Rangiersignale ortsfest

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Schon bei den vergessenen Signalen haben wir ortsfeste Signale kennen gelernt. Besonders beeindruckend war bei diesen das Flügelsignal, dass ein blaues Kreuz zeigte. Dort habe ich erwähnt, dass die Signale verschwunden waren, weil man sie durch Lichtsignale ersetzte. Genau bei diesen sind wir nun angekommen und damit beginnt die Welt der ortsfesten Rangiersignale, auch wenn das fachlich nicht ganz korrekt ist.

Ich nenne sie nun mal Signale des Rangierdienstes. Jedoch befinden sich darunter auch Signale, die bei Zügen ebenfalls verwendet werden. Da die Signal seinerzeit als neue Rangiersignale eingeführt wur-den, werden sie hier eingebaut.

Sie müssen jedoch keine Angst haben, ich werde diese Besonderheit bei den entsprechenden Signalen erwähnen. Doch zuerst stellt sich die Frage, warum man denn im Rangierdienst Signale benötigt?

Grundsätzlich kann man auf Rangiersignale nicht verzichten. Zwar kann auf Anlagen ohne ortsfeste Rangiersignale gearbeitet werden, aber man muss die Lokomotive irgendwie im Bahnhof dirigieren können.

In besonders einfachen Fällen spricht der Fahr-dienstleiter mit dem Lokführer. Dabei sagt der Fahrdienstleiter einfach, wo die Lokomotive hin-fahren soll. Ist ja schon eine Art von Rangiersignal, wenn auch nur ein mündliches.

Die hier vorgestellten Signale kommen dann jedoch gar nicht zur Anwendung. Je grösser die Bahnhöfe jedoch wurden, desto weniger funktionierten die Signale des Personals.

Lokomotiven bewegten sich plötzlich in einem Gebiet, das nicht mehr eingesehen werden konnte. Daher musste die Zustimmung zur Rangierfahrt mit einem ortsfesten Signal erteilt werden. So kam es zu den für diesen Zweck entwickelten Signalen.

Man schuf erste Rangiersignale, die wie die Signale der Züge aufgestellt wurden und eine bestimmte Handlung verlangten. So konnte das Stellwerk mit Hilfe des Signals verhindern, dass eine Rangierlokomotive plötzlich dem durchfahrenden Zug im Weg stand. Diese kommen auch heute noch zur Anwendung, auch wenn es immer weniger Bahnhöfe von solchen Signalen gibt. Wir wollen uns diese nun aber ansehen.

Sperrsignal

Halt für Züge oder Rangierbewegungen vor dem Signal. Das Signal ist auch in Anlagen mit Zwergsignalen anzutreffen.

Beispiel: Arth-Goldau

                       

Mit dem Sperrsignal haben wir einen wichtigen Punkt bereits erledigt. Von den im Rangierdienst verwendeten Signalen, ist es das einzige, das auch von Zügen beachtet werden muss. Leuchtet das Signal, muss vor diesem angehalten werden. Soweit ist alles einfach, doch wir müssen uns nun die Funktion des Signals im Rangierdienst genauer ansehen, denn wir behandeln hier eigentlich die ortsfesten Rangiersingale der Schweiz.

Sperrsignale in der Ausführung als Lichtsignal kön-nen nur ein einziges Signalbild zeigen. Das haben Sie oben gesehen. Entweder leuchtet der Balken oder nicht.

Es gibt daher keine Möglichkeit, das Signal so zu schalten, dass Fahrten möglich werden. Somit kann man das Signal einfach ein- oder ausschalten und so eine Regelung einführen.

Jedoch scheitert das Sperrsignal hier an den Vor-schriften für unbeleuchtete Signale. Die Vorschrif-ten sind im Fall eines unbeleuchteten Signals klar geschrieben.

Diese Signale gelten und müssen mit dem schlimm-sten möglichen Fall angenommen werden. Das heisst beim Sperrsignal klar Halt. Damit haben wir die Situation, dass das Signal beleuchtet und dunkel grundsätzlich die gleiche Handlung zur Folge hat.

Züge oder Rangierbewegungen kämen daher nie an dem Signal vorbei und müssen mit speziellen Be-fehlen verkehren.

Wie kann aber an dem Signal vorbei gefahren werden? Ganz einfach, Sperrsignale besitzen einen dreieckigen weissen Aufsatz, der das Signal in unbeleuchtetem Zustand als ungültig kennzeichnet.

Solche Aufsätze sind bei allen Signalen vorhanden, die unbeleuchtet ohne Bedeutung sind. Somit sagt das Dreieck eigentlich nur, dunkel und ich bin weg. Gerade beim Sperrsignal ist diese Anwendung daher grundsätzlich vorhanden.

Da sich nun das Sperrsignal einfach in Luft aufgelöst hat, kann die Fahrt fortgesetzt werden. Dazu ist aber eine erneute Zustimmung erforderlich. Diese erfolgt nun mit den weiteren vier Rangiersignalen oder mit Zwergsignalen. Die Signale des Rangierdienstes gelten nur noch für Rangierfahrten und müssen von Zügen nicht mehr befolgt werden. Wobei Rangiersignale in Zugfahrstrassen selten sind. Speziell sind da nur die Zwergsignale, doch dazu später mehr.

Räumungssignal
Rangieren verboten

Räumung und Freihaltung der durch dieses Signal zu schützenden Zugfahrstrasse.

Beispiel: Basel Kleinhünigen Hafen

Rangieren gestattet

Im Gültigkeitsbereich des Signals ist keine Zugfahrstrasse eingestellt.

Beispiel: Lugano Vedeggio

                       

Die einfachste Form eines Rangiersignals ist das Räumsignal und es ist wirklich sehr alt. Dieses Signal erteilt keinen direkten Befehl, sondern sagt nur, ob in einem Abschnitt rangiert werden darf, oder eben nicht. Rangierfahrten, die sich im Bereich des vom Signal geschützten Bereiches befinden, müssen diesen bei der Verbotsstellung verlassen. Sie räumen das Feld und daher bekam diese Signal diese Bezeichnung.

Die beim Lichtsignal verwendeten Bilder wurden von den älteren und mittlerweile nicht mehr verwendeten Form-signalen übernommen. So musste sich das Personal nicht an neue Formen gewöhnen.

Zudem wurde bei den Lichtsignalen auf die farbige Unter-scheidung verzichtet und das Räumsignal damit auch ein-facher aufgebaut. Doch nun stellt sich die Frage, warum sich denn so ein einfaches Signal bis heute halten konnte.

Mit der Funktion als Räumsignal kann der Weichenwärter mit einem Signal dafür sorgen, dass die Weichenver-bindung von den Rangierfahrten verlassen wird. Der sich dem Bahnhof nähernde Zug, kann so in diesen einfahren.

Somit zeigen diese Signale den Haltauftrag nur, wenn im Bereich eine Zugfahrstrasse eingestellt worden ist. Eine einfache Lösung um auch mehrere Rangierfahrten aus ein-em Bereich zu bringen.

Es gibt nun aber spezielle Regeln. Es kann sein, dass im Bereich, der durch das Räumsignal gedeckten Anlage Rangierfahrten möglich sind, die eine Zugfahrt nicht ge-fährden können.

In diesem Fall darf eine Rangierfahrt auch dann ausgeführt werden, wenn diese verboten ist. Der Weichenwärter muss in dem Fall aber einen Befehl erteilen. Das ist bei allen Rangierfahrten so und hier kommt es nun zu einer besonderen Situation.

Trotz dem Befehl des Weichenwärters kann die Fahrt nicht ausgeführt werden. Damit das geht, muss das Rangierpersonal den Wärter auf das Signal aufmerksam machen. Wiederholt er seinen Befehl daraufhin, kann die Rangierfahrt ausgeführt werden. Sie sehen, das Signal ist im Betrieb ausgesprochen wichtig und beim Begriff «Rangieren verboten» steht wirklich jede Rangierfahrt still und wartet den Zug, der Vorrang hat, ab.

Das Räumsignal ist in seiner Funktion gut, hat aber einen wichtigen Nachteil. Mit dem Signal kann einer Rangierfahrt kein direkter Auftrag erteilt werden.

Es musste daher ein weiteres Rangiersignal geschaffen wer-den, das genau diesen Punkt abdeckt und dabei noch in einer weiteren Funktion genutzt werden konnte. Bei dieser handelte es sich schlicht um eine einfache Tafel. Mit dieser kann jede Rangierfahrt angehalten werden.

Bei einer Rangierhalttafel wird einfach eine Stellung des gleich vorgestellten Signals verwendet. Diese Tafeln haben den Auftrag einen Bereich vor Rangierfahrten zu schützen.

Das kann zum Beispiel ein Bahnübergang sein, der von einer Rangierfahrt nicht befahren werden darf. Sollte das jedoch einmal der Fall sein, muss eine mündliche Zustimmung des Weichenwärters erfolgen. Die vorher erwähnte Wieder-holung ist nicht nötig.

Rangierhalttafeln können jedoch hinderlich sein, wenn es sich bei der Rangierfahrt um eine solche handelt, die auf die Strecke übergeht.

Damit sie an dieser Tafel vorbei fahren kann, gilt, dass bei diesen speziellen Rangierbewegungen die in einem Bahnhof aufgestellten Rangiersignale nicht gelten. Lediglich das Sperrsignal gilt nun wirklich immer. Doch damit sind wir auch wieder bei den ortsfesten Signalen angelangt.

Damit wird es nun Zeit, dass wir uns diesem Rangiersignal zuwenden. Es ist wie das zuvor vorgestellte Räumsignal nur von den Rangierfahrten zu befolgen. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass nun ein direkter Auftrag an die Fahrt erteilt werden kann. Das sehen wir uns später noch genauer an, denn es wird Zeit, dass wir das entsprechende Signal kennen lernen und dabei treffen wir auch auf die Rangierhalttafel.

Rangierhaltsignal

Halt für Rangierbewegungen

Halt für Rangierbewegungen vor dem Signal.

Gilt das Signal für mehrere Geleise, ist der Halteort beim Sicherheitszeichen der betreffenden Weiche. Das Signal kann auch als Tafel mit weissem Kreuz ausgeführt sein.

Beispiel: Basel RB 1, Lugano Vedeggio

Zustimmung zur Rangierbewegung

Beginn oder Fortsetzung der Rangierbewegung. Gilt auch als Zustimmung zur Fahrt.

Beispiel: Basel RB 1

                       

Ist Ihnen aufgefallen, dass ich erwähnt habe, dass für die Haltstellung die vorher vorgestellte Rangierhalttafel verwendet werden kann. Es muss also nicht das Lichtsignal leuchten. Das ist sogar eine sehr häufige Bauform, denn das Signal kann so einfacher aufgebaut werden. Zudem zeigt sich ein klarer Begriff, wenn das Signal wegen einem Stromausfall nicht beleuchtet ist. Wir haben eine sehr hohe Sicherheit erhalten.

Bei diesem Signal halten Rangierbewegungen vor der Weiche an und warten, bis die Zustimmung erneut erfolgt. Einen grundsätz-licher Auftrag, wie das vorher beim Räumungssignal der Fall war, gibt es jedoch nicht.

Das Signal darf nur passiert werden, wenn die Erlaubnis dazu vor-liegt. Diese gilt auch, wenn der diagonale Balken aufleuchtet und das Bild der Rangierhalttafel noch vorhanden ist. Das Lichtsignal hebt die Tafel auf.

Da beim Rangierhaltsignal ein direkter Auftrag erteilt wird, darf die Rangierfahrt beginnen, wenn die Fahrtstellung vorhanden ist. Da im Volksmund dabei davon gesprochen wird, dass man vorrücken kann, wird dieses Signal auch als Vorrücker bezeichnet.

Da ich hier aber die korrekten Bezeichnungen verwende, bleiben wir beim Vorrücker. Äh, Entschuldigung, ich meinte das Rangier-haltsignal, aber der Vorrücker ist sehr beliebt.

Diese ortsfesten Rangiersignale sind noch recht häufig vorhanden, werden aber immer mehr durch Zwergsignale ersetzt. Diese sehen wir später noch an, denn es muss erwähnt werden, dass es durchaus Anlagen gibt, wo Zwergsignale vorhanden sind, sich aber die Rangierhalttafel noch halten konnte. Auch das Signal kann bei Anlagen mit Zwergsignalen noch aufgestellt werden. Sie sehen klare Grenzen sind wirklich selten.

Wir haben nun die normalen Signale des Rangierdienstes behandelt. Es gibt jedoch weitere Signale im Rangierdienst, die nicht behandelt wurden. Dabei handelt es sich um die Signale, die sich nur an die Lokomotive im Verschubdienst richten. Es sind Signale, die wir bereits bei den vergessenen Signalen kennen gelernt haben. Nun kommen wir auch hier zu den Lichtsignalen, die immer noch angewendet werden.

Ablaufsignal
Halt

Halt der Rangierbewegung

Der Ablaufbetrieb wird unterbrochen die Verschublokomotive muss anhalten und warten, bis erneut mit dem Verschie-ben begonnen werden darf.

Schieben

Langsames Schieben gegen den Ablaufberg

Die Lokomotive bewegt sich mit 2 – 3 km/h gegen den Ablaufberg. Lokomotiven, die für den Verschubdienst vorbereitet wurden, besitzen eine Geschwindigkeitsanzeige, die diese kleinen Geschwindigkeiten anzeigen kann.

Schneller Schieben

Schnelleres Schieben gegen den Ablaufberg

Die Lokomotive bewegt sich mit bis zu 6 km/h gegen den Ablaufberg. Wenn mehrere Wagen am Stück über den Ablaufberg rollen, kann der Verschub schneller vorrücken. Wobei das jedoch selten der Fall ist und daher das Signal kaum angewendet wird. Es gab Jahre, wo es sogar gar nicht vorhanden war.

Zurückziehen

Zurückziehen vom Ablaufberg

Das Signal wird gegeben, wenn aus irgendeinem Grund der Wagen nicht vor dem Ablaufberg entkuppelt werden konnte. Die Verschublokomotive bewegt sich vom Ablaufberg weg. Es darf nicht mit dem Rückstellsignal verwechselt werden, obwohl es ähnlich aussieht.

                       

Bei den Ablaufsignalen wird zur Kennzeichnung ein weisser halbrunder Aufsatz verwendet. Dieser stellt eigentlich nichts anderes als einen Ablaufberg dar und so ist die Verbindung klar zu erkennen. Diese speziellen Signale für den Ablaufbetrieb richten sich ausschliesslich an die Verschublokomotive und dabei auch nur dann, wenn sie sich in dieser Betriebsform befindet. In allen anderen Fällen, sind die Signale ungültig.

Ältere Ablaufsignale besitzen keinen Aufsatz, haben dafür eine achteckige Form. Die Bedeutung indes ist gleich und es werden damit die Verschub-lokomotiven dirigiert.

Diese wurden als direkte Ablösung der Formsignale verwendet und daher sind auch sie akut von Aussterben bedroht. Das dort jedoch gezeigte Bild entsprich der hier vorgestellten Bauform. Dabei steht es auch um diese nicht besonders gut, denn sie werden selten.

In Ablaufanlagen, wo die Verschublokomotive mit dem Rechner des Ablauf-berges gesteuert wird, gibt es keine Ablaufsignale mehr. In den anderen Fällen können sie vorhanden sein.

Dabei kommt es zu einer besonderen Situation, denn diese Signale können durchaus mit dem Zwergsignalen kombiniert werden. der Grund ist, dass die Signale nur die Geschwindigkeit der Verschublokomotive regeln und keine Information zum Fahrweg geben.

Auch die Ablaufsignale werden immer seltener. Bei modernen Ablaufanlagen werden die Verschublokomotiven, sofern sie noch verwendet werden, mit dem Funk gesteuert. Unterschiede gibt es nur bei der Adresse. In einigen Anlagen richtet sich der Auftrag an den Lokführer. In anderen Anlagen, wie zum Beispiel dem RBL, geht der Auftrag jedoch direkt zur Lokomotive. So kann der Ablauf sehr schnell ausgeführt werden.

Nun sind wir bald am Ziel und können uns mit den Zwergsignalen befassen. Bevor wir jedoch dazu kommen, haben wir noch ein Signal, das wir ansehen müssen, denn es gehört zu den Modellen, die schon immer ausgesprochen selten waren und die sich trotz dieser Tatsache recht gut halten konnten. Es sind diese Signale, die eine Rangierfahrt auffordern den Rückstellvorgang einzuleiten. Ich sehe deutlich, ihre Fragezeichen.

Rückstellsignal

Rückstellen

Beginn des Rückstellens vom Signal weg. Die Rangierbewegung hat sich vom Signal zu entfernen. Der Auftrag richtet sich an den Lokführer und gilt so lange, bis das Signal erlischt. Daher besitzt das Signal einen dreieckigen Aufsatz.

                       

Das Rückstellsignal wird ausgesprochen selten angewendet. Dabei müssen wir beachten, dass das hier vorgestellte Signal nicht im Zusammenhang mit dem Ablaufbetrieb steht, auch wenn das dort verwendete Signal einen ähnlichen Auftrag hat. Beachten müssen wir nur, dass sich dieses Signal direkt an den Lokführer richtet und nicht unbedingt an das Rangierpersonal gerichtet wurde. Doch nun zum Rückstellsignal.

Das Rückstellsignal ist mit der Beschreibung in den Vorschriften klar umschrieben. Das Signal wird vom Fahrdienstleiter, oder je nach Anlage auch vom Weichenwärter bedient.

Es steht in einem Gleis und gilt daher auch nur für eine Rangierfahrt, die sich in diesem Gleis befinden. Da es einen dreieckigen Aufsatz hat, ist das Rück-stellsignal nicht zu beachten und gilt daher auch nicht für den Lokführer.

Wird das Signal beleuchtet, wird der Lokführer der Rangierfahrt dazu aufgefordert, sich von diesem Signal zu entfernen. Er setzt zurück und daher diese Bezeichnung und damit auch gleich die Frage, was denn das soll.

In diesem Fall wird zum Beispiel die Verschubloko-motive mit dem Signal beauftragt, vom Ankunftsgleis in das Ausziehgleis zu fahren. Sie setzt somit hinter den Berg zurück und daher auch das Signal.

Die Rangierbewegung befindet sich zu diesem Zeit-punkt jedoch noch nicht im Ablaufbetrieb und wird daher nicht mit den Ablaufsignalen dirigiert.

Erlischt das Signal, bevor mit dem Rückstellen be-gonnen wurde, darf damit nicht begonnen werden. Der Lokführer muss daher warten, bis das Signal erneut aufleuchtet. Daher gilt das Signal in dem Moment unbeleuchtet als Haltauftrag, obwohl ein dreieckiger Aufsatz vorhanden ist.

Ein Besonderheit, die dem speziellen Geltungsbereich zugeschrieben werden kann. Die Einsatzmöglichkeiten des Signals sind vielfältig, und daher überrascht es, dass das Signal selten verwendet wird. Einer der wichtigsten Gründe sind die kleinen am Boden montierten Signale, die in der Schweiz passend als Zwergsignale bezeichnet werden. Diese Signale machen es den Rangiersignalen wirklich recht schwer, sich zu behaupten.

Zwergsignale
                       

Bevor wir mit der Betrachtung dieser Signale beginnen, muss ich etwas präziser werden. Zwergsignale sind keine Rangiersignale, auch wenn sie hauptsächlich in diesem Bereich verwendet werden und als solche eingeführt wurden. Sie decken jedoch so einen grossen Bereich ab, dass sie eigentlich ein eigenes Kapitel verdient hätten. trotzdem habe ich die Signale hier eingebaut. Der Grund ist einfach, denn eigentlich könnte man sie wirklich überall einbauen.

Zwergsignale ersetzen auch die Weichensignale. Diese sind nicht mehr erforderlich, weil wir mit diesen Signalen eigentlich ein Fahrstrassensignal haben. Hier wird jede Rangierfahrt mit einer Fahrstrasse geführt und das ist der grosse Unterschied zu den Anlagen mit Rangiersignalen, wo Weichen nicht unbedingt richtig stehen mussten. Hier ist klar, dass die Weichen in der korrekten Stellung sind und die Fahrt beginnen kann.

Nicht unbedingt korrekt platziert wären die Zwergsignale jedoch bei den Signalen für die Züge. Diese müssen zwar bei Zug-fahrten auf Fahrt gestellt werden. Jedoch zeigt das Verhalten des Fahrpersonal auf, wie unbedeutend das eigentlich ist. Dieses muss nur anhalten, wenn ein geschlossenes Zwergsignal erkannt wird. Jedoch müssen die Signale bei Zugsfahrten nicht gesucht werden. Wer es nicht sah, sah es nicht. Massgebend sind die Hauptsignale.

Zwergsignale werden auf Fahrt gestellt, weil die Zugfahrstrasse auf den einfachen Rangierfahrstrassen aufbaut. Bei Stellwerken, wo diese jedoch getrennt wurden, kann eine Zugfahrt auch ausgeführt werden, wenn die Zwergsignale keine Fahrt zulassen. Damit aber überall die gleichen Bedingungen vorhanden sind, müssen die Zwergsignale bei den Zugsfahrten auf Fahrt gestellt werden. Bei den nahen Verwandten, wird das anders sein.

Zwergsignale sind eine elementare Erleichterung für das Lokomotivpersonal. Mit Hilfe dieser Signale können Lokomotiven von einem Ort an den anderen fahren, ohne dass der Lokführer lange nach den örtlichen Begebenheiten nachschlagen muss. Die Fahrt ist gesichert und es ist auch ein klarer Auftrag vorhanden. Selbst der Zielpunkt kann mit diesem Signal markiert werden. Sie waren so gut, dass man kaum darauf verzichten will.

So kam es, dass die Zwergsignale einen wahren Siegeszug durch die Schweiz antraten. Ja, das Zwergsignal sorgt dafür, dass die bisherigen Ran-giersignale am verschwinden sind. Neue Bahnhöfe werden mit Zwergsignalen ausgerüstet.

Wie gut diese Signale sind, zeigt sich am Verhalten der Lokführer. Als Beispiel nehme ich Biel RB. Die-ser durfte früher nur befahren werden, wenn man über die notwendige Kenntnis verfügte.

Als die Zwergsignale kamen, wurde der Bahnhof umgetauft und die Regelung, dass zwingend eine Kundigkeit vorhanden sein muss, aufgehoben. Der Bahnhof ist nun leicht zu befahren, denn es hat ja Zwergsignale.

Das ist immer wieder ein Thema und allgemein gilt, es ist schön einfach, denn in diesen Bahnhöfen fährt man einfach den Zwergen entlang. Das Ziel wird sich so schon einmal finden lassen. Bei Ran-giersignalen wäre das undenkbar.

Nicht alle Zwergsignale sind gleich. In den ersten ausgerüsteten Bahnhöfen wurden sie auf der rech-ten Seite aufgestellt und die Signalbilder waren gespiegelt.

Das hatte aber immer wieder zu Verwechslungen geführt, weil alle anderen Signal links angeordnet wurden. In der Folge wurden auch die betroffenen Bahnhöfe den aktuellen Regeln angepasst und es sind normale Zwerge vorhanden. Wer weiss, vielleicht findet sich ein verkehrter Gartenzwerg.

Der Aufbau des Zwergsignals ist hingegen simpel einfach. Besteht ein Zwergsignal doch nur aus drei weissen Lampen, die vereinfacht ausgedrückt in einem auf der Seite liegenden Dreieck angeordnet wurden. Mehr gibt es nicht und auch davon abweichende Ausführungen sind schlicht nicht vorhanden. Ein sehr einfaches Signal, auch wenn nicht das einfachste der Welt, denn dazu kommen wir später, jetzt sind wir bei den Zwergen.

Halt

Vor dem Signal ist anzuhalten.

Stellt ein Lokführer eines durchfahrenden Zuges in seinem Fahrweg ein Halt zeigendes Zwergsignal fest hat er den Zug mit einer Schnellbremsung zum Stehen zu bringen. Es besteht höchste Gefahr für den Zug, denn das Gleis kann mit Fahrzeugen belegt sein.

Vorsicht

Das nächste Zwergsignal zeigt Halt, es ist das letzte Zwergsignal oder es folgt ein weiteres Zwergsignal das Vorsicht zeigt.

Nach diesem Zwergsignal können auch Fahrzeuge im Gleis stehen. Es ist daher höchste Vorsicht geboten. Es ist in jedem Fall mit einem Hindernis zu rechnen.

Ist die obere Lampe defekt, ist das Signal als Halt zeigend zu betrachten.

Fahrt

Das nächste Zwergsignal zeigt ebenfalls Fahrt oder Vorsicht.

Auch hier können sich Fahrzeuge im Gleis befinden!

Leuchtet nur die obere Lampe, ist das Signal als Vorsicht zeigend zu betrachten. Leuchtet hingegen nur die untere Lampe ist das Signal als Halt zeigend zu betrachten.

                       

Zwergsignale können nur drei grundlegende Begriffe zeigen. Mehr braucht es auch nicht, denn die Signale decken so alle Anforderungen ab. Probleme ergeben sich nur, wenn eine der Lampen defekt ist. In dem Fall kann jedoch nach der defekten Glühbirne noch gefahren werden. Ist aber die obere Lampe defekt, gilt auch hier der Haltauftrag als oberstes Gebot und es muss angehalten werden. Das erfolgt auch, wenn Zwerg zurückfallen.

Wer in der Schweiz mit einem Triebfahrzeug in einem Bahnhof fahren will, braucht einen Fahrauftrag. Die-ser erfolgt nur mit Zustimmung des Fahrdienstleiters und da ist das Zwergsignal sehr einfach.

Es geht auf Fahrt und die Rangierfahrt kann ohne weitere Informationen begonnen werden. Bei einer Zugfahrt dienen die Signale nur als Orientierung über die eingestellte Fahrstrasse. Hier muss weiterhin das Hauptsignal geöffnet werden.

 

Die Signale folgen sich entlang dem Fahrweg. In fast jedem Fall endet die Rangierfahrt bei diesen Signalen bei einem Hindernis, oder ganz simpel bei einem geschlossenen Zwergsignal.

Sofern die Fahrstrasse aber in einem Gleis endet, das kein Zwergsignal hat, ist das nicht der Fall. Jetzt kann es zur Situation kommen, dass eine Rangierhalttafel angetroffen wird. Meistens ist das bei Geleisen gegen die Strecke der Fall.

Einige spezielle Fälle gibt es aber auch hier. Nur, so speziell wie Sie vermutlich denken sind sie auch wieder nicht, denn das Zwergsignal kann auch dunkel sein.

Grundsätzlich gilt es dann als Halt zeigend und es darf nicht daran vorbeigefahren werden. Aber wenn das Zwergsignal nun einen weissen dreieckigen Aufsatz hat, gilt es nicht für den eingestellten Fahrweg und darf im dunklen Zustand passiert werden.

Ich habe Sie ein wenig aufs Glatteis geführt, denn es sind nicht einige spezielle Fälle, sondern es gibt nur diesen einen speziellen Fall. Nur, was macht man, wenn das Zwergsignal nicht auf Fahrt geht? Und im Bereich des Bodens hat es doch nicht immer genug Platz um ein Signal, sei es noch so klein, zu stellen? Kann dann das Zwergsignal einfach auf der anderen Seite aufgestellt werden? Bei Hauptsignalen geht das auf der Strecke ja auch.

Obwohl man mit der Bezeichnung Zwergsignal annehmen könnte, sind die Signale nicht nur am Boden montiert. Sie können an einem Mast angebracht werden, oder sich zwischen Gleis und Bahnsteigkante hineinzwängen.

Ist all das nicht möglich, kann das Zwergsignal auch auf der anderen Seite aufgestellt werden. Damit es dem Gleis zugeordnet werden kann, wird ein einfacher Richtungspfeil angebracht, der die Zugehörigkeit zum Gleis markiert.

War es bisher wirklich eine einfache Sache mit den Zwergsignalen, dann wird es kompliziert, denn es sind Bereiche vorhanden, bei denen es nicht erlaubt ist, ein Zwergsignal aufzustellen.

So lange diese am Ende des Geleises stehen, ist es kein Problem, aber Zwergsignale können auch zur Unterteilung von Weichenstrassen ge-nutzt werden.

Dort muss darauf geachtet werden, dass die Signale so gestellt werden, dass sie zugeordnet werden können.

Klingt einfach, ist es aber nicht und daher gab es schon Situationen, bei denen die neuen Zwergsignale aufgestellt wurden und man vom Erbauer her stolz auf die Arbeit war. Der erste Lokführer passierte das Signal auf unerlaubte weise, weil er der Meinung war, dass das Signal nicht für ihn galt. Da man sich zwischen Erbauer und Fahrer scheinbar nicht einig wurde, musste das Gesetz bemüht werden und in dem Fall greifen die Eisenbahner zur Bibel.

Also nicht die religiöse Version, sondern das FDV. Dort ist tatsächlich genau aufgeführt, wo Zwergsignale stehen dürfen und wo nicht. Je nach Bauart der Weiche und Standort des Signals bedeutet das für den Lokführer einen anderen Ort, wo er anhalten muss. Damit wirklich alle verstehen, wo die Zwerge gerne platziert werden. Die beiden Grafiken, die natürlich aus dem FDV genommen wurden, zeigen es. Wenn es schon dort steht ist das einfach.

Steht das Zwergsignal bei einer Weiche im Bereich der Weichenzunge, ist es für alle Fahrwege, die zu dieser Weiche führen, gültig. Es muss daher so angehalten werden, dass die Weiche allenfalls noch umgestellt werden kann. Das gilt zum Beispiel bei Kreuzungsweichen, wo das Zwergsignal in diesem Fall in der Mitte steht und für beide Zweige gilt. Die Rangierfahrt hält in dem Fall vor der Weiche an und wartet.

Im Rangierdienst kommt es oft vor, dass eine Lokomotive so unglücklich zum Stehen kommt, dass das Zwergsignal hinter dem Triebfahrzeug oder im Bereich der Lokomotive steht. Stellen Sie sich vor, die Maschine verpasst den Wagen einen Stoss und hält dann an. Wo das ist, kann kaum geregelt werden. Der Lokführer kann dann nicht erkennen, was das Signal zeigt. Eigentlich kein grosses Problem, wenn da die Weichen nicht wären.

Steht die Lokomotive zwischen dem Zwergsignal und der nächsten Weiche, muss der Lokführer wissen, was das zurückliegende Zwergsignal zeigt. Ohne diese Zustimmung darf nicht gefahren werden. Der Grund ist einfach, denn die Weiche vor ihm kann ja noch umgelegt werden oder es führt ein anderer Fahrweg durch eine Durchquerung. Auf jeden Fall ist nicht sicher, wie es mit der Fahrt weiter geht. Der Lokführer benötigt die Information.

Wie so oft, kann in diesem Fall das Gespräch gesucht werden. Dieses ist in jedem Fall erforderlich, wenn der Lokführer das rückliegendes Zwergsignal schlicht nicht mehr erkennen kann, weil es beispielsweise durch andere Fahrzeuge verdeckt ist. In dem Fall kann der Fahrdienstleiter die Zustimmung mündlich erteilen. Das geht auch, wenn das Signal nicht auf Fahrt gestellt werden kann. Der Auftrag gilt somit als Zustimmung.

Um zu viele Gespräche zu vermeiden ist die Rück-seite der Zwergsignale speziell aufgebaut worden. Ein aufgemalter Pfeil weist das Zwergsignal dem Gleis zu und ein kleiner weisser Lichtbalken ist vorhanden.

Der Pfeil hilft dem Lokführer das Zwergsignal dem Gleis zuzuordnen. Der weisse Balken leuchtet nur, wenn das Zwergsignal «Fahrt» oder «Vorsicht» zeigt.

Somit weiss der Lokführer, dass die Fahrstrasse im Bereich seiner Lokomotive eingestellt worden ist.

Die Fahrt darf begonnen werden, am nächsten Zwergsignal ist Halt zu erwarten. Wobei das eher unwahrscheinlich ist, denn nach dem rückliegenden Zwergsignal wird nur geschaut, wenn das davor auf Fahrt stehende Signal nicht klar zugeordnet werden kann.

In jedem Fall kann aber mit den Zwergsignalen gut gearbeitet werden und wir müssen wirklich nur noch einen Punkt klären und das sind die Strecken mit ETCS Level 2.

Es ist einfach, auf Strecken mit ETCS Level 2 gibt es keine Zwergsignale mehr. Klar und deutlich und die sonst oft bemühten Ausnahmen gibt es nicht.

So gute Signale, wie die Zwerge und die werden einfach weggelassen? Ja, denn bei diesen Strecken benötigt man keine Zwergsignale mehr, denn man hat eigene Signale für diese Strecken entworfen. Damit haben wir aber eine sehr spezielle Situation, denn es gibt Signale mit nahen Verwandten.

Die bei ETCS Level 2 verwendeten ETCS-Rangiersignale haben die Form der Zwerge, sie sind jedoch blau. Wer etwas bewandert ist, der weiss wie Gargamel, dass ein kleiner blauer Zwerg ein Schlumpf ist. Doch dazu kommen wir in einem anderen Abschnitt. Wir haben die ortsfesten Rangiersignale abgeschlossen und wenn es solche gibt, dann sind vermutlich auch personelle Signale vorhanden. So ist es, aber die sind ein eigenes Kapitel für sich.

 

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