|
Die Bremsprobe |
|||||
|
Nachdem wir die Bremsen kennen gelernt haben und mit diesen sogar noch
gerechnet wurde, kommen wir zur Bremsprobe. Die Bremsprobe ist eine
Überprüfung ob die Bremsen korrekt arbeiten. Es wird dabei kontrolliert,
ob diese vom
Triebfahrzeug
an der Spitze auch angelegt und gelöst werden kann. Zudem muss diese auch
ausgeführt werden, wenn an den Bremsen Manipulationen vorgenommen wurden.
Auch wenn diese von einem Lokführer besetzt ist, die Bremse muss von der
Spitze her korrekt funktionieren. Das ist zum Beispiel bei einer
Schiebeloko-motive
der Fall, wenn diese neu bei-gestellt wurde. Bei jedem Wechsel des Führerstandes. In dem Fall wird ein neues Führerbremsven-til in Betrieb genommen. Speziell in dem Fall ist, dass nicht nur die automatische Bremse, sondern auch die direkte Bremse geprüft werden muss.
In
anderen Ländern begnügt man sich mit den Kontrolle der direkten Bremse.
Wich-tig auch hier, die Bremsen müssen an-ziehen und wieder lösen, denn
ohne Bremsprobe fährt man bei der Eisenbahn nicht los.
Nach einem Wechsel der Fahrrichtung eines Zuges. Hier wird eventuell nicht
nur ein neues Führerbremsventil verwendet, sondern die Hauptleitung neu
gekuppelt. Damit ist eine Manipulation vorgenommen worden und eine Prüfung
steht an. Wie diese zu erfolgen hat, werden wir später noch sehen. Es
erwartet uns daher ein intensives Thema mit den Bremsproben, die sich in
zwei Arten aufteilen und das macht es nicht einfacher.
Ausgenommen beim Wechsel des
Führerstandes
wird die direkte Bremse jedoch nicht geprüft. Die üblichen Bremsproben
beschränken sich somit nur auf die automatische Bremse und bei den
entsprechenden Bahnen auch auf die Vakuumbremse. Vor der Bremsprobe muss
eine Dichtigkeitsprüfung erfolgen und danach die Bremsung ausgeführt
werden. Bei den Druckluftbremsen hat diese mit einem
bar
Luftauslass zu erfolgen.
|
|||||
|
Hauptbremsprobe |
|||||
|
Wenn wir mit der Hauptbremsprobe beginnen, erfolgt dass aus dem einfachen
Grund, weil sie als erste durchgeführt werden muss. Das ist zum Beispiel
der Fall, wenn der Zug neu formiert wurde. Die Bremsprobe umfasst die
Kontrolle bei allen mit der
Druckluft
gebremsten Fahrzeugen, jedoch ohne das besetzte
Triebfahrzeug,
auf wenn diese in
Vielfachsteuerung
verkehren. Ausnahmen davon gibt es schlicht keine und daher ist
es auch für Laien einfacher sich in das Kapitel mit der Prüfungen
einzuarbeiten.
Wenn diese Kontrolle erfolgreich war, wird eine normale Betriebsbremsung auf den Wert von vier bar eingeleitet.
Damit beginnt die Bremsprobe, denn nun muss an allen Fahrzeugen hinter der
Lokomotive
kontrolliert werden, ob die Beläge angelegt wurden. Nachdem die Kontrolle abgeschlossen werden konn-te, wird die Hauptleitung wieder auf den Regeldruck von fünf bar gebracht. Das führt nun dazu, dass die Bremsen wieder gelöst werden.
Erneut muss nun an jeder Bremse kontrolliert wer-den. Es darf keine
angezogenen Bremsbeläge geben. Ausgenommen sind nur die Handbremsen zur
Sicherung
des Zuges. Die Bremsprobe kann erfolg-reich angeschlossen werden, wenn
alle Bremsen lose sind. Je nach der Länge des Zuges kann so eine Haupt-bremsprobe sehr lange dauern. Schliesslich müssen alle Bremsbeläge kontrolliert werden. Während dieser Zeit muss das Triebfahrzeug besetzt sein, denn in diesem wird die Bremse bekanntlich bedient. Das ist gerade in grösseren Anlagen mit einem sehr grossen Bedarf beim Personal verbunden. Zudem ist die Lokomotive an den Zug gebunden, obwohl es besser eingesetzt werden kann.
Daher wurden in solchen
Bahnhöfen
Vorbremsanlagen installiert. Diese sind ortsfest und werden ab einem
eigens dazu aufgestellten
Kompressor
versorgt. Dabei kann dieser durchaus dem Umfang eines kleinen Haues
einnehmen. Die Erzeugung ist aber anders als bei der
Lokomotive, denn hier
wird die Luft nur für diese Vorbremsanlagen benötigt und daher steht
lediglich ein
Luftdruck
von fünf
bar
zur Verfügung.
So
muss der Mitarbeiter nicht zurück gehen, die Wagen lösen und dann den Gang
noch einmal durchführen. Am Ende sendet er das Signal und auf dem Rückweg
können dann die gelösten Bremsen kontrolliert werden. Es ist auch weniger
Personal erforderlich. Moderne Anlagen führen die Dichtigkeitskontrolle durch, erfassen den Luftver-lust und bieten viel Komfort für den Bediener. Sie sind in grösseren Rangierbahnhöfen nicht mehr wegzudenken.
Oft
sind diese stationären Anlagen leicht zu erkennen, weil die gelb markiert
wurden. Eine Vorbremsanlage verbleibt nach der Bremsprobe mit dem Zug
verbunden. So sind die Bremsen weiterhin versorgt und das ist für später
sehr wichtig.
Nachdem wir nun wissen, wie eine Hauptbremsprobe durchgeführt wird,
sollten wir uns fragen, wann man sich denn diesen Aufwand zugesteht. Einen
Punkt haben wir schon kennen gelernt. Es ist der neu formierte Zug.
Beispiele hierfür finden sich in den
Rangierbahnhöfen
und deshalb sind dort auch die Vorbremsanlagen montiert worden. Das sind
längst nicht alle Gründe, warum man zu einer Hauptbremsprobe greifen muss.
Auch erforderlich ist die Hauptbremsprobe, wenn mehrere Zugsteile zu einem
Zug formiert wurden und diese mehr als zwei Stunden früher an einem
anderen Zug abgehängt wurden. Ansonsten ist die Hauptbremsprobe
auszuführen, wenn ein angestellter Zug mehr als 12 Stunden bremstechnisch
nicht behandelt wurde. Die Hauptbremsprobe ist dann unmittelbar vor der
Abfahrt mit dem
Triebfahrzeug
durchzuführen.
Bei
diesen muss einmal am Tag eine Hauptbremsprobe durchgeführt werden.
Meistens erfolgt das vor der ersten Fahrt des Tages. So soll einfach
sichergestellt werden, dass zumindest einmal am Tag der Zug angesehen und
kontrolliert wurde. Kompositionen, die nicht getrennt werden, sind auch nor-male Lokomotiven, die in Vielfachsteuerung verkehren. Auch bei diesen Gespannen ist einmal am Tag eine Haupt-bremsprobe auszuführen.
Das
kann jedoch bereits bei der
Inbetriebnahme
erfolgen und speziell dabei ist, dass nur das ferngesteuerte
Trieb-fahrzeug
einer Kontrolle unterzogen wird, denn wir wis-sen, das Fahrzeug, das die
Bremse steuert wird nicht angeschaut. Wenn Ihnen jetzt noch Unklarheiten über die Bremsprobe Kopfschmerzen bereiten, dann führen Sie einfach eine Hauptbremsprobe durch.
Nicht weil es Spass macht, sondern weil wir sie machen müssen. Nach der
Abfahrt
erfolgt eine Hauptbremsprobe nur wenn bei der Bremsprobe auf Wirkung ein
schlechtes Bremsvermögen festgestellt wurde. Bei der Bremse gibt es keinen
Spielraum und daher muss eine Kontrolle vorgenommen werden.
Zum
Schluss noch ein paar Worte zur vereinfachten Hauptbremsprobe. Bei dieser
werden die Bremsen anhand von Anzeigen im
Führerstand
kontrolliert. Aktuell ist das jedoch nur bei entsprechend ausgerüsteten
Triebzügen
zugelassen, da bei diesen ja keine Veränderung vorgenommen wird. Die
einzelnen Schritte bei der Bremsprobe unterscheiden sich nicht. Lediglich
die Bremsen werden nicht mehr vor Ort, sondern im Führerstand
kontrolliert. |
|||||
|
Zusatzbremsprobe |
|||||
|
Kommen wir zur Zusatzbremsprobe. Dabei stellt sich die Frage, wann denn
diese durchgeführt wird. Ganz einfach, wenn die Bremse neu verbunden
wurde, das
Triebfahrzeug
wechselte und keine Hauptbremsprobe vorgeschrieben ist. Die einzelnen
Schritte sind gleich, jedoch werden die Bremsen nur noch an einem Fahrzeug
kontrolliert. Das Hauptproblem dabei ist die Frage, wo sich dieses im Zug
befinden.
In
dem Fall macht es nun keinen Sinn mehr, wenn wir er-neut eine
Hauptbremsprobe durchführen, denn diese wurde ja schon mit der
Vorbremsanlage vorgenommen und muss nicht wiederholt werden. Die Plausibilitätsprüfung wird bei jeder Bremsprobe ab ein-em Triebfahrzeug durchgeführt. Anhand seiner Schulung und Erfahrung, erkennt der Lokführer an der Dauer für die Druckabsenkung, ob die Länge der Hauptleitung ungefähr der Länge des Zuges entspricht.
Das
ist zwar keine genaue Messung und die Ergebnisse die-ser Prüfung basieren
mehr auf dem Gefühl des geschulten Arbeiters auf der
Lokomotive. Trotzdem ist es eine verlässliche Information, denn die Durchschlagsgeschwindigkeit ist bekannt und bei einem 100 Meter langen Zug ist der Druck deutlich eher erreicht, wie das bei einem 700 Meter langen Zug der Fall ist.
Erscheint die Absenkung für den Lokführer unlogisch, muss die Bremsprobe
abgebrochen werden. In der Folge ist eine Hauptbremsprobe durchzuführen,
denn bei dieser ist man sicher, dass die Leitung bis zum Schluss verläuft.
Das ist auch der Grund, warum dort diese Prüfung nicht erfolgt, denn es
ist klar, dass Fehler erkannt werden.
Das
ist auch der Grund, warum die Plausibilitätsprüfung hier ist, denn sie ist
bei einer Zusatzbremsprobe von grosser Bedeutung. Als Alternative kann
diese Kontrolle auch durch die Durchgangsprüfung ersetzt werden. In jedem
Fall geht es nur darum, dass sicher ist, dass die Hauptleitung verbunden
ist. Nicht jeder Lokführer hat das richtige Gefühl und auch die
Bremsventile können Unterschiede aufweisen. So gesehen ist diese Prüfung
nicht so optimal.
Den Weg ans Ende muss man nur auf sich nehmen, wenn die Fahrrichtung geändert hat und das Triebfahrzeug neu gekuppelt wurde.
Nun
wird die Hauptleitung in die andere Richtung betrieben und daher sieht man
am Schuss nach, denn nur so ist sicher, dass sie durch den ganzen Zug
verbunden wurde. Werden Züge abgestellt, kann es auch sein, dass am Zugschluss kontrolliert werden muss. Das ist ab einem Zeitraum von zwei Stunden erforderlich. Die Zeit dauert dabei bis zwölf Stunden. Nach dieser Zeit ist eine Hauptbrems-probe erforderlich, wie wir vorher schon erfahren haben.
Der
Zeitraum bis zwei Stunden erlaubt die Kontrolle an einem beliebigen
Fahr-zeug nach der Trennstelle. Damit sind wir bei den Proben ohne langen
Fuss-weg.
Der
Klassiker ist der Wechsel des
Triebfahrzeuges.
Aber auch neu beigestellte Modelle gehören dazu. Bei der
Schiebelokomotive
am Schluss muss der Zug davor nicht mehr angesehen werden, es reicht eine
Zusatzbremsprobe. Diese erfolgt über den normalen Sprechfunk und der
Lokführer der Schiebelokomotive kontrolliert diese anhand der
Manometer.
Durch die Schulung weiss er, wie seine Anzeigen bei der Bremsprobe
arbeiten müssen.
Wenn eine Hauptleitung unterbrochen werden muss, genügt eine
Zusatzbremsprobe hinter der Trennstelle. Das kann zum Beispiel sein, dass
ein defekter
Luftschlauch
ersetzt werden muss. Diese Arbeiten können auch auf der Strecke bei Bedarf
ausgeführt werden. Jedoch muss der Luftschlauch in dem Fall von der
Druckluft
befreit werden. Dazu muss die Leitung unterbrochen werden, denn der neue
Schlauch kann ja verstopft sein.
Für den Lokführer auf dem Triebfahrzeug ist es jedoch nur eine Zusatzbremsprobe, denn er hatte ja schon Wagen am Haken.
Eine Information an den Bediener der Bremsen über die Art der Bremsprobe
unterbleibt in den meisten Fällen. Jedoch kann der Lokführer eine
Haupt-bremsprobe verlangen. Die Ventilbremsprobe ist eine vereinfachte Brems-probe. Wie schon bei der Hauptbremsprobe ist diese Art erlaubt, jedoch sind hier die Angaben anders, denn es muss keine Anzeige der Wagen vorhanden sein.
Es
wird die Bremse unmittelbar beim Führerbrems-ventil kontrolliert und das
ist in wenigen Fällen erlaubt und die Ventilbremsprobe ist schlicht eine
normale Zusatzbremsprobe, ohne eine Trennstelle.
Der
Pendelzug führt
nach den Wechsel der Fahrrichtung eine Ventilbremsprobe durch. Das erfolgt
auch auf der zweiten
Lokomotive, wenn
eine
Vorspannlokomotive
entkuppelt wurde und die Bremsen nun von der
Zuglokomotive übernommen
wurden. Es ist eigentlich nur eine Prüfung, ob das Führerbremsventil
korrekt arbeitet und das kann auch bei Störung der Fall sein. Besonders
dann, wenn ein Reset durchgeführt werden muss.
Soweit zu den Bremsproben. Wir können mit den Bremsen nun die Fahrt
beginnen. Sollten Sie das mit der Zusatzbremsprobe nicht verstanden haben,
dann sind Sie nicht sicher und in dem Fall ist es nicht falsch eine
Hauptbremsprobe vorzunehmen. Die Vorschriften schützen Sie dabei, denn wer
unsicher über die Art der Bremsprobe ist, nimmt den schlimmsten Fall an
und das ist eine Hauptbremsprobe, auch wenn das nicht allen gefällt.
|
|||||
| Zurück | Navigation durch das Thema | Weiter | |||
| Home | Depots im Wandel der Zeit | Die Gotthardbahn | |||
| News | Fachbegriffe | Die Lötschbergbahn | |||
| Übersicht der Signale | Links | Geschichte der Alpenbahnen | |||
| Die Lokomotivführer | Lokführergeschichte | Kontakt | |||
|
Copyright 2026 by Bruno Lämmli Lupfig: Alle Rechte vorbehalten |
|||||