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Jedem Zug seine Bremse |
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Wenn
wir nun jedem Zug die passende Bremse verpassen, wird es nicht so einfach
wie man meinen könnte. Wir haben klar zwei Bremsen, die vom Namen her klar
zugeordnet werden können. Also ist es einfach, denn diese passen zum Zug.
Das würde sogar stimmen, gäbe es nicht ein Problem.
Güterzüge fahren mit
den für die
Reisezüge
gedachten Bremsen. Wenn wir hier eine klare Sache erhalten wollen, dann
müssen wir hinsehen.
Bevor wir aber zu den speziellen Regeln kommen, betrachten wir einfach die Geschichte, die wird für klare Verhältnisse sorgen.
Es
geht also wieder in die Zeit der Westinghousebremse zurück und die
Vakuumbremse lassen wir weg, denn dort musste keine Unterscheidung
vorgenommen werden. Bei der Westinghousebremse handelte es sich um eine Bremse, die für die Reisezüge eingeführt worden war. Gerade bei diesen erhoffte man sich schnellere Züge, da nicht mehr mit Bremser gearbeitet werden musste.
Für
diese wurde daher noch keine Unterscheidung erforderlich. Es gab die
Regulierbremse und die automatische Bremse. Mehr sollte es auch nicht
sein, denn die Bauteile waren teuer und bedeuteten auch eine Zunahme beim
Gewicht.
Jedoch war die Druckluftbremse so gut, dass schnell auch der Gedanke
aufkam, dass diese Bremse auch bei
Güterzügen
eingebaut werden soll. Bei diesen galten aber andere Regeln für die
Zusammensetzung der Züge, denn beladene Wagen wurden mit leeren kombiniert
und die grössere Länge liess die Erbauer befürchten, dass es zu Zerrungen
kommen könnte, die den damals verwendeten
Kupplungen
gefährlich werden konnten.
Aus
diesem Grund wurde basierend auf der Westinghousebremse eine andere Lösung
für
Güterzüge entwickelt.
Man wollten den Zerrungen zu leibe rücken und das ging nur, wenn die
Absprechzeiten deutlich verzögert wurden. Die Trennung war damit klar und
das für den Laien heute vorhandene Chaos kam erst, als bessere
Güterwagen
kamen. Wir jedoch sehen uns diese beiden Lösungen getrennt an und dann
erklärt sich vieles von selbst.
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Personenzugsbremse |
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Ich
beginne mit der Personenzugsbremse. Es ist schlicht die älteste
Druckluftbremse. Der Name ist selbst erklärend, denn sie wurde für die
Züge mit Personenbeförderung entwickelt. Zu den
Reisezügen
passend ist diese Bremse für eine Geschwindigkeit von 100 km/h ausgelegt
worden. Hier verwende ich die Regeln für die Schweiz, wo später mit
leichten Anpassungen sogar mit bis zu 110 km/h gefahren wurde.
Diese Bremse sollte bei Reisezügen rasch wirken. Dazu mussten die Fahrzeuge gleichmässig besetzt sein und sie sind straff zu kuppeln.
Das
soll Zerrungen im Zug verhindern. Sind diese Bedingungen erfüllt, können
auch
Güterzüge mit dieser Bremse
arbeiten. Bei einer Bremsung ist die Bremswirkung nach einer Zeit von drei bis fünf Sekunden erreicht. Wenn die Bremsen gelöst werden sind die Bremsen nach 10 – 20 Sekunden wieder gelöst. Das ist eine schnelle Wirkung und daher können die Züge mit den in der Schweiz verbauten Anlagen mit Geschwindigkeiten von 100 km/h fahren.
Sie
werden später noch erfahren, dass es durchaus möglich sein kann den Wert
von 120 km/h zu be-kommen. Sollten Sie sich nun gewundert haben, dass in der Schweiz mit Reisezügen deutlich schneller gefahren wird, dann ist das alleine mit der Personenzugsbremse nicht zu schaffen. Bereits die vorher erwähnte Steigerung auf 110 km/h war mit leicht höheren Luftdrücken in den Bremszylindern erkauft worden. Genau die bei schneller Fahrt erlaubten höheren Bremskräfte, bewogen die Erbauer dazu, eine Ergänzung zu entwickeln.
Diese Entwicklung der Bremse ist als Zusatz zu Personenzugsbremse
vorgesehen. Sie kann nur aktiviert werden, denn vorgängig die P-Bremse
eingestellt wurde. Zudem ist diese Anpassungen bei der Bremsen nur
erforderlich, wenn mit Klotzbremsen und Bremssohlen aus Grauguss gefahren
wird. Bei allen anderen
Bauarten
ist diese Lösung nicht erforderlich. Wir werden später noch sehen, dass
das jedoch nur bedingt angewendet wird.
Diese wird bei Lokomotiven automatisch einge-schaltet, wenn schneller als 60 km/h gefahren wird. Bei den Reisezugwagen erfolgt diese Umstellung bei 80 km/h.
Die
normale P-Bremse war unter 50, beziehungs-weise 70 km/h aktiv und auch
jetzt erfolgte die Umstellung automatisch. Dank der R-Bremse konnte in der Schweiz die Geschwindigkeit bei den bestehenden Anlagen auf bis zu 160 km/h gesteigert werden. Schneller darf mit Aussensignalen nicht gefahren werden.
Auf
Strecken, die mit
ETCS
Level 2 befahren
wer-den, gilt diese Regel nicht und das System errechnet die Bremswege
anhand der verfügbaren Bremsen. Dort ist es theoretisch möglich mit der
P-Bremse mit über 200 km/h zu fahren. Die Welt der Bremsen wäre so schön, wenn es nicht noch die O-Bremse gäbe. Auch jetzt gibt es nur eine Abkürzung.
Angewendet wird die O-Bremse nur von einer
Bahngesellschaft
und dort auch nur auf einer Strecke. Es ist die Südostbahn auf den
Strecken über den Sattel. Dort sind die Signale näher aufgestellt und das
erst noch bei
starken Gefällen
von bis zu 50‰. Man musste also auch dort nach kräftigen Bremsen Ausschau
halten.
Die
O-Bremse ist eigentlich nur eine R-Bremse mit anderen Werten. Die
Umschaltung erfolgte bei 30 bis 40 km/h und das bei allen Fahrzeugen.
Zudem sind andere Bremsreihen definiert worden. Diese werden wir uns
später noch ansehen. Bei der O-Bremse wurde die Geschwindigkeit auf 80
km/h beschränkt. Das erfolgte, weil auf dem erwähnten Abschnitt nicht
schneller gefahren wurde und die O-Bremse wirklich nur dort gültig war. |
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Güterzugsbremse |
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Kommen wir zur Güterzugsbremse. Sie wird vom Namen her nur bei
Güterzügen
verwendet. Das stimmt, aber nicht ganz, denn Güterzüge können auch mit der
P-Bremse verkehren. Jedoch gilt das nicht für alle und daher müssen wir
auch bei der Güterzugsbremse genauer hinsehen, denn sie war speziell auf
diese Züge ausgelegt worden und funktionierte auch bei unterschiedlichen
Beladungen in einem Zug.
Die Güterzugsbremse ist jedoch nach einer Zeit von 45 bis 60 Sekunden wieder vollständig gelöst.
Mit
dieser Bremse waren jedoch nur Geschwindigkeiten von bis zu 80 km/h
zugelassen worden. So wurde die lang-samere Wirkung kompensiert. Bevor Sie wutentbrannt in die Tasten greifen. Güterzüge fahren heute mit Tempi von bis zu 120 km/h und das auch mit der Güterzugsbremse. Um die langsamere Wirkung der Bremse zu kompensieren, werden die G-Bremsen grundsätzlich mit dem Faktor 0.8 ge-rechnet.
Die
Welt der Bremsrechnungen werden wir uns im Anschluss ansehen. Mit dem
erwähnten Faktor konnte die Be-grenzung der Geschwindigkeit aufge-hoben
werden.
Die
Anschriften bei der G-Bremse lauten G/M und diese ist nicht mehr bei allen
Steuerventilen vorhanden. Sind Wagen in
Güterzügen
eingereiht, bei denen die Güterzugsbremse vorgeschrieben ist, müssen die
Bremsen der betroffenen Wagen ausgeschaltet werden. Eine spezielle
Regelung erlaubt es jedoch
Reisezugwagen
auch an der Spitze von schweren Güterzügen einzureihen. Dabei müssen die
Bremsen nicht bei allen Wagen ausgeschaltet werden.
Steuerventile ohne G-Bremse in
Güterzügen sind
grundsätzlich kein Problem mehr, denn diese Züge fahren heute mit der
Personenzugsbremse. Jedoch gilt das nicht für alle. Je nach Gewicht müssen
einzelne Fahrzeuge, oder der ganze Zug auf die G-Bremse umgestellt werden.
Diese müssen wir uns ansehen, denn es wird nicht so einfach werden, wie
Sie vermutlich gehofft hatten, denn oft war auch die Formation ein
Kriterium.
Sie sind daher genau so gebremst, wie das bei den Reisezügen der Fall ist. Je-doch beginnen die Probleme, wenn das Gewicht überschritten wird.
Beträgt die
Anhängelast mehr
als 600 Tonnen müssen die
Triebfahrzeuge
an der Spitze auf die G-Bremse umgestellt werden. Ist das nicht möglich,
gilt nur noch die P-Bremse. Übersteigt das Gewicht der Anhänge-last den Wert von 1200 Tonnen, müssen die ersten fünf Bremseinheiten umgestellt werden. Es gibt Güterwagen mit zwei eigenen Steuerventilen, daher kann nicht mit der Anzahl Wagen gerechnet werden, denn genau genommen ist die Anzahl der Steuerventile vorgeben worden.
Diese müssen nun mit der G-Bremse arbeiten. Man spricht auch von der
langen
Lokomotive. Ist die
Stellung nicht vorhanden, muss ausgeschaltet werden.
Bei
Güterzügen aus
nicht einheitlichem Wagenmaterial, muss bei einem Gewicht von mehr als
1600 Tonnen der ganze Zug auf die G-Bremse umgestellt werden. Bei Zügen,
die aus einheitlichem Wagenmaterial bestehen und die vollständig beladen
sind, gilt diese Regel nicht. Bei diesen müssen nicht alle Wagen auf die
G-Bremse umgestellt werden. Massgebend sind dabei jedoch die effektiven
Gewichte der Fahrzeuge und das ist Fachkunde.
Einen Sonderfall bildeten die Züge der
Rola. Bei diesen
wird wegen den
Niederflurwagen
unabhängig vom Gewicht mit der G-Bremse gearbeitet. Das gilt auch für die
speziellen
Begleitwagen.
Dazu wurde deren Bremse umgebaut, denn normalerweise besitzen
Personenwagen
keine G-Bremse. Befinden sich an der Spitze normale
Reisezugwagen
müssen die Wagen an den Positionen eins, drei und fünf ausgeschaltet
werden. Bei zwei und vier wirkt in dem Fall die P-Bremse.
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