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Da
die
Triebwagen
der Reihe RABe 535 auf den etwas älteren Modellen der Reihe
RABe
525 aufgebaut wurden, gab es in den ersten Betriebsjahren
schlicht keine Änderungen. Das zeigt eigentlich, dass der Zug solide
konstruiert wurde und dass er die Anforderungen des Betreibers erfüllte.
Wobei kleinere Anpassungen waren immer wieder zu beobachten, weil zum
Beispiel das Design angepasst wurde, oder weil ein defektes Teil durch ein
anderes ersetzt wurde.
Als Beispiel sei erwähnt, dass es jetzt auch möglich war, bei den
Anschlüssen die geänderte
Gleisnummer
anzugeben. Selbst geänderte Anschlüsse bei
Verspätungen
sollten berücksichtigt werden. Damit das möglich war, musste jeder Zug mit
einer Zentrale kommunizieren. Wenn wir einen Umbau ansehen wollen, dann ist es eher einer, der nicht ausgeführt wurde. Wie früher schon erwähnt, sollten 18 weitere Triebzüge dieser Baureihe beschafft werden. Acht davon waren eigentlich kein Problem, da diese einer Option entnommen werden konnten.
Für die weiteren zehn
Triebzüge
musste jedoch die
Zulassung
bei den Behörden beantragt werden. Eigentlich kein Problem, da es ein
bestehendes Fahrzeug war. Da nun aber mit dieser Zulassung auch die geänderten Vor-schriften berücksichtigt wurden, kam von der Behörde ein ne-gativer Entscheid. Das war wirklich eine grosse Überraschung, aber wurde mit den neuen Verordnungen begründet. Dabei
lohnt es sich sicherlich, wenn wir uns diese geänderten Vorschriften
ansehen, denn diese hatten hier erstmal wirklich gravierende Auswirkungen
auf die Beschaffung von bestehen-den Baureihen.
Eigentlich störte sich die Behörde nur daran, dass damals nicht alle
Nachweise geführt wurden. Diese waren damals aber gar noch nicht gefordert
worden. Mit anderen Worten, es konnte durchaus sein, dass die Bedingungen
erfüllt wurden. Da jedoch nicht mehr wichtig war, was bestätigt wurde,
sondern was auf einem Papier stand, war das Problem vorhanden. Nachweise
müssen heute für jede Schraube und jeden Liter Farbe erbracht werden.
Sie vermuten es richtig, es mussten begründete Punkte sein, denn sonst
hätte man die
Zulassung
problemlos erteilen können. Doch beginnen wir mit dem mechanischen Teil. Der Kasten wurde aus Stahl aufgebaut und mit einer recht hohen Festig-keit versehen. Seit der Auslieferung wurden jedoch neue Normen für die zu beherrschenden Kräfte eingeführt.
Diese Normen konnten vermutlich dank dem Stahl eingehalten werden, jedoch
ist es nahezu unmöglich den geforderten Nachweis, bei einem im Einsatz
stehenden Fahrzeug zu erbringen. Der Grund ist, dass man nicht so gut auf
die inneren Strukturen blicken konnte.
Besonders bei Geschwindigkeiten über 140 km/h galten andere Regeln für die
Festigkeit der
Fronten.
Diese mussten nun den internationalen Normen entsprechen und dort hatte
der
Triebzug RABe 535
durchaus seine Probleme im Bereich der
Frontwand.
Diese konnte nicht in allen Punkten die Normen einhalten und das hätte
grundsätzlich bedeutet, dass eine geänderte Front benötigt worden wäre.
Auch dies natürlich mit den Nachweisen.
Hier stellt sich die Frage, ob dieser Crash-Schutz wirklich nötig war,
denn Züge prallten selten zusammen. Jedoch trafen sie immer mehr auf den
Bahnübergängen
auf Fahrzeuge des Strassenverkehrs. Diese gerieten in diese Gefahr, weil
scheinbar in der Fahrschule nicht mehr erklärt wird, dass man vor einem
roten Licht anhalten muss. Trifft nun der Zug auf einen LKW, dann sollte
zumindest der Lokführer noch einen Bericht einreichen können.
Die RABe 535, wie die Reihe
RABe
525
waren gut unter-wegs, denn es wurde im Verlauf des Einsatzes kaum
gemeldet, dass der Unterhalt auf der
Bergstrecke
am Lötschberg dramatisch angestiegen wäre und man das Problem hätte
angehen müssen.
Auch hier kann man entgegenhalten, dass der Unterhalt an den festen
Anlagen sehr grosse Auswirkungen hat. Der Wechsel eines verschlissenen
Geleises
hat grosse Auswirkungen auf die
Fahrpläne
und generiert hohe Kosten. In diesem Sinne, waren gleisschonende Fahrzeuge
im Vorteil. Somit korrigierte man hier eigentlich nur, was vor einigen
Jahren auch bei der Behörde verschlammt wurde, denn bis 1990 achte man
wirklich auf gleisschonende Fahrzeuge.
Ein weiterer Punkt betraf direkt den
Fahrgastraum.
Der Zug wurde grundsätzlich für nichtrauchende Fahrgäste optimiert. Was
den entsprechend veranlagten Leuten gefiel, war jenen ein Dorn im Auge,
die in regelmässigen Abständen ihre Sucht befriedigen mussten. Daher ging
man seinem Verlangen mehr oder weniger versteckt nach. Die Kippe
verschwindet dann schnell in der Schüssel des WCs, oder im nächsten
Papierkorb. So
sorgen die Fahrgäste selber dafür, dass es im Fahrzeug brennen kann. Die
Bahnen müssen diese Gefahr jedoch aktiv bekämpfen können. Reichte dazu
früher ein in jedem Wagen montierter
Feuerlöscher,
waren nun ausgeklügelte Systeme gefordert. Detektoren mussten den Rauch
erfassen und den Brand dem Personal melden. Gleichzeitig sollte das Feuer
auch direkt bekämpft werden, denn es ist komisch, aber niemand weiss, wie
man einen Feuerlöscher bedient.
Gerade der letzte Punkt muss sich der Erbauer und der Betreiber selber
eingestehen. Das zu jener Zeit an die Schweizerischen Bundesbahnen SBB
ausgelieferte Fahrzeug eines anderen Herstellers, hatte eine
Brandlöschanlage. Warum war man diesem Beispiel nicht gefolgt? Ganz
einfach, damals waren solche Anlagen auch noch nicht vorgeschrieben. Nur
muss man wirklich beim Schutz der Kunden nur den minimalen Standard
umsetzen?
Sie sehen, es waren durchaus begründete Punkte, die aber nicht unlösbar
waren. Jedoch waren die Kosten sehr hoch, wollte man eine neuerliche Serie
beschaffen. Die Behörden sagen einfach so nicht und der Betreiber und der
Hersteller müssen nachbessern. Jeder will das beste Fahrzeug, aber niemand
möchte dafür die finanziellen Mittel aufbringen. Die Folgen waren klar,
das Projekt wurde gestoppt und ein anderer Anbieter kam in den Genuss.
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