Laufwerk und Antrieb |
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Gab es im Bereich des Kastens und der
Führerstände
zwischen den unterschiedlichen
Lokomotiven
der Baureihen TRAXX 1 und TRAXX 2 deutliche Veränderungen, ändert sich das
nun. Sowohl das
Laufwerk,
als auch der verwendete
Antrieb
blieben bei sämtlichen Maschinen gleich und wurden nicht verändert. Das
überrascht vielleicht. Es zeigt aber, dass die Konstruktion der
Drehgestelle von Beginn an durchdacht war.
Das hatte zur Folge, dass die obere Kante des Drehgestellrahmens gerade verlief und es keine ge-kröpften Träger gab.
Dadurch konnte man Kosten einsparen, was die
Lokomotive
zusätzlich billiger machte. Allgemein achtete man beim Bau der Lokomotive
auf möglichst geringe Kosten. Für den Drehgestellrahmen verwendet man handels-üblichen Stahl, der mit Hilfe des elektrischen Schweissverfahrens verbunden wurde. So entstand aus den einzelnen Blechen ein geschlossenes H, das über eine zentrale kräftige Verbindung verfügte.
Die stirnseitigen Querverbindungen waren jedoch nur schwach
ausgeführt worden und sie dienten lediglich der Aufnahme von am
Drehgestell
angebrachten Baugruppen der
Zugsicherungssysteme.
Die beiden im
Drehgestell
montierten
Achsen
wurden mit zwei aufgeschrumpften
Monoblocrädern
versehen. Diese
Triebräder
waren leichter als vergleichbare bandagierte
Räder
und zudem kostengünstiger. Der Durchmesser der neuen Triebräder betrug
dabei
1 250 mm und entsprach den üblichen Abmessungen. Sie
konnten bis zu einem Durchmesser von 1 170 mm abgenützt werden und mussten
danach ersetzt werden.
Gelagert wurden diese
Triebachsen
in aussen liegenden
Rollenlagern.
Diese geschlossenen Rollenlager hatten sich bei den Eisenbahnen schon
lange durchgesetzt und sie waren dank einer integrierten Fettschmierung
wartungsfrei über lange Zeit einsetzbar. Daher konnte auch hier auf
spezielle
Achslager
verzichtet werden, was deren Ersatz vereinfachte und ebenfalls die Kosten
für die Wartung senkte.
Der Achsabstand im
Drehgestell
war mit 2 600 mm überraschend kurz ausgefallen. Diese kurze Bauweise
sollte jedoch den Lauf der
Lokomotive
in engen
Kurven
verbessern. Die Maschinen konnten daher Bögen bis hinunter zu einem Radius
von 90 Meter befahren. Das reichte für die meisten Anlagen von
normalspurigen Bahnen aus. Als Vergleich sie hier die
Re 460 der Schweizerischen
Bundesbahnen SBB erwähnt, schaffte diese doch lediglich 100 Meter.
Wegen der kurzen Schwingungsdauer der
Schrauben-federn
mussten diese
Primärfedern
mit hydraulischen
Dämpfern
versehen werden. So entstand eine auch für hohe Geschwindigkeiten optimal
geeignete
Fe-derung
der
Achsen. Letztlich wurde das Drehgestell selber mit vier Schraubenfedern gegenüber dem Kasten abgefedert. Auch hier waren die zusätzlichen Dämpfer vorhanden. Zudem wurden Schlingerdämpfer montiert, die den Lauf des Drehgestelles verbesserten und so für einen ruhigen Lauf der Lokomotive sorgten.
Durch die hoch liegenden
Federn
war zudem eine gute Stabilität gegenüber den wankenden Beweg-ungen des
Kastens vorhanden. Der Abstand der beiden Drehpunkte der Drehgestelle betrug bei den Lokomotiven der ersten Baugruppe 10 400 mm. Dieser Abstand wurde hier noch von der Baureihe 145 übernommen.
Mit der
Plattform
TRAXX 2 wurde der Abstand der Drehgestelle leicht verändert. Nun hatten
die
Drehgestelle
einen Abstand von 10 390 mm erhalten. Die Abweichung war jedoch so gering,
dass sie optisch nicht wahrgenommen werden konnte.
Nachdem wir den Kasten nun auf die
Drehgestelle
gestellt haben, können wir die Höhe der
Lokomotive
bestimmen. Diese war je nach der elektrischen Ausrüstung der Maschine
unterschiedlich hoch. Bei den für
Wechselstrom
gebauten Lokomotiven TRAXX F 140 AC betrug die Höhe 4 238 mm. Bei den
TRAXX F 140 MS stieg die Höhe der Lokomotive wegen den notwendigen
Dachleitungen
auf 4 315 mm an.
Damit kommen wir zum
Antrieb
der
Lokomotive.
Jeder
Achse
wurde von einem eigenen
Fahrmotor
angetrieben. Durch die geringe Baugrösse der eingebauten
Drehstrommotoren
konnten diese im freien Bereich zwischen Achse und Mittelträger eingebaut
werden. Zudem waren diese Motoren so leicht geworden, dass man beim
Hersteller den Einbau eines einfachen Antriebes vorsehen konnte. So sanken
die Kosten der Lokomotive deutlich.
Die Masse der ungefederten Bauteile erhöhte sich so um das Gewicht
der
Fahrmotoren.
Das führt jedoch unweigerlich dazu, dass die
Lokomotive
nur bis zu bestimmten Geschwindigkeiten einen ruhigen Lauf erhalten hatte. Da die Lokomotiven der Baureihe 145 ursprünglich für Geschwindigkeiten bis zu 140 km/h ausgelegt waren, erachtete man diese Lösung als ausreichend. Durch Versuche konnte letztlich mit diesem Antrieb eine maximale Geschwindigkeit von 160 km/h festgelegt werden.
Die hier vorgestellten
Lokomotiven
für den
Güterverkehr
haben jedoch eine maximal zugelassene Geschwindigkeit von 140 km/h
erhalten. Das in den Fahrmotoren erzeugte Drehmoment wurde vom Ritzel auf das grosse Zahnrad und so auf den Radsatz übertragen. Durch dieses Getriebe konnte die Drehzahl der Triebachse jener des Fahrmotors angepasst werden.
Dabei wurde dieses Drehmoment durch die
Haftreibung
zwischen
Lauffläche
und
Schiene
in
Zugkraft
umgewandelt. Diese erreichte maximal einen Wert von 75 kN pro
Fahrmotor
oder 300 kN für die
Lokomotive.
Damit diese Kraft auch bei schlechtem Zustand der
Schienen
übertragen werden konnte, waren
Sandstreueinrichtungen
eingebaut worden. Diese wurden so angeordnet, dass vor die vorlaufende
Achse
jedes
Drehgestells
Quarzsand
gestreut werden konnte. In den Behältern konnten die
Lokomotiven
der
Bauart
TRAXX 1 rund 800 kg Sand mitführen. Bei den TRAXX 2 stieg dieser Wert auf
eine Tonne Sand.
Wegen der verwendeten
Tatzlagertechnik
mussten starre Führ-ungen eingebaut werden. Dadurch war es dem
Radsatz
jedoch nicht mehr möglich, sich radial einzustellen.
Diesem Umstand wurde jedoch mit einem kleineren Achsstand im
Drehgestell
entgegen gewirkt. Gerade in Fachkreisen wurde dieser Antrieb nicht nur mit Freude gesehen, denn auf engen Bergstrecken erschienen radial ein-stellbare Radsätze schonender für die Gleisanlagen zu sein.
Wie die Auswirkungen auf die Strecke sein würden, konnte man zu
diesem Zeitpunkt noch nicht genau beziffern, waren doch kaum praktische
Erfahrungen vorhanden. Gerade die
Berg-strecken
in den Alpen mit ihren engen Radien und den hohen
Zugkräften
waren eine Herausforderung.
Da die
Drehgestelle
über keinen
Drehzapfen
verfügten, wurden die
Zugkräfte
aus dem Drehgestell mit speziellen Zug-/Druckstangen auf spezielle
Aufnahmepunkte im Untergurt des Lokkastens übertragen. Diese Technik
entsprach der bewährten
Tiefzugvorrichtung,
wobei hier die Stangen jedoch nicht nur auf Zugkräfte belastet wurden. Die
Zugstangen
sorgten jedoch dafür, dass der Angriffspunkt der Kraft im Drehgestell weit
unterhalb der
Achse
zu liegen kam.
So wurde die Kraft von den
Fahrmotoren
möglichst optimal auf den Kasten und so auf die an den
Stossbalken
angebrachten
Zugvorrichtungen
übertragen. Wobei der Kraftfluss im nachlaufenden
Drehgestell
nicht optimal verlief, da dort die Stange der
Tiefzugvorrichtung
auf Druck belastet wurde. Damit haben wir den Verlauf der Kraft
abgeschlossen und die
Lokomotive
soweit aufgebaut, dass wir diese einfärben und Beschriften können.
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