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Einleitung |
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Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB wurden mit
Wechselstrom
von 15 000
Volt
und 16 2/3
Hertz
elektrifiziert. Das gilt nahezu für das ganze Netz, aber nicht für das
Ganze. Es gab bei den
Staatsbahnen
der Schweiz im Lauf der Jahre drei spezielle Betriebsarten. Dabei bildete
die Brünigbahn davon eine Ausnahme, denn sie wurde elektrisch mit dem
normalen System betrieben. Es war einfach eine schmalspurige
Zahnradbahn.
Daneben gab es aber noch die Strecken, die an andere Netze der
benachbarten Länder grenzten und diese ergaben automatisch be-sondere
Betriebsformen. Es lohnt sich, wenn wir etwas genauer auf diese Anlagen
sehen. Mit den Strecken für den Grenzverkehr kommen wir aber zu einem ganz besonderen Fall in der Schweiz. Dazu müssen wir aber in der Zeit zurück und zwar so weit, dass es in der Schweiz noch keine Bahnen gab.
Wegen der Rechtsform der helvetischen Republik wurden die
Eisenbahnen nicht bevorzugt. Das ländlich geprägte Land sah schlicht
keinen Nutzen von Eisenbahnen. Im Ausland war das jedoch eine andere Sache
und dort entstanden immer mehr Linien.
Daher sollte es im Land der Eisenbahnen zu einem besonderen
Umstand kommen und um diesen zu erkennen, müssen wir die Schweiz verlassen
und dabei das Elsass nördlich von Basel aufsuchen, denn dort war man mit
den Bau von Eisenbahnen deutlich weiter. Man sah den Vorteil der
Verbindungen
in die grossen Städte und in der erwähnten Region gehörte auch die sich in
der helvetischen Republik befindliche Stadt Basel.
Mit dem Bau der Strecke von St. Louis nach Basel St. Johann kam
die erste Eisenbahn in die Schweiz. Gebaut wurde sie aber von einer
ausländischen Gesellschaft und dabei gab es noch grössere Probleme mit der
Stadt Basel, denn diese war gar nicht ab dieser Eisenbahn erfreut. Die
rauchenden Ungetüme waren des Teufels und daher wollte man damit nichts zu
tun haben. Mit anderen Worten, in die Stadt kam die Bahn nicht.
Basel war mit der Bahn erschlossen worden, auch wenn diese vor der
Stadt das Ende gefunden hatte. In der Schweiz erfolgte ein Umdenken und
daher wurden erste Projekte ins Leben gerufen, aber oft fehlte es am
not-wendigen Geld. Bevor wir aber in die Schweiz kommen, muss noch er-wähnt werden, dass die Strecke in Basel später bis in den heutigen Bahnhof verlängert wurde. Dabei erfolgte das von der französischen Gesellschaft.
Ein Umstand, der viele Jahre erkannt werden konnte, denn in Basel
gab es den
Bahnhof
der Schweiz, der als Basel SBB bezeichnet wurde und den Bahnhof Bâle, der
von Frank-reich erschlossen wurde. Sie waren dabei aber verbunden. Um diese Verbindung abzuschliessen, kann gesagt werden, dass diese Strecke von der Grenze bis nach Basel in den Besitz der Schweizerischen Bundesbahnen SBB kam.
Da man kein Interesse am Verkehr auf dem kurzen Ab-schnitt in der
Schweiz hatte, wurde die Strecke an die Bahnen in Frankreich verpachtet.
So gelten dort betrieblich die Regeln von Frankreich. Wir müssen jedoch
nun zu den Bahnen in der Schweiz kommen und da gab es den Start.
Da der Betreiber der Strecke von St. Louis nach St. Johann im
Ausland seinen Geschäftssitz hatte, galt der Teil nicht als erste
Bahngesellschaft
der Schweiz, denn die gab es an einem anderen Ort. Nur die allererste
Bahnlinie
befand sich an einem Ort, den man in den meisten Büchern nicht so schnell
erkennen kann. Es ging wirklich immer nur um die Gesellschaften und daher
musste eine solche in der Schweiz gegründet werden.
Das heute bekannte Netz wurde in mehreren Schritten erschaffen und
damit kamen die Bahnen der Schweiz in die ländlichen Regionen, aber auch
in die Städte des Landes. Nur ganz in den Westen schaffte man es lange
Zeit nicht. In der Region um die am Ausfluss des Lac Leman liegende Stadt Genève kamen die Bahnen erst im Jahre 1858. Dabei war jedoch spannend, dass dieser erste Anschluss nicht von der Schweiz aus erfolgte.
Mit der am 18. März 1858 eröffneten Strecke von Seyssel über La
Plaine nach Genève erfolgte das von Frankreich her mit einer dort
ansässigen Gesell-schaft, die mit der Abkürzung PLM sehr bekannt geworden
war und sehr gross wurde. Das Ende dieser Strecke war der in Genève gebaute Hauptbahnhof. Genannt wurde er Genève Cornavin. Nach französischen Normen aufgebaut, sollte er wirklich zu einem ganz besonderen Fall werden. Die
Stadt an der Rhone sollte auch von der Schweiz angeschlossen werden und
dabei wählte die
Bahngesellschaft
nicht den Weg, den man in Basel mit zwei benachbarten
Bahnhöfen
wählte, denn es fehlte am Geld. Von der Schweiz aus erfolgte der Anschluss an die Bahnen erst am 25. Juni 1858 und damit etwas später. Um keinen eigenen Bahnhof in Genève zu erstellen erbat man das Gastrecht der PLM.
Dieses wurde auch gewährt und so endete die westlichste Strecke
der Schweiz in einem
Bahnhof,
der einer französischen
Privatbahn
gehörte und der nach deren Normen betrieben wurde. Ein wirklich besonderer
Fall, den es nicht mehr geben sollte.
In der Folge dieser Tatsache sollte der
Bahnhof
Genève Cornavin noch viele Jahre mit Signalen und Vorschriften nach den
Regeln von Frankreich ausgerüstet werden. Grundsätzlich gehörte dieser
Hauptbahnhof
von Genève der PLM und er konnte von der Schweiz her angefahren werden.
Ein Punkt, den wir nicht so schnell vergessen sollten. Der in der Schweiz
liegende Abschnitt zwischen La Plaine und Genève Cornavin wurde somit von
der PLM betrieben.
Das blieb auch so, als von der Schweiz her die Schweizerischen
Bundesbahnen SBB als Nachfolger in den
Bahnhof
fuhren. Das war eine direkte Folge davon, dass die Gesellschaft
Jura-Simplon
JS als erste
Privatbahn
verstaatlicht wurde. Im Bahnhof änderte diese Tatsache jedoch nichts, das
Gastrecht blieb erhalten, auch wenn nun eine
Staatsbahn
dieses beanspruchte. Der Bahnhof blieb also immer noch in den Händen der
PLM.
Als sich jedoch in Frankreich abzeichnete, dass dort der gleiche
Schritt, wie in der Schweiz erfolgen sollte, kam es dazu, dass die private
PLM in die
Staatsbahn
SNCF eingegliedert wurde. Das hatte jedoch weitreichende Auswirkungen,
denn die von den
Privatbahnen
in die Schweiz gebauten Strecken waren nun unter der Regelung des
französischen Staats. Ein Problem, das gelöst werden musste und daher kam
es zu einem Wechsel.
Sämtliche Streckenabschnitte in der Schweiz wurden von der
Regierung auf den 01. Januar 1913 zurück gekauft. Das galt für den
Abschnitt La Plaine – Genève Cornavin, als auch für die Strecke von der
Grenze nach Basel. Die neue Verwaltungsgrenze wurde nicht mehr anhand der
Anlagen definiert, sondern bei den Landesgrenzen eingesetzt. So sahen die
Politiker keine grösseren Probleme bei Fragen nach dem Recht.
Nur mussten die Reisenden die Züge innerhalb der Schweiz mit den
einheimischen
Fahrscheinen
be-nutzen können. Was überall ohne Probleme gelang, ging jedoch nicht bei
den Grenzen zu Frankreich. Im Jahre 1913 war die Gemeinde St. Johann bereits ein Teil der Stadt Basel und daher mit dem Nah-verkehr derselben erschlossen worden.
Ein auf den Bahnen erforderlicher
Nahverkehr
sah man nicht als gegeben. Daher beliess man es bei der Pacht und auch der
Regionalverkehr
wurde nach den Regeln der SNCF aufgebaut. Wer also von der Schweiz nach
St. Johann reisen wollte, löste einen neuen
Fahrschein
und nahm die
Strassenbahn.
Deutlich anders sah das jedoch in der Region um Genève aus. Mit
der Strecke nach La Plaine waren viele Gemeinden an die Bahn in deren
Nahverkehr
angeschlossen worden. So mussten die Schweizerischen Bundesbahnen SBB auf
diesem Abschnitt den
Regionalverkehr
anbieten. So schwer, wie man heute denken würde, war das gar nicht, denn
der
Regionalzug
wurde mit der
Lokomotive
der SBB und auch mit deren Wagen geführt.
So konnte man die Tarifprobleme mit der SNCF lösen. Wer nach La
Plaine reisen wollte, bestieg ein Zug der Schweizerischen Bundesbahnen
SBB. Jene der auch in Genève Cornavin ankommenden SNCF befuhren die
Strecke jedoch ohne Halt und konnten so nicht benutzt werden. Der
Fahrschein
der Schweiz konnte also nur mit Zügen der Schweizerischen Bundesbahnen SBB
genutzt werden. Wer kurz nach Bellegarde wollte löste bei der SNCF.
Auf die Umstellung der Linie nach La Plaine wurde damals hingegen
verzichtet und so stellt sich uns natürlich un-weigerlich die Frage nach
dem Grund für dieses offen-sichtliche Versäumnis bei der Elektrifizierung
der Bahnen in der Schweiz. Der Abschnitt von Genève nach La Plaine war für die Schweizerischen Bundesbahnen SBB eine klassische Ne-benstrecke. Da man aber mit den Hauptstrecken begann, wurde die Fahrleitung am 15. März 1951 nur noch in den Güterbahnhof von La Praille geführt. Nicht
umgestellt wurde aber die Strecke nach La Plaine. Diese sollte später
umgestellt werden und das führte dazu, dass wir uns genau diesen Betrieb
auf der benannten Strecke genauer ansehen.
Als es schliesslich in der Schweiz darum ging die
Nebenstrecken
auch mit einer
Fahrleitung
zu versehen, waren die Grenzstrecken nicht unbedingt weit oben auf der
Liste. Das war eine Folge davon, dass diese in den meisten Fällen von den
ausländischen Bahnen betrieben wurden. Nur die beiden Abschnitte zwischen
Genève Cornavin und La Plaine, sowie zwischen Cadenazzo und Luino, schob
man auf die lange Bank.
Man wollte die Umstellung mit einer Geschwindigkeit schaffen, die
schon an ein Wunder grenzte. Da liess man sich nicht mit Problemen
aufhalten. Daher kam es zu zwei besonderen Fällen. Cadenazzo – Luino als
Teil der
Gotthardbahn, wo der elektrische Betrieb begann, sollte als eine
der letzten Strecken in der Schweiz mit einer
Fahrleitung
versehen werden. Im Raum Genève musste man das Problem eher anpacken und
fand eine ungewöhnliche Lösung.
Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB pachteten also den Abschnitt
im Ausland. In der Folge können die Züge bis Domodossola und Luino mit
Fahrschei-nen
der Schweiz benutzt werden. Auch die
Fahr-leitung
ist teilweise schweizerisch. Auf dem Abschnitt nach La Plaine verkehrte eine neue Lokomotive der Baureihe Am 4/4. So konnte man auf die Dampflokomotiven verzichten. Das dies auch nicht ohne Probleme ging, zeigte sich, als der Fahrplan nach La Plaine. Während
dem zweiten Weltkrieg musste dieser aus-gedünnt werden. Man hatte schlicht
kein
Dieselöl
für den Betrieb der
Lokomotive
zur Verfügung. Dumm, wenn man dieses auch in Panzern ver-wenden kann. So musste man sich um die Strecke Gedanken ma-chen. Das Problem war, dass im Süden von Frank-reich grosse Netze mit Gleichstrom entstanden waren.
Diese wurden mit 1500
Volt
betrieben und sie kamen La Plaine schon sehr nahe, denn ab 1953 konnte
Bellegarde mit elektrischen
Lokomotiven
befahren werden und es war nur noch eine Lücke von rund 14 Kilometern
vorhanden und die sollte wirklich grosse Probleme verursachen.
Von der Schweiz kam das übliche
Stromsystem
mit
Wechselstrom
von 15 000
Volt
und 16 2/3
Hertz.
Aus Sicht der Schweizerischen Bundesbahnen SBB wäre eine Umstellung der
Strecke nach La Plaine mit diesem System ideal gewesen, da man mit den
Zügen direkt weiterfahren hätte können. Was aber gut klingt, muss nicht
unbedingt leicht zu verwirklichen sein, denn das grosse Problem war der
Anschluss der Strecke nach Frankreich.
Trotzdem wollte man die Lücke schliessen und daher musste man eine
Lösung finden und diese bot mehrere Varianten an. Dabei werden
beispielsweise in jedem Land die üblichen
Fahrleitungen
aufge-baut. In dem Fall würde La Plaine zu einem Bahnhof mit Systemwechsel. Um dort aber den damit verbun-denen Wechsel des Triebfahrzeuges kurz vor den Toren von Genève zu vermeiden, wurden spezielle für diesen Zweck gebaute Lokomotiven benötigt.
Dabei war das Problem jedoch gerade dort zu finden. Die
Entwicklung von speziellen für mehrere Systeme gebaute
Lokomotiven
waren kaum verfüg-bar und auch nicht zur Strecke passend. Gerade die Steigungen in Frankreich verlangten nach einer ansehnlichen Leistung. Diese war jedoch noch nicht verfügbar.
Mit den heute vorhandenen Modellen könnten wir diesen Teil
weglassen, denn mittlerweile ist es kein Problem das System auch auf der
Strecke zu wechseln. Bei der Strecke nach La Plaine ging das nicht und das
war nun wirklich speziell, denn an anderen Orten fand man durchaus
Lösungen, die gut waren.
Bei der Suche nach einer passablen Lösung kam man zum Entschluss,
dass eine für 1500
Volt
Gleichstrom
gebaute
Fahrleitung
das kleinste aller Übel ist. Der Weg für die Schliessung der Lücke war
damit frei. Die Fahrleitung konnte schliesslich am 27. September 1956 in
Betrieb genommen werden. Bis es aber soweit war, mussten noch Probleme
gelöst werden. Insbesondere der
Regionalverkehr
in der Schweiz war eine Knacknuss.
Man hatte eine neue Fahrleitung und man wollte diese auch nutzen.
Die einfache Lösung mit dem Betrieb durch die SNCF ging jedoch
immer noch nicht, denn die Pro-bleme mit den Tarifen konnten einfach nicht
gelöst werden. In einem Zug der SNCF benötigte man einen
Fahrschein
der SNCF und das war in Stein gemeisselt.
Somit war klar, man musste den
Regionalverkehr
nach La Plaine mit eigenen Zügen anbieten. Die Dampflokomotiven schieden
aus, da man sie los werden wollte. Auch die
Diesellokomotive
Am 4/4 war nicht ideal. Sie
war gut unterwegs, aber auch sie war von ausländischem
Treibstoff
abhängig und das hätte sich mit neuen
Triebzügen
mit
Dieselmotor
nicht geändert. Ein thermischer Betrieb unter einer
Fahrleitung
ein Unding.
Keines der in der Schweiz eingesetzten
Triebfahrzeuge
passte. Zwar war die hier ansässige Industrie auf dem Weg für passenden
Modelle für mehrere
Stromsysteme.
Die Betriebsreife konnte aber bis zur Einschaltung der
Fahrleitung
nicht gesichert werden und mit dieser sollten den Leuten im Westen die
Vorzüge der neuen Technik gezeigt werden. Mit anderen Worten, es wurden
neue
Triebzüge
für den Einsatz unter
Gleichstrom
benötigt.
Doch nun zu den
Triebwagen
für
Gleichstrom
1500
Volt,
die von den Schweizerischen Bundesbahnen SBB für die einzige damit
ausgerüstete Strecke beschafft wurden. Dabei waren zwei Generationen
vorhanden. Diese lösten einander ab und mit der Umstellung der Strecke auf
Wechselstrom
25 000
Volt
50
Hertz,
kamen auch die modernen Einheiten, die mit mehreren
Stromsystemen
ausgerüstet worden waren und das Problem war von der Welt.
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