Fahrbegriffe am Signal Typ L |
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Es wird Zeit, dass wir uns mit den Signalbildern beim
Typ L befassen. Letztlich werden heute sechs verschiedene Bilder
verwendet. Davon lassen fünf Fahrbegriffe eine Fahrt zu und das
verbliebene Signalbild ist ein Haltauftrag. Wenn wir nun die Hauptsignale
nehmen, dann gilt eigentlich nur, dass jedes mit dem roten Licht einen
Haltauftrag erteilt. Das Vorsignal dazu gibt diesem Haltauftrag
entsprechend eine
Warnung aus. Die fünf verbliebenen Fahrbegriffe sind dazu be-stimmt worden, die Fahrt an dem Signal zu zulas-sen. Daher kann eine Fahrt stattfinden und der Be-griff zeigt, wie diese zu gestalten ist. Daher stammt auch die Bezeichnung Fahrbegriff.
Nur der Haltauftrag kann keiner
sein, da ja in dem Fall nicht gefahren werden darf. Wir werden aber
trotzdem sechs verschiedene Signalbilder ansehen müssen, die bei Laien
wirklich Fragen aufwerfen. Fahrbegriffe sind eine Eigenart des Signalsystems L. Sie werden auch nur hier angewendet, denn alle anderen Signale geben neben einem allfälligen Haltauftrag nur eine Erlaubnis aus. So kann zum Beispiel ein Rangiersignal nur zwei Stellungen auf-weisen.
Entweder ist das Verbot
vorhanden, oder aber man kann die Arbeit ohne Probleme ausführen. Daher
müssen wir uns wirklich etwas genauer mit diesen Fahrbegriffen befassen. Für die Fahrbegriffe werden die Farben grün und orange verwendet. Diese werden mit Lichtpunkten so kombiniert, dass daraus die fünf definierten Signalbilder entstehen. Farbkombinationen, die nicht diesen Vorgaben entsprechen sind als Störung zu betrachten und in dem Fall ist anzunehmen, dass am Signal schlicht ein Haltauftrag erteilt wird. Es wird also angehalten, wenn etwas nicht stimmt mit den Signalen.
Um die Farbkombinationen zu unterscheiden werden die
Fahrbegriffe von eins bis sechs durchnummeriert. Jeder neue Fahrbegriff,
der dazu kam, wurde mit einer höheren Ziffer versehen. Somit können wir
anhand der Nummern erkennen, wie sich die Sache entwickelt hat und dabei
fällt ein Punkt schnell auf, denn die Lücke bei der Nummer vier, stellt
immer wieder der Grund für Fragen dar und daher seinen wir genauer hin.
Wie erwähnt, es wurde einfach durchnummeriert. So kam
es, dass wirklich alle sechs Fahrbegriffe existierten. Wenn auch nur für
wenige Jahre, wenn nicht Monate. Das wissen wir, weil die Lücke durch den
Wegfall der Nummer vier nicht mit einem anderen Fahrbegriff aufgefüllt
wurde. Wir hier wollen aber die noch verbliebenen Fahrbegriffe ansehen und
mit fünf haben wir immer noch eine grosse Anzahl.
Dabei kann weder gesagt werden, dass eine kleinere
Begriffszahl schneller ist, oder die höhere Bezeichnungszahl das erlaubt.
Das ist hier wirklich eine Frage der Geschichte. Zuerst wurden
Weichen
nicht angezeigt, dann erfolgte die Anzeige und schliesslich wurden immer
schnellere Weichen verbaut. All das mit der Nummer sechs ergänzt, die eine
grosse Ausnahme darstellt und die es so nicht in allzu vielen Ländern
gibt.
Letztlich bleiben es auch trotz der Bezeichnung
Fahrbegriff normale Signalbilder. Diese Signalbilder lernen wir nun
kennen. Sie sind für das
Lokomotivpersonal recht schwer zu erlernen, da man sich
ja Farbkombinationen merken muss. Damit Sie nicht die gleichen Probleme
haben werden, helfe ich mit einer Eselsbrücke, die schnell zum grossen
Erfolg führt. Doch bevor das kommt, müssen wir das grosse Problem zuerst
erkennen.
Noch ein Hinweis meinerseits. In den Grafiken sind
sowohl das Hauptsignalbild als auch das dazu gehörige Vorsignalbild
dargestellt. Die Tatsache, dass diese am selben Mast montiert sind soll
uns jetzt nicht kümmern. Es geht ja nur um den Begriff und nicht um den
Standort des Signals. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, dann gehen
Sie davon aus, dass das Vorsignal den gleichen Fahrbegriff für das nächste
Signal ankündigt.
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Fahrbegriffe beim System L |
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Halt |
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Wie überall bedeutet auch bei den schweizerischen
Bundesbahnen SBB rot Halt. Vor diesem Signal haben alle Züge
anzuhalten. Es darf nur mit einem speziellen Befehl daran vorbei
gefahren werden.
Das Vorsignal steht in Entfernung des
Bremsweges
vor dem Hauptsignal. Befindet sich ein Vorsignal am selben Mast
wie das Hauptsignal, gilt es für das nächste Hauptsignal. Ausser
an Einfahrsignalen können die Vorsignale am selben Standort auch
dunkel sein wenn das Hauptsignal Halt zeigt.
Standort: Diese Signale stehen überall, wo Züge anhalten müssen.
So zum Beispiel vor und in
Bahnhöfen oder vor
Bahnübergängen und einfach so zur Unterteilung auf der Strecke.
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Fahrbegriff 1 freie Fahrt |
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An diesem Signal darf ein Zug mit der maximal
erlaubten Geschwindigkeit vorbei fahren.
Der Zug verkehrt jetzt nach
Innensteuerung. Der
Lokführer entnimmt die erlaubten Geschwindigkeiten der
Strecken-tabelle. Die dort eingetragene
Höchstgeschwindigkeit ist
massgebend und darf gefahren werden.
Es ist eine normale Fahrt möglich, der Zug hat keine auf
Ablenkung
stehenden
Weichen zu befahren. Weichen die auf beiden Strängen mit
maximaler Geschwindigkeit befahren werden dürfen, sind auch so
signalisiert.
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Fahrbegriff 2 |
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Geschwindigkeits-Ausführung 40 km/h. Ab dem
Hauptsignal gilt die angezeigte Geschwindigkeit.
Der Zug darf mit maximal 40 km/h am Hauptsignal
vorbei fahren. Es können anschliessend
Weichen in ablenkender
Stellung folgen. Der Zug verkehrt nun nach
Aussensteuerung wird
durch die Signale geregelt.
Sofern in den Fahrplanunterlagen des Lokführers
eine kleinere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist, ist diese gültig
und muss eingehalten werden. Das kann zum Beispiel bei
Kopfbahnhöfen der Fall sein.
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Fahrbegriff 3 |
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Geschwindigkeits-Ausführung 60 km/h. Früher galten
hier noch unterschiedliche Geschwindigkeiten für die
Zugreihen A
und R. Wobei letztere 5 km/h schneller fahren durfte.
Obwohl zwei grüne Lampen leuchten, darf nur mit 60 km/h am Signal
vorbei gefahren werden. Sofern in der
Strecken-tabelle eine höhere
oder kleinere Geschwindigkeit aufgeführt ist, darf mit dieser
gefahren werden.
Auch hier gilt die tiefere Geschwindigkeit, wenn diese in der
Streckentabelle vorgeschrieben ist.
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Fahrbegriff 5 |
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Geschwindigkeits-Ausführung 90 km/h. Früher galten
hier noch unterschiedliche Geschwindigkeiten für die
Zugreihen A
und R. Wobei letztere 5 km/h schneller fahren durfte.
Mit diesem Fahrbegriff werden oft Geschwindigkeiten
von
Stationen signalisiert. Besonders schlank gebaute
Weichen
können ebenfalls mit diesem Fahrbegriff signalisiert werden.
Wie bei den anderen beiden Signalbegriffen (2 und 3), gilt auch
hier die kleinere Geschwindigkeit, wenn diese in den
Fahrplanunterlagen vorgeschrieben ist. Liegt die Geschwindigkeit
der Strecke sogar tiefer, wird der eingestellte Fahrweg
angekündigt.
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Fahrbegriff 6 Kurze Fahrt |
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Ab diesem Signal gilt eine
Höchstgeschwindigkeit
von 40 km/h. Das nächste Signal zeigt Halt, oder es folgt ein
Sperrsignal. Ein Vorsignal am gleichen Standort ist dabei dunkel.
Das Vorsignal zum FB 6 ist wie die Geschwindigkeit
identisch mit dem des FB 2. Es ist jedoch kein normal langer
Bremsweg mehr vorhanden.
Beispiel: Im
Bahnhof Erstfeld wird für lange
Güterzüge das Gleisabschnittsignal Richtung Süd mit Fahrbegriff 6
geöffnet um den Zug bis zum Ausfahrsignal fahren zu lassen. Es
können auch tiefere Geschwindigkeiten vorgeschrieben sein. |
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Soweit zu
den Fahrbegriffen und dem Haltauftrag. Die ersten Hauptsignale konnten nur
den Haltauftrag und eine Fahrt zeigen. Dann kamen die die ablenkenden
Weiche, die mit 40 km/h befahren werden durften. Neue schnellere Weichen
führten zum Fahrbegriff drei, bei dem einfach die orange Lampe durch eine
zweite Grüne ersetzt wurden. Das Vorsignal ergänzte man mit einem zweiten
grünen Licht, das ja schon vorhanden war.
Für den
Fahrbegriff eins gibt es auch ein abweichendes Signalbild. Dieses erkennen
Sie auf der eingefügten Grafik. Das ist kein Fehler, denn so werden
Hauptsignale angekündigt, die nicht in Abhängigkeit mit der Stellung der
Weichen sind. Es sind sehr seltene Vorsignale, die ebenfalls vom
Aussterben bedroht sind und bei den Schweizerischen Bundesbahnen SBB
werden diese Vorsignale schon länger nicht mehr verwendet.
Bei einem
Bahnhof, wo es keine Abhängigkeit zwischen der Stellung der
Weichen und
dem Fahrgriff gibt, verwenden die Schweizerischen Bundesbahnen SBB
schlicht den normalen Fahrbegriff zwei. Dieser erlaubt Fahrten mit 40 km/h
und diese sind bei den
Normalspurbahnen für sämtliche Weichen zugelassen.
Sollte das nicht der Fall sein, ist im
Fahrplan eine
Bahnhofsgeschwindigkeit vorhanden. Daher werden jetzt normale Vorsignale
verwendet. Mit dem Fahrbegriff fünf wurde es schwerer. Dieser bedingte eine weitere grüne Lampe, da er ja höhere Geschwindigkeiten erlaubt. Bei den Vorsignalen musste aber eine zusätzliche orange Lampe montiert werden und so sind auch hier zwei grüne und eine orange Lampe vorhanden und die Gefahr von Verwechslungen ist gross. Damit uns das nicht passiert, wird es Zeit, dass wir uns mit den beiden Bildern der Vorsignale befassen.
Sehen wir
uns die Ziffern 6 und 9 genauer an. Dann erkennen wir, dass diese aus
einem
Kreis und einem Strich bestehen. Den Kreis lassen wir weg, denn das
sind die grünen Lampen der Vorsignale. Der Strich bei den Ziffern ist
wichtig. Er zeigt nun an, wo beim entsprechenden Fahrbegriff die orange
Lampe angeordnet sein muss. Oben links für 60 km/h und unten rechts für 90
km/h. Es hilft wirklich wenn man es so sieht. Die bei der Vorstellung erwähnten Geschwindigkeiten zu den Fahrbegrif-fen gelten nur für normalspurige Bahnen. Bei Schmalspurbahnen können abweichende Werte vorhanden sein. Doch damit sind wir bei den Weichen, die nicht mit diesen als Standard vor-gesehenen Geschwindigkeiten befahr-en werden können.
Tiefer
als 40 km/h wird bei den
Normalspurbahnen keine
Weiche be-fahren, aber bei
den schnelleren Mo-dellen geht das. Sowohl für den Fahrbegriff drei, aber auch für den Fahrbegriff fünf, sind durchaus auch abweichende Ge-schwindigkeiten zugelassen. Wenn es solche gibt, sind diese im Fahrplan für das Fahrpersonal aufgeführt worden und speziell ge-kennzeichnet.
Fehlt dieser Hinweis im
Fahrplan, gelten in jedem Fall die
in der Tabelle genannten Geschwindigkeiten. Somit bleibt uns nur noch der
jüngste unter den Fahrbegriffen des System L.
Bleibt noch
der besondere Fahrbegriff sechs. Dieser wurde als letzter eingeführt und
er wurde benötigt um kurze Fahrten darstellen zu können. Das ist besonders
dann wichtig, wenn das betreffende Signal nicht mit einem zusätzlichen
Vorsignal versehen worden ist. Da hier auch nur 40 km/h zugelassen sind,
wird bei diesem Fahrbegriff einfach das Bild verwendet, das schon bei der
Nummer zwei vorhanden war.
Uns fehlen noch zwei betriebliche Situationen, die
grundsätzlich mit den bekannten Signalbildern nicht dargestellt werden
können. Das ist die Fahrt bei gestörtem Signal, oder eine Fahrt in ein
besetztes
Gleis. Damit hier Lösungen möglich sind, wurden zusätzliche
Signale zu den üblichen Modellen vom Typ L montiert. Die sind in der Regel
unter dem entsprechenden Hauptsignal angebracht worden und leuchten bei
Bedarf auf.
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Sonderfälle und Zusatzsignale |
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Hilfssignal zum Signal Typ L |
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Vorbeifahrt am Halt zeigenden oder gestörten
Signal.
Kann ein Signal nicht auf Fahrt gestellt werden,
weil zum Beispiel eine grüne Lampe defekt ist, oder weil das
Signal aus einem anderen Grund gestört ist, wird dem Lokführer die
Vorbeifahrt am Halt zeigenden Signal mit Hilfe des Hilfssignals
erlaubt.
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Besetztes Geleise |
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Einfahrt auf ein besetztes
Gleis.
Muss ein Zug in ein von Fahrzeugen teilweise
besetztes
Geleise einfahren, wird ihm dies mit diesem Signal
mitgeteilt. Die Geschwindigkeit ist beim Signal 40 km/h. Das
zugehörige Hauptsignal zeigt Fahrbegriff 2 oder 6.
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Bei
einer Signalstörung kann aus einem bestimmten Grund das Signal nicht auf
Fahrt gestellt werden. Um bei solchen Störungen doch noch fahren zu
können, sind spezielle Befehle ausgearbeitet worden. Diese werden bei
Bedarf dem Lokführer übermittelt. Sobald dieser den Befehl erhalten und
korrekt niedergeschrieben hat, darf er ohne weitere Zustimmung an diesem
betreffenden Signal vorbeifahren. Das erwähnte Hilfssignal ist nur eine Möglichkeit diese Fahrt ohne einen Be-fehl zu erlauben. Das Verhalten ist identisch. Jedoch darf das Hilfssignal nicht in jedem Fall angewendet wer-den. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn an einem Signal wegen einer Störung sämtliche Lampen leuchten.
In dem Fall kann ja nicht erkannt wer-den, ob das Signal
wirklich einen Halt-auftrag zeigt. Es muss dann mit Befehl gefahren werden. Das hier erwähnte Hilfssignal hat auch einen Fehler. Es kann passieren, dass der vor dem Signal stehende Lokführer wegen dem Stand der Sonne, das Sig-nal als beleuchtet erkennt. In diesem Fall, aber auch in immer mehr anderen Fällen auch, kann auch bei den Signalen das rote Licht analog der Lösung beim System N rot blinken.
Sie sehen, dass
sich in einigen Punkten die beiden Signalsysteme der Schweiz angleichen
können.
Im Falle einer Signalstörung muss die Fahrt mit
Hilfssignal, oder mit Befehl erfolgen. Diese umfassen auch die in einem
Bahnhof, oder auf der Strecke allenfalls montierten Zwergsignale. In jedem
Fall muss aber die
Fahrt auf Sicht erfolgen. Bei einigen
Privatbahnen ist es jedoch erlaubt, diese Beschränkung auf der Strecke
aufzuheben. Bei den Schweizerischen Bundesbahnen SBB ist zwingend mit
Fahrt auf Sicht zu fahren.
Fahrt auf Sicht gilt auch beim Besetztsignal. Da der Zug hier auf Grund des am
Vorsignal angekündigten Fahrbegriffs mit 40 km/h gefahren kommt, gesteht
man dem Lokführer noch eine
Bremsung zu. Daher ist die Fahrt auf Sicht
erst im Abstand der Bremswegentfernung einzuhalten. Diese Regel aus dem
FDV kann in den örtlichen Bestimmungen aber genauer definiert werden.
Jedoch ist dann der Weg auch länger.
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Fahrbegriffe bei den kombinierten Signalen |
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Jetzt kommen
wir zu den Fahrbegriffen bei den kombinierten Signalen. Diese zeigen alle
zuvor vorgestellten Fahrbegriffe. Die meisten können auch den üblichen
Haltauftrag signalisieren. Ob dabei die Bilder des Hauptsignals, oder jene
des Vorsignals verwendet werden, ist nicht egal. Deshalb schreibe ich hier
ein eigenes Kapitel für diese Signale. Neue Signalbilder werden Sie jetzt
aber nicht mehr zu sehen bekommen. Auf der normalen Strecke folgen sich die Signale. Der Lokführer trifft in erster Linie auf ein grün zeigendes Signal. Die Blockstrecke beginnt mit einem Vorsignal, es sei denn, das Ausfahrsignal ist schon ein kombiniertes Signal.
Dabei wird das Signalbild des Hauptsignals ver-wendet.
Warnung wird
angezeigt, wenn das näch-ste Signal einen Haltauftrag zeigt. In dem Fall
kom-men die Bilder der Vorsignale, aber auch der Fahr-begriff sechs vor. Wenn Sie sich schon die vergessenen Signale zur automatischen Blockstrecke angesehen haben, dann erkennen Sie, dass auf einer einfachen Strecke die gleichen Signalbilder gezeigt werden.
Diese Lösung war also nicht schlecht
und so wurde sie von den kombinierten Signalen übernommen. Wir hier wollen
nun diese Signale entlang der Strecke aufstellen. Dabei werde ich das
anhand von zwei Beispielen aufzeigen. Bei beiden erfolgt die Fahrt über die Blockstrecke in der in Europa üblichen Leserichtung. Es sind also Fahrten von links nach rechts.
In jedem Fall beginnt die
Signalisation mit einen Vorsignal, das unmittelbar nach den Ausfahrsignal
folgt, jedoch zur Vereinfachung der Darstellung nicht am gleichen Mast
angebracht wurde. Es sind somit normale Blockstrecken.
Diese Art
der Signalisation habe ich zwar zur Vereinfachung vorgenommen. Auf den
Strecken ist jedoch in den meisten Fällen diese Lösung vorhanden. Der
Grund sind die in einem
Bahnhof montierten
Weichen. Diese ergeben beim
Hauptsignal unterschiedliche Fahrbegriffe. Die würden bei einem
kombinierten Signal bis zum nächsten Signal gelten und bei einer
Warnung
müsste in jedem Fall mit 40 km/h gefahren werden.
Im oben
eingefügten Beispiel fährt der Zug auf die Blockstrecke. Beim ersten und
zweiten kann
er noch normal zufahren, danach erfolgt die
Warnung, welche den
Haltauftrag am übernächsten Signal ankündigt. Die Strecke könnte beliebig
verlängert werden, dann würden einfach weitere Blocksignale eingefügt
werden. Bei einem Zug, wären das jedoch immer Signale mit der Ausführung
des Fahrbegriffes eins. Doch nun wird es speziell.
Da die
Blocksignale als kombinierte Signale im Unterschied zu den Signalen des
automatischen Streckenblocks die Grundstellung Halt haben, sind im Betrieb
die nachfolgenden Signale so geschaltet, dass sie einen Haltauftrag
erteilen. Mit der Vorbeifahrt am zweiten Signal im oberen Beispiel erfolgt
die Nachschaltung der kombinierten Signale. Es sind also selten mehrere
Signale effektiv auf Fahrt und das obwohl es möglich wäre.
Nachschaltungen erfolgen entweder durch die Ansteuerung des sich nähernden
Zuges, oder durch die Freilegung das nachfolgenden Anschnitts. Bei durch
die Steuerung bedingten Nachschaltungen ist die Regel so ausgelegt worden,
dass ein Signal zehn Sekunden vor der Vorbeifahrt die endgültige Stellung
haben muss. In allen anderen Fällen muss damit gerechnet werden, dass die
Bremsung eingeleitet wurde.
Erfolgt die
Nachschaltung in sehr kurzen Abständen, dann kann es passieren, dass der
Lokführer auf zwei
Warnung zeigende kombinierte Signale trifft. Da er
jetzt aber keine Information zu erlaubten Geschwindigkeit hat, ist das
Tempo bei diesen Situationen auf 40 km/h beschränkt worden. Doch damit
stellt sich die Frage, warum denn eine einschränkende Geschwindigkeit
verpasst werden könnte. Dazu das Beispiel zwei.
In diesem
Beispiel erkennen wir, dass der von links kommende Zug nach einem normalen
Block auf ein kombiniertes Signal trifft, das eine Reduktion ankündigt.
Seit der Vorstellung der Fahrbegriffe wissen wir, dass es sich dabei um
den Begriff mit der Nummer drei handelt. Am nächsten Signal ist daher eine
Geschwindigkeit von 60 km/h einzuhalten. Dieses zeigt letztlich noch den
Begriff in der Ausführung, wie bei einem Hauptsignal.
Da wir diese
Geschwindigkeit an einem kombinierten Signal angezeigt bekommen, kann es
sich nicht um ein Einfahrsignal handeln, denn dieses darf ja nicht so
aufgebaut sein und den Grund für diese Regel werden wir nun kennen lernen.
Bevor wir jedoch zu diesem kommen, muss ich noch erwähnen, dass diese
Signalisation nur bei einem
Spurwechsel erfolgen kann. Der Zug muss diese
Stelle im Beispiel über
Ablenkung befahren.
Jetzt kommt
die spezielle Situation, denn der Zug darf nach dem freilegen der
Weichen
wieder auf die Geschwindigkeit der Strecke beschleunigen. Das erste Signal
nach dem Spurwechsel zeigt mindestens
Warnung. Doch nun stellt sich die
Frage, warum denn das so ist und das gilt sogar nur beim Signalsystem L
und dazu müssen wir das Signal unmittelbar vor dem
Spurwechsel ansehen,
denn dieses ist der Grund.
In unserem
Beispiel zeigt das Signal das Bild des Hauptsignals und daher kann kein
Signal mit einer einschränkenden Geschwindigkeit erfolgen. In diesem Fall
müsste das Signal erneut den Begriff des Vorsignals zeigen. Das ist auch
erforderlich, wenn es sich beim nächsten Signal um ein Einfahrsignal
handelt. Durch das Bild des Hauptsignals ist also zwingend ein Blocksignal
zu erwarten, das sicher nicht einen Haltauftrag zeigen kann.
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Hauptsignal ohne Vorsignal? |
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Zum Schluss
der Signale nach dem Typ L kommen wir noch zu einem ganz besonderen Thema.
Kann es bei der Eisenbahn Hauptsignale geben, die über kein Vorsignal
verfügen? Die Antwort ist klar ja und die sind gar nicht so selten, wie
man meinen könnte. Sie finden diese Signale in vielen
Bahnhöfen und es
handelt sich um die Ausfahrsignale, wenn davor noch Gleisabschnittsignale
im verkürzten Abstand stehen. Diese Gleisabschnittsignale zeigen zwingend den Fahrbegriff sechs wenn das folgende Hauptsignal einen Haltauftrag signalisiert. Sie sind auch der Grund, warum dieser Fahrbegriff eingeführt wurde.
Achten Sie sich einmal,
denn diese Lösung kommt bei vielen
Bahnhöfen zur Anwendung. Es kann so
schlicht auf ein Vorsignal verzichtet werden. Doch noch stellt sich uns
die Frage, was mit den Signalen bei Fahrtstellung passiert. In dem Fall zeigen in der Regel sowohl das Gleisabschnittsignal, als auch das Ausfahrsignal den gleichen ausführenden Signalbegriff. Die besonders bei den Bahnen in Deutschland in diesem Fall angewendete betriebliche Ab-schaltung gibt es in der Schweiz nicht, es folgen sich zwei Hauptsignale, die das gleiche Bild zeigen.
Doch es kann davon auch
Abweichungen geben und die sind ganz speziell, denn viele Möglich-keiten
gibt es nicht.
Das zweite
Signal in der Fahrrichtung darf einen Fahrbegriff zeigen, der eine höhere
Geschwindigkeit erlaubt. Das hilft bei der Beschleunigung, da diese beim
zweiten Signal bereits erfolgen kann. Eine tiefere Geschwindigkeit ist
jedoch nicht möglich, da diese ja am Gleisabschnittsignal nicht
angekündigt werden kann, es können schliesslich keine Bilder des
Vorsignals gezeigt werden. Also höher geht, beim Rest sind die Bilder
identisch.
Wenn wir nun
zu den Ausfahrsignalen kommen, die über keine Gleisabschnittsignale
verfügen, dann sind auch hier Hauptsignale möglich, die kein Vorsignal
besitzen. Bei Bahnen, die mit geringer Geschwindigkeit fahren, eine
durchaus häufige Lösung. Wegen den
Bremswegen ist so eine Anlage nahezu
ausschliesslich bei den Strecken mit
Zahnrad möglich. In allen anderen
Fällen ist das jedoch ein grösseres Problem. Um das Fahrpersonal über diesen besonderen Umstand zu informieren, wurden die entsprechenden Hinweise in den Fahrplänen eingefügt. Es kann jedoch auch zu Situationen kommen, bei denen der Fahrweg dafür verantwortlich ist.
So
wird ein Ausfahrsignal ohne das übliche Vorsignal angetroffen. In dem
Fall findet sich nichts im
Fahrplan für das
Lokomotivpersonal und dieses
arbeitet in dem Fall mit der
Streckenkunde. Diese Situationen sind so selten, dass sie gerade bei Normalspurbahnen nur noch in Randbereichen vorkommen und auch dort verschwinden die Ausfahrsignale ohne Vorsignal immer öfters.
Wenn Sie diese Situation jedoch betrachten
wollen, dann empfiehlt sich sicher ein Besuch bei den zahlreichen
Zahnradbahnen der Schweiz, denn diese verzichten wegen den guten
Bremsen
und der geringen Ge-schwindigkeit auf Vorsignale. Wir haben bisher erfahren, dass es durchaus möglich sein kann, dass es zu den Ausfahrten keine Vorsignale gibt. Damit stellt sich aber die Frage, wie es denn bei den Einfahrsignalen aussieht.
Wir haben bereits erfahren, wie
wichtig diese Signale sind und daher kann man doch erwarten, dass man sich
bei diesen grundsätzlich Vorsignale leistet. So schön ist die Welt nicht
und Direktoren der Bahnen waren schon immer sehr knauserig.
Mit anderen
Worten, so ein Vorsignal zur
Einfahrt ist recht teuer und daher wird
darauf verzichtet. Damit jedoch vor dem Hauptsignal angehalten werden
kann, muss die Geschwindigkeit sehr tief sein, oder aber es muss für das
Personal eine Orientierung benutzt werden. Diese Hilfsmittel sind sogar in
den Vorschriften zu den Signalen vorhanden. Damit haben wir aber die
spezielle Situation, dass ein Vorsignal vorhanden ist, das es nicht gibt.
Die auf dem
Bild dargestellte Orientierungstafel ist eigentlich ein Vorsignal, das
über keine Lampen verfügt. Wie bei den Vorsignalen wird diese
Orientierungstafel in der Entfernung des
Bremsweges aufgestellt. So kann
rechtzeitig mit der
Bremsung begonnen werden, denn es ist ja klar, dass
bei einer einfachen Tafel mit einem Haltauftrag beim Einfahrsignal
gerechnet werden muss. der Zug muss also verzögern.
Orientierungstafeln werden sehr selten verwendet und sie werden auch
öfters durch normale Vorsignale ersetzt, denn die Tafel mitten auf der
Strecke hat auch grosse Probleme, die wir beachten müssen. Das ist zum
Beispiel die Tatsache, dass die Tafeln nicht beleuchtet wird. Sie ist
daher auch bei guter Sicht schlecht zu erkennen. Bei Nebel kann sie aber
sehr leicht übersehen werden und dann wird es gefährlich.
Um das
Problem etwas zu bekämpfen, kann bei der Orientierungstafel auch die
Ausrüstung der
Zugsicherung montiert werden. Diese macht dann das
Fahrpersonal auf die Tafel aufmerksam und je nach der Ausführung wird
sogar eine
Bremskurve auf das Hauptsignal aktiviert. Die Hinweise für die
Streckengeräte der Zugsicherung sind jedoch nicht vorhanden, denn die
Tafel ist wirklich wie ein Vorsignal ohne Leuchtpunkte zu betrachten.
Sie möchten
mehr über die Signale Typ L erfahren, dann besuchen Sie doch die anderen
Artikel zu den Signalen auf dieser Seite oder aber, Sie besorgen sich auf
der Webseite des BAV die Bibel der Eisenbahner. Die einzelnen Kapitel des
FDV sind dort als Textdatei vorhanden. Sie können die Verschriften daher
anpassen. Wenn sie das FDV und dort das Kapitel 2 nicht bei der Modellbahn
anwenden, sollten sie das lassen und wir kommen nun zum System N.
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