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Der Weg zur neuen
Lokomotive für den
Güterverkehr
war nicht so leicht, wie man meinen könnte. Die bisher erreichten
Steigerungen bei der
Leistung war auf die Anordnung der
Zylinder
zurückzuführen. Dadurch konnten dank höheren Drücken die Kräfte gesteigert
werden. Eine weitere Steigerung war nicht mehr möglich, da mit mehr
Leistung die
Adhäsion
nicht mehr ausgereicht hätte. Daher musste man eine andere Lösung suchen.
Die Schweizerischen
Bundesbahnen SBB mussten daher auf die
Leistungen der elektrischen
Lokomotiven der BLS verzichten. Daher galt es lediglich
die
Zugkraft
zu erhöhen. Die höheren Geschwindigkeiten der elektrischen Lokomotiven
konnten schlicht nicht erreicht werden. Für die Erhöhung der Zugkraft
reichten durchaus Anpassungen bei den vorhandenen
Achsen
aus. Auch die BLS setzte damals auf fünf
Triebachsen.
Die Eckdaten der Züge
am Gotthard hätte man mit einer
Lokomotive mit sechs
Triebachsen
gerade erreicht. Das war eine Erweiterung um zwei Triebachsen. Wer
aufmerksam war, erkennt, dass es eine solche Lokomotive am Gotthard
bereits gab. Diese zeigte, dass diese Anzahl Triebachsen optimal war.
Jedoch konnte mit dem kleinen
Kessel
der benötigte Dampf schlicht nicht erzeugt werden. Der
Ed 2x 3/3 ging schlicht der Schnauf
aus. Sechs Triebachsen in den engen Radien des Gott-hards verlangten jedoch Lokomotiven nach der Bauart Mallet. Nur so konnten die Kräfte im Gleis eingehalten werden. Beim Muster kamen schlechte Daten bei der Ausnutzung der Kohle und die immer wieder vorkommenden Probleme mit den Gelenken in der Dampfleitung zu den Zylindern im Drehgestell dazu.
Es war daher eine
sehr unwirtschaftliche
Lokomotive,
die nicht nachgebaut werden sollte.
Noch ein Punkt sprach
gegen die Lokomotiven nach
Bauart
Mallet, waren sie doch kaum für hohe Geschwindigkeiten geeignet. Genau das
wollte man aber von der neuen
Lokomotive, denn sie sollte die Geschwindigkeiten der
C 4/5 erreichen und auch vor
Reisezügen eingesetzt werden können. Zwar hätte man
die
Mallet-Bauweise
auch mit einer zusätzlichen
Laufachse
versehen können, aber gesichert war dabei nichts. Daher kam eine Mallet
schlicht nicht mehr in Frage.
Langsame
Lokomotiven reduzierten zudem die Kapazität der Strecken
im
Flachland. Das war auf den
Zufahrtsstrecken
der
Gotthardbahn
sehr problematisch, da diese Strecken so schon stark ausgelastet waren. Da
lagen keine langsamen Züge mehr drin. Diese mussten schnell fahren können
um dann mit kräftigen Lokomotiven den Berg hoch zu fahren. Man benötigte
daher eine schnelle und zugkräftige Dampflokomotive.
Um etwas vorzugreifen
kann hier aber erwähnt werden, dass wohl die nächste Dampflokomotive der
Schweizerischen Bundesbahnen SBB noch grösser und kräftiger geworden wäre
und man dann vermutlich notgedrungen auf sechs oder sieben
Triebachsen
gekommen wäre. Das hätte man dann nur noch mit einer
Lokomotive nach Mallet verwirklichen können, denn eine
Lokomotive gewöhnlicher
Bauart
hätte die
Kurven
nicht mehr geschafft.
Die Zeit zeigte
jedoch einen anderen Weg, womit wir wieder bei der hier beschriebenen
Lokomotive und dem
Pflichtenheft
wären. Mit dem Pflichtenheft für eine neue Dampflokomotive war klar, die
elektrischen Lokomotiven waren kein Thema mehr. Man wollte die Traktion
mit Dampf erweitern und so eine neue gigantische Maschine an den Gotthard
bringen. Betrachten wir einige Punkte aus dem Pflichtenheft.
Im
Pflichtenheft
war klar formuliert worden, dass man von Seiten der Schweizerischen
Bundesbahnen SBB eine
Lokomotive in klassischer
Bauart
wünschte. Damit war ganz klar definiert worden, dass man keine
Mallet-Lokomotive mit mehreren
Triebwerken
wünschte. Die Richtung war daher bereits vorgegeben, den so konnten nicht
beliebig viele
Triebachsen
verwirklicht werden. Die Bauart Mallet erreichte den Durchbruch schlicht
zu spät.
Im ebenen
Gleis
sollte die
Lokomotive Züge mit einem Gewicht von bis zu 1 200
Tonnen ziehen. Das entsprach der damals im flachen Bereich zugelassenen
Zughakenlast.
Bei leichten Steigungen bis zu 10‰ hätte sich eine Reduktion auf rund 800
Tonnen ergeben. Die fehlende
Leistung wäre mit der geringeren Geschwindigkeit
ausgeglichen worden. Ein Punkt, der schon immer so umgesetzt wurde und
daher als üblich bezeichnet werden kann.
Die wichtigsten Daten
der
Lokomotive folgten viel mehr bei den Angaben zur
Zugkraft
für steilere Abschnitte bis 27‰. Gerade letztere Angabe lies darauf
schliessen, dass die neue Lokomotive auch auf der Südseite am Simplon
eingesetzt werden sollte. Daher war nicht von einer reinen
Gotthardlokomotive die Rede. Dieser Punkt war jedoch klar auf die
Organisation als
Staatsbahn
zurückzuführen. Bei einer
Gotthardbahn gab es kein Simplontunnel. Für die Steigungen der Rampen des Gotthards forderten die Schweizerischen Bundesbahnen SBB eine Zugkraft von 14.5 Tonnen. Damals gab man die Zugkräfte der Lokomotiven noch mit Tonnen und nicht mit den heute üblichen Kilonewton an.
Man lag damit 2.5
Tonnen über der vorhandenen C 4/5 aus
dem Erbe der
Gotthardbahn. Eine Steigerung, die sich bei den
möglichen
Anhänge-lasten
auswirken sollte.
Mit dieser
Zugkraft
sollten
Güterzüge
mit bis zu 300 Tonnen Gewicht bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h
befördert werden. Damit war klar, man wollte mehr Zugkraft und keine
höheren Geschwindigkeiten. Schliesslich erreichten auch bestehende
Baureihen diese Geschwindigkeit. Schnellere Güterzüge in den Steigungen
waren daher vom Tisch. Das war bei Kombinationen mit alten Maschinen zudem
ein Vorteil.
Bei
Schnellzügen
galt für die gleiche Strecke eine
Anhängelast
von 220 Tonnen bei 40 km/h. So konnte man dort auf die längeren Züge
reagieren. Daher war die neue Maschine als Dampflokomotiven für
Güterzüge
und
Vorspanndienste definiert worden. Auf den flachen Abschnitten sollten
die
Lokomotiven nicht vor
Reisezüge
gespannt werden. Diese blieben daher weiterhin in der Hand der schnellen
A 3/5,
die durchaus 80 km/h erreichten.
Die daraus errechnete
Leistung gab man mit 1 350 PS an. Gerade hier war klar zu erkennen, dass
diese Dampflokomotive alle bisher in der Schweiz eingesetzten Maschinen
übertreffen sollte. Einzige Ausnahme von dieser Regel waren die
Lokomotiven der BLS. Aber für elektrische Lokomotiven galten auch damals
schon komplett andere Regeln, wenn es um die Leistung ging. Trotzdem wagen
wir einen Vergleich. Die zur gleichen Zeit gebaute Fb 5/7 der BLS war mit einer Leistung von 2 500 PS deutlich leistungsfähiger, als die neue Dampflokomotive. Bei den zugelassenen Anhängelasten zeigte sich mit 330 Tonnen jedoch ein ähnliches Bild.
Nur
fuhr die
Lokomotive der BLS dabei mit 50 km/h und somit doppelt so
schnell. Sie sehen, dass man trotz geringerer
Leistung vergleichbare
Zugkräfte gefordert hatte. Somit passten die Leistungsdaten durchaus.
Auf den steilen Abschnitten
der Gotthardstrecke konnte diese
Lokomotive so auch vor
Reisezügen
eingesetzt werden, denn diese Züge befuhren die Steigungen nicht mit mehr
als 40 km/h. Ein Tribut, den man der
Zugkraft opfern musste. Damit war die
Bezeichnung der Lokomotive schon zur Hälfte festgelegt worden. Sie sollte
nach der
Gattung C bezeichnet werden und galt daher als Lokomotive für
gemischten Einsatz.
Die
Achsfolge
der
Lokomotive
wurde mit fünf gekuppelten
Triebachsen und einer vorlaufenden
Laufachse
definiert und lautete daher 1E. Man kann daher diese nun als C 5/6
definierte Maschine als eine um eine Triebachse erweiterte
C 4/5
bezeichnen. Es war ein logischer Schluss, der so nicht überraschte. Jedoch
waren fünf Triebachsen für die Radien am Gotthard schon etwas viel und
daher wurden Ergänzungen erwähnt.
Es musste auf eine gute
Kurvengängigkeit geachtet werden, da die
Lokomotive auf Strecken mit
Radien bis hinunter auf 280 Meter eingesetzt werden sollte. In
Depotanlagen galten Radien bis 100 Meter als normal und musste mit der
Lokomotive ebenfalls befahren werden können. Das bedeutete unweigerlich,
dass spezielle Lösungen umgesetzt werden mussten und daher die
C 4/5 nicht
als Muster gelten konnte.
Die zulässige
Achslast
von 16
Tonnen sollte bei den
Triebachsen nicht überschritten werden. Die führende
und als stabilisierende
Achse vorgesehene
Laufachse, sollte eine Achslast
von 12 Tonnen einhalten. Damit war klar, dass die Lokomotive maximal 92
Tonnen schwer sein durfte. Zusammen mit dem
Tender ergab das für die
Lokomotive bei vollen Vorräten ein Dienstgewicht von rund 128 Tonnen. Die
schwerste Dampflokomotive der Schweiz sollte entstehen. Besonders war, dass im Pflichtenheft die maximal mögliche Länge auf 20 Meter beschränkt wurde. Der Grund für diese Be-schränkung lag bei den bei der Gotthardbahn verwen-deten Drehscheiben.
Zwar gab es bereits mit 22 Meter grössere
Drehschei-ben, aber massgebend waren die kürzesten und die hatten im
Bereich des Gotthards nur 20 Meter. Darauf musste man die
Lokomotive
abdrehen können, da
Schlepptenderlokomotiven Einrichtungsfahrzeuge waren.
Das bedeute unweigerlich,
dass die C 5/6 einen überraschend kleinen dreiachsigen
Tender bekommen
würde. Dieser konnte für die grosse Lokomotive sicherlich nur geringe
Mengen Vorräte an Wasser und
Kohlen mitführen. Ein grösserer vierachsiger
Tender, wie man ihn schon bei den
A 3/5 der ehemaligen
JS verwendete,
konnte man nicht nehmen, da sonst die
Lokomotive zu lang geworden wäre und
dann nicht mehr auf die
Drehscheiben gepasst hätte.
Das so definierte
Pflichtenheft wurde nach der Genehmigung der Schweizerischen Lokomotiv-
und Maschinenfabrik SLM in Winterthur übergeben. Die staatlich aufgebauten
Schweizerischen Bundesbahnen SBB konnten dabei nicht mehr auf Hersteller
aus dem Ausland setzen. Der Staatsbetrieb hatte die einheimische Industrie
zu stützen, denn in der aktuell geltenden Krise war das wichtige Arbeit
für das Land.
Der Stückpreis für die neue
Lokomotive belief sich auf 143 000 Schweizer Franken. Ein damals durchaus
stolzer Betrag, aber die Schweizerischen Bundesbahnen SBB erhielten dafür
die grösste Dampflokomotive der Schweiz. Nur schon die Kosten liessen
erahnen, dass eine noch nie dagewesene Lokomotive entstehen sollte. Dabei
setzte die SLM bei der Konstruktion ganz klar auf die Erfahrungen mit den
C 4/5 Lokomotiven. Vorerst bestellten die Schweizerischen Bundes-bahnen SBB zwei Prototypen. Obwohl die neue Lokomotive nahe verwandt war mit der Baureihe C 4/5, wollte man Prototypen.
Diese beiden
Lokomotiven sollten die Nummern 2901 und 2902
bekommen und als Vierling konstruiert werden. Man verzichtete daher auf
eine unterschiedliche Anordnung der
Zylinder, wie man das bei früheren
Baureihen durchaus gemacht hatte.
Der Entscheid überraschte, da
man bei der
Gotthardbahn mit den
Zylindern im
Verbund sehr gute
Erfahrungen gemacht hatte. Die Lösung als Vierling war in anderen Ländern
durchaus erfolgreich umgesetzt worden, daher versprach man sich auch bei
den Schweizerischen Bundesbahnen SBB eine einfachere Lösung bei der
Anordnung der Zylinder. Zwar wurde der Dampf nicht optimal genutzt, aber
der Aufbau war einfacher.
Erst mit den gemachten
Erfahrungen mit den beiden
Prototypen wurde eine erste Serie bestellt.
Hier kam wieder die Anordnung der
Zylinder im
Verbund zur Anwendung, denn
die Betriebskosten waren etwas tiefer, was sich auf lange Zeit hinaus
durchaus rechnen konnte. Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB bestellten
daher 28 Maschinen der Baureihe C 5/6 mit leichten Veränderung auch an
anderen Stellen.
Womit wir hier von der
grössten Verbundlokomotive der Schweiz sprechen können. Wobei das keine
Rolle spielte, denn die Baureihe C 5/6 war schlicht die grösste
Dampflokomotive der Schweiz geworden. Im frühen 20ten Jahrhundert konnte
diese
Lokomotive sogar bei einem europäischen Vergleich mithalten. Dumm
war nur, dass am Lötschberg 2 500 PS starke Monster verkehrten und so die
C 5/6 als stärkste Lokomotive der Schweiz schlugen.
Um diese in Serie gebauten
Lokomotiven besser von den
Prototypen zu unterscheiden gab man den
Maschinen die Nummern 2951 bis 2978. Daher erkannte man nicht so leicht,
dass insgesamt bereits 30 Lokomotiven dieser Baureihe bestellt waren und
weitere Modelle dieser Baureihe sollten durchaus im Lauf der Jahre noch
folgen. Jedoch machte man die Rechnung ohne die benachbarten Länder und
deren Streitigkeiten.
Der Stückpreis der
Lokomotive
erhöhte sich durch den Rohstoffmangel und die Anwendung des
Verbundes auf
maximal 168 400 Schweizer Franken bei den letzten abgelieferten
Lokomotiven. Zudem gerieten die internationalen Streitigkeiten aus dem
Ruder und in Europa herrschte Krieg. Das hatte gravierende Auswirkungen
auf den Verkehr am Gotthard und auf die in Aussicht gestellte weitere
Beschaffung der Baureihe C 5/6.
Der bei der Ablieferung der
letzten
Lokomotiven tobende erste Weltkrieg lies die Lieferung von
weiteren C 5/6 ausfallen. Die Kohlennot in der Schweiz führte zudem zu
einem Richtungswechsel im Direktorium der
Staatsbahn. Die Maschine mit der
Nummer 2978 sollte somit die letzte an die Schweizerischen Bundesbahnen
SBB ausgelieferte Lokomotive mit
Dampfmaschinen sein. Die Zukunft gehörte
den elektrischen Lokomotiven. |
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