Internationale Vereinigungen

Nachdem man mit den Staatsbahnen die Situation im eigenen Land bereinigt hatte, konnte man sich auf andere Punkte konzentrieren. Eisenbahnen verkehren schliesslich über die Grenzen hinaus. Neu mussten das die Staatsbahnen regeln, denn die Lösungen, die zwischen den Privatbahnen gefunden wurden, verschwanden mit den Bahnen und mussten neu verhandelt werden. Keine leichte Aufgabe, wenn man bedenkt, dass die Privatbahnen viele unterschiedliche Lösungen hatten.

So waren zum Beispiel wichtige Normen, die eingehalten werden mussten. Es war überraschend, dass die Privatbahnen trotz der offensichtlichen Feindschaft, an den gleichen Kupplungen festhielten und die Wagen und Lokomotiven so zum Beispiel auf mehreren Bahnen verkehren konnten. Das galt nicht nur in der Schweiz, denn überall wurden gleiche Systeme verwendet, obwohl bereits andere Kupplungen bekannt waren und auch verwendet wurden.

UIC: Um den Bahnverkehr auch international geordnet abwickeln zu können, wurde bereits 1922 eine Vereinigung zwischen den Bahnen gegründet. Diese sollte die Schnittstellen zwischen den Bahnen regeln und verwalten. Damit war man mit einer Organisation ausgerüstet worden, die unabhängig der einzelnen nationalen Bahnen arbeiten konnte und so die Einhaltung einheitlicher Normen garantierte. International verkehrende Züge sollten so weiterhin möglich sein.

Dieser Internationale Eisenbahnverband hatte seinen Sitz in Paris und wurde deshalb französisch Union Internationale des Chemins de fer genannt. Besser bekannt unter seiner Kurzform UIC. Aufgabe der UIC war die Einhaltung und Kontrolle von gemeinsamen Normen und Abkommen. Es war eine Art Dachverband, der prüfte, dass seine Mitglieder bestimmte Regeln befolgen und einhalten. Eine Aufgabe, die noch heute wahrgenommen werden muss.

Die bisherigen zwischen den einzelnen Bahnen abgeschlossenen Abkommen wurden nun durch ein einheitliches System abgelöst. So sollte es in Zukunft möglich sein, Wagen auch über die Grenzen hinaus einzusetzen und so einem verbesserten Verkehr zu erreichen. Dazu gehörten Nummern, die der Identifizierung der Fahrzeuge dienten, oder aber einheitliche Bezeichnungen und Kupplungen. Schliesslich musste man wissen, wem ein Wagen gehört. Es wurde nun einfach international und nicht mehr direkt geregelt. 

Der internationale Eisenbahnverband UIC war diese Institution, der auch die schweizerischen Bundesbahnen SBB beitraten und dort nebenbei auch zahlreiche weitere in der Schweiz betriebene Bahnen vertraten.

Die Staatsbahn übernahm daher im internationalen Abkommen die Vertretung des Landes und der darin verkehrenden Bahngesellschaften. Das war besonders in der Schweiz wichtig, da es hier noch solche Privatbahnen gab.

Diese UIC legte in der Folge diverse Regelungen fest, an die sich die beteiligten Bahnen halten mussten. Mit speziellen Merkblättern wurden auch einzelne Bauteile von Fahrzeugen katalogisiert.

Es entstand so ein umfangreiches Regelwerk, das den internationalen Verkehr regelte und bis heute ermöglichte. Stellen Sie sich vor, in Deutschland hätte man andere Kupplungen, wie in der Schweiz oder aber, man würde andere Räder verwenden, die nicht passten.

Der wichtigste Faktor war aber die durch die UIC beschlossene Einführung von einheitlichen Bezeichnungen und Nummern für die Wagen. So war überall klar, welcher Wagen welche Güter transportieren kann und zu welcher Bahngesellschaft er gehörte. Abweichungen davon gab es im internationalen Verkehr nicht mehr. Wenn also jemand in der Schweiz von Ucs sprach, wusste der Empfänger in Deutschland oder Belgien, was für einen Wagen er erwarten konnte.

Für die Bezeichnung wurden Buchstaben in unterschiedlichen Kombinationen eingeführt. Dabei sollte der gross geschriebene Buchstabe Auskunft über die Gattung geben. Mit kleinen Buchstaben wurden schliesslich noch Spezifikationen des Fahrzeuges benannt. Ein offener Güterwagen wurde so zum E und das in ganz Europa. Zunehmend verschwanden die alten landesspezifischen Spezialfälle. In der Schweiz im Beispiel somit das verwendete L.

Die UIC-Fahrzeugnummer wurde mit 12 Stellen festgelegt und Bestand aus 11 Ziffern der Nummer und einer Kontrollziffer. Hier wurden die Abgaben zum Wagen noch einmal verschlüsselt und gewisse Abkommen beim internationalen Übergang geregt. Eine Kennung gab innerhalb der Nummer an, zu welcher Bahngesellschaft er gehört. Man konnte den Wagen damit auch anhand der Nummer identifizieren, was den Verkehr vereinfachte.

So wurden in der Schweiz mehrere Wagen neu bezeichnet und umnummeriert. Heute findet sich kein Wagen mehr, der nicht über diese 12stellige Nummer verfügt. Dank dieser Nummer ist das Fahrzeug leicht zu identifizieren und dem jeweiligen Land zuzuordnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug international oder nur national eingesetzt wird. Diese Nummer bleibt immer gleich und ist bei jedem Wagen anders.

Reglamento Internazionale Carrozze: Im Reglamento Internazionale Carrozze RIC regelte die UIC, wie international einsetzbare Reisezugwagen auszurüsten sind. Damit konnte der internationale Reisezugverkehr vereinfacht werden, weil diese Wagen speziell hergerichtet werden mussten. Einfach gesagt, die Wagenübergänge der einzelnen Wagen konnten kombiniert werden und die Anschlüsse für Lautsprecher funktionierten auch überall.

In diesem Reglement ist auch festgelegt, welche Spannungen der Wagen vertragen muss. Gerade hier waren unterschiedliche Spannungen vorhanden, die mit dem Reglement vereinfacht wurden. So konnten zum Beispiel bei den älteren Lokomotiven die Heizhüpfer massiv vereinfacht werden, denn die Anschlüsse für 800 Volt wurden zum Beispiel nicht mehr benötigt. Wichtiger war aber, dass der Wagen auch im Ausland mit Energie versorgt werden konnte.

Somit kann einfach gesagt werden, dass ein Wagen nach RIC im internationalen Verkehr einsetzbar ist.

Dieses Reglement regelt die notwendigen Schnittstellen. Baut nun eine Bahn einen Wagen nach RIC, wird dieser automatisch über die notwendigen Geräte und Schaltungen verfügen.

Bei der Übergabe an eine andere Bahn weiss diese, dass der Wagen in ihrem Bereich eingesetzt werden kann. Lange Nachforschungen fallen damit dahin.

Hier hilft vielleicht ein Beispiel weiter. Ein Reisezugwagen aus der Schweiz, soll auch in Deutschland eingesetzt werden. Deshalb wird er mit den im RIC vermerkten Anpassungen versehen.

Das heisst, das Personal in Deutschland kann mit so einem Wagen arbeiten, wie das beim Personal der Schweiz ist. Diese RIC Wagen waren noch viele Jahre speziell. Mittlerweile wird nahezu jeder Wagen nach den Regeln des RIC gebaut.

Wohlgemerkt, das RIC regelt nicht eine generelle Zulassung. So ist es durchaus möglich, dass ein RIC Wagen nur mit einem Stromsystem geheizt werden kann.

Dann hat der Wagen aber entsprechende Länder vorgegeben. Doch bedenken Sie zum Beispiel ein Bauteil im Wagen, dass Sie schon bewundert haben. Es ist die Notbremse. Ist Ihnen nicht aufgefallen, dass diese in vier Sprachen angeschrieben ist? Bei einem SBB-Wagen mag das ja klar sein, aber bei einem Wagen der FS? Sehen Sie, deshalb ist auch das im RIC geregelt.

Reglamento Internazionale Veicoli: Was das RIC für Reisezugwagen war, ist das Reglamento Internazionale Veicoli RIV bei Güterwagen. Diese Unterscheidung musste gemacht werden, weil nicht bei allen Fahrzeugen die gleichen Punkte wichtig sind. Bei einem Güterwagen müssen keine Punkte für eine Zugsammelschiene geklärt werden, weil er die gar nicht besitzt. Damit das einfacher wurde, schuf man das RIV für Güterwagen.

Das RIV regelt die international einsetzbaren Güterwagen und deren Verwendung. Gerade bei einem Güterwagen stellt sich die Frage, was passiert, wenn er entladen wurde.

Genau jetzt kommt das RIV zum Zug und gibt anhand der Daten zum Fahrzeug bekannt, was gemacht werden muss.

Das kann bedeuten, dass ein Wagen aus Italien in Deutschland für den Verlad von Gütern nach Frankreich benutzt wird oder aber, dass er zurück geschickt werden muss.

Das heisst, ein RIV tauglicher Wagen konnte unabhängig seiner Herkunft ohne Probleme in Deutschland eingesetzt werden.

Die wichtigsten Punkte, die aber nicht zu sehen waren, war die Tatsache, wie diese Wagen zwischen den Bahnen abzurechnen sind.

Was passiert mit dem Wagen, wenn er einen kleinen Defekt hat? All das sind Punkte, die im RIV geregelt wurden und so den internationalen Güterverkehr von heute erst ermöglichten.

Somit war dank dem RIV ein freier und einfacher Austausch von Güterwagen möglich.

Wie gut dieses RIV funktioniert, zeigen die heute bunt gemischten Güterzüge auf den Strecken in Europa. Da folgen sich Wagen der unterschiedlichsten Bahngesellschaften und verkehren über Landesgrenzen hinweg. Was man jedoch nicht unbedingt sieht, ist das in einem Wagen der DB eine Achse aus der Schweiz eingebaut wurde. In allen diesen Fällen hilft das RIV.

Suchen Sie doch einmal bei Ihrer nächsten Reise die Anschriften an den Wagen. So schwer ist das nicht einmal, denn die Reglemente RIC und RIV geben auch vor, wo und wie ein Wagen beschriftet werden muss. Die wichtigen Angaben finden Sie daher bei jedem Wagen nahezu an der gleichen Stelle. Dort werden Sie vermutlich sehr schnell die Anschriften RIC oder RIV finden. Dieser Schriftzug zeigt an, dass dieses Fahrzeug nach den in dem jeweiligen Reglement gestalteten Vorgaben gehalten ist.

Einheitliche Normen und Regeln vereinfachen die Zulassungen. Daher wurden die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität geschaffen. Diese werden mit dem Kürzel TSI benannt. Mit Hilfe der TSI soll der internationale Verkehr vereinfacht werden. Daher können diese Regelwerke durchaus als Ergänzungen der vorhandenen RIC und RIV angesehen werden. Jetzt werden jedoch eher technische Aspekte geregelt.

 

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