Fahrwerk und Antrieb |
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Das
Fahrwerk
der Reihe RABe 535 entsprach im Aufbau jenem der Reihe
RABe
525. Das bedeutet, dass auch hier die beiden
Enddrehgestelle angetrieben wurden und sich die weiteren
Drehgestelle unter den
Gelenken
der Kasten befanden. Dadurch ergab sich die
Achsfolge
von Bo’2’2’2’Bo’. Nach alter Lesart der Schweiz hatten wir daher eine 4/10
Anordnung erhalten. Es lohnt sich, wenn wir einen etwas genaueren Blick
auf das Fahrwerk werfen. Wir beginnen mit den drei Laufdrehgestellen. Diese ent-stammten dem Baukasten des Herstellers. Dabei wurde der Rahmen aus Stahlträgern aufgebaut, die ver-schweisst wurden. Es entstand so ein H-förmiger
Drehgestellrahmen,
der jedoch nicht mit Stirnträgern ergänzt wurde. Speziell war nur, dass
der mittige Querträger doppelt ausgeführt wurde. Das war jedoch ganz klar
eine direkte Folge der Ausführung als
Drehgestelle der
Bauart
Jakobs. Die spezielle Konstruktion der
Jakobsdrehgestelle
er-laubte es, dass der Durchgang in diesem Bereich ebenfalls niederflurig
ausgeführt werden konnte. Die Höhe des Bodens wurde dabei eigentlich nur
durch die
Achsen
beschränkt. Damit in diesem Bereich die
Federung
noch genug Platz fand, wurden auch hier die Längswangen gekröpft
ausgeführt. Damit lag diese Federung nahezu auf der Höhe der eingebauten
Laufachsen. Von diesen
Laufachsen wurden in jedem
Drehgestell
zwei Stück eingebaut und sie waren mit einem Abstand von 2 700 mm versehen
worden. Ein Abstand, der besonders bei engen
Kurven
vorteilhaft war. Insbesondere deshalb, weil sich die
Achsen
nicht radial einstellen liessen. Jedoch war das gerade bei dieser
Bauart
eines Drehgestells nicht so wichtig, wie bei der konventionellen
Anordnung, wie zum Beispiel den
Triebdrehgestellen. Die aus geschmiedetem Stahl aufgebaute
Achse,
besass zwei aufgeschrumpfte
Räder.
Diese waren als
Monoblocräder
ausgeführt worden und besassen daher keine
Bandage
als Verschleissteil. Speziell war eigentlich nur, der mit 630 mm
vergleichsweise geringe Durchmesser. Dieser erlaubte aber den tiefen
Durchgang und auch der Austausch der Achsen mit
Radsätzen
der Baureihe
RABe
525. Ein Punkt der die Vorhaltung von Ersatzteilen
begünstigte. Nachteilig wirkte sich der geringe Durchmesser nur auf die aussen liegenden Lager aus. Im Vergleich zu anderen Achsen erhöhte sich hier die Tourenzahl. Gerade bei der Höchstgeschwindigkeit war die Be-lastung für die Achslager besonders hoch. Jedoch wurden hier hochwertige doppelreihige
Rol-lenlager
verwendet, die auch bei Zügen für deutlich höhere Geschwindigkeiten sehr
erfolgreich verwen-det werden konnten. Die Lager waren geschlossen ausgeführt und sie wur-den mit Fett geschmiert. Diese Lösung hatte sich seit Jahren bewährt und sie erlaubte es den Unterhalt bei den Lagern so weit zu strecken, dass das erforder-liche Intervall mit dem Ersatz der Radsätze überein-stimmte. Ein Punkt, der sich natürlich im Unterhalt positiv aus-wirkte und
den man schon seit vielen Jahren kannte. Die modernen
Rollenlager
waren jedoch deutlich lei-stungsfähiger. Jede Achse wurde gegenüber dem Drehgestellrahmen mit einfachen Gummifedern abgefedert. Diese schlichte Federung hatte den Vorteil, dass die vom Radsatz erzeugten Schwingungen nicht auf den Rahmen übertragen wurden. Das Fahrzeug sollte sich daher durch eine
grosse Laufruhe auszeichnen. Zudem hatten diese
Federn
den Vorteil, dass sie keine
Dämpfer
benötigten. Diese wurden in diesem
Drehgestell nur zur Stabilisierung
verwendet. Geführt wurden die beiden
Laufachsen mit einfachen Achslagerführungen. Diese waren
nicht zu starr ausgeführt worden. Diese Lösung wurde von den Pendelachsen
der Wagen des
Güterverkehrs
übernommen und sie erlaubte es dem
Radsatz
sich im
Gleis
mit dem normalen Sinuslauf zu bewegen. Da die Führung jedoch präzise
ausgeführt wurde, war diese Bewegung beschränkt worden und der Radsatz
zeichnete sich durch einen stabilen Lauf aus. Durch den Aufbau als Jakobsdrehgestell, wurde je-der Kasten alleine auf einem der Querträger abge-stützt. Die hier erforderliche Federung wurde als Luftfeder ausgeführt. Damit war auch hier eine gute Schalldämmung vorhanden. Dabei drehte sich jeder Kasten so, dass die
Feder-bälge seitlich verschoben wurden. Eine Lösung, die durch die
Bauweise begünstig wurden. Daher müs-sen wir die Lösung etwas genauer
ansehen. Wir haben bei den Laufdrehgestellen wie bekannt Jakobsdrehgestelle erhalten. Dabei stützten sich die beiden Kasten nicht in der Mitte ab. Durch diese Ausführung verringerte sich die Auslenkung in den Kurven auf den halben Wert. Zudem wurde das
Drehgestell
durch die beiden Kä-sten so ausgerichtet, dass es immer optimal zum
Gleis
stand. Dadurch galten diese
Drehgestelle als ausgesprochen
betriebssicher und zeigten auch bei
Entgleisungen
gute Ergebnisse. Die beiden Triebdrehgestelle konnten jedoch nicht so ausgeführt werden, da diese bekanntlich unter dem Kasten angeordnet werden mussten. Aus diesem Grund wurden diese
Drehgestelle eben-falls dem Baukasten
entnommen, wobei es sich hier um die Linie für normale Drehgestelle
handelte, daher kommen wir nicht darum herum, auch diese beiden Modelle im
Aufbau etwas genauer anzusehen. Identische Teile werden jedoch nicht mehr
behandelt werden. Auch hier wurde der Rahmen mit Stahlträgern
ausgeführt. Diese wurden zu einem stabilen Rahmen der über einen kräftige
Querträger und beidseitig über schwächere Stirnträger verfügten. Die
Stirnträger hatten die primäre Aufgabe die Längswangen des
Drehgestells zu stabilisieren.
Gleichzeitig konnten an diesen Trägern auch die benötigten Empfänger der
verbauten
Zugsicherungen
befestigt werden. Wobei diese gegen den Zug ausgerichtet wurden. Auch hier wurden in Rollenlager gehaltene Achsen aus geschmiedetem Stahl verbaut. Durch die andere Bau-weise wurden hier jedoch Räder mit einem Durch-messer von 750 mm verwendet. Auch diese
Triebachsen
waren als
Monoblocräder
aus-geführt worden. Trotz der grösseren Abnützung dieser
Laufflächen
konnten diese leichten
Radsätze
verwendet werden. Dabei galt auch hier, dass diese mit der Bau-reihe
RABe
525
getauscht werden konnten. Um eine vergleichbare Länge der Triebdrehgestelle zu erhalten, wurde der Abstand der beiden Achsen ver-ringert. Dabei kam hier ein Wert von 2 500 mm zur An-wendung. Eine Reduktion, die berücksichtigte, dass
diese
Drehge-stelle nicht so optimal im
Gleis
ausgerichtet wurden. Es war so möglich die Führungskräfte zu reduzieren
und so einem guten Kurvenlauf zu ermöglichen. Gerade auf der kurvenreichen
Bergstrecke
ein Vorteil. Die Lager und die Primärfederung wurden gegenüber den Laufachsen nicht verändert. Lediglich die Achs-lagerführung wurde verstärkt ausgeführt. Das war nö-tig, weil hier auch die Zugkräfte des Antriebes über-tragen werden mussten. Jedoch erkennen wir hier auch, dass bei
Triebdreh-gestellen
andere Anforderungen vorhanden waren, als das bei
Laufdrehgestellen
der Fall war. Hier wurde das durch die unterschiedliche Ausführung
kompensiert. Auch die Triebdrehgestelle waren gegenüber dem Ka-sten mit Luftfedern abgefedert worden. Dadurch ent-stand beim ganzen Triebzug eine gute Federung. Diese konnte leicht der Besatzung angepasst
werden und ergab so eine immer optimal arbeitende Lösung. Gerade bei hohen
Geschwindigkeiten war das zur Wahrung der akustischen Laufruhe sehr
wichtig, denn die Geräusche der
Fahrmotoren
sollten nicht übertragen werden. Jede
Triebachse
besass einen eigenen
Fahrmotor. Dieser wurde im
Drehgestell zwischen
Achse
und dem mittigen Querträger eingebaut und an drei Punkten gelagert. Dabei
erfolgte die Abstützung in zwei Punkten gegenüber einem eigenen Träger,
der wiederum mit speziellen Federelementen aus Gummi gegenüber dem
Drehgestellrahmen
abgestützt wurde. Der dritte Aufnahmepunkt lag auf dem Stirnträger und
auch er war elastisch ausgeführt worden. Auch wenn die Aufhängung dies vermuten
lässt, war der
Fahrmotor mit dieser Lösung gegenüber der
Triebachse
nicht abgefedert worden. Das erhöhte die ungefederte Masse gegenüber
hochwertigen Lösungen um das Gewicht des
Fahrmotors. Auch wenn diese leichter geworden
sind, wirkt sich das bei höheren Geschwindigkeiten negativ auf die
Federung
aus. Somit war die Lösung mit dem
Tatzlagerantrieb
zu vergleichen. Wenn wir schon beim
Tatzlagerantrieb
sind. Hier war das Problem, dass der Motor auf die
Achse
abgestützt wurde. Dadurch konnte sich diese weder radial, oder sonst wie
verstellen. Mit der hier angewendeten Lösung war die Beweglichkeit der
Achse jedoch gegeben. Nicht eliminieren konnte man jedoch die grosse
ungefederte Masse und gerade da sah der Hersteller keine Probleme, da sich
die
Radsätze
ausrichten konnten. Das vom
Fahrmotor erzeugte
Drehmoment, wurde mit
einem einfachen
Getriebe auf die
Achse
übertragen. Um die Zahnflanken vor
Abnützung zu schützen, wurde das Getriebe in einem geschlossenen Gehäuse
verbaut. Dieses besass eine
Ölwanne. Dort lief das Grossrad durch das
Schmiermittel und nahm so eine ausreichende Menge
Öl auf. Durch die
Fliehkraft wurde dieses jedoch auch an die Wände geschleudert. Es war so
eine normale
Schmierung vorhanden. Da der Fahrmotor sich in bescheidenem Rahmen verdrehen konnte, waren hier die Radsätze im Vergleich zum Tatzlagerantrieb nicht völlig starr ausge-führt worden. Dadurch konnten
etwas bessere Werte erzielt werden, jedoch blieb eines der grössten
Probleme die hohe ungefederte Masse. Ein Punkt, der später zu Problemen
bei der
Zulassung führen sollte, denn durch diese Lösung stieg die
Belastung der
Schienen deutlich an. Sie müssen bedenken, dass bei steigender Geschwindigkeit das Rad dazu neigt zu hüpfen und das in immer kürzeren Abständen. Das kennen Sie eventuell von ihrem Wagen, der bei 250 km/h nicht mehr so gut fährt, wie bei 80 km/h. Nachdem das
Rad durch einen
Schlag leicht abgehoben wurde, knallt es wie-der auf die
Schiene. Je höher
nun die Masse ist, desto stärker wird das
Gleis beansprucht. Das Gewicht
des Fahrzeuges wirkt sich wegen der
Federung in diesem Moment nicht aus. Hier fand sich nun der Grund, warum sich das BAV dazu
entschloss eine weitere
Zulassung zu verhindern. Diese Schläge auf die
Schienen führen zu einem gestiegenen Unterhalt an der
Infrastruktur.
Dieser kann mit hochwertigen, aber auch sehr kostenintensiven
Antrieben
deutlich verringert werden. Die
EVU waren jedoch eher darum bemüht,
günstige Fahrzeuge zu erhalten. In der Schweiz sollte das nun mit der
Zulassung geregelt werden. Letztlich wurde das Drehmoment des Fahrmotors im Triebrad mit Hilfe der Haftreibung zwischen Lauffläche und Schiene in Zugkraft umgewandelt. Die hier geltenden physikalischen Werte wurden durch die Erhöhung der Achslasten begünstigt. So konnte auf den Einbau von
Sandstreueinrichtungen verzichtet werden. Es entstand so ein
einfacher
Antrieb und dessen Zugkraft musste nur noch auf das Fahrzeug
übertragen werden. Die Zugkraft gelangte über die Achslagerführung in den Drehgestellrahmen und ab dort über einen Mitnahmerzapfen auf den Kasten. Dieser Zapfen wurde am Kasten montiert und griff in den Rahmen des Drehgestells. Damit die Beweglichkeit nicht behindert wurde, waren
Gummielemente vorhanden. Mit diesem Zapfen wurde auch gleich die Führung
des
Drehgestells unter dem Fahrzeug über-nommen, so dass wir hier von einem
normalen
Drehzapfen sprechen können. Da wir den Zug nun auf die eigenen Räder gestellt haben, können wir zum Messband greifen. Dabei wurde eine Höhe von 4 315 mm gemessen. Somit wurde in diesem Bereich das Licht-raumprofil der Schweiz optimal ausgenutzt. Nur der gehobene
Stromabnehmer überragte diese
Umgrenzung. Eine
Zulassung des Zuges im angrenzenden Ausland, war nicht
vorgesehen, daher mussten die dort geltenden Regeln nicht eingehalten
werden. Ein Wert der auch sehr oft angegeben wurde, war der Abstand der Drehzapfen. Auch wenn wir diesen nicht als so wichtig betrachten, waren das Werte, die bei der Zulassung wichtig waren. Mit
einem Abstand von 13 250 mm zwischen den
Laufdrehgestellen und einem
Abstand von 14 170 mm von diesen zu den
Triebdrehgestellen
wurde das
erlaubte maximale Mass von 17 Metern deutlich unterschritten. Bleibt noch zu erwähnen, dass der Triebzug mit diesem Fahrwerk die Zulassung zur Zugreihe R erfolgreich schaffte. Durch die geänderten gesetzlichen Vorgaben wurde jedoch auch die ungefederte Masse berücksichtigt und in diesem Punkt schnitt diese Baureihe schlecht ab. Eine
Zulassung für die
Zugreihe R und für 160 km/h war daher nicht mehr zu
erwarten. Auf die eingesetzten Züge hatte diese Regel jedoch keinen
Einfluss, da zugelassene Fahrzeuge nicht verändert werden mussten..
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