Laufwerk mit Antrieb |
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Das
Fahrwerk
des
Triebwagens
bestand aus den beiden darunter montierten identisch aufgebauten
Drehgestellen. Diese wurden auf beiden Seiten
des Kastens mit Hilfe von
Bahnräumern
vor auf dem
Gleis
liegenden Gegenständen geschützt. Solche massiven Bahnräumer waren damals
bei den Schweizerischen Bundesbahnen SBB noch neu und sie sollten einen
besseren Schutz bieten, als die alten eher offenen
Schienenräumer
der bisherigen
Triebfahrzeuge. Montiert wurden diese Bahnräumer, wie bei der Loko-motive der Reihe Re 4/4, an den Drehgestellen. So konn-ten sie den Bewegungen folgen und boten daher immer einen optimalen Schutz des Laufwerks.
Übernommen wurde diese Idee von den alten
Schienen-räumern.
Da jedoch die
Bahnräumer
einen grösseren Bereich abdecken konnten, wurden sie später an den Kasten
montiert und nicht mehr, wie hier, am
Drehge-stell. Zudem waren diese Modelle gegenüber den am Kasten montierten Bahnräumern leichter im Aufbau. Trotzdem sollten diese am Drehgestell montierten Bahnräumer eine Seltenheit bei den Triebfahrzeugen der Staatsbahn bleiben.
Gemeinsam war jedoch deren in die Spitze
zulaufende Konstruktion. So sollten Gegenstände auf dem
Gleis
bes-ser seitlich abgeleitet werden. Ein wichtiger Punkt bei der Sicherheit
des Fahrzeuges.
Für das
Drehgestell
selber verwendete man Stahlblech. Dieses wurde mit Hilfe der
Schweisstechnik zu einem stabilen Rahmen verschweisst. Dieser Rahmen
bildete in seinem Aufbau ein geschlossenes H, das aus den beiden
Längsträgern, den Stirnträgern und dem mittigen Querträger bestand. Bei
der Konstruktion dieses
Drehgestellrahmens
orientierte man sich jedoch nicht an den
Leichtstahlwagen,
sondern man benutzte die Modelle der Lokomotive
Re 4/4.
Jedes
Drehgestell
besass zwei identische
Achsen.
Diese wurden aus geschmiedetem Stahl gefertigt und mit zwei
Speichenrädern,
die über eine
Bandage
verfügten, versehen. Diese
Räder
waren in dem für die
Normalspur
üblichen Abstand auf der Achse aufgeschrumpft worden. Ausserhalb der Räder
waren schliesslich noch die Aufnahmen für die
Lager
vorgesehen. Man sprach hier in Fachkreisen daher von einer Aussenlagerung. Die Räder besassen mit Radkörper und Bandage einen Durchmesser von lediglich 940 mm. Das war im Ver-gleich zu anderen Triebfahrzeugen sehr wenig. Dies war jedoch eine Folge des Aufbaus als Triebwagen.
Der Boden sollte nicht höher zu liegen
kommen, als dies bei den
Leichtstahlwagen
der Fall gewesen war. Das war nur mit kleinen
Triebrädern
möglich gewe-sen. Im Vergleich zu den alten
Triebwagen
konnte so eine Trittstufe eingespart werden. Als Verschleissteil diente die Bandage. Da der Durch-messer der Räder jedoch jenem der Laufachsen von älteren Lokomotiven entsprach, konnten die Schwei-zerischen Bundesbahnen SBB deren Bandagen nutzen.
Der etwas zu grosse Durchmesser wurde bei der
endgültigen Profilierung der
Lauffläche
angepasst. Man hatte so eine gute Möglichkeit, die alten Lager-bestände
weiter zu nutzen und musste sich nicht um neue Ersatzteile bemühen. Die Achsen liefen in zwei doppelreihigen Rollenlager. Diese Achslager hatten sich vor wenigen Jahren durchgesetzt.
Der Vorteil dieser
Lager
war ihre Leistungsfähigkeit und die Tatsache, dass sie kaum Wartung
benötigten. So erfolgte die
Schmierung
mit
Fett,
das lediglich bei den regelmässig anstehenden
Revisionen
ausgewechselt werden musste. Eine betriebliche Nachschmierung mit
Öl,
wie bei den
Gleitlagern,
war jedoch nicht mehr nötig.
Geführt wurden die beiden Achsen
im
Drehgestellrahmen
durch die an den Längsträgern und an den beiden Lagerschenkeln
angebrachten zweiteiligen Achslagerführungen. Diese Führungen waren starr
in seitlicher und in Längsrichtung ausgeführt worden. Es war somit keine
radiale Einstellung vorhanden. Sie erlaubten jedoch problemlos eine
Veränderung der Höhe. Das war wichtig, weil die Achse abgefedert werden
sollte. Abgefedert wurde die Achse gegenüber dem Drehge-stell mit zwei seitlichen Schraubenfedern. Diese wur-den so aufgebaut, dass die Achslagerführungen in-nerhalb der Federn waren und so nicht eingesehen werden konnten.
Diese Ausführung war bei Lösungen mit
Schrauben-federn
bei Konstruktionen aus dem Hause MFO zur damaligen Zeit durchaus üblich
und kam daher auch bei anderen Baureihen zur Anwendung. Diese Federung war bei schnell folgenden Stössen sehr gut geeignet. Sie neigte jedoch dazu, dass sie sich aufschwingen konnte. Damit das verhindert wurde, waren mechanische Dämpfer eingebaut wor-den.
Beim eingebauten
Drehgestell
war diese mechani-sche Dämpfung jedoch nicht zu erkennen. Der Grund lag in
der Tatsache, dass diese nur an den zur Mitte des Drehgestells liegenden
Federn
angebracht wurde. Diese reichte jedoch vollkommen aus. Mit den beiden im Rahmen eingebauten Achsen können wir den Radstand im Drehgestell bestimmen. Dieser wurde mit 2 800 mm angegeben. Ein Wert, der damals in der Schweiz üblich war und der leicht unter jenem der Lokomotive Re 4/4 lag.
Damit war das
Laufwerk
dieser
Triebwagen
für die
Zugreihe R
zugelassen, jedoch durfte die Bezeich-nung nicht entsprechend geführt
werden, weil die bei diesem Fahrzeug angegebene
Höchstgeschwin-digkeit
zu tief war.
Da hier die grössten Kräfte auf das
Drehgestell
wirk-ten, wurden die Längsträger mit den beiden Kopf-trägern verstärkt.
Diese wurden zusätzlich mit Supporten für andere Baugruppen benutzt.
Bereits kennen gelernt haben wir dabei die
Bahnräumer.
Die inneren Träger erhielten die Bauteile der
Zugsicherung,
die wegen der grossen Länge auf beiden Seiten angebracht werden mussten.
Damit haben wir jedoch das Drehgestell vorerst aufgebaut.
Durch die Forderung eines tiefen Fussbodens,
mussten auch die
Drehgestelle
im Kasten entsprechend montiert werden. Dazu wurde am Kasten ein
Drehzapfen
eingebaut. Dieser führte nun durch den
Drehgestellrahmen.
Dabei wurde er, wie die Achslagerführungen jedoch nur geführt und nicht
gehalten. Das Drehgestell hatte dadurch seine Position, konnte sich jedoch
in der Höhe frei bewegen und kippen, was wegen der
Federung
wichtig war.
Um das
Drehgestell
abzufedern, wurde unterhalb des Rahmens am
Drehzapfen
eine Quertraverse montiert. Diese konnte sich gegenüber den Drehzapfen
ebenfalls verdrehen, erlaubte jedoch keine Veränderung in der Höhe. An den
Enden wurden schliesslich die
Federn
der
Sekundärfederung
montiert. Dabei handelte es sich um
Blattfedern,
die zu jener Zeit bei zweistufigen
Federungen
an dieser Stelle noch verwendet wurden. Die bei diesem Triebwagen verkehrt eingebaute Blattfeder zeichnete sich durch eine lange Schwing-ungsdauer aus und sie benötigte keine Dämpfer. Die Enden der Feder waren letztlich mit Pendeln mit dem Rahmen des Drehgestells verbunden worden.
Damit erreichte man eine sehr tiefe Anordnung der
Sekundärfederung.
Hier orientierte sich der
Trieb-wagen
jedoch an der
Lokomotive
der Baureihe
Re 4/4
und an den
Leichtstahlwagen. Um ein seitliches Kippen zu verhindern, wurde der Kasten zusätzlich mit Gleitplatten gegenüber dem Querträger abgestützt. Somit wurde der Rahmen des Drehgestells effektiv zwischen dem Kasten und dem Querträger hindurchgeführt.
Eine Lösung, die später sogar dazu führte, dass auf den Einbau
eines eigentlichen
Drehzapfens
verzich-tet werden konnte. Möglich machten dies die be-reits hier
verwendeten Pendel, die eine Winkel-änderung zuliessen.
Damit war der Kasten grundsätzlich nicht auf den beiden
Drehgestellen
abgestützt worden, sondern wurde an diesen korrekterweise aufgehängt.
Diese aufwendige Konstruktion erlaubte es jedoch, dass der Kasten gut von
den Geräuschen des
Laufwerks
entkoppelt wurde und dass er leicht schwingen konnte. Das führte zu einem
ruhig laufenden
Triebwagen.
Eine deutliche Verbesserung gegenüber den älteren Modellen.
Wir haben nun den Kasten am
Fahrwerk
aufgehängt und können nun dessen Höhe bestimmen. Angegeben wurde diese für
den Kasten mit 3 700 mm. Der fertig montierte
Triebwagen
hatte bei gesenktem
Stromabnehmer
eine Höhe von 4 500 mm erhalten. Somit wurde das für die Schweiz
massgebende
Lichtraumprofil
eingehalten und der Triebwagen konnte auf dem Netz der Schweizerischen
Bundesbahnen SBB ohne Einschränkungen verkehren. Damit aus dem Fahrzeug überhaupt ein Triebwagen ent-steht, muss dieser mit einem Antrieb versehen werden. Dabei gab es jedoch zwischen den einzelnen Nummern Unterschiede.
Beginnen wir dabei mit den gemeinsamen Punkten, sind das die im
Drehgestell
eingebauten
Fahrmotoren.
Dieser wurden fest mit dem Rahmen verbunden und mussten da-her gegenüber
der
Triebachse
abgefedert werden. Gleich-zeitig sollte das Drehmoment übertragen werden. Um die Drehzahl des Motors an die Drehzahl der Achse anzupassen, wurde ein Getriebe benötigt. Dieses Getriebe bestand aus schräg verzahnten Zahnrädern und es hatte eine Übersetzung von 1 : 3.26 erhalten.
Die Wellen der
Zahnräder
wurden, wie die Motorwelle in
Rollenlagern
gelagert. Diese waren von der Wartung her mit den
Achslagern
identisch. So mussten auch hier im Betrieb weder Kontrollen noch
Nachschmierungen vorge-nommen werden. Die Schmierung der Zähne erfolgte in einem geschlossenen Gehäuse. Dabei lief das grosse Zahnrad durch das in einer Wanne enthaltene Schmiermittel.
Hier wurde, wie bei allen anderen Fahrzeugen
Öl
ver-wendet. Auch dieses
Schmiermittel
musste wegen der geschlossenen Ausführung und den verbesserten Dichtungen
lediglich beim regelmässigen Unterhalt kontrolliert werden. Im Betrieb
waren daher keine Kontrollen mehr nötig.
Bis hier gab es zwischen den
Triebwagen
keine Unterschiede. Jedoch änderte sich das nun. Die zuerst abgelieferten
19 Triebwagen hatten einen von der Brown Boveri und Co BBC gelieferten
Scheibenantrieb erhalten. Dieser fing die
Federung
mit zwei flexiblen Scheiben ab. Diese wiederum waren an einer Hohlwelle
befestigt worden, die ihrerseits mit dem
Getriebe
verbunden wurde. Der
Antrieb
hatte sich bei den
Lokomotiven
der Baureihe Ae 4/4
der BLS bewährt. Für die restlichen Triebwagen kam ein von der Société Anonym des Ateliers de Sécheron SAAS entwickelter Lamellenantrieb zu Anwendung. Dieser war im Aufbau nahezu identisch, hatte jedoch an Stelle der geschlossenen Scheiben, mit Lamellen geöffnete Scheiben erhalten.
Bewährt hatte sich dieser
Antrieb
bei den
Triebwagen
der BLS. Für den CFe 4/4 bedeutete das jedoch, dass zwei unterschiede
Antriebe verwendet wurden. Damit hatte der Triebwagen einen vollwertig abgefederten Antrieb erhalten. Diese Lösung war schon seit Jahren angewendet worden. Mittlerweile waren diese Antriebe jedoch zu kompakt aufgebaut worden, dass sie problemlos in einem Drehgestell eingebaut werden konnten.
Gerade die beiden hier vorgestellten Modelle ebneten so-mit den
Lokomotiven
mit
Drehgestellen
den Weg und verhinderten bei den
Triebwagen
die Lösung mit
Tatz-lagerantrieben. Das unabhängig vom Antrieb auf die Triebachse über-tragene Drehmoment des Fahrmotors wurde mit Hilfe der Haftreibung zwischen Lauffläche und Schiene in Zugkraft umgewandelt.
Dieses Prinzip entsprach den üblichen physikalischen Wer-ten, die
vom Zustand der
Schiene,
aber auch von der
Achs-last
des Fahrzeuges abhängig war. Um diese Werte zu ver-bessern, mussten daher
die entsprechenden Kräfte in diesem Bereich erhöht werden.
Auf Grund der geringen
Leistung
des
Triebwagens
konnte man auf eine aufwendige Kraftübertragung verzichten. Die Kraft
wurde daher über die
Achslager
und deren Führungen auf den Rahmen des
Drehgestells
und von diesem über den
Drehzapfen
auf den Kasten übertragen. Von dort gelangte die
Zugkraft
schliesslich zu den
Zugvorrichtungen.
Nicht benötigte Zugkraft wurde letztlich in Beschleunigung umgewandelt.
Um die
Adhäsion
des
Triebwagens
bei schlechtem Zustand der
Schienen
zu verbessern, wurden, wie bei den
Triebfahrzeugen
der Schweizerischen Bundesbahnen SBB üblich,
Sandstreueinrichtungen
eingebaut. Diese Einrichtungen wirkten jeweils vor die erste
Achse des vorlaufenden
Drehgestells.
Damit waren insgesamt vier Sanderrohre vorhanden, die den
Quarzsand
möglichst genau vor das
Rad streuten.
Der für die
Sander
benötigte
Quarzsand
wurde in Behältern gelagert. Um diese Behälter zu füllen, wurden die
entsprechende Deckel eingebaut. Bedingt durch die Bauweise des
Triebwagens
führte dies jedoch dazu, dass diese Deckel im Unterschied zu anderen
Triebfahrzeugen
in der
Front
platziert werden mussten. Dabei hatte der Triebwagen einen Vorrat von rund
400 Kilogramm Sand, was für den Einsatz ausreichend bemessen war.
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