Laufwerk mit Antrieb |
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Wenn wir zum
Laufwerk des
Triebzuges kommen, dann
beginnen wir auch hier mit der
Achsfolge. Bei den langen Einheiten RAB(D)e
502 wurde diese Abfolge der
Achsen mit
2’Bo’+2’Bo’+2’2’+2’2’+Bo’2’+Bo’2’+Bo’2’+Bo’2’ angegeben. Dabei fällt auf,
dass bei keinem Wagen nur angetriebene
Drehgestelle verwendet wurden.
Zudem galt für die führenden Achsen des Triebzuges immer, dass sich in
diesem Drehgestell normale
Laufachsen befanden. Um die Varianten zu vervollständigen muss auch noch die Achsfolge der kurzen Züge aufgeführt werden. Da diese mit 2’Bo’+2’Bo’+2’2’+Bo’2’ angegeben wurde, gab es auch hier keine Überraschungen.
Wobei wer genauer hinschaute, erkannte, dass es sich hier
nur bei einem Fahrzeug wirklich nur um einen Wagen handelte. Wir hingegen
haben nun drei verschiedene Varianten bei den
Drehgestellen und das macht
die Sache nicht leicht.
Auch wenn es sich effektiv um drei verschiedene
Varianten handelte. Wir können mit einem normalen
Laufdrehgestell im
Triebzug beginnen, dann einfach zu den Modellen am Ende des Zuges gehen
und bei jenen, die dazu vorgesehen waren, noch einen
Antrieb einbauen. Es
klingt einfach, ist aber so, denn vom Aufbau her, gab es bei den
Drehgestellen keinen Unterschied. Doch auch hier müssen wir diese zuerst
aufbauen.
Als tragendes Element bei den
Drehgestellen wurde
ein Rahmen verwendet. Dieser
Drehgestellrahmen war aus Stahl aufgebaut
worden und die einzelnen Bleche wurden mit der
Schweisstechnik zu einem H
förmigen Rahmen verbunden. Um genug Platz zu schaffen, wurden die
Längsträger jedoch gekröpft ausgeführt. Soweit haben wir eine durchaus
übliche Bauweise erhalten und die Veränderungen gab es nur bei den
Einbauten. Wer nun wirklich bei den Rahmen der Drehgestelle einen Unterschied suchen will, der fand ihn bei den beiden Enddrehgestellen. Bei diesen wurde zusätzlich ein Endträger verbaut.
Dieser gegen das Fahrzeug gerichtete Kopfträger war zur Aufnahme der
Empfänger für die
Zugsicherungen vorgesehen. Diese sehen wir später noch
genauer an, es geht hier wirklich nur um den Träger, denn dieser war beim
Aufbau das einzige abweichende Detail. Bei jedem Drehgestell waren zwei aus geschmiedetem Stahl erstellte Achswellen eingebaut worden. Diese besassen auf beiden Seiten die Aufnahmen für die Räder und die Lager. Mit einem Abstand von 2 500 mm zueinander waren sie für die vom Zug erreichte Höchstgeschwindigkeit sehr nahe zusammen.
Jedoch wurde so auch ein guter
Lauf in engen
Kurven erreicht. Gerade hier war das von grosser
Wichtigkeit, denn man wollte ja schneller um Kurven fahren. Die beiden auf der Welle aufgeschrumpften Räder wa-ren als Monoblocrad aufgebaut worden. Durch den Verzicht auf Bandagen als Verschleissteil, konnte das Gewicht gemildert und der Unterhalt vereinfacht werden.
Um den Wert beim Gewicht noch mehr zu verbessern,
hatten die neuen
Räder einen Durchmesser von 920 mm erhalten. Erst wenn
sich dieser auf 840 mm reduziert hatte, musste das Rad ersetzt werden.
Bedingt durch den geringen Abstand und die kleinen
Räder konnten die Kräfte im
Gleis gemildert werden. Um eine weitere
Verbesserung zu erreichen, wurde noch eine
Spurkranzschmierung eingebaut.
Mit dieser zusammen waren die Kräfte so gering, dass die
Zulassung zur
Zugreihe R kein Problem war. Jedoch sollten die Züge nach einer neuen
Zugreihe verkehren und so schneller um
Kurven fahren. Dank der
Schmierung
kein Problem.
Im
Drehgestell gehalten wurden die beiden
Achsen mit
den aussen liegenden
Lagern. Bei den
Achslagern kamen doppelreihige
Kegelrollenlager zur Anwendung. Diese mit
Fett dauerhaft geschmierten
Lager waren gegenüber von den normalen
Rollenlager einfacher zu handhaben.
Da sie auf diagonal wirkende Kräfte ausgelegt wurden, besassen diese Lager
auch bei der hier vorhandenen hohen Drehzahlen eine gute Standfestigkeit. Die Achsen waren gegenüber dem Drehgestellrahmen abgefedert worden. Dazu wurden auf der äusseren Seite eine Schraubenfeder eingebaut. Die der Mitte zugeordnete Federung war jedoch mit einer Gummi-feder versehen worden.
Um die kurze Schwingungsdauer dieser
Federn zu
kompensieren und um ein Aufschaukeln zu verhin-dern, waren hydraulische
Dämpfer
verbaut worden. Es einstand so eine gute Abfederung. Dank der innen liegenden Gummifeder war eine elastische Führung der Radsätze im Gleis vorhanden. Da auf eine radiale Einstellung der Achsen verzichtet wurde, war der Abstand daher als fester Radstand anzusehen.
Es waren jedoch gut aufgebaute
Drehgestelle, die einen
guten Kurvenlauf hatten und das war wegen den höheren
Kurvengeschwindigkeiten ein Vorteil. Damit diese gefahren werden konnten,
musste die Abstützung angepasst werden. Auch das Drehgestell war gegenüber dem Kasten ab-gefedert worden. Wobei es sich genau genommen um den am Kasten befestigen Wiegebalken handelte. Bei der Sekundärfederung kamen Luftfedern zum Einbau.
Diese wurden zudem mit einer
Notlauffeder aus Gummi ergänzt.
Die Ausdrehbewegungen des
Dreh-gestells wurden durch die
Federung
aufgenommen. Die Zentrierung übernahm die hier eingebaute
Wank-kompensation.
Bevor wir diese genauer ansehen, müssen wir noch die
verbauten
Dämpfer ansehen. Um ein Aufschwin-gen der
Luftfeder zu
verhindern, waren hydraulische
Stossdämpfer verbaut worden. Diese wurden
noch durch die zwischen dem Kasten und dem
Drehgestellrahmen eingebauten
Schlingerdämpfer ergänzt. Letztere waren wegen dem kurzen
Radstand der
Achsen wichtig. Solche
Drehgestelle neigten bei hohen Geschwindigkeiten
schnell zum schlingern. Noch können wir die Abstützung des Kastens nicht ab-schliessen, denn bei diesen Triebzügen war eine neuartige Wankkompensation eingebaut worden.
Diese sollte das Wankverhalten des
Kasten bei schnellen Fahrten in
Kurven, aber auch bei Seitenwind
kompen-sieren. Obwohl diese Einrichtung aktiv gegen das Ver-halten des
Kastens wirkte, konnte nicht von einer
Neigetechnik gesprochen werden,
denn diesen Effekt gab es nicht. Die Wankkompensation arbeitete bei jedem Drehgestell mit zwei elektrohydraulisch betriebenen Aktuatoren-einheiten und den daran angeschlossenen Lenkstangen auf den Wiegebalken.
Neigte sich der Kasten
seitlich, bewirkte die Einheit mit der Kraft dagegen. Der Kasten blieb so
stabil über dem
Drehgestell, was schnellere Fahrten in
Kurven erlaubte. So
sorgten auch diese Einheiten für die Zentrierung des Dreh-gestells unter
dem Kasten.
Unterstützt wurden die Aktuatoreneinheiten noch
durch zwei Pendel. Diese wurden zwischen der Einheit und der Lenkstange,
sowie dem Wiegebalken verbaut. Durch die trapezförmige Montage erfolgte
dank diesen Pendeln auch eine Zentrierung wenn die Wankkompensation
ausfiel. In dem Fall war die hydraulische Ansteuerung nicht mehr wirksam
und die Aktuatoreneinheiten konnten sich frei bewegen. Die
benötigte Zentrierung blieb so
wirksam.
Erfolgte der Ausfall der Aktuatoreneinheit am ersten
Drehgestell in Fahrrichtung wurde die Geschwindigkeit des Zuges wegen dem
Ausfall der Kompensation durch Seitenwind mit der Steuerung automatisch
auf 160 km/h begrenzt. Störungen an anderen Einheiten bewirkten keine
Beschränkung. Im Fall, dass die Zentrierung nicht mehr möglich war, wurde
der Triebzug mit einer
Zwangsbremsung zum Stillstand gebracht. Da wir den Triebzug nun auf das Fahrwerk gestellt haben, können wir wieder zum Messband greifen. Die Höhe des Zuges betrug 4 590 mm, so dass die Umgrenzung nach den Normen der UIC eingehalten wurde.
Der minimal mögliche befahrbare Radius lag bei 100 Metern. Jedoch
war es jetzt nicht mehr möglich die Züge zu kup-peln. In dem Fall durfte
beim Radius ein Wert von 180 Meter nicht unterschritten werden. Soweit waren alle Drehgestelle mit der erwähnten Aus-nahme der Enddrehgestelle identisch aufgebaut worden. Bei den 200 Meter langen Triebzügen wurden jedoch bei acht Drehgesellen noch Magnetschienenbremsen montiert.
Bei den kurzen Zügen halbierte sich dieser
Wert entsprech-end. Die
Magnetschienenbremsen waren, wie das üblich war,
hoch aufgehängt worden und sie wurden mit Hilfe von
Druckluft abgesenkt. Die so aufgeführte Anzahl gibt jedoch kaum Hinweise zur Verteilung. Mit der erwähnten Anzahl bedeutete das, dass in jedem Wagen ein Drehgestell mit einer Magnetschienen-bremse versehen wurde.
Das
war eine übliche Bauweise, denn mehr solcher
Bremsen wären nur nötig
gewesen, wenn eine weit höhere Geschwindigkeit gefahren worden wäre. Das
galt auch im internationalen Verkehr, denn die Wirkung war sehr gut.
Bisher haben wir nur ein rollendes Fahrzeug
erhalten. Damit wird einen
Triebzug bekommen, müssen
Antriebe eingebaut
werden. Dabei verfügte jede
Achse über einen eigenen Antrieb. Bei den
langen Einheiten waren diese an zwölf Achsen in sechs
Drehgestellen
vorhanden. Bei den kurzen Triebzügen gab es auch hier eine Halbierung.
Welche Drehgestelle ausgerüstet wurden, haben wir zu Beginn anhand der
Achsfolge erfahren. Wir beschränken uns auf die Betrachtung eines Antriebes. Bei diesen Trieb-zügen wurden die Fahrmotoren teilabgefedert eingebaut. Diese Bauweise ist besser unter der Bezeichnung Tatzlagerantrieb bekannt.
Die hohe ungefederte Masse wurde durch die
leichten
Radsätze und die ex-trem leicht aufgebauten
Fahrmotoren teilweise
kompensiert. So war es mög-lich mit dem
Tatzlagerantrieb eine
Geschwindigkeit von 200 km/h zu er-reichen. Die Bauteile des Antriebes waren mit Drehmomentstützen versehen. Diese waren dazu vorhanden um bei einem Defekt an der Aufhängung den Motor und das Getriebe zu stützen.
Ohne diese
Vorrichtung wäre der Motor alleine durch die Schwerkraft auf das
Gleis
gefallen. Grössere Schäden, oder gar eine
Entgleisung des Fahrzeuges wären
die Folge gewesen. Bei korrekter Aufhängung waren die Drehmo-mentstützen
wirkungslos.
Das vom
Fahrmotor erzeugte
Drehmoment wurde über
eine mit
Öl ge-schmierte Bogenzahnkupplung auf das Ritzel übertragen. Diese
Kupplung wirkte einer allenfalls auftretenden
Drehmomentpulsation entgegen
und die erlaubte auch den Ausbau des Motors, oder dass das
Getriebe
geöffnet werden musste. Es wurde daher auch auf den einfachen Unterhalt
geachtet. Ein Punkt, der zu einer hohen Verfügbarkeit führen sollte.
Vom Ritzel wurde das
Drehmoment auf das zweite
Zahnrad übertragen. Es handelte sich dabei um ein schrägverzahntes
Getriebe, welches eine
Übersetzung von
1 :
4.36 hatte. Zum Schutz und wegen
der
Schmierung der Zahnflanken war das Getriebe in einem Gehäuse eingebaut
worden. Es wurden dafür Gussteile aus dem leichten Sphäroguss verwendet.
Am unteren Ende war dann noch die
Ölwanne mit dem
Schmiermittel vorhanden. Bei dieser Form der Schmierung läuft das Zahnrad durch das Schmiermittel in der Ölwanne und so wird das Öl aufge-nommen. Durch den Kontakt gelangte das Öl auch auf das Ritzel.
Überschüssiges
Schmiermittel wurde jedoch durch die Flieh-kraft gegen das Gehäuse
geschleudert und lief danach in die Wanne. Eine
Schmierung, die seit über
100 Jahren verwen-det wurde und die so gut funktionierte, dass sie nicht
mehr verändert werden musste. Das so auf die Achse übertragene Drehmoment wurde in den beiden Rädern mit Hilfe der Haftreibung zwischen Lauffläche und Schiene in Zugkraft umgewandelt. Diese wiederum ge-langte über die Achslager und das Drehgestell auf den Kasten.
Da hier keine
Anhängelast
mitgeführt werden musste, erfolg-te wegen der überschüssigen
Zugkraft eine
Beschleunigung. Es waren hier also physikalische Gesetze wirksam, die vom
Zustand der
Schienen abhängig waren.
Zur Verbesserung der
Haftreibung war eine
Sandstreuein-richtung verbaut worden. Bei dieser wurde der im Zug
mitgeführte
Quarzsand mit Hilfe von
Druckluft auf die
Schienen geblasen.
Die Anlage war jedoch so ausgelegt worden, dass nicht dauerhaft gesandet
werden konnte. Zudem wurde die Menge des gestreuten Sandes anhand der
Geschwindigkeit geregelt. Bei hohen Geschwindigkeiten von über 140 km/h
wurde daher mehr Sand gestreut.
Eingebaut wurden die
Sander bei den beiden
Enddrehgesellen. Sie wirkten dabei jeweils vor die erste
Achse. Wer nun
den Abschnitt aufmerksam gelesen hat, der hat vermutlich festgestellt,
dass es sich dabei um ein
Laufdrehgestell handelte. Das war kein Fehler,
denn bei modernen Zügen wird der
Quarzsand immer öfters auch zur
Verbesserung der
Haftreibung beim Bremsen mit den pneumatischen
Bremsen
benötigt.
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