Laufwerk mit Antrieb |
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Wenn wir nun zum
Laufwerk
des
Triebwagens
kommen, dann müssen wir uns die
Achsfolge
zuerst ansehen. Diese wurde mit 1’B + 1 2’ angegeben. Wer sich mit diesen
Abgaben schon vertraut gemacht hat, erkennt schnell die Besonderheit.
Sowohl der Lokomotivteil, als auch der Wagen waren eigenständige
Fahrzeuge. Daher müssen wir auch jetzt wieder die beiden Teile getrennt
ansehen und auch jetzt beginnen wir beim
Triebkopf. Gerade beim Fahrwerk dieses Fahrzeuges lässt sich die nahe Verwandtschaft mit der Lokomotive der Reihe Ce 4/6 gut erken-nen. Mit anderen Worten, es handelte sich um eine Hälfte davon.
Das war eine klare Forderung im
Pflichtenheft.
Die dort verlang-te Reduktion der neuen Ersatzteile liess den Herstellern
keine grosse Wahl bei der Ausführung des
Laufwerks.
Daher war klar, dass die Baureihe Ce 4/6
als Muster herhalten musste. Doch so einfach machen können wir uns die Sache auch wieder nicht. Wer genau hinsah, erkannte schnell Unterschiede bei den beiden Baureihen und diese wollen wir natürlich nicht verheim-lichen.
Wobei die Unterschiede klar durch die Reduktion begründet wur-de.
Man musste die Position der einzelnen Baugruppen ändern, damit die
Achslasten
ausgeglichen werden konnten. Doch auch hier beginnen wir mit einem Blick
auf die
Achsfolge. Mit 1’B erkennen wir, dass eine vorlaufende Laufachse vorhan-den war. Wie bei der als Muster dienenden Lokomotive wurde dafür eine Adamsachse vorgesehen. Diese zeichnete sich durch die kurze Bauweise aus.
Durch die in einer Führung gehaltene
Achse
konnte sich die
Lauf-achse
seitlich verschieben. Dabei wurden die beiden
Räder
gleichzeitig radial leicht eingestellt. In der Folge sollten die
Spur-kränze
nicht so stark abgenützt werden.
Geführt wurde diese
Adamsachse
in damals üblichen
Gleitlagern.
Dabei wurden die Rotationslager mit
Lagerschalen
aus
Weiss-metall
versehen. Bedingt durch die hohen Drehzahlen reichte dessen natürliche
Schmierung
nicht aus. Daher wurden diese
Lager
mit der Hilfe von
Öl
geschmiert. Dabei wurde, wie das bei solchen
Achslagern
üblich war, eine
Sumpfschmierung
verwendet. Der Vorrat beim
Schmiermittel
befand sich beim Lager. Auf der geschmiedeten Achse wurden zwei Speichenräder aufgezogen. Es wurden Räder verwendet, die eine Bandage mit Lauffläche und Spurkranz als Verschleissteil besassen. Das komplett aufgebaute Laufrad hatte einen Durchmesser von 850 mm erhalten.
Damit entsprach diese
Achse
den Modellen, wie sie schon bei den Baureihen
Be 5/7 und
Ce 4/6
verwendet wurden. Sie sehen, dass wirklich viele Punkte gleich waren. Abgefedert wurde die Laufachse mit Schraubenfedern, die auf eine Federstütze wirkten. Diese mit einer kurzen Schwingungsdauer behafteten Federn wurden mit mechanischen Dämpfern versehen.
Eine Lösung, die schon bei der Baureihe
Ce 4/6
zum Erfolg führte und der
Laufachse
eine gute
Federung
verschaffte. Die sonst in diesem Bereich üblichen
Blattfedern
hatten bei der kurzen Bauweise schlicht keinen Platz mehr.
Um den Bereich bei der
Laufachse
abzuschliessen, muss noch erwähnt werden, dass am Rahmen der
Lokomotivhälfte noch zwei
Schienenräumer
montiert wurden. Diese ent-sprachen den sonst üblichen Ausführungen und
auch jetzt wurden diese mit einer Stange verbunden. Da Schienenräumer im
Betrieb sehr oft beschädigt wurden, konnten sie dank den Schrauben leicht
entfernt werden. Zudem nahmen die Bleche im
Lager
nicht viel Platz weg.
Mit den
Schienenräumer
sind wir wieder beim Rahmen der
Lokomotive
angelangt. In diesem wurden die beiden
Triebachsen
direkt eingebaut. Somit bildeten diese beiden
Achsen
den festen Drehpunkt dieser Hälfte. Ein Bereich, der hier besonders
wichtig war, weil das zweiteilige Fahrzeug viele Drehpunkte besass und
auch bei den Fixpunkten viele andere Baureihen übertraf. Eine genaue
Betrachtung lässt sich nicht vermeiden. Die beiden Triebachsen wurden direkt im Rahmen gelagert und sie hatten einen Abstand von 2 600 mm erhalten. Damit lag dieser Wert unter jenem des Musters. Sicherlich eine Überraschung, die so nicht erwartet werden konnte.
Den Grund dafür werden wir später noch kennen lernen, denn zuerst
müssen wir uns mit der
Lager-ung
der beiden
Achsen
befassen, denn diese ent-sprach den gängigen Lösungen der damaligen Zeit. Es kamen Gleitlager zur Anwendung. Dabei wurde das lineare Lager sehr einfach ausgeführt und die-ses mit Fett geschmiert. Einen grösseren Aufwand musste man jedoch wegen der hohen Drehzahl beim Rotationslager betreiben.
Hier wurden die
Lagerschalen
mit Einlagen aus
Weissmetall
versehen. Eine Lösung, die für eine ausreichende
Schmierung
sorgte. Jedoch durfte keine zu grosse Wärme in diesem
Lager
entstehen. Um die Wärme zu verringern, musste die Reibung weiter verringert und das Lager gekühlt werden. Dazu wurde ein Schmiermittel in Form von Öl ver-wendet.
Dieses wurde mit der Hilfe von Schmierkissen auf die Achswelle
übertragen und anschliessend zwischen der Welle und der
Lagerschale
verteilt. Dort nahm das
Schmiermittel
die Wärme auf und verbrannte dabei. Durch das frische
Öl
wurde die Verschmutzung aus dem
Lager
getrieben.
Die
Sumpfschmierung
der
Triebachsen
wurde mit einer
Schmierpumpe
versehen. Diese Einrichtungen hatten sich schon bei den Dampflokomotiven
bewährt und daher wurden sie auch hier verwendet. Die Kontrollen des
Personals beschränkten sich nur noch auf wenige Vorräte und die Temperatur
der
Lager.
Dank dieser Lösung konnten für diese Arbeiten auch die kurzen Aufenthalte
in einem
Bahnhof genutzt werden. Abgefedert wurden die beiden Triebachsen mit den damals üblichen Blattfedern. Diese hatte sich be-währt und dank der langen Schwingungsdauer benötigten sie keine Dämpfer.
Nach der
Laufachse
stellt sich natürlich die Frage, warum hier diese Lösung verwendet wurde.
Die stark beanspruchten
Federn
entsprachen der Bau-reihe
Ce 4/6
und bei den
Triebachsen
stand für die tief eingebaute
Federung
genug Platz zur Verfüg-ung. Bei den beiden auf der Achse aufgeschrumpften Rädern gab es jedoch zur Baureihe Ce 4/6 keinen Unterschied. Auch hier wurden Speichenräder ver-wendet, die einen Radreifen besassen. Diese Bandage diente als Verschleissteil und hier wurden die Lauffläche und der Spurkranz ausge-bildet.
Für das so aufgebaute
Triebrad
wurde ein Durch-messer von 1 230 mm angegeben. Gerade die Vor-haltung von
Radreifen
konnte so gemildert werden.
Um aus dem Teil einen
Triebkopf
zu machen, mussten die beiden im Rahmen gehaltenen
Achsen
angetrieben werden. Dazu war im Rahmen ein Motor eingebaut worden. Dieser
verschob sich im Vergleich zur Baureihe
Ce 4/6
in Richtung Wagen. Das war eine Folge der Tatsache, dass hier der schwere
Transformator
anders im Gehäuse eingebaut werden musste. Genau hier lag auch der Grund
für den geringeren
Radstand.
Der
Triebmotor
arbeitete über ein beidseitig angeordnetes Zahnradgetriebe auf eine im
Rahmen montierte
Blindwelle.
Die
Übersetzung
dieses
Getriebes
betrug
1 :
3.78. Es entsprach somit der
Lokomotiven
Ce 4/6
mit den Nummern 301 bis 307. Das war keine so grosse Überraschung, denn
die erwähnten Betriebsnummern wurden, wie dieser
Triebwagen
von der Firma MFO ausgerüstet. Daher bleiben diese Punkte schlicht
identisch. Das Getriebe wurde in einem geschlossenen Gehäuse einge-baut. Dieses hatte eine Ölwanne erhalten. Dabei lief das grosse Zahnrad im Betrieb durch das dort gelagerte Schmiermittel.
So wurde dieses aufgenommen und das
Öl
schliesslich auch auf die Zähne des Ritzels übertragen. Durch die
Fliehkraft des sich schnell drehenden
Zahnrades,
wurde das
Schmier-mittel
an die Wände geschleudert und lief dann wieder in die Wanne. Schliesslich wurde das Drehmoment des Fahrmotors mit Hilfe der geschmiedeten und leicht gepfeilten Kuppelstangen auf die beiden Achsen übertragen. Wegen dem geringeren Achsstand waren die beiden Stangen von gleicher Länge.
Das war der grosse optische Unterschied zur Baureihe
Ce 4/6
wo unterschiedlich lange
Triebstangen
verwendet wur-den. Mit einer Schlitzkupplung bei der
Blindwelle
wurde die
Federung
der beiden
So waren die beiden
Es wurden ebenfalls
Lagerschalen
aus
Weissmetall
verbaut. Dabei erfolgte die erforderliche
Schmierung
mit
Öl.
Dieses wurde mit einer
Nadelschmierung
ins
Lager
geführt. Eine Dosiernadel, die für den Namen sorgte, regelte mit Hilfe der
Fliehkraft die Zufuhr des
Schmiermittels.
Das so mit den
Triebstangen
auf die
Triebräder übertragene
Drehmoment
wurde in den
Laufflächen
mit Hilfe der
Haftreibung
zur
Schiene
in
Zugkraft
umgewandelt. Diese Zugkraft wurde dann über die
Achslager
und deren Führungen auf den Rahmen übertragen. Je nach der Fahrrichtung,
wurde diese Kraft entweder zum
Zughaken
der
Zugvorrichtungen
nach
UIC,
oder zur
Kurzkupplung
geleitet. Dort nicht benötigte Zugkraft wurde schliesslich in
Beschleunigung umgewandelt. Damit kommen wir zum angehängten Wagen. Obwohl dieser fest mit dem Triebkopf verbunden war, stützte er sich nicht an diesem ab. Daher bestand das Laufwerk des zweiten Teils aus einer einzelnen Achse bei der Lokomotive und einem Drehgestell am hinteren Ende des Fahrzeuges.
Das führte dazu, dass die
Achsfolge
dieses Teils mit 1 2’ angegeben wurde. Mit einen Plus wurde die
Kurz-kupplung
gekennzeichnet, so dass die Achsfolge 1’B + 1 2’ entstand. Beginnen wir bei der einzelnen Achse, die sich unmittelbar beim an den Triebteil gekuppelten Ende befand. Vom Aufbau her entsprach sie den üblichen Lösungen von zweiachsigen Reisezugwagen. Diese auch als Pendelachse bezeichnete Achse wurde mit zwei aussenliegenden Gleitlagern im Support ge-halten.
Dabei waren die Führungen des
Achslagers
mit einem grösseren Spiel versehen worden. Für dieses
Lager
wurde
Fett
als
Schmiermittel
verwendet.
Einen Blick auf die recht lose Führung der
Achse
im Rahmen müssen wir werfen. Durch diese sehr lose Führung, konnte die
Laufachse
durch die Anregung der
Räder
im
Gleis
in einen gleichmässigen
Sinuslauf
wechseln. Das führte dazu, dass die
Laufeigenschaften
des Fahrzeuges und damit der
Fahrkomfort
deutlich verbessert wurden. Mit anderen Worten sollte der Wagen damit die
im
Pflichtenheft
verlangten Laufeigenschaften bekommen.
Auf der
Achse
wurden die beiden
Räder
aufgezogen. Diese wurden nach den neusten Regelungen der
Reisezugwagen
ausgeführt. Mit anderen Worten, es wurden
Vollräder
mit
Radreifen
verwendet. Diese waren einfacher im Aufbau und da auch hier der
Durchmesser auf 1 000 Millimeter festgelegt wurde, passten sie zu den
anderen Wagen. So konnte das Unternehmen auch in diesem Punkt auf
vorhandene Ersatzteile zurückgreifen. Abgefedert wurde diese einzelne Achse mit der Hilfe von Blattfedern. Diese waren bei den Pendel-achsen üblich und daher gab es wirklich keine veränderten Lösungen. Sie sehen, dass gerade im Bereich des Fahrwerkes kaum Neuerungen umgesetzt wurden. Der Grund lag dafür klar bei den Forderungen im Pflichtenheft.
So passten auch diese
Blattfedern
ohne grosse Pro-bleme zu den Modellen, wie sie bei zahlreichen Wagen
eingesetzt wurden. Auch hier wurden die damals bei Wagen üblichen Gleitlager verbaut. Im Gegensatz zum Teil mit dem Antrieb kamen jedoch vereinfachte Lösungen zur Anwendung. Geblieben waren die Lagerschalen aus Weissmetall und die Schmierung mit Öl.
Jedoch wurde der Vorrat unmittelbar beim
Lager
platziert und dieser reichte lange, da hier keine grossen
Zugkräfte
zu übertragen waren. Hier sehen wir, den Aufwand der bei
Lokomotiven
nötig war.
Am hinteren Ende des
Triebwagens
kam jedoch ein
Drehgestell
zum Einbau. Beim hier verbauten Mo-dell, handelte es sich um eine
Bauweise, die damals oft verwendet wurde. Im Bestand der BLS-Gruppe
gab es zahlreiche vierachsige Wagen, die über die gleiche Bauweise
verfügten. Mit anderen Worten, man konnte bei Bedarf das komplette
Drehgestell austauschen. Wir müssen uns nun aber mit den Modellen bei
Wagen befassen.
Das
Drehgestell
bestand aus einem mit Stahlblech aufgebauten Rahmen. Auch hier wurden die
einzelnen Bleche mit Hilfe von
Nieten
zu einem stabilen Bauteil. Wenn wir einen Unterschied zu den Wagen suchen,
dann waren das die
Schienenräumer.
Diese mussten hier verbaut werden, weil der
Triebwagen
bekanntlich auch in diese Richtung verkehren konnte. Wir können den Wagen
daher auch als
Steuerwagen
bezeichnen. Geführt wurden die beiden Achsen im Drehgestell-rahmen nach den bereits erwähnten Lösungen. Es waren daher auch in diesem Rahmen zwei Pendel-achsen eingebaut worden. Es gab auch keinen Unterschied beim Aufbau und beim Durchmesser.
Selbst die
Lager
und die
Federung
der
Achse
wur-den nach den zuvor erwähnten Lösungen umge-setzt. Trotzdem gab es den
Unterschied, dass jetzt ein
Drehgestell vorhanden war.
Das
Drehgestell wurde unter dem Kasten eingebaut. Dabei
stützte sich dieser über seitliche mit
Öl
geschmierte Gleitpfannen auf dem
Drehgestellrahmen
ab. Um die Position zu fixieren, war noch ein
Drehzapfen
vorhanden. Dieser bildete somit den Drehpunkt. Mit anderen Worten, mit
Ausnahme der Längs- und Querachse konnte sich das Drehgestell frei bewegen
und es war auch nicht gehemmt worden. Ein bei Wagen üblicher Punkt.
So waren auch diese
Achsen
nicht als fest eingebaut zu betrachten. In der
Achsfolge
des
Triebwagens
war das mit dem Strich gekennzeichnet worden. Jedoch gab es hier noch
einen Unterschied. So wurde das
Drehgestell gegenüber dem Kasten abgefedert.
Diese Lösung bezeichnete man auch als
Sekundärfederung.
Somit mutierten die Elemente bei den Achsen zur primären
Federung.
Es war daher die einzige zweistufige Lösung im ganzen Fahrzeug.
Auch hier wurden die bewährten
Blattfedern
verwendet. Jedoch gab es ein Problem mit dem Platz, so dass diese quer zur
Fahrrichtung eingebaut wurden. Um eine ausreichende Kraft in den
Federn
zu erhalten, mussten mehr Elemente eingebaut werden. Daher war auf jeder
Seite die Stirnseiten von drei Blattfedern zu erkennen. Das war ein
Markenzeichen der damals bei
Personenwagen
verwendeten Modelle.
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