Fahrgasteinrichtung

Letzte

Navigation durch das Thema

Nächste

Wenn wir die Fahrgasteinrichtungen des RBe 4/4 betrachten wollen, müssen wir uns in einer Richtung bewegen. Beginnend beim Führerstand eins, können dann alle Einrichtungen der Reihe nach betrachtet werden. Dabei ist es sogar wichtig, dass wir im Bereich des Führerstandes beginnen und uns durch das Fahrzeug arbeiten. Nur wenige Bereiche des Triebwagens standen nicht den Fahrgästen zur Verfügung, deshalb werden diese ebenfalls erwähnt werden.

Der Führerstand eins teilte sich, wie auch der andere Führerstand in drei Bereiche auf und wurde mit einer Rückwand abgeschlossen. Dabei war die Rückwand im Bereich der eigentlichen Führerkabine als geschlossene Wand ausgeführt worden. Sowohl die Türe als auch die andere Seite der Wand waren verglast und boten für die Fahrgäste eine gute Sicht auf die Strecke. Daher waren die Stehplätze hinter der Wand recht beliebte Punkte.

Die Führerkabine wurde auf der linken Seite angeordnet und nach knapp mehr als einem Drittel des zur Verfügung stehenden Platzes ein. Dadurch ergaben sich für den Lokführer beengte Arbeitsverhältnisse. Die Kabine war mit einer seitlichen Glaswand versehen worden. Mit der Türe zum Führerraum konnte die Kabine zudem verschlossen werden, so dass es unbefugten Personen nicht möglich war, Manipulationen vorzunehmen.

Rechts vom Durchgang war eine gepolsterte Sitzbank vorhanden. Diese stand bei geöffneter Türe zum Führerraum auch den Reisenden als Sitzplatz zur Verfügung. Da diese Sitzbank nicht immer zur Verfügung stand, wurden diese Plätze in den Angaben der Sitzplätze nicht aufgeführt. Damit hatte der Triebwagen theoretisch vier Sitzplätze mehr, als in den offiziellen Angaben aufgeführt wurde. Frei zugänglich war diese Bank immer dann, wenn der Führerstand gegen den Zug gerichtet war. Da in diesem Fall der Durchgang frei gegeben war.

War der Führerstand mit einem Lokführer besetzt, wurde die Türe zum Führerraum so verschlossen, dass der gesamte Bereich für Reisende nicht zugänglich war. Damit Reisende über den betreffenden Umstand informiert waren, war in der Türe eine drehbare Schriftleiste vorhanden. Je nach der Stellung dieser Schrift war der Zugang zum Führerstand geregelt worden. Grundsätzlich war es dem Lokomotivpersonal jedoch freigestellt, ob Reisende Zugang in den besetzten Führerraum bekommen würden oder nicht.

War der Lokführer mit einem Heizer unterwegs, besetzte der Heizer diesen Platz. Daher war der Zugang zum Führerstand in solchen Momenten verschlossen und mit der drehbaren Schriftleiste als nicht zugänglich markiert worden. Die interessierten Reisenden mussten in diesem Fall auf der Plattform stehend durch die Scheibe nach vorne blicken. Ein Recht, in diesen Bereich zu gelangen bestand jedoch nicht und es oblag dem Lokomotivpersonal, diesen Zugang zu erlauben.

Die Plattform, die hinter dem Führerstand angeordnet wurde, war schlicht eingerichtet und war eigentlich nicht zur Aufnahme von Fahrgästen gedacht. Der Boden wurde mit einem Kunststoff belegt und konnte so leicht gereinigt werden. Dadurch diente die Plattform auch als Schmutzschleuse. Es waren keine Sitzgelegenheiten in diesem Bereich vorhanden und die einzigen speziellen Bereiche waren die Schränke für die technischen Einrichtungen des Fahrzeuges und die Handbremse, die nach den Vorgaben für Reisezüge ausgeführt wurde.

Der Zugang zu der Plattform erfolgte mit den seitlichen Einstiegen. Die Türe konnte von aussen mit einer Türfalle entriegelt und danach nach aussen geöffnet werden. Bei geöffneter Türe waren die Griffstangen durch die Türe teilweise bedeckt. Als Haltestangen waren bei der Türe Handgriffe vorhanden. Die Leute konnten dann die vier Trittstufen benutzen und so auf die Plattform und in das Fahrzeug gelangen.

Geschlossen wurde die Türe durch eine zentrale Einrichtung oder durch zuziehen. Beim automatischen Vorgang wurde die Türe mit einem Zylinder geschlossen und durch den Druck, der auf den Zylinder wirkte, auch verriegelt. So konnte sie nicht mehr geöffnet werden. Der Schliessbefehl konnte der Lokführer im Führerstand dauernd oder der Zugführer bei einer beliebigen Türe im Zug vorübergehend auslösen. Dabei blieb die Verriegelung jedoch nur beim Lokführer dauernd aktiv und die Türen mussten wieder frei gegeben werden.

Die dunkle Plattform wurde mit Deckenstrahlern erhellt. Dabei waren diese so ausgerichtet worden, dass sie nur den Bereich der Plattform erhellten, jedoch keinen Lichtschein in den Führerstand abgaben. Dazu wurden die Leuchten versenkt montiert. Damit wollte man eine Blendwirkung in den Führerstand und Sichtbehinderungen für den Lokführer vermeiden. Damit verbesserten sich dessen Sichtverhältnisse trotz der Plattform im Rücken deutlich und er bemerkte die eingeschaltete Beleuchtung gar nicht.

Eine weitere Trennwand grenze die Plattform vom Abteil ab. Diese Trennwand war, wie alle anderen geschlossenen Trennwände, mit doppelter Funktion versehen worden. So boten sie einen Sichtschutz, hatten aber auch die Aufgabe den Kasten zu stabilisieren und so das Fahrzeug vor Verwindungen zu schützen. Daher wurden diese Wände kräftiger ausgeführt, als man das erwarten würde. Von der doppelten Funktion merkte der Reisende jedoch nichts.

Zusätzlich waren im Bereich der Trennwände Luftkanäle oder Schaltschränke montiert worden. Der Platzbedarf für die technischen Ausrüstungen versuchte man so gering wie möglich zu halten. So war der Luftkanal von den Ventilatoren auf dem Dach zu den Fahrmotoren als Ecksäule neben der Türe getarnt und wurde von den Reisenden kaum wahrgenommen. Auch die anderen Schränke versuchte man als Säulen zu tarnen und so die Fahrgäste möglichst nicht mit den Bauteilen zu belasten.

Die Türe, die den Weg ins Abteil frei gab, war als Schiebetüre ausgeführt worden. Speziell war hier eigentlich nur, dass diese Türe kein Fenster hatte. Man konnte also nicht in den Fahrgastraum blicken, wenn die Türe geschlossen war. Da es jedoch eine Schiebetüre war, konnte man sie gefahrlos öffnen ohne zu befürchten, dass man jemanden mit der Türe treffen würde. Der Verzicht auf das Fenster war notwendig, damit der Lichtschein des Abteils nicht die Sicht des Lokführers beeinträchtigen konnte. Die geöffnete Türe schloss sich daher auch wieder selbstständig.

Im ersten Fahrgastraum fanden 32 rauchende Reisende einen Sitzplatz. Die Sitze waren dabei immer zu Abteilen mit vier Sitzplätzen angeordnet worden. Die Bänke wurden dabei mit einer braunen Polsterung aus künstlichem Leder versehen und entsprachen in dieser Ausführung der Bestuhlung der Einheitswagen dritter Wagenklasse. Trotzdem wurde beim RBe 4/4 bereits die neue Bezeichnung als zweite Wagenklasse geführt.

Der Boden und die Wände wurden mit einem dunklen Kunststoff belegt, wobei nicht die gleichen Farben verwendet wurden. Damit entstand ein etwas düster wirkender Raum, der mit je einer Glühlampe pro Abteil beleuchtet wurde. Man montierte hier frei stehende Glühlampen. Damit verwendete man auch hier die Merkmale und Bauteile der Einheitswagen. Der Fahrgast merkte kaum einen Unterschied zum Einheitswagen.

Als Hut- und Gepäckablagen waren über den Sitzbänken quer zur Fahrrichtung angeordnete Gepäckträger montiert worden. Diese Anordnung bewährte sich seit Jahren und wurde bisher kaum verändert. So gesehen entstand eher ein düsteres Abteil, das dank den Gepäckträgern zudem unübersichtlich wurde. Man muss jedoch bedenken, dass die leicht gepolsterten Sitze damals in der gewählten Wagenklasse schon ein recht grosser Forstritt war, denn bisher waren hier Holzbänke montiert worden.

Erwärmt wurden diese Abteile mit mehreren Heizkörpern, die in den seitlichen Kanälen montiert wurden. Die Regelung der Wärme in den Abteilen erfolgte mit einem Regler, der an jedem Abteil vorhanden war und einfach die gewünschte Anzahl Heizkörper schaltete. Dabei waren jedoch nur wenige Stellungen möglich, so dass die Wärme im Fahrgastraum nur sehr beschränkt geregelt werden konnte. Ein Thermostat verhinderte jedoch, dass die Abteile zu stark erhitzt werden konnten.

Abgeschlossen wurde dieses erste Abteil mit einer Trennwand und einer weiteren Türe. Diese Türe schloss den Durchgang durch den Bereich mit den Maschinenräumen ab. Dadurch waren die Fahrgäste im Abteil etwas von den Schaltgeräuschen im Maschinenraum abgeschirmt. Der Durchgang war jedoch für Reisende frei gegeben und er musst auch benutzt werden, wollte man das WC besuchen, das in diesem Bereich angeordnet wurde.

Die WC-Kabine war recht eng gestaltet worden und besass die WC-Schüssel mit freiem Blick auf das Schotterbett und ein kleines Waschbecken. Die Kabine war wirklich nur für das schnelle Geschäft gedacht und bot kaum Komfort an. Hier wurde eher ein kleineres WC, als bei den Einheitswagen, verwendet. Das war eine Konzession, die man an den vorhandenen Platz machen musste. Daher auch nur ein WC, obwohl bei den Einheitswagen bei gleicher Grösse zwei WC‘s vorgesehen waren.

Mit dem Durchgang durch den Maschinenraum und das WC haben wir die Mitte des Fahrzeuges erreicht. Die folgenden Bereiche bestanden wieder aus Abteil, Plattform und Führerstand. Der grösste Unterschied zur bisher behandelten Einrichtung war, dass nun 32 Plätze für Nichtraucher vorhanden waren. Beim Komfort oder bei den anderen Bereichen gab es keinen Unterschied mehr zum behandelten Bereich.

Der Triebwagen hatte daher 64 Sitzplätze, die sich gleichmässig auf Raucher und Nichtraucher aufteilten. Zusätzlich waren noch vier Sitzbänke in den Führerräumen vorhanden. So gesehen, konnten neben dem Lokführer noch 68 Reisende mit einem Sitzplatz rechnen. Dabei darf jedoch nicht vergessen werden, dass ein alleiniger Einsatz des Triebwagens nicht geplant war und man daher mit den 64 Sitzen in den Abteilen rechnete.

 

Letzte

Navigation durch das Thema

Nächste
Home SBB - Lokomotiven BLS - Lokomotiven Kontakt

Copyright 2012 by Bruno Lämmli Erstfeld: Alle Rechte vorbehalten