. Es war eine Lösung, die damals bei den Wagen der neuen zweiten
Wagenklasse
vorhanden war. Da der
Triebwagen
nur solche Abteile besass, war der Boden sehr einfach gestaltet worden. Wir steigen bei der vorderen Türe ein und wenden uns zuerst dem Führerstand zu. Dieser war sehr offen gestaltet worden. Die auf der linken Seite montierten Teile zur Bedienung waren in einer Kabine abgeschirmt worden.
Die auf der rechten Seite eingebaute Sitzbank konnte jedoch frei
benutzt werden. So waren Ausblicke auf die Strecke kein Problem. Der
Zugang war nur bei doppelter Besatzung nicht für die Reisenden frei
gegeben. Um in das Abteil zu gelangen, müssen wir uns der anderen Richtung zuwenden. Dort befand sich eine geschlossene Wand, die in der Mitte eine Schiebetüre hatte. Wurde diese geöffnet, konnte in das erste Abteil getreten werden.
Dabei befand man sich in einem in der Schweiz üblichen grösseren
Raum, der mit drei Sitzreihen versehen worden war. Die hier verbauten
Sitzbänke entsprachen den
Einheitswagen
in der zweiten
Wagenklasse. Jeder Sitzbank bot zwei Reisenden einen Sitzplatz. Da auf beiden Seiten des mittigen Durchgangs die gleichen Bänke gestellt worden waren, konnten sich hier insgesamt 24 Personen setzen.
Der
Sitzteiler
von 1 650 mm bot eine gewisse Beinfreiheit und er entsprach den
Einheitswagen.
Das galt auch für die Tischchen unter den seitlichen
Senkfenster.
Diese konnten jedoch nur bis zu Hälfte geöffnet werden und so war eine
Sicherung
vor Abstürzen vorhanden.
Seitliche Armlehnen schlossen den Sitzbank ab. Diese waren fest
mit dem Gestell verbunden und konnten daher nicht gehoben werden. Eine
Lösung die lange Zeit bei den Wagen der zweiten
Wagenklasse
unverändert bleiben sollte und die auch bei den neusten
Leichtstahlwagen
umgesetzt wurde. Auch in diesem Punkt, war also eine einheitliche Lösung
vorhanden, was auch der Vorhaltung von Ersatzteilen, wie den Sitzpolstern
diente.
Die Sitze waren gepolstert und mit einem Bezug aus grün eingefärbtem
Kunstleder versehen worden. Diese kennzeichneten daher, dass es sich hier
um ein Abteil handelte, das von nicht rauchenden Fahrgästen genutzt werden
konnte. Für die Ablage von Gepäck waren über den Sitzbänken die
entsprechenden quer eingebauten
Gepäckträger vorhanden. An deren Gestell
waren noch Haken für Jacken und Taschen vorhanden.
Dank den verwendeten Verkleidungen war die sich dahinter befindliche Isolation mit dem damals üb-lichen Spritzasbest nicht zu erkennen.
Damals wusste man
noch nicht über die hohe Gefahr, die von den verwendeten Fasern ausging.
Es war eine leichte und gute
Isolation. Um ins nächste Abteil zu gelangen, musste eine Pen-deltüre geöffnet werden. Diese war, wie die Quer-wand verglast worden und so bot sich ein guter Überblick über die Abteile.
Als Unterschied zum vorher beschriebenen
Abteil waren hier die Sitzbänke rot bezogen worden. Die beim Tischchen
vorhandenen kleinen Aschenbecher zeigten zusätzlich, dass es sich hier um
das Abteil der Raucher handelte. Auch hier fanden 24 Personen einen
Sitzplatz. Mit einer weiteren Schiebetüre konnte das Abteil wieder verlassen werden. Damit gelangen wir auf die zweite Plattform mit den dort vorhandenen Einstie-gen.
Da wir aber noch nicht am Ende angelangt sind, wenden wir und
der gegenüber liegenden Wand zu. Dort waren zwei Türen vorhanden. Während
die mittlere eine Schiebetüre hatte, die jedoch von den Reisenden nicht
geöffnet werden konnte, öffnete sich die rechts davon befindlich Türe
gegen den Raum.
Wer diese Türe benutzte, gelangte zur Kabine mit dem WC. Dieses war
einfach ausgeführt worden und es besass eine Schüssel zur Verrichtung der
Notdurft. Diese war von der Marke freier Schienenblick. Wer sich die Hände
nach dem Geschäft waschen wollte, fand neben der Türe mit den Zugang ein
Waschbecken vor. Das weiss gestrichene Fenster sorgte zudem dafür, dass
die Kabine erhellt wurde, aber nicht einsehbar war.
Hier fehlte zudem die
Isolation. Einzig die weisse Decke mit
den Lampen war, wie bei den Abteilen für die Reisenden, ausgeführt worden.
Wir erken-nen daher, dass hier eher Material anwesend war. Unmittelbar nach der Türe folgte ein kurzer Durch-gang. Dieser war auf der einen Seite die Folge der dort montierten Kabine mit dem WC. Auf der anderen Seite war jedoch ein Apparateschrank vorhanden.
Dieser besass
Türen, die den Zugang zu den hier verbauten Teilen der Steuerung und der
pneuma-tischen Ausrüstung umfassten. Lediglich für den Bereich mit
Bauteilen der elektrischen Ausrüstung waren spezielle Verriegelungen
vorhanden. Die Bodenfläche des von beiden Seiten über breite Tore zugänglichen Gepäckabteils betrug 9 m2. Spe-ziell waren die sieben an der Decke vorhandenen Haken für Fahrräder.
Diese konnten also in diesem Abteil
aufgehängt werden. Wobei damals die einfache Mitnahme noch nicht erlaubt
war und man das Fahrrad als Gepäck aufgeben musste. Bevor wir diesen
Bereich verlassen, müssen wir und noch den Bereich nach dem WC ansehen.
Unmittelbar an das WC angrenzend war eine eigene Kabine mit einer
Schiebetüre vorhanden. Dieses war für allenfalls mitgeführte Post
vorgesehen und es besass daher die dort vorhandenen Sortierfächer. Wegen
der geringen Grösse und wegen der Praxis der Schweizerischen Bundesbahnen
SBB, dass solche Bereiche nicht aufgeführt wurden, blieb dieser Teil in
der Bezeichnung des Fahrzeuges nicht zu erkennen. Das war jedoch keine
Ausnahme.
Der
Triebwagen war daher für einen Betrieb aufgebaut worden, der an die
Tramzüge erinnerte. In dem Fall wurde auch vom Personal nicht so viel
Gepäck mitgeführt. Das betraf auch die finanziellen Mittel des
Zugpersonals.
Mit einer weiteren Türe konnte das
Gepäckabteil verlassen werden. Wurde
diese geöffnet befand man sich unmittelbar auf dem
Personenübergang. Es
gab daher in diesem Bereich kein Raum mehr und wir haben das Fahrzeug
begangen, denn durch diese Türe gelangte man in einen
Leichtstahlwagen,
oder in den
Steuerwagen, den wir später noch ansehen werden. Im inneren
Bereich entsprach der
Triebwagen der
Baureihe
BFe 4/4.
Belüftet werden konnte der
Gepäckraum nur mit den offenen Toren. Als
primitive Absturzsicherung war eine Vorlegestange vorhanden. Auch bei den
Abteilen mussten dazu die Fenster geöffnet werden. So konnte der Fahrtwind
in den Raum gelangen und die stickige warme Luft vertreiben. Damit diese
abziehen konnte, waren die damals üblichen
Deckenlüfter vorhanden. So
konnte das Abteil in bescheidenem Masse gekühlt werden.
Die weiteren Bereiche der Ausstattung werden wir später noch ansehen. Hier
sei erwähnt, dass in den Abteilen an den Wänden zur
Plattform hin die
roten Griffe für die
Notbremse vorhanden waren. Diese war jedoch so weit
oben montiert, dass kleinere Leute und Kinder diese nicht bedienen
konnten. Eine Lösung, die bei den meisten Notbremsen der Fall war. Der
angebrachte Hinweis in mehreren Sprachen, sollte zudem eine
missbräuchliche Anwendung unterbinden.
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