Standort der Signale |
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Wissen Sie wo die Signale der Strasse stehen? Vermutlich ja, auch
wenn das nicht so sicher ist. Hier stehen die Schilder auf der rechten und
immer wieder gleichzeitig auf der linken Seite der Fahrbahn. Auch über der
Strasse montierte Signale haben Sie sicherlich schon gesehen. Ist da
wirklich eine Regelung vorhanden. Ja, denn wo rechts gefahren wird,
befinden sich die Signale auch auf dieser Seite. Umgekehrt ist das auch
so, wenn links gefahren wird. Um ein Signal klar dem Fahrweg zuordnen zu können, sind diese nach bestimmten Regeln aufgestellt worden. Das ist auf der Strasse so und bei der Eisenbahn ist das nicht anders.
Wobei so klar das nun auch wieder nicht ist und daher lohnt es
sich, wenn wir etwas genauer hinsehen. Stand-orte von Signalen sind
wichtig, denn nur so können diese zugeordnet werden. Das ist auf der
Strasse so und die Eisenbahn macht keine Ausnahme. Bevor wir uns nun mit den Standorten in der Schweiz befassen, ein Blick über die Grenzen. Dort gelten oft ähnliche Regeln, wobei dann zwischen links und rechts unterschieden wird.
Wichtig dabei ist aber, auf welcher Seite gefahren wird, denn der
Grundsatz ist klar. Wo links gefahren wird, sind die Signale auch links.
Oft fehlt aber der Platz und daher muss nach anderen abweichenden Lösungen
gesucht wer-den. Nehmen wir Deutschland, dort stehen die Signale rechts vom zugehörigen Geleise. Ist das nicht möglich werden sie über dem Gleis angeordnet. Geht auch das nicht, dann nimmt man die andere Seite.
Soweit entspricht das dem Grundsatz und davon gibt es Ausnahmen.
Bei doppelspurigen Strecken werden die Signale nämlich aussen aufgestellt.
Für davon abweichende Positionen wurde sogar ein spezielles Signal
geschaffen.
Wenn wir nun in die Schweiz kommen, dann ist das einfach umgekehrt. Es
wäre wirklich schön, wenn es so einfach wär. Der Grundsatz in der Schweiz
ist so, dass ein Signal so aufgestellt werden muss, dass es vom
Lokomotivpersonal
erkannt und zugeordnet werden kann. Die vielen davon abweichend
aufgestellten Signale zeigen aber, dass sich an diesen Grundsatz heute
niemand hält. Oft muss man einfach annehmen, wo ein Signal ist. Sie glauben mir nicht, dann sehen Sie das Bild genau an. Der bedauernswerte Lokführer dieses Zuges will los^-fahren. Damit er das kann, muss er sein Signal beachten. Dieses steht, wie in der Regel definiert, am Ende des Geleises.
Immer noch nicht gefunden? Dann sind Sie wirklich nicht alleine, denn
solche Signale gibt es in Fülle. Ach ja, wer auf der
Lokomotive
rechts sitzt, der kann das Hauptsignal erkennen. Wir wollen uns nicht mit den gut versteckten Signalen befassen. Es ist aber so, dass sie immer öfters so ange-ordnet wurden, dass man sie versteckt. Lokführer müssen dann suchen und im Fall des Bildes gab es in der Nacht schon gefährliche Vorfälle.
Damit Signale befolgt werden können, müssen wir wissen, wo diese zu finden
sind. Gerade in Anlagen, wie jener auf dem Bild ist das wichtig und so
kann erkannt werden, dass nur die Masten im Weg sind. Die Standorte in der Schweiz werden je nach Anlage anders aufgestellt. So wird zwischen den Strecken und den Bahnhöfen unterschieden.
Wenn wir nun aber mit den
Bahnhöfen
beginnen, dann kommen wir zu den Bereichen, wo es oft ein Problem mit dem
Platz geben kann. Trotzdem sind die Standorte hier klar geregelt. Signale
sind auf der linken Seite aufzustellen. Dabei können sie unten, neben und
in der linken oberen Ecke stehen.
Davon gibt es nur eine Ausnahme. Das
Gleis
ganz auf der rechten Seite bildet diese Abweichung. Hier kann das Signal
auch auf der rechten Seite aufgestellt werden. Eine Regel, die aber nur
umgesetzt werden kann, wenn es wirklich nicht zu den gefürchteten
Verwechslungen kommen kann. Sie sehen, es ist in den
Bahnhöfen
wirklich einfach geregelt. Nur kann es in den Anlagen nicht möglich sein,
das Signal nach der Regel aufzustellen.
In
dem Fall wird das Signal mit einem Hinweispfeil versehen. Selbst dieser
ist ein Signal und er ist nicht immer so ausgeführt worden, wie das auf
dem Bild der Fall ist. Der Grund dafür ist simpel, denn auch dieses Signal
benötigt Platz und der ist im Bereich der
Schienen
sehr beschränkt. Zwergsignale, die nicht nach der Regel aufgestellt werden
können, besitzen zur Kennzeichnung einen beleuchteten Pfeil, der zum
Gleis
zeigt.
So gilt bei den Zwergsignalen die Regel, dass diese links stehen. Im
Bereich von
Weichen
gibt es sogar Zonen, wo keine Zwergsignale aufgestellt werden dürfen.
Diese sind so genau definiert, dass sie in den Grundvorschriften, also dem
FDV aufgeführt
wurden. Nur wenn diese Regel eingehalten ist, kann im Bereich der Weichen
ein Signal zugeordnet werden. Doch mit den Zwergen ist das so eine Sache,
wie das Märchen weiss.
In der Regel stehen sie wirklich auf dem Boden der Realität. Geht das
nicht, weil wegen einem
Bahnsteig
der Platz im Bereich des
Geleises
fehlt, kommen die Zwergsignale hoch hinaus. In dem Fall können sie erhöht
an einem Masten montiert werden. Das kann dazu führen, dass das
Zwergsignal weit vom
Gleis
entfernt aufgestellt wurde. Da das oft bei Publikumsanlagen der Fall ist,
sind sie auch für Reisende gut zu erkennen.
Soweit zu den Regeln der Zwergsignale, die wirklich genauer definiert
wurden, wie das bei den Hauptsignalen der Fall ist. Zwerge sind links vom
Gleis
zu finden und wenn das nicht möglich ist, dann bekommen sie den erwähnten
Hinweispfeil. Eine klare Sache, die aber in komplexen Anlagen immer wieder
zu Problemen führen kann. Oft sucht der Lokführer nach dem Signal und
vergisst, dass es unmittelbar vor der
Lokomotive
ist. Sollten Sie nun Ihre Archive mit den alten Fotos durchforschen, kann ich Ihnen die Arbeit ersparen. Bei den ersten mit Zwergsignalen versehenen Bahnhöfe waren diese auf der rechten Seite aufgestellt worden.
Auch
Privatbahnen
machten das so und die Idee dabei war, die Bedien-seite der
Lokomotive
als Regel zu nehmen. Bekannte Beispiele dafür waren der
Bahnhof
von Airolo und jener von Spiez. Heute sind sie auch dort normal
aufgestellt worden. Soweit zu den Signalen in den Bahnhöfen. Sollten Sie hier die Hinweise zu den ETCS Signalen im Level 2 vermisst haben, dann war das kein Fehler. Auf diesen Strecken gibt es nämlich keine Bahnhöfe mehr.
Die Aufteilung der Strecken ist anders erfolgt. Wir hingegen können uns
nun den Strecken zuwenden, denn auch dort gibt es Regeln für den Standort
der Signale. Hier gab es sogar in den letzten Jahren Anpass-ungen. Wir beginnen mit der einfachen Strecke. Diese ist einspurig aufgebaut worden und damit sind für die Aufstellung der Signale keine Regeln vorhanden. Sie haben es richtig gelesen, hier kann ein Signal rechts oder links stehen.
Entscheidend ist, wo es besser erkannt werden konnte. Ein gutes Beispiel
für so eine aufgebaute Strecke ist jene dem Rootsee entlang. Dort wurden
die Signale klar nach diesem Grundsatz aufgestellt.
Eigentlich eine einfache Lösung, denn der Lokführer erkennt so das Signal
und da es keine anderen
Geleise
gibt, ist die Zuordnung einfach. Probleme können nur die auf den Stassen
aufgestellten Ampeln machen. Damit das verhindert werden kann, sind Bleche
als Abschirmung vorhanden und es gibt noch eine andere kaum zu erkennende
Abweichung. Die roten Lichter von Signalen und Ampeln haben nicht den
gleichen Farbton. Es wird nun Zeit, dass wir zu dem doppelspurigen Strecken wechseln. Hier gilt die Regel, dass das linke Gleis sein Signal auch auf der Seite hat. Bis vor wenigen Jahren galt das auch für das rechte Gleis.
Wegen dem fehlenden Platz mussten daher die Signale im Bereich der
Stromabnehmer
angeordnet werden. Dazu wur-den die bekannten massiven Signalbrücken
verwendet. Die sind jedoch sehr teuer und daher wurde eine einfachere
Lös-ung umgesetzt. Signalbrücken sind dazu vorgesehen, die Signale über dem Gleis anzuordnen und diese zu tragen. Der Begriff kommt aber nicht direkt von den Signalen. Die massive Brücke ist dem Zweck entsprechend begehbar.
Das ist wichtig, wenn an den Signalen Wartungsarbeiten aus-geführt werden
müssen. So kann eine defekte
Glühbirne
ohne Gefahr auch während dem regulären Betrieb ausgetauscht werden. Neuere Anlagen besitzen keine Signalbrücken mehr. In die-sem Fall werden die Signale einfach aussen aufgestellt. Das rechte Gleis hat somit sein Signal auch auf dieser Seite. Das gilt auch bei mehreren Geleisen.
In dem Fall müssen aber die Signale der mittleren
Geleise
an einer Signalbrücke aufgehängt werden. Wichtig ist einfach, dass das
Signal zugeordnet werden kann und das ist nicht immer so einfach, wie Sie
denken.
In der Schweiz kann es mitunter eng werden. Das führt dazu, dass zwei
Strecken sich sehr nahe kommen. In dem Fall werden die Hinweispfeile
verwendet. Jedoch gibt es auch die Situation, wo die
Hauptbahn
mit dem Typ N ausgerüstet wurde und die
Nebenstrecke
mit dem Typ L. Es kann also auch anhand des Signalsystems eine
Unterscheidung erfolgen. Gut zu erkennen ist das auch für Sie im Raum
Schönbühl und Zollikofen. Besonders eng geht es jedoch in den Tunneln zu und her. Bei neueren Bau-werken ist das Profil der Röhre so erweitert worden, dass es auch den für die Signale erforderlichen Platz gibt.
Hier werden oft die normalen Ausführungen verbaut, die aber ein wenig
kleiner ausgeführt wurden. Auch der Schirm, der Aussensignale kann
ent-fallen, denn die Sonne kann hier nicht das Signalbild überblenden. Die
Lichter sind gut zu erkennen. Viele Tunnel wurden aber noch in der Zeit der Dampflokomotiven erstellt. Dort waren auch einfachere Signalanlagen vorhanden und in den Tunnel wurde nach Möglichkeit auf Signale verzichtet.
So wurde auch die Behinderung durch den Dampf und den Rauch
berück-sichtigt. Nicht immer war das möglich und daher wurden auch in den
engeren
Tunnel
der damaligen Zeit spezielle für Tunnel gebaute Signale verbaut. Bei einspurigen Tunnel war der Platz sogar noch besser vorhanden, als das bei den Lösungen für mehr Geleise der Fall ist. Dort kann es passieren, dass an der Wand der Platz nicht mehr ausreichend vorhanden ist.
Daher muss auf die Regel für die Strecken verzichtet werden und in
Tunnel
gelten daher wieder andere Gesetze, die wir uns ansehen müssen. Dabei
belassen wir es jedoch dabei, dass kleinere Signale vorhanden sind.
In doppelspurigen
Tunneln
werden die Signale an der Decke montiert. Dabei erfolgt das zwischen den
beiden
Geleisen.
Dort ist noch ausreichend Platz vorhanden. So kommt es nun zur Situation,
dass die einzelnen Signale nahe beisammen sind. Da es hier jedoch keine
Probleme mit dem Tageslicht und der Blendung mit der Sonne gibt, kann das
Signal zugeordnet werden. Das linke Signal ist dabei für das linke Geleise
vorgesehen.
Damit
bleiben uns nur noch die Signale, die nicht beachtet werden müssen. Diese
sind gemäss den Vorschriften als ungültig zu kennzeichnen. Dazu kann ein
einfaches Kreuz verwendet werden, aber immer öfters werden die Signale in
dem Fall in Plastik eingehüllt. Dieser war für den Transport vorgesehen
und er blieb einfach am Signal, als dieses aufgestellt worden war. Eine
einfache Sache, wäre da nicht die Natur mit ihren Launen.
Ungültige Signale sind notwendig, denn diese müssen aufgestellt werden um
dann die Verdrahtungen abschliessen zu können. Arbeiten, die eine gewisse
Zeit beanspruchen und da der Betrieb dabei nicht ruhen kann, werden diese
Signale einfach abgedeckt und so als ungültig erklärt. Das erfolgt jedoch
in der Schweiz nur bei neuen Signalen, oder bei solchen, die abgeschaltet
aber noch nicht entfernt wurden.
Als ungültig gekennzeichnete Signale müssen nicht dunkel sein. Sie können
durchaus Signalbilder zeigen, die aber vom Fahrpersonal nicht zu befolgen
sind. Damit sind wir aber bei den Signalbildern angelangt und diese gelten
in der Schweiz immer. In anderen Ländern sind Regeln vorhanden, die es
erlauben ein Signal betrieblich abzuschalten. Eine Lösung, die so in der
Schweiz nicht gilt und das kann zu Problemen führen. Befährt ein Zug eine Strecke, die sich nach dem Hauptsignal mit Vorsignal am gleichen Mast trennt. In diesem Fall gilt das Vorsignal für beide Fahrwege und muss befolgt werden. Das kann dazu führen, dass aber lange Zeit kein weiteres Signal kommt. Diese besonderen Fälle sind dem Fahrpersonal bekannt und daher weiss dieses, wie das Signal zu befolgen ist. Die entsprechenden Hinweise werden mit der Streckenkunde vermittelt.
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