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Die Bremsrechnung |
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Willkommen in der Welt der Bremsrechnungen. Diese muss für jeden Zug
erstellt werden. Wobei Einheiten, die unverändert auf einen anderen Zug
übergehen nicht neu berechnet werden müssen. Angestellt wird diese
Rechnung, wenn an den Bremsen, genauer an der automatischen Bremse,
Veränderungen vorgenommen wurden. Das kann sein, dass neue Fahrzeuge
beigestellt wurden, oder eine Bremse nicht mehr funktioniert.
Wobei viele Wagen und auch
Lokomotiven
bei der Güterzugsbremse das gleiche Gewicht besitzen, wie bei der
Personenzugsbremse. Der Grund ist, dass die Drücke im Bremszylinder gleich
sind. Genau genommen ist bei den Bremsen eine Brems-kraft vorhanden. Das ist die Kraft, die aufgebracht werden kann. Ermittelt wird diese beim Bau des Fahrzeuges und bei Versuchsfahrten werden diese bei neuen Modellen überprüft werden.
Danach sind diese Kräfte nur noch bei Änderungen zu überprüfen. Einmal
bestimmt haben wir die Bremskraft, die für die Bremsrechnung einfach in
ein Gewicht umgewandelt wird. Bremsversuche zur Bestimmung der Bremskräfte erfolgen während der Fahrt mit einem speziellen Zug.
Dieser besteht aus einer
Lokomotive, einem als
Bremsversuchswagen bezeichneten Fahrzeug und dem Wagen der geprüft wird.
Auf dafür speziell definierten Strecken verkehrt dieser Zug mit den dem
Programm entnommenen Geschwindigkeiten. Auf der Strecke wird nun an einem
bestimmten Punkt der Wagen entkuppelt.
Der
Versuchswagen sorgt nun dafür, dass der Teil mit der
Lokomotive nicht
gebremst wird und normal weiterfahren kann. Der vom Zug getrennte Wagen
verzögert jedoch mit der Vollbremse, weil die Hauptleitung entleert wurde.
Jetzt ist es einfach, denn anhand der Berechnungen ist eine bestimmte
Distanz, die als Bremsweg bezeichnet wird, vorhanden. Kommt der Wagen
innerhalb dieser Strecke zum Stillstand, ist der Versuch erfolgreich.
Es ist aber so geplant und mit der entsprechenden Ausrüstung kann auch auf den Messwagen verzich-tet werden. Spezielle
Instrumente
sind nicht erforderlich. In dem Fall fährt die
Lokomotive
einfach ohne Zug weiter und das mag den Betrachter irritieren. Ein nicht
üblicher Vorgang, der mit einer
Zugstrennung
verglichen werden kann.
Bremsversuche können aber auch durchgeführt werden, wenn Vorschriften
geändert werden. Das können neue Bremssohlen sein, aber auch die Idee,
dass ein
Güterzug mit der
Personenzugsbremse verkehren soll. Sie sehen, es sind viele Versuche
möglich. Wir hier erhalten nun aber das für die Bremsrechnung
erforderliche Bremsgewicht. Es wird Zeit, dass wir zum Rechenschieber,
oder Taschenrechner greifen und mit der Rechnung beginnen.
Die Rechnung:
Der erste Schritt der Bremsrechnung ist einfach. Wir zählen einfach die
Gesamtgewichte der im Zug eingereihten Fahrzeuge zusammen. Dabei nehmen
wir auch jene, die keine Bremse besitzen, denn erfasst wird der gesamte
Zug und nicht das was bremst. Das dabei erhaltene Gesamtgewicht wird nun
dazu benötigt, die Bremsen richtig einzustellen, den beim Abschnitt mit
den passenden Bremsen haben wir erfahren, dass diese eingestellt werden.
Anhand der Gewichte können wir nun die Bremsgewichte notieren. Dabei wird
jenes für die Personenzugsbremse mit jenem der R-Bremse notiert. Bei den
Wagen mit der aktiven G-Bremse darf jedoch nur noch 80% der Anschrift für
die Bremsrechnung berücksichtigt werden. Erneut bekommen wir nun eine
Summe, mit der wir auch noch arbeiten müssen. Denn nun kommt auch die
Länge des Zuges noch ins Spiel und das ist wichtig.
Bei
den Zügen bis zur in der Schweiz maximal zugelas-senen Zugslänge von über
700 Meter gilt nur noch 85% für das Bremsgewicht, das wir nun so weit
haben, dass wir die eigentliche Bremsrechnung durchführen können. Bei der eigentlichen Bremsrechnung wird das vorher erfasste Bremsgewicht durch das Zugsgewicht aus unserer Notiz geteilt. Das Ergebnis multiplizieren wird nun noch mit dem Faktor 100.
Der
Schritt ist eigentlich nur erforderlich, dass wir für den nächsten Schritt
nicht mit 0.xxx arbeiten müssen, sondern eine Zahl vor dem Komma haben,
denn diese wird nun wichtig. Als Beispiel nehmen wir an, dass die Rechnung
87.5000001 ergeben hat. Um unsere Bremsrechnung abzuschliessen müssen wir aus dem Ergebnis noch eine Zahl ohne Komma machen. Dazu wird gerundet und zwar 0.5 und mehr aufgerundet, ansonsten wird abgerundet.
Für
unser Ergebnis bedeutet das, dass wir nun aufrunden und 88 erreichen.
Wegen dem vorher in der Rechnung verwendeten Faktor 100 nennt man das
genau genommen 88%. Wir haben die Bremsrechnung soweit abgeschlossen und
haben eine Zahl.
Bremsverhältnis:
Das Ergebnis der Bremsrechnung wird korrekt als Bremsverhältnis
bezeichnet. Es ist ein Wert, der abgibt wie gut die Bremsen im Verhältnis
zum Gewicht des Zuges wirken. Mit dem Ergebnis 88% haben wir einem
mittelmässigen Wert erhalten, aber auch dieses Bremsverhältnis ist noch
nicht der Abschluss der Arbeit, die zur Berechnung der Bremsen bei jedem
Zug nach der Formation ansteht.
Egal wie sie es nennen, mit diesem Bremsverhältnis ist die Bremsrechnung
abgeschlossen und sie könnte dem Personal übergeben werden. Aber so
einfach ist es nicht. Anhand des Bremsverhältnisses werden Geschwindigkeiten vorgegeben und da wird es schnell unübersichtlich, wenn nach dem vorhandenen Bremsverhältnis gefahren wird. Wenn wir vorher Deutschland erwähnt haben, dann kann gesagt werden, dass dort der Wert genommen wird.
Das
Fahrpersonal
vergleicht diesen mit der Vorgabe im
Fahr-plan. Ist der
effektive Wert höher, als die Vorgabe, ist die Welt der Eisenbahn in
Ordnung. Ist das nicht der Fall, beginnen die Probleme, denn dann sind die Angaben im Fahrplan nicht mehr korrekt und der Zug kann eventuell nicht mehr rechtzeitig anhalten. In dem Fall sind andere Angaben erforderlich. Diese
werden dem
Lokomotivpersonal
mündlich übermittelt und müssen aufgeschrieben werden. Ein Problem, das
die Schweiz nicht kennt, denn hier fahren die Züge nach dem vorhandenen
Bremsverhältnis. In der Schweiz werden jedoch feste Bremsreihen vor-gesehen. Sie müssen sich diese Bremsreihe als ein vorge-gebenes Bremsverhältnis vorstellen.
Von
den verfügbaren Bremsreihen wird dann jene genom-men, die sich vom Wert
her tiefer gibt, als das effektiv nach der Bremsrechnung der Fall ist. Es
wird also auf die nächste tiefere Bremsreihe abgerundet. Eine feste
Vorgabe im
Fahrplan ist
daher nicht vorhanden.
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| Normierte Bremsreihen in Prozent (Schweizer Bahnen) | ||||||||||
| 50 | 60 | 65 | 70 | 75 | 80 | 85 | 95 | 105 | 115 | |
| 105 | 115 | 125 | 135 | 150 | 180 | |||||
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Die
in der obigen Tabelle aufgeführten normierten Bremsreihen gelten in der
Schweiz mit Ausnahme jener zwischen Wädenswil und Einsiedeln, sowie
Pfäffikon SZ und Arth-Goldau. Die auf dieser Strecke vorherrschenden
Neigungen in Kombination mit den verkürzten Distanzen bei den
Vorsignale, macht eine andere Zuteilung der Bremsreihen
erforderlich. Diese Reihen sind zudem noch den einzelnen
Zugreihen
zugeordnet worden.
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| Normierte Bremsreihen in Prozent (SOB) | ||||||||||
| Zugreihe A und D | 50 | 60 | 65 | 70 | 75 | 80 | 85 | 95 | 105 | 115 |
| Zugreihe R | 125 | 135 | 150 | |||||||
| Zugreihe O | 100 | 110 | 120 | |||||||
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Grundsätzlich sind wir mit der Zuteilung der Bremsreihen mit der
Bremsrechnung fertig. Jedoch haben wir eventuell noch ein Problem. Wir
haben erfahren, dass die Bremsen aus betrieblichen Gründen ausgeschaltet
werden können. Auch Defekte an der Bremse sind nicht ausgeschlossen. Diese
Fahrzeuge müssen so im Zug eingereiht werden, dass sie bei einer
Zugstrennung
mit Hilfe anderer Fahrzeuge zum Stillstand kommen.
Ist
das nicht der Fall, muss es berechnet werden und dabei gilt wirklich, dass
es keine Bremsreihen gibt, es muss einfach nur erfüllt sein. Bevor wir uns die Fälle ansehen, müssen wir klären, was denn ein Teilbremsverhältnis genau ist. Hier müssen eine bestimmte Zahl von Fahrzeugen einbezogen werden. Das bei der Bremsrechnung erreichte Bremsverhältnis muss höher sein, als das für die Neigung und die Ge-schwindigkeit von 25 km/h massgebend ist.
In
einer Tabelle sind diese Werte aufgeführt worden. Da-bei gibt es Tabellen
für Reise- und
Lokomotivzüge.
Güterzüge haben
jedoch ein andere Liste. Geprüft werden muss bei ausgeschalteten Bremsen und das von der Spitze aus. Hier erfolgt die Überprüfung bis unmittelbar nach dem fünften Fahrzeug der Anhängelast.
Wobei die
Lokomotive an der Spitze
zwingend gebremst sein muss. Erfüllt ist das Teilbremsverhältnis, wenn die
Werte der Tabelle ab jeder möglichen Trennstelle erfüllt ist. Die
Lokomotive soll ja nach einer
Zugstrennung
mit den ungebremsten Wagen anhalten können. Die angepasste Tabelle für Güterzüge ist geschaffen worden, weil mit den vorhandenen Bremsgewichten gearbeitet wird. Bei der G-Bremse wissen wir, dass es ja zu einem Abschlag kommt. Das bedeutet, dass mit diesem gerchnet wird und das kann zu Problemen führen. Mit der Tabelle für Züge mit Güter wurde das berücksichtigt. Wird nur mit der P-Bremse gearbeitet, muss ein geringeres Gewicht vorhanden sein, als das bei Reisezugwagen der Fall ist. Sie sehen, es ist wirklich nicht so leicht.
Es
bleibt noch die Prüfung von Zugschluss her. Jetzt muss das
Teilbremsverhältnis vom Zugschluss her bis zu jeder möglichen Trennstelle
überprüft werden. Je nach Länge des Zuges kann das sehr viel Arbeit
bedeuten. Daher sind ausgeschaltete Wagen immer ein Problem. Als
Erleichterung gilt, dass Fahrzeuge, die über eine Nachbremse verfügen,
beim Teilbremsverhältnis nicht als ungebremste Fahrzeuge gelten und daher
hier gerechnet werden dürfen.
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