Entwicklung und Beschaffung |
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Die Idee für eine neue Baureihe war nun da. Es wurde deshalb ein
Pflichtenheft
für eine neue Maschine erstellt. Die
Lokomotive sollte im
Personenverkehr
Ordnung in den Bestand der vorhandenen Baureihen bringen. So hätte man
zumindest die unterschiedlichen Maschinen aus der Zeit der
Privatbahnen
endlich aus dem Bestand entfernen können. Ein Ziel, das seit der Gründung
der
Staatsbahn
im Jahre 1902 angestrebt wurde. In diesem Pflichtenheft wurden die geforderten Punkte genau aufgelistet und die Vorstellung der Staatsbahnen bis ins Detail umschrieben. So konnte man bei den Schweizerischen Bundes-bahnen SBB einen passenden Typ planen und dieser bei den Herstellern in Auftrag gegeben werden.
Es dauerte schon sehr lange, bis man soweit war und die
Entwicklung beginnen konnte. Es sollte schliesslich eine Maschine sein,
die es so noch nicht gab. Die neue Baureihe sollte in erster Linie eine Uni-versalmaschine sein. Sie sollte grundsätzlich im Personenverkehr eingesetzt werden. Diesen Verkehr umschrieben die Besteller als Nah-verkehr auf dem ganzen Netz. Für die Schnellzüge hatte man mit der Reihe A 3/5 eine passende Bau-reihe.
Die neue
Lokomotive sollte mit den
Regionalzügen
sowohl auf
Nebenbahnen,
als auch auf
Haupt-strecken
eingesetzt werden. Jedoch sollten damit auch die leichten, bis mittelschweren Güterzüge auf den Nebenlinien bespannt werden. Diese fielen gerade auf den Nebenstrecken immer wieder an und dort waren die grossen und schweren Schlepptenderlokomotiven nicht geeignet. Zumal dort oft auch eine passende Drehscheibe fehlte und so kein optimaler Betrieb möglich war. Zudem wirtschaftlich konnten die leichten Züge mit den schweren Maschinen auch nicht geführt werden.
Man stellte sich eine
Lokomotive vor, die kleiner als die Baureihe
A 3/5 war. Auch mussten nicht
die
Zugkräfte
der
Güterzugslokomotiven
der Reihen C 4/5 erreicht werden.
Dort entwickelte man mit der Baureihe C
5/6 bekanntlich eine neue noch grössere Lokomotive. Auf den
Nebenbahnen
sollten sie nicht verwendet werden, denn dazu sah man das hier
vorgestellte Modell vor. So hätte der Verkehr mit vier Baureihen
abgewickelt werden können. Es sollte eine Tenderlokomotive sein, die im Pendelverkehr eingesetzt werden konnte. Die Abmessungen bei der Dampf-maschine und somit die Bestimmung der Leistung, wurden anhand eines Musters bestimmt.
In diesem Fall sollte die Baureihe B 3/4 der Schweizerischen
Bundesbahnen SBB genommen werden. Keine leichte Aufgabe, mussten hier doch
noch die Vorräte mitgeschleppt werden, etwas was bei einem
Tender
einfacher zu lösen ist. Somit war eigentlich klar, dass die neue Lokomotive in erster Linie für die vielen Nebenstrecken der Schweizerischen Bun-desbahnen SBB geeignet sein sollte und man eher Regional-züge vorsah, als schnelle Fernverkehrszüge.
Auf diesen
Nebenlinien
konnte man dann mit der gleichen
Lokomotive auch den anfallenden
Güterverkehr
abdeckten. Somit war eigentlich auch die Universallokomotive begründet,
und deren Einsatz klar umschrieben. Es wurde eine hohe Wirtschaftlichkeit gefordert. Man erhoffte sich so einen kleineren Kohle- und Wasserverbrauch.
Gerade die Forderung nach der Wirtschaftlichkeit ist darin zu
suchen, dass bereits erste elektrische
Nebenbahnen
verkehrten und so die Betriebskosten der Dampflokomotiven massiv unter
Druck gerieten. Die elektrischen
Lokomotiven benötigten im Betrieb weniger Unterhalt.
Schliesslich musste man dort keine
Rauchkammer
mehr reinigen.
Auch wenn hier die Betriebskosten erwähnt wurden, mit den
Problemen während dem Krieg rechnete man damals noch nicht. Die junge
Staatsbahn
war ebenfalls darauf angewiesen, dass die durch den Betrieb verursachten
Kosten so gering, wie nur möglich gehalten wurden. Auch wenn der Staat
über die finanziellen Mittel verfügte, seine Staatsbahn sollte so
betrieben werden, wie das bei den
Privatbahnen
der Fall war. Im Raum Seebach – Wettingen machte bereits eine elektrische Voll-bahnlokomotive von sich reden und was noch schlimmer war, zwischen Spiez und Frutigen stellte man Masten für eine Fahrleitung auf.
Die Strecke über den Lötschberg sollte mit diesen elektrischen
Lokomotiven der
Bauart
Fc
2 x 2/2 bespannt werden. Bei den Schweizerischen Bundesbahnen
SBB sah man das aber noch anders, denn die ersten elektrischen Maschinen
hatten kaum die
Leistung
einer kleinen Dampflokomotive. Neben den Angaben zur Bestimmung der Leistung, gab es auch An-weisungen an das Fahrwerk. Dieses musste über eine gute Kurven-beweglichkeit verfügen.
So sollte bei der
Lokomotive der Verschleiss bei den
Laufflächen
und den
Spurkränzen
vermindert werden. Deren Ersatz machte einen grossen Teil der im Betrieb
anfallenden Kosten aus. Daher wollte der Besteller auch in diesem Punkt
eine grössere Einsparung bei den Kosten vornehmen. Bei der Kurvenbeweglichkeit kam noch hinzu, dass die Strecken damals noch über sehr viele Kurven verfügten, die mit 50 oder 60 km/h befahren werden durften.
Zwar wurden
Hauptstrecken
wegen den
Schnellzügen
immer mehr begradigt, aber auf
Nebenlinien,
also dort, wo die neue Baureihe verkehren sollte, war das nicht der Fall.
Daher waren gerade dort die
Triebachsen
der
Lokomotiven einem grossen Verschleiss unterworfen.
Die neue
Lokomotive sollte zudem für den Pendelbetrieb geeignet
sein. Der Begriff verwirrt uns heute mehr, als er sollte.
Pendelzüge
mit geschobenem
Steuerwagen
gab es in der Schweiz zu diesem Zeitpunkt schlicht noch nicht. Der Hinweis
sollte eine andere Eigenschaft der neuen Lokomotive hervorheben. Daher
müssen wir etwas genauer hinsehen, wenn wir in diesem Fall von einem
Pendelbetrieb der erwarteten Maschine sprechen.
Man vermied mit dem Pendelbetrieb schlicht das Abdrehen der
Lokomotive in den
Endbahnhöfen
und die damit verbundenen längeren
Stilllager. Das erforderte deshalb für beide
Fahrrichtungen die gleiche
Höchstgeschwindigkeit
von 75 km/h. Etwas, was damals bei Dampflokomotiven nicht üblich war, denn
eine solche Maschine hatte eine klare Vorwärtsrichtung bekommen. Besonders
die schnellen
Schlepptenderlokomotiven
vor den
Reisezügen
gehörten dazu.
Durch den Eintrag im
Pflichtenheft,
dass es sich um eine einfache
Bauart
handeln sollte, wurde verhindert, dass von der Industrie komplizierte
Modelle angeboten wurden. Diese waren wegen den neuen Ideen durchaus zu
befürchten, denn von solchen Baureihen gab es noch nicht so viele, dass
man auf den Erfahrungen aufbauen konnte. Die junge
Staatsbahn
wollte sich damit schlicht vor Utopien schützen und vernünftige Modelle.
Die
Lokomotive sollte bei der Bedienung ebenfalls nicht zu
kompliziert werden. Je einfacher ein Aufbau ist, desto zuverlässiger
funktioniert eine Lokomotive. Wird zudem die Bedienung einfach ausgeführt,
kann das Personal mit einer Lokomotive ausgesprochen wirtschaftlich
fahren. Gerade bei Dampflokomotiven waren immer wieder die Fähigkeiten des
Personals gefragt. Daher wollte man hier keine lange Phase der
Angewöhnung.
Muster der
Lokomotive waren im Bestand der Schweizerischen
Bundesbahnen SBB und bei der Bodensee – Toggenburg – Bahn vorhanden, oder
aber im Bau. Gerade die Modelle der BT waren bei den Abmessungen als
Muster genommen worden. Die
Leistung
wurde hingegen mit der Reihe B 3/4 definiert. Zwei unterschiedliche
Modelle, die zu einer einzigen Lokomotive verbunden werden sollten. Aus
einer
Schlepptenderlokomotive
sollte eine
Tenderlokomotive
entstehen. Besonders wenn man bedenkt, dass die Baureihe B 3/4 keine schwache Lokomotive war. Jedoch war gerade deren Leistung passend, sie war aber nicht pendelzugsfähig und musste in den Endbahnhöfen abgedreht werden.
Die
Tenderlokomotive
der BT war jedoch dazu in der Lage, so dass man sich durchaus so einen
Typen vorstellen konnte. Einfach gesagt, die Hersteller mussten aus einer
B 3/4 und einer Eb 3/5 der BT eine neue
Lokomotive bauen.
Aus diesen Forderungen ergab sich für die neue
Lokomotive die Bezeichnung Eb 3/5. Die gegenüber
der Reihe B 3/4 zusätzliche
Laufachse,
war nur notwendig geworden, weil die Lokomotive im Zweirichtungsbetrieb
verwendet werden sollte. So war immer eine führende Laufachse vorhanden.
Die
Achslasten
der
Nebenstrecken
konnten so problemlos eingehalten werden. Die Lokomotive verlor zwar an
Adhäsionsgewicht
und musste deshalb wieder schwerer werden.
Somit war das
Pflichtenheft
erstellt worden. Es wurde den Firmen unterbreitet, die sich im Bau von
Lokomotiven bemühten. Dabei waren aber den
Schweizerischen Bundesbahnen SBB die Hände gebunden, denn sie durfte nur
Hersteller in der Schweiz berücksichtigen. Da es damals in diesem Punkt
keine grosse Auswahl gab, war klar, dass der Auftrag an die Schweizerische
Lokomotiv- und Maschinenfabrik SLM in Winterthur gehen würde.
Letztlich wurde der Auftrag im Jahre 1909 an die Schweizerische
Lokomotiv- und Maschinenfabrik SLM in Winterthur erteilt. Diese Firma
hatte sich in der Schweiz beim Bau von Dampflokomotiven einen guten Ruf
erarbeitet. Seit der Gründung wurden die meisten
Lokomotiven der Schweiz dort beschafft. Die SLM
wusste daher auch, welche Punkte im
Pflichtenheft
besonders wichtig waren und welche man etwas auslockern konnte.
Es wurden bis ins Jahr 1916 bei der SLM insgesamt 34
Lokomotiven nach dieser
Bauart
gebaut. Wenn man das jetzt so vereinfacht betrachtet, geht schnell
vergessen, dass es bereits Baureihen mit dieser Bezeichnung bei den
Schweizerischen Bundesbahnen SBB gab. Die Lokomotiven der BT kamen später
auch noch zur
Staatsbahn,
so dass es keine klare Zuordnung gibt. Deshalb soll hier eine kleine Liste
der Eb 3/5 für Klarheit sorgen. |
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Nummern |
Einsteller |
Baujahr |
Hersteller |
Bemerkung |
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91 – 95 |
SCB |
1882 – 1884 |
SBB 5891 - 5895 |
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1 – 9 |
BT |
1910 |
Maffei |
Ab 1932 SBB 5881 – 5889 | |||||||
5801 – 5834 |
SBB |
1911 – 1916 |
SLM |
||||||||
SBB |
1928 |
SLM |
Hochdrucklokomotive | ||||||||
Auch wenn hier die Maschinen mit den Nummern 91 – 95 aus den
Beständen der
SCB
erwähnt werden, gab es damit kein Problem. Auch wenn deren neue Nummern
sehr nahe zur
Gruppe
der hier vorgestellten Baureihe passten, die Eb 3/5 mit Baujahr 1882 war
längst abgebrochen worden, als von der hier vorgestellten Reihe die erste
Maschine ausgeliefert wurde. Daher werden diese fünf Lokomotiven nicht
mehr weiter erwähnt werden. Die neun Lokomotiven der BT entsprachen auch nicht den hier beschriebenen Maschinen. Sie dienten zwar als Muster und kamen später ebenfalls noch zu den Schweizerischen Bundesbahnen SBB.
Die
Lokomotiven erhielten dann auch die SBB-Nummern.
Somit werden wir hier nur die Lokomotiven der Reihe Eb 3/5 Nummern 5801 -
5834 genauer betrachten. Erst später beim Betriebseinsatz kommen dann die
Maschinen der BT hinzu.
Viel spannender ist die
Lokomotive Eb 3/5 die über keine Nummer verfügte.
Es handelte sich hier um eine
Versuchs-lokomotive,
die wir uns kurz etwas genauer ansehen werden. Dabei war die Idee, dass
wegen den gestiegenen Kosten für die
Kohle,
der damit erzeugte Dampf optimaler genutzt werden sollte. Aus diesem Grund
sollte der Druck im
Kessel
von zwölf
bar
auf bis zu 60 bar gesteigert werden. Es entstand so eine
Hochdrucklokomotive.
Der
Antrieb
erfolgte auch nicht mehr mit einer
Dampfmaschine.
Vielmehr wurde eine Turbine damit angetrieben. Die so entstandene
rotierende Bewegung wurde auf die
Triebstangen
und so auf die
Triebachsen
übertragen. Es gab daher eine klare Vereinfachung des
Triebwerkes.
Jedoch war in erster Linie der Verbrauch bei
Kohle
und Wasser der Grund für diesen speziellen Aufbau, da mit der Turbine die
Kraft besser umgesetzt werden konnte.
Es wurden zwar die angestrebten Einsparungen nachgewiesen, jedoch
kam die
Lokomotive nie in den Besitz der Schweizerischen
Bundesbahnen SBB. Dieses Aufbäumen der Dampftechnik reichte nicht jedoch
mehr aus, um die elektrischen Lokomotiven zu verdrängen, diese
funktionierten einfach zu gut. Als dieses Modell 1928 betriebsbereit war,
wurden von den Schweizerischen Bundesbahnen SBB die ersten Exemplare der
Reihe Ae 4/7 in Betrieb genommen.
Auch die hier behandelte Reihe Eb 3/5 mit den Nummern 5801 – 5834
wurde bereits bestellt, als die ersten Strecken unter
Fahrdraht
waren, denn die
Lokomotive war noch nicht vollständig
abgeliefert, als die Lötschbergstrecke mit ihrer Baureihe
Fb 5/7 eröffnet wurde. So sollte die auf den folgenden
Seiten beschriebene Eb 3/5 die letzte
Tenderlokomotive
der
Staatsbahnen
werden, denn bereits 1919 wurde die Elektrifikation der Gotthardstrecke
beschlossen.
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