Beleuchtung und Steuerung |
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Die diversen
Beleuchtungen und die Steuerung des Fahrzeuges hingen enger zusammen, als
man allgemein vermuten würde. Der Grund war simpel, denn beide Bereiche
bezogen ihre Energie aus dem gleichen
Stromkreis. Diesen würden wir heute
als
Bordnetz
bezeichnen. Damals war es schlicht und einfach die Steuerung
und die daran angeschlossene Beleuchtung. Wir werden daher auch hier
diesen Weg verfolgen.
Beide
Bereiche mussten auch funktionierten, wenn der
Triebwagen ausgeschaltet
war. Das konnte zum Beispiel bei einem Wechsel der Fahrrichtung, aber auch
beim befahren von Abschnitten ohne
Spannung, der Fall sein. Damit das
überhaupt möglich wurde, musste eine von der
Fahrleitung unabhängige
Quelle verwendet werden und das waren nun mal
Batterien. Diese hatten sich
in all den Jahren bewährt und sie waren in genormten Behältern erhältlich. Da Batterien jedoch nur Gleichstrom abgeben kön-nen, wurde für diesen Bereich Gleichspannung ver-wendet. Bei den in diesem Bereich auf Fahrzeugen angewendeten Bleibatterien waren pro Zelle zwei Volt abrufbar.
Diese
Zellen wurden in Behältern zu neun Exem-plaren angeboten. Durch die
Schaltung in Reihe, war somit bei den als SBB-Batterie bekannten
Bau-gruppen, eine
Spannung
von 18
Volt vorhanden. Da-her kamen hier genormte
Teile zur Anwendung. Die damals verwendeten SBB-Batterien hatten eine hohe Kapazität, so dass die Beleuchtung auch über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten werden konnte. Daher wurden zwei Behälter in Reihe für die Beleuchtung vorgesehen.
Es war somit eine
Spannung
von 36
Volt vorhanden. Für die
Steuerung waren ebenfalls zwei solche Be-hälter vorzusehen. Somit waren
auch hier 36 Volt vorhanden, was die
Verbindung erst ermöglichte.
Es muss
erwähnt werden, dass diese
Bleibatterien bei einem
Triebfahrzeug ein
wichtiger Punkt bei der Bestimmung des Gewichtes sind. So wurde für einen
Behälter ein Gewicht von über 300 Kilogramm angegeben. Bei der Anwendung
von vier solchen Elementen kam alleine für die
Batterien ein Gewicht von
über einer Tonne in das Fahrzeug. Daher versuchte man die
Kapazität bei
den Batterien so gering wie nur möglich zu halten.
Daher war es
wichtig, dass die
Beleuchtung nicht zu lange über die
Batterien versorgt
wurde. Sank die
Spannung
unter einen kritischen Wert, konnten zwar die
Glühbirnen betrieben werden, jedoch fiel die Steuerung aus. In der Folge
musste der
Triebwagen abgeschleppt werden. Um dies im Regelbetrieb zu
verhindern, mussten die Batterien nach Möglichkeit auf dem Fahrzeug selber
geladen werden. Dazu benutzte man die
Hilfsbetriebe. Geladen wurden die Bleibatterien mit einer Umformergruppe, die mit Hilfe der Hilfsbetriebe als Batterielade-gerät arbeitete. Dabei erfolgte die Batterieladung automatisch, wenn die Spannung ab dem Umformer höher war, als jene an den Klemmen.
Spezielle Regelungen waren nicht nötig, da
Bleibatterien ohne grossen Aufwand geladen werden können. Nachteilig war,
dass nun aber keine Energie bezogen werden konnte. Aus diesem Grund musste die Leistung der Umformergruppe höher berechnet werden, als die Kapazität der Batterien. Der Grund war simpel, neben der Ladung der Batterien, musste nun auch die Steuerung und die Beleuchtung über den Umformer versorgt werden.
Nur so war ein langfristiger Betrieb mit dieser
Lösung möglich. Waren die
Batterien geladen, endete einfach der Ladestrom
und die
Leistung stand dem Fahrzeug zur Verfügung. Damit kommen wir zur Beleuchtung, welche teilweise direkt an den Batterien angeschlossen wurde und so von der Steuerung unabhängig betrieben werden konnte. Diese Bereiche waren in den technischen Zonen vorhanden.
Dazu
gehörten die beiden
Führerstände, aber auch die Lampen in den technischen
Schränken. Letztere leuchteten jedoch nur, wenn die Türen geöffnet waren.
Trotzdem bestand hier die Gefahr, dass die
Batterien entleert wurden. Die weiteren Beleuchtungen benötigten die grundsätzliche Funktion der Steuerung. Wurde diese mit Hilfe des vorhandenen Schalters aktiviert, begannen erste Lampen zu leuchten. Wurde jetzt jedoch die Beleuchtung der Abteile eingeschaltet, leuchtete diese in der regulären Art.
Die Helligkeit orientierte sich
jedoch an der vorhandenen
Kapazität in den
Bleibatterien. Die Ladung
setzte bekanntlich erst ein, wenn das Fahrzeug eingeschaltet wurde und
Fahrleitungsspannung
vorhanden war.
Zur
Anwendung kamen ganz normale
Glühbirnen, die in den Abteilen und im
Führerstand
keine weiteren Abdeckungen erhalten hatten. Die Birne konnte
einfach entfernt und durch ein neues Exemplar ersetzt werden. Diebstähle
waren dabei natürlich anfänglich keine Seltenheit, ebbten dann aber
schnell ab, als die Diebe erkannten, dass die Glühbirnen bei den
Automobilen schlicht nicht funktionierten. Die schlichte
Beleuchtung
funktioniert daher gut.
Ähnlich
aufgebaut wurde auch die
Dienstbeleuchtung. Diese bestand aus vier an
jeder
Front vorhandenen Lampen. Die beiden unteren Lampen wurden über den
Puffern angebracht. Dabei montierte man sie auf speziellen Halterungen, so
dass die Lampen freistanden und nicht in der Front des
Triebwagens
eingelassen wurden. Da diese Lampen mit einfachen Steckern angeschlossen
wurden, konnten sie in der Werkstatt leicht entfernt werden.
Damit das
übliche in der Schweiz vorgesehene Spitzensignal in Form eines A gezeigt
werden konnte, wurde oben noch eine Lampe montiert. Diese befand sich im
Bereich des Daches und es wurde unter der normalen weissen Lampe noch eine
weitere Lampe mit
Sonnendach und rotem Glas montiert. Beide konnten
unabhängig vom
Lokomotivpersonal
eingeschaltet werden. Dabei verhinderte die
Steuerung jedoch, dass beide gleichzeitig leuchteten.
Es muss
gesagt werden, dass die
Triebwagen mit der verbauten
Beleuchtung nicht
alle
Signalbilder zeigen konnten. So wurde das übliche
Zugschlusssignal
lediglich mit einer rotweissen Tafel gezeigt. Das war kein Problem, da
unten diese Tafeln leicht gesteckt werden konnten. In der Nacht konnten
vor der Lampe farbige Gläser verwendet werden. Diese Lösung war damals
üblich und erlaubte auch farbliche Kombinationen.
Da die
Tafeln und Vorsteckgläser oben nicht mehr gesteckt werden konnten, musste
man eine andere Lösung finden. Da dort jedoch neben weiss nur rot gezeigt
werden musste, war die zusätzliche Lampe in diesem Bereich montiert
worden. So konnten die
Triebwagen alle in der Schweiz üblichen
Signalbilder zeigen. Dies obwohl bei der BLS-Gruppe nicht alle angewendet
wurden. Jedoch wurde die Fahrberechtigung auch auf der BLS benötigt.
Wir kommen
somit zur eigentlichen Steuerung. Diese wurde aktiviert, wenn ein
Führerstand
besetzt wurde. Damit waren nun alle Funktionen verfügbar und
die
Sicherheitseinrichtungen waren aktiv. Dazu gehörten jedoch längst
nicht so viele Elemente, wie bei einem Fahrzeug mit
Hauptschalter.
Besonders das
Relais zur Überwachung der
Spannung in der
Fahrleitung
konnte das Fahrzeug nicht aus-schalten, weil diese Möglichkeit nicht
vorhanden war.
Auch andere
Schutzvorrichtungen, wie die
Relais zur Kontrolle des maximal erlaubten
Stromes führten nur dazu, dass die
Hüpfer
des betroffenen Bereiches
gesperrt wurden. Damit konnte keine
Zugkraft mehr aufgebaut werden. Betraf
dies den hinteren Teil, bemerkte der Lokführer im
Führerstand nur, dass er
nicht über die volle Zugkraft verfügte. Eine Meldung der Störung war daher
nicht vorhanden und es musste nach der Ursache gesucht werden.
Es kann
damit festgestellt werden, dass auch die Steuerung deutlich vereinfacht
werden sollte. Die Lösung erlaubte zwar Einsparungen bei den verbauten
Bauteilen, erleichterte die Suche nach den Störungen keineswegs. Besonders
bei schweren
Kurzschlüssen löste die
Dachsicherung des betroffenen Teils
aus. War der Lokführer nicht gerade dort, bemerkte er den Vorfall erst,
wenn nicht mehr die übliche
Leistung abgerufen werden konnte.
Trotzdem
übernahm die Steuerung nicht nur die technischen Kontrollen. So wurde auch
die Überwachung des
Lokomotivpersonals
eingebaut. Diese Lösung war nötig, wenn
die Züge nur mit einem Lokführer geführt werden sollten. Neu waren solche
Sicherheitssteuerungen jedoch nicht, denn gerade die
Staatsbahnen setzten
schon lange auf solche Systeme. Daher überrascht es wenig, dass bei der
BLS-Gruppe vergleichbare Lösungen verwendet wurden. Die Sicherheitssteuerung mit zwei Modellen bei der Überwach-ung funktionierte gut und wurde mit einem Pedal bedient. Wurde dieses losgelassen, kam es nach einer Fahrstrecke von 50 Meter zu einer akustischen Warnung.
Sofern keine Reaktion erfolgte,
kam es nach weiteren 50 Metern zu einer
Zwangsbremsung. Da nun der
Hauptschalter nicht aus-gelöst werden konnte,
wurden durch die Steuerung die
Hüpfer in der offenen Stellung blockiert. Mit diesem als «Schnellgang» bezeichneten Element, war jedoch nur eine stehende Bedienung möglich. Wurde eine sitzende Bedienung vorgesehen, musste sie mit der Wachsamkeits-kontrolle, die hier als «Langsamgang» bezeichnet wurde, ergänzt werden.
Diese funktionierte ähnlich, hatte jedoch deutlich
längere Fahrstrecken und die Rückstellung konnte nicht nur mit dem
Pedal
vorgenommen werden. Es war daher eine moderne Lösung vorhanden.
Dank dieser
Überwachung des Lokführers konnte der Beimann endgültig gestrichen werden.
Für die
Triebwagen bestand daher die Regelung des einmännigen Dienstes.
Die kurzen Fahrwege und die vielen Halte schienen nicht so schwer zu
wiegen, wie die langen monotonen Strecken. Die BLS-Gruppe übernahm hier
jedoch die Vorstellungen der Schweizerischen Bundesbahnen SBB die
Triebwagen schon länger nur mit Lokführer besetzten.
Jedoch wurde
die von den Schweizerischen Bundesbahnen SBB in diesen Jahren eingeführte
Zugsicherung nach
Integra-Signum nicht eingebaut. Man sah deren
Notwendigkeit auf dem Netz der BLS als nicht gegeben an. Da keine Signale
damit ausgerüstet wurden, unterblieb die Ausrüstung jedoch auch bei den
Fahrzeugen. Ein Punkt, der zu jener Zeit durchaus nachvollzogen werden
konnte, denn das System war wirklich sehr neu.
Auch auf den
Einbau einer
Vielfachsteuerung wurde verzichtet. Das führte jedoch auch
dazu, dass keine Verlängerung mit
Steuerwagen
möglich war. Zwar waren die
BCFZe 4/6 ideal dafür geeignet, weil ein ähnliches System für die beiden
Hälften vorgesehen war, trotzdem kam es nicht zum Einbau. Der Verkehr auf
den Strecken der BLS-Gruppe liess jedoch kaum erwarten, dass Züge
regelmässig verlängert werden sollten.
Der Verzicht
erfolgte in erster Linie aber aus finanziellen Gründen. Die Einrichtung
hätte Geld gekostet und die Züge wären schwerer geworden. Beides wollte
man besonders bei der BSB vermeiden. Daher verzichtete man auf eine
Vielfachsteuerung, was sich betrieblich nicht nur positiv auswirken
sollte. Gerade die Schweizerischen Bundesbahnen SBB zeigten die
Notwendigkeit dieser Vielfachsteuerung, jedoch steckten diese noch in den
Kinderschuhen.
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