Der Kasten |
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Wenn wir beim Kasten beginnen, lernen wir jenen mechanischen Teil
der
Lokomotive kennen, der sich im Lauf der Jahre verändert
hatte. Um trotzdem bei der Vorstellung der Maschine eine logische Abfolge
zu erhalten, beschreibe ich hier das Grundmuster, also die Baureihe Re 482
mit den tiefen Nummern und die Lokomotive Re 485 der BLS AG. Die
Änderungen bei den restlichen Maschinen werden natürlich erwähnt werden. Der Kasten der Lokomotive entsprach im Grossen und Ganzen jenem der Musterlokomotive BR 145 und wurde nur den neuen Anfor-derungen angepasst.
Er wurde in klassischer Schweisstechnik gestaltet. Als Baumaterial
kam Stahl zur Anwendung. Diese Bauweise hatte sich bei den
Lokomotiven durchgesetzt. Vorteile waren, dass der Stahl
leicht zu schweissen war und dass es ein kräftiger Werkstoff war.
Ein Untergurt bildete den Boden des Kastens. Er war kräftig
ausgeführt worden und bildete auch den Boden für den
Maschinenraum.
Die Querträger wurden so positioniert, dass die schweren Baugruppen stabil
montiert werden konnten. Speziell war, dass die untere Kante des
Untergurtes eine gerade Linie bildete und es im Untergurt ausser den
Trittstufen für den Einstieg keine Öffnungen oder Anbauten gab.
Für den Untergurt der anderen
Lokomotiven gab es Unterschiede. So musste wegen den
verbesserten Crashoptionen der TRAXX 2 die gerade untere Kante aufgegeben
werden. Der Untergurt wurde im Bereich der
Stossbalken
etwas nach unten gezogen und so verstärkt. Auch bei den Öffnungen gab es
Veränderungen, denn im Untergurt gab es nun zusätzliche Öffnungen. Diese
mussten wegen den grösseren Sandbehältern eingebaut werden.
Bei der Re 486, die den vollständig angepassten Kasten der TRAXX 2
erhalten hatte, kam zusätzlich eine Öffnung in der Mitte des Untergurtes
hinzu. Dieser wurde bei der elektrischen
Lokomotive nicht benötigt, war jedoch vorhanden, weil
der Kasten ohne Veränderungen auch bei
Diesellokomotiven
verwendet werden konnte und so die Öffnung für den Einfüllstutzen benötigt
wurde. Man erkannte daher am Kasten den Baukasten sehr schnell. Abgeschlossen wurde der Untergurt mit den beiden Stossbalken, die an den Stirnseiten angebracht wurden. Dabei waren die Stossbalken jedoch nicht mehr mit dem Untergurt verschweisst worden, sondern wurden mit Schrauben befestigt.
Sie wurden als eigene Baugruppe ausgeführt und wirkten bei
leichten
Anprällen
durch die Verformung als Anprallschutz. Beschädigte
Stossbalken
konnten daher leicht und schnell ausgewechselt werden. In der Mitte des Stossbalkens war der Zughaken nach UIC gefedert eingebaut worden. Dieser war oben und unten geführt und konnte seitlich verschoben werden, so dass die Zugkräfte optimal in den Stossbalken übertragen wurden.
Der
Zughaken
wurde, wie die am Zughaken montierte
Schraubenkupplung,
verstärkt ausgeführt. Die nicht benötigte
Kupplung
konnte in einem am
Stossbalken
angebrachten Haken abgelegt werden.
Seitlich wurden die beiden
Puffer
als Ergänzung der
Schraubenkupplung
montiert. Bei den ersten
Lokomotiven kamen noch handelsübliche
Hülsenpuffer
mit rechteckigen
Puffertellern
zur Anwendung. Diese Lösung hatte sich in den vergangenen Jahren
durchgesetzt. Zudem waren die rechteckigen Pufferteller wegen der grossen
Länge der Lokomotive erforderlich. Für die Maschinen wurde daher eine
Länge von 18 900 mm angegeben.
Um die verbesserten Crashnormen bei den neueren
Lokomotiven zu erreichen wurden neuartige
Puffer
verwendet, die noch etwas kräftiger ausgeführt wurden. Es kamen zudem
speziell entwickelte
Crashpuffer
zur Anwendung. Diese Puffer unterschieden sich im Aufbau deutlich von den
älteren Modellen, wie sie bei den ersten Lokomotiven verwendet wurden.
Auswirkungen auf die Länge hatten diese Puffer jedoch nicht. Eine Sollbruchstelle innerhalb der Crashpuffer brach bei zu grossen Kräften. Dadurch wurde der Pufferteller durch die Hülse geschoben und diese durch angebrachte Nocken aufgerissen.
Die Hülse begann sich in der Folge aufzurollen. Dadurch stieg der
Widerstand
an und die Energie eines Aufpralles wurde abgebaut, bevor der
Stossbalken
beschädigt wurde. Alleine die
Crashpuffer
reichten für Geschwindigkeiten von bis zu 10 km/h aus. Auf dem Untergurt wurden die beiden seitlichen Wände aufgestellt. Sie wurden mit dem Boden verschweisst und besassen keine Öffnungen. Durch die geringere installierte Leistung konnte zudem auf Sicken verzichtet werden und eine flache Seitenwand erstellt werden.
Diese erlaubten es, der Maschine auch ein auffälliges Design zu
verleihen, ohne dass auf spezielle Gestaltungen oder Formen geachtet
werden musste. Stabilisiert wurden die beiden Seitenwände mit den Rückwänden der beiden Führerstände. Dadurch entstand ein geschlossener Raum, der durch Öffnungen in den Rückwänden betreten werden konnte.
Im Bereich des Daches wurden die Wände auch in den Drittelspunkten
mit zwei oben eingebauten Stahlträgern verbunden. So entstand letztlich
ein stabiler und verwindungssteifer Kasten für die
Lokomotive.
Die Stahlträger übernahmen, wie die beiden Rückwände gleichzeitig
auch eine stützende Funktion für das Dach, das den
Maschinenraum
abdeckte. Dieses Dach wurde in drei Bereiche aufgeteilt und konnte in drei
einzelnen Segmenten abgehoben werden. Damit war der Maschinenraum von oben
her zugänglich und die schweren Baugruppen der elektrischen Ausrüstung
konnten mit einem
Kran
hineingehoben werden.
Das Dach musste im Gegensatz zur BR 145 tiefer angelegt werden, da
die
Isolatoren
für 25 kV mehr Platz benötigten und zudem darauf geachtet werden musste,
dass auch die engeren
Lichtraumprofile
der Schweiz, Italiens und Frankreichs eingehalten werden konnten. Das
führte dazu, dass das mittlere Segment leicht höher war, als die beiden
seitlichen Segmente. Daher war das Dach nicht mehr so aufgeräumt, wie bei
der Musterlokomotive. An den beiden Kastenenden waren die Führerstände angebracht worden. Sie wurden mit dem Untergurt und den Seitenwänden verschweisst. So wirkten die Führerstände als im Kasten integriert. Dabei unterschieden sich die Führerstände der Lokomotiven deutlich, so dass wir uns diese getrennt ansehen müssen.
Ich beginne dabei mit dem älteren
Führerstand,
der bei den
Lokomotiven der
Bauart
TRAXX 1 verwendet wurde. Die beiden identischen Seitenwände besassen eine Einstiegstüre mit den dazu gehörenden Leitern und Griffstangen. Speziell bei der Türe war, dass sie zwei übereinander angeordnete Türfallen hatte. Wurden diese Türfallen nach oben gedrückt, wurde die Türe so verriegelt, dass sie druckdicht verschlos-sen wurde.
Durch ein bei der unteren Türfalle vorhandenes Schloss konnte die
Türe zudem verschlossen wer-den. Der Zugang vom Boden aus wurde mit der unter der Türe angebrachten Leiter ermöglicht. Dabei kamen drei Trittstufen zur Anwendung.
Die beiden unteren Stufen wurden als eigentliche Leiter unter dem
Untergurt montiert und mit Schrauben befestigt. Die dritte Stufe war
letztlich im Untergurt eingelassen worden. Ergänzt wurde diese Leiter mit
den beiden seitlich aufgesetzten aus flachen Profilen gebildeten
Griffstangen.
Die üblicherweise verwendeten runden Stangen waren zwar besser für
das
Lokomotivpersonal.
Jedoch konnten diese bei der
Lokomotive nicht verwendet werden, weil der Kasten der
Maschine eine Breite von 2 978 mm aufwies. Da man keine Einbuchtungen
wollte, musste man die Lösung mit den Flachen Stangen wählen. Eine
ähnliche Lösung wurde seinerzeit auch bei den
Re 421 der Schweizerischen
Bundesbahnen SBB verwendet.
Vor der
Einstiegstüre
wurde ein getöntes Fenster eingebaut. Dieses Fenster war als Senkfenster
ausgeführt worden und konnte vom
Führerraum
aus geöffnet werden. Eine Arretierung verhinderte, dass sich das Fenster
ungewollt öffnen konnte. Eine spezielle Verriegelung sorgte zudem dafür,
dass auch das Fenster druckdicht verschlossen werden konnte. Die Grösse
war zudem ausreichend um auch wichtige Dokumente überreichen zu können. Da die in der Schweiz geforderten Rückspiegel in anderen Ländern, wie zum Beispiel Deutschland, verboten waren, konnten beim Fenster keine Rückspiegel montiert werden.
Damit jedoch eine
Rücksehhilfe
vorhanden war, wurden hinter der
Einstiegstüre
spezielle Kameras montiert. Zwar entsprachen diese Kameras nicht
vollumfänglich den verlangten
Rückspiegeln,
sie waren aber ein brauchbarer Ersatz. Abgeschlossen wurden die beiden Seitenwände mit den beiden Ecksäulen. Diese wurden abgeschrägt ausgeführt. Dabei wurden der Winkel und die Breite vom Dach übernommen und entlang der Seitenwand nach unten gezogen.
In den beiden Ecksäulen gab es jedoch keine Fenster, so dass ein
relativ grosser toter Winkel für das fahrende Personal entstanden war.
Jedoch wurde so auch der Blend-wirkung durch die Sonne entgegen gewirkt. Die Gestaltung der Front wurde aus den Baureihen der Deutschen Bahn DB namentlich der BR 120 weiterentwickelt. Von der Seite betrachtet, erkannte man die gepfeilte Form.
Die abgeschrägte
Front
wurde dabei im unteren Bereich leicht nach vorne gewölbt und im unteren
Bereich wieder zum Untergurt hin gezogen. Gegenüber der Baureihe 120
wurden die Kanten jedoch gerundeter ausgeführt, so dass die Front nicht
mehr so kantig wirkte.
Auffällig an der
Front
waren die grossen Fenster, welche durch einen schmalen Mittelpfosten
geteilt wurden. Bei der Konstruktion der Fenster wurde darauf geachtet,
dass es keine zu stark gebogenen und daher teure Gläser waren. Ein Ersatz
der
Frontscheiben
war daher relativ kostengünstig möglich. Das Glas war zudem gegen
Splitterwirkung geschützt worden und erfüllte daher die Normen für
Frontfenster.
Zur Reinigung der
Frontfenster
waren zwei
Scheibenwischer
montiert worden. Diese hatten eine definierte Grundstellung und waren
unter der Scheibe befestigt worden. Um hartnäckigen Schmutz auf den
Scheiben besser entfernen zu können, waren die Scheibenwischer mit einer
Scheibenwaschanlage
ergänzt worden. Dabei wurde das Reinigungsmittel unmittelbar beim
Wischerblatt auf die Scheiben gespritzt.
Um einer Blendung des Lokführers bei Nebel zu begegnen, wurden die
Stirnlampen unterhalb der Fenster montiert. Dabei wurden die drei
Stirnlampen in Form eines A angeordnet. Die beiden unteren Lampen wurden
über den
Puffern
montiert und waren zudem doppelt ausgeführt worden. Nur bei der oberen
Lampe kam eine einzige Lampe zur Anwendung. Das ermöglichte bei der
Lokomotive den Einbau von
Scheinwerfern.
Neben der oberen Lampe wurden zudem zwei UIC-Steckdosen montiert.
Damit bei diesen Steckdosen das
UIC-Kabel
leichter gekuppelt werden konnten, waren auf beiden Seiten unter dem
Untergurt einfache Aufstiege mit zwei Trittstufen und in der Mitte über
der
Kupplung
ein zusätzliches Trittbrett vorhanden. Haltestangen im Bereich der
Frontfenster
und Haltegriffe seitlich boten die erforderlichen Griffmöglichkeiten für
das Personal. Damit kommen wir zu den Maschinen mit dem Kasten der Variante TRAXX 2. Hier wurde erstmals bei der Gestaltung eines Führerstandes darauf geachtet, dass die Lokomotive dem Lokführer auch bei schweren Zusammenstössen mehr Sicherheit bieten konnte.
Der neu entwickelte
Führerstand
wurde mit Hilfe von
Crashtest
erprobt und sollte nur bis zu den Türen deformiert werden. Der Raum
zwischen den Türen sollte eine Sicherheitszone für das
Lokomo-tivpersonal
sein. Wenn wir auch hier mit den Seitenwänden beginnen, stellen wir nur geringfügige Veränderungen fest. Die identische Türe wurde jedoch mit geänderten Griffstangen versehen.
Diese waren nun rund und leicht in den Kasten eingelassen. Damit
konnten auch die engen
Licht-raumprofile
in Italien berücksichtigt werden. Zudem war der Abstand der beiden
Griffstangen
gegenüber den älteren Maschinen vergrössert worden. Keine Unterschiede gab es bei der Türe selber und beiden Fenstern. Auch jetzt waren sie druckdicht. Selbst die hinter der Türe montierte Kamera wurde wieder verwendet.
So gesehen gab es im Bereich der Seitenwände keine grossen
Veränderungen, denn auch der Aufstieg war identisch ausgeführt worden,
wobei hier die oberste Trittstufe nicht mehr als Nische ausgeführt wurde.
Wir können uns daher der
Front
zuwenden.
Die
Fronten
wurden im unteren Bereich nicht mehr zurückgezogen, sondern senkrecht nach
unten geführt. Zudem wurde im unteren Bereich neu eine Wartungsklappe
eingebaut. Das veränderte das Erscheinungsbild deutlich. Veränderungen bei
den
Frontfenstern
und der Anordnung der Lampen gab es jedoch nicht. So dass es wirklich nur
die optische Veränderung war, die umgesetzt wurde. Diese war aber den
Crashnormen geschuldet worden. Spezielle Stahlplatten über den Puffern sollen zudem verhindern, dass das nachfolgende Fahrzeug aufklettern konnte und so die Puffer in den Führerraum eindringen würden.
Das bewirkte auch Veränderungen beim Aufstieg zu den
UIC-Steckdosen. Diese besassen nun eine breite Leiter und zusätzliche
Griffstangen
in den Ecksäulen. Der Aufstieg wurde durch vereinfacht und die Gefahr von
Abstürzen gemildert. Die beiden Führerstände wurden durch einen mittigen Längsgang verbunden. Dank dem geraden Gang, war ein direkter Fluchtweg für das Lokomotiv-personal vorhanden.
Dazu trugen auch die Türen bei, die einfach aufgestossen werden
konnten. Zudem konnten auch sie druckdicht verschlossen werden.
Unterschiede gab es hier nur bei den
Lokomotiven Re 486, die im mittleren Bereich des
Maschinenraumess
einen seitlichen Durchgang erhalten hatten. Über den Führerräumen waren die Zweiklanghörner der akustischen Signal-einrichtung montiert worden, die nach vorne gerichtet eine best mögliche Schallrichtung zum Gefahrenpunkt boten.
Es handelte sich dabei um Hörner nach den Vorgaben der Deutschen
Bahn DB und konnten nicht mehr mit den
Pfeifen
der Schweizerischen Bundesbahnen SBB und der BLS AG verglichen werden.
Damit keine Vögel in die Hörner geraten konnten, wurden sie mit einem
Überzug versehen. Unter den beiden Führerständen wurden kräftige Bahnräumer am Untergurt montiert. Diese stammten bei den Lokomotiven nach dem Baumuster TRAXX 1 von den Lokomotiven der Baureihe 145.
Nur im zentralen Bereich waren die
Bahnräumer
leicht geöffnet worden. Die Form bot zwar einen guten Schutz, konnte
jedoch Schnee schlecht zur Seite schieben. Ein Umstand, der gerade in den
Alpen zu Problemen führen konnte.
Bei den Überarbeitungen für das Muster der TRAXX 2 wurden daher
auch die
Bahnräumer
verändert und für Skandinavien optimiert. Diese
Lokomotiven konnten daher den Schnee besser zur
Seite räumen. Da diese aber den Raum zum kuppeln zusätzlich einschränkten,
mussten die Vorschriften für das Personal angepasst werden. So durfte erst
zwischen die
Puffer
getreten werden, wenn sich die Puffer berührten.
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