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Entwicklung der Triebwagen |
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Insgesamt wurden für den Betrieb auf der mit
Gleichstrom
elektrifizierten Strecke von Genève Cornavin nach La Plaine zwei dazu
passende Serien bestellt. Für den lokalen
Güterverkehr
kam noch die
Lokomotive
Ae 4/6 III dazu. Diese wird in
einem eigenen Artikel vorgestellt, da sie als einziges Fahrzeug der Linie
auch mit dem sonst üblichen
Wechselstrom
fahren konnte. Die Einheiten des
Personenverkehrs
konnten das nicht.
Eine wenn auch manuelle Umschaltung auf den Be-trieb mit
Wechselstrom
war jedoch nicht vorge-sehen. Das konnte wirklich nur die erwähnte
Loko-motive,
die in dem Punkt auch als
Versuchsträger
galt.
Auf Grund der Tatsache, dass die Strecke in Bezug auf die
Schweizerischen Bundesbahnen SBB nur regionalen Charakter hatte, wurde als
Modell ein
Triebwagen
vorgesehen. Dieser sollte aus dem Muster der
Baureihe
BFe 4/4 erstellt werden. Dabei
gab es jedoch viele Anpassungen an den Verkehr auf dieser Linie und diese
wurden in einem
Pflichtenheft
niedergeschrieben, das durchaus überraschende Punkte hatte. Für den Einsatz auf dieser besonderen Strecke sah man im Pflichtenheft Einheiten aus mindestens zwei Fahrzeugen vor. Diese sollten aus einem Triebwagen und einem passenden Steuerwagen bestehen. Als Ergänzung waren jedoch angepasste Wagen aus dem Bestand vorgesehen. Daher war klar vorgesehen, dass der Triebwagen nur mit einem Führerstand ausgerüstet werden sollte. Eine Bauweise, die bei den Staatsbahnen erst wieder mit den RBDe 4/4 umgesetzt werden sollte.
In der
Ausschreibung
waren also nur die
Triebwagen
und die passenden
Steuerwagen
enthalten. Um den Zug im Betrieb auch auf drei Einheiten zu erweitern,
sahen die Schweizerischen Bundesbahnen SBB
Leichtstahlwagen
aus dem vorhandenen Bestand vor. Für diese sah das
Pflichtenheft
jedoch vor, dass sie für den Betrieb angepasst werden sollten. Wir müssen
uns diese ansehen, denn freizügig konnten die Wagen nicht verwendet
werden.
In unserem Fall waren das 1500
Volt
und daher passten die
Widerstände
nicht dazu. Es mussten als andere
Heizkörper
ver-baut werden um den gleichen Erfolg zu haben, wie üblich.
Auch wenn es nicht speziell erwähnt wurde, die Wagen konnten auch
beim sonst üblichen
Wechselstrom
benutzt werden. In dem Fall hatte die
Heizung
aber nicht mehr die volle
Leistung.
Gerade in der kalten Jahreszeit war daher ein freier Einsatz kaum möglich.
Während dem Sommer konnten die Wagen jedoch ohne Beschränkung eingesetzt
werden. Doch nun wieder zum
Pflichtenheft
für die neuen Fahrzeuge für
Gleichstrom.
Viele der erwähnten Punkte betrafen Bereiche, die auch bei den
anderen Fahrzeugen erwähnt wurden. Diese lassen wir hier weg, denn sie
sind allgemein bekannt. Dabei gab es aber noch genug Punkte, die verändert
werden mussten und diese waren nicht nur wegen dem Einsatz mit
Gleichstrom
erforderlich. Ich beginne mit einem hier kaum erwarteten Punkt, der jedoch
so besonders war, dass er einfach nicht weggelassen werden darf.
Die
Beleuchtung musste nach den Normen der SNCF aufgebaut werden. Auch
wenn die Strecke nach La Plaine zum Netz der Schweizerischen Bundesbahnen
SBB gehörten, galten auf dieser Linie die Vorschriften von Frankreich. Das
betraf auch die
Zugsicherung. Wegen diesem Umstand hatte der
Bahnhof
Genève Cornavin auch französische Signale erhalten und das auch im Teil
der mit
Wechselstrom befahren wurde.
Ein Punkt der auch bei
den als Muster verwendeten
Trieb-wagen
BFe 4/4 vorgesehen worden war. Die
Ausstattung dieser Abteile war, wie jene des Triebwagens nach den Normen
der
Leichtstahlwagen vorzusehen und waren daher aktuell.
Der
Triebwagen sollte neben den Abteilen zweiter
Wagenklasse auch das
damals noch benötigte
Gepäckabteil erhalten. Das führte dazu, dass dieser
als BFe 4/4 geführt werden musste, denn es waren vier
Triebachsen
vorgesehen. Damit es mit den bereits vorhandenen Einheiten nicht zu
Verwechslungen kam, war vorgesehen, dass die
Triebwagen als BFe 4/4 II
geführt werden sollten. Der
Index gab erstmals die zweite
Baureihe an.
Wenn wir den mechanischen Teil abschliessen wollen, dann galt hier, dass
die Merkmale der
Leichtstahlwagen vorgesehen waren. Da aber keine
Zusatzwagen mitgeführt werden sollten, war bei den
Führerständen kein
vollwertiger Übergang verlangt worden. So waren die Hersteller bei der
Gestaltung der
Front in vielen Punkten frei. Daher war klar zu erwarten,
dass optisch ein anderes Fahrzeug gebaut werden sollte.
Die grössten Unterschiede gab es im
Pflichtenheft bei der elektrischen
Ausrüstung. Das war zu erwarten, da diese Modelle ja nicht mit
Wechselstrom, sondern mit
Gleichstrom betrieben werden mussten und dabei
gab es im Pflichtenheft auch Hinweise zum Verhalten der
Spannung
bei
solchen Anlagen, denn diese war grossen Schwankungen unterworfen. Abhängig
war das von der Position zum
Speisepunkt der
Fahrleitung.
Der effektive Wert konnte
zwischen den Werten von 1000 Volt bis 1800
Volt
schwanken. Das war eine
recht grosse Differenz, die aber bei solchen Anlagen nicht selten war und
die auch gleich ein Nachteil von
Gleichstrom auf-zeigte. Die für die Bestimmung der Leistung massgebende Fahr-leitungsspannung wurde im Pflichtenheft von den Schwei-zerischen Bundesbahnen SBB vorgegeben. Dabei wurde nicht die Nennspannung, sondern ein Wert genommen, der bei 1350 Volt lag.
Damit wurde berücksichtigt, dass der Abschnitt sich am Ende
der Linie mit
Gleichstrom befand und daher kaum mit der
Nennspannung
gerechnet werden konnte. Das war speziell.
Klare Angaben zur erwarteten
Leistung fehlten schlicht. Vielmehr wurde
Angaben zum Verhalten des Fahrzeuges gemacht. Als dafür massgebende
Einheit war ein Zug mit einem Gewicht von 80 Tonnen vorgesehen. Das
entsprach der vollen Auslastung von Trieb- und
Steuerwagen. Jedoch wurde
ein allenfalls mitgeführter zusätzlicher
Leichtstahlwagen
in diesem Punkt
nicht erwähnt. In dem Fall sollte es gemütlicher vorwärts gehen.
In der Ebene musste der
Triebwagen den erwähnten Zug mit einer
Beschleunigung von 0.7 m/sek2 aus dem Stillstand auf
Geschwindigkeit bringen. Dabei musste eine Geschwindigkeit von 70 km/h
erreicht werden. Diese sollte dann auch in Steigungen von bis zu 12 ‰
gehalten werden. Andere Neigungen waren nicht vorgesehen, das das Fahrzeug
ja auf einem beschränkten Netz verkehren sollte und daher galten die dort
massgebenden Steigungen.
Man machte es sich also auch von den Schweizerischen Bundesbahnen SBB her
das Leben nicht unnötig schwer. Es war ja in jedem Fall nur eine kleine
Serie zu erwarten und daher sollten die Kosten gering bleiben.
Für den elektrischen Teil der neuen
Triebwagen wurde die in Meyrin und
daher in unmittelbarer Nähe zur Strecke ansässige Firma Société Anonym de
Sécheron SAAS gewählt. Auch hier wurde genau darauf geachtet, dass man
einen passenden Hersteller beauftragte. Dabei hatte die Firma schon bei
vielen für
Gleichstrom gebauten Fahrzeugen von Schmalspurbahnen gezeigt,
dass man durchaus mit diesem System vertraut war.
Im Frühling 1955 erfolgte die Bestellung von zwei
Triebwagen BFe 4/4 II.
Diese sollten die Nummern 881 und 882 erhalten. Dazu passend wurden noch
zwei
Steuerwagen ABt mit den Nummern 1801 und 1802 beschafft. Dazu wurden
aus dem Bestand vier
Leichtstahlwagen
angepasst. Mehr Fahrzeuge für
Gleichstrom sollte es jedoch nicht mehr geben, denn es war ja nur eine
Strecke vorhanden und da sollten zwei Einheiten reichen.
Sollten Sie sich nur für diese Fahrzeuge interessieren, dann können Sie
hier einfach auf
BFe 4/4 II klicken und sich dem Fahrzeug von 1955 zuwenden.
Sollten Sie aber auch die Entwicklung der als Ersatz vorgesehenen
Einheiten kennen lernen, dann lesen Sie einfach weiter. Sie können sich
dann am Schluss dieser Seite immer noch entscheiden, welches der Fahrzeuge
für den Betrieb mit
Gleichstrom Sie genauer ansehen möchten.
Die Ausstattung der
Leichtstahlwagen
war einfach nicht mehr zeitgemäss. Jedoch stand diesen
Punkten auch der spezielle Betrieb der Strecke entgegen. Eine kleine Serie
war nur zu grossen Kosten erhältlich und das wollte man nicht. Eine kostengünstige Lösung wäre die umfassende Moder-nisierung der alten Einheiten gewesen. Ausser dem Ge-häuse wäre kaum etwas übrig geblieben. So lukrativ das auf den ersten Blick erscheinen mag, die Lösung war nicht praktikabel.
Auch mit der Modernisierung wären die hohen Einstiege
geblieben und das wollte man verbessern. Mit anderen Worten, die
Modernisierung hätte mit einem kompletten Neubau verglichen werden können. Bei den Abklärungen für neue Fahrzeuge wurden ins-gesamt fünf Optionen von den Fachleuten ausgearbeitet. Statt in ein Pflichtenheft zu sehen, müssen wir uns diese Optionen ansehen.
Das auch, weil letztlich die beschafften
Einheiten nicht neu entwickelt wurden und so ab Stange gekauft wurden.
Doch noch sind wir am Beginn und bei den Ideen, die für die Lösung des
Problems mit der Strecke Genève Cornavin nach La Plaine geplant waren.
Option 1: Mit der ersten Lösung hätten
Lokomotiven beschafft werden sollen. Diese wurden in den Unterlagen noch
als Reihe Re 4/4 VII geführt. Es sollten Maschinen sein, die für den
Einsatz unter 1500
Volt
Gleichstrom, aber auch mit
Wechselstrom ausgelegt
wurden. Spannend dabei ist, dass beim Wechselstrom neben 15 000
Volt und
16 2/3
Hertz auch die
Spannung von 25 000 Volt und 50 Hertz vorgesehen
worden war. Ein Neubau der Reihe Ae 4/6 III.
In dem Fall hätten die langlebigen
Lokomotiven
weiterhin auf der Strecke eingesetzt werden können. Eine
Option, die aber
viel Traktion für leichte
Regionalzüge ergeben hätte und daher kaum
umsetzbar war.
Option 2: Mit der zweiten Idee hätte
man einen für die Schweizerischen Bundebahnen SBB besonderen Weg
beschritten. Bei den neuen Zügen für die Strecke ganz im Westen des Landes
war auch die
Option möglich, bei der man schlicht bestehende Einheiten aus
der Produktion der SNCF nehmen könnte. Diese wären so ohne grössere
Probleme einsetzbar gewesen. Doch damit müsste man im Ausland Fahrzeuge
beschaffen und das war das Problem.
Mit den RABDe 4/8, oder den als Muster dienenden Z2 der SNCF wäre ein Tabu
gebrochen worden. Die
Staatsbahnen der Schweiz würden den Auftrag für Züge
an Unternehmen im Ausland erteilen. Das war rechtlich bedenklich, auch
wenn es nicht mehr so klar geregelt war. Modelle, die es in der Schweiz
nicht gab, konnten im Ausland beschafft werden. Die Frage dabei war
eigentlich nur, ob das auch für normale
Triebwagen galt.
Option 3: Eher Radikal war die dritte
Option. Hier sollten niederflurige
Tram nach dem Muster der
Strassenbahn
in Karlsruhe beschafft werden. Diese waren für die
Stromsysteme von 1500
Volt
Gleichstrom, aber auch für
Wechselstrom mit 15 000 Volt und 16 2/3
Hertz ausgelegt worden. Nur würde dann eher ein Betrieb mit
Tramzügen
eingeführt werden. Vorgesehen war in dem Fall die Bezeichnung Be 4/8 nach
dem Schema der Schweiz.
Das Problem hier, war aber das gleiche, wie
bei den
Triebzügen aus Frankreich, denn man hätte im Ausland bestellen
müssen. Zudem war fraglich, ob die Betriebs-form möglich wäre. Option 4: Bei der vierten Auswahl beschritt man einen anderen Weg. Das Muster war in der Schweiz vorhanden. Dabei waren dies die Triebzüge der Baureihe Be 4/12, wie sie beim RBS eingesetzt wurden.
Es waren als Modelle der schmalspurigen Bahn
Regional-verkehr Bern – Solothurn in die Auswahl geraten. Diese hätten also
an die Normen einer normalspurigen Bahn angepasst werden müssen, was aber
mit einem geringen Aufwand möglich war. Die elektrische Ausrüstung hätte aber neben den 1500 Volt Gleichstrom auch den sonst üblichen Wechselstrom von 15 000 Volt 16 2/3 Hertz umfasst.
Hier
war aber auch eine Lösung mit einem
Dieselmotor als Hilfsantrieb
vorgesehen. Dieser hätte es erlaubt mit den Zügen in alleiniger Fahrt in
die Werkstätte für den Unterhalt zu gelangen. Eine durchaus vorstellbare
Lösung, denn dieser sollte im
Depot Genève ausgeführt werden.
Option 5: Bei der fünften und letzten
Option hätte man wieder ein Modell aus dem eigenen Bestand genommen. Mit
den neuen RBDe 4/4 II hätte man einfach die Modelle der
Baureihe
RBDe 4/4
angepasst. Das war technisch leicht vorzusehen, denn der Aufbau mit
Thyristoren und
Wellenstrommotoren, hätte durchaus auch bei
Gleichstrom
verwendet werden können. So gesehen eine durchaus spannende Option für den
Sonderfall.
Jedoch
sollte es nicht dazu kommen, denn die
Optionen drei, vier und fünf wurden
schon früh mit den neuen Bem 4/6 verglichen. Eine neue Ent-wicklung war
einfach zu teuer und daher sollte ein Modell ab Stange beschafft werden
und da boten sich die Züge der TSOL geradezu an.
Die Einheiten des TSOL waren für den Betrieb mit
Gleichstrom gebaut worden
und sie besassen einen
Dieselmotor für den Hilfsantrieb, den man bei der
TSOL für Fahrten ohne
Fahrleitung nutzte. Das konnte man auch in Genève
bei den Fahrten ins
Depot machen. So gesehen waren die Fahrzeuge
eigentlich ideal, aber so nicht für den Einsatz geeignet, denn die Modelle
im Raum Lausanne waren für
Hochperrons ausgelegt worden.
Es waren als Anpassungen erforderlich. Diese konnten am Fahrzeug, aber
auch an der
Infrastruktur vorgenommen werden. Aus Kostengründen wurde dann
jedoch auf die Lösung mit angepassten Fahrzeugen gesetzt. Das, weil auch
andere Punkte an den Einsatz auf einer Strecke mit normalen Fahrzeugen
vorgenommen werden mussten. Das umfasste gerade den Schutz vor Kollisionen
mit Modelle nach den Normen der
UIC.
Schliesslich erfolgte der Auftrag für fünf Einheiten der
Baureihe Bem 550
nach dem Muster der TSOL. Der mechanische Teil sollte von der Firma
Ateliers de constructions mécaniques de Vevey ACMV in Vevey vorgenommen
werden. Dort sollten auch die von der ABB gelieferten elektrischen Teile
eingebaut werden. Daher wurden die für den Raum Genève benötigten
Triebzüge sogar ganz in der Nähe montiert, was auch die lokalen Politiker
milde stimmen sollte.
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BFe 4/4 II |
Bem 550 |
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