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Als
tragendes Element wurde kein normaler
Plattenrahmen
verwendet. An dessen Stelle trat nun eine Bodenplatte. Diese wurde aus
massivem Stahlblech erstellt und sie besass alle erforderlichen Öffnungen.
Zur zusätzlichen Stabilisierung dieser Bodenplatte wurden zwei längs
verlaufende Träger mit der Platte verschweisst. Dadurch entstand eine
feste
Verbindung,
die auch die im Betrieb auftretenden Kräfte aufnehmen konnte.
Der
Vorteil dieser Lösung bestand darin, dass möglichst wenige bewegliche
Teile benötigt wurden. Zudem wirkten diese Kanäle auf die darin
zirkulierende Luft beruhigend. Ein wichtiger Punkt, wollte man eine ruhige
und optimal funk-tionierende
Lüftung
erhalten. Auf der oberen Seite schweissten die Erbauer einen 250 mm hohen Kragen, der um die später noch vorgestellten Vorbauten geführt wurde, an die Bodenplatte. Der Kragen war jedoch dem Umweltschutz gewidmet, da er als Ölauf-fangwanne diente.
Seine Grösse war so bemessen worden, dass die
Öle
des
Transformators
und der
Stromrichter
aufgenommen werden konnten. So war gesichert, dass diese nicht ins
Erdreich gelangen konnten.
An
den beiden Stirnseiten wurde an der Bodenplatte und an den Längsträgern
ein massives Blech angeschweisst. Dieses diente der
Lokomotive
als
Stossbalken.
Mittig wurden die
Zugvorrichtungen
eingebaut. Diese bestanden aus dem sowohl seitlich, als auch in
Längsrichtung beweglichen
Zughaken
und der daran montierten üblichen
Schraubenkupplung
nach den Normen der
UIC.
Für die
Kupplung
war am Blech zudem ein Haken vorhanden.
Bei
der Ausführung der
Zugvorrichtungen
gab es bei den
Lokomotiven
für die Post eine Abweichung. Diese wurden mit der halbautomatischen
Rangierkupplung
ergänzt. Wurde die
Kupplung
nicht benötigt, konnte sie hochgeklappt werden. Dadurch war die normale
Schraubenkupplung
nach
UIC
wieder normal zugänglich. Da diese Rangierkupplung für Fahrten auf der
Strecke nicht zugelassen war, verzichtete man bei der Eea 3/3 darauf.
Verwendet wurden
Hülsenpuffer,
die mit Miner-Tecspak-Federelementen aus-gerüstet waren. Sie konnten daher
gegenüber den üblichen
Federn
grössere Kräfte aufnehmen. Ausgerüstet wurden die Hülsenpuffer mit rechteckigen Puffertellern. Diese waren auf beiden Seiten identisch ausgeführt worden. Auch wenn auf Grund der Länge der Lokomotive runde Elemente verwendet werden konnten, wurden diese Teller benutzt.
Der
Vorteil lag bei der Vorhaltung von Ersatzteilen, entsprachen sie doch den
üblichen Ausführungen. Daher waren die oberen Ecken auch hier gekappt
worden. Mit den montierten Puffern können wir auch gleich die Länge der Lokomotive bestimmen. Sämtliche Modelle wurden daher mit 11 200 mm gemessen. Damit war die Maschine von der Länge her nicht viel grösser, als die alten Modelle.
Ein
Punkt, der gerade im
Rangierdienst
wichtig war, da dort die Gleislängen wegen der neuen
Lokomotive
nicht angepasst werden mussten. Sie sehen, dass auch die Eea 3/3 nach
diesem Punkt aufgebaut wurde.
Unterhalb des weit nach unten geführten
Stossbalkens
wurde noch der
Bahnräumer
montiert. Dieser war in einem relativ flachen Winkel gehalten, und war
nicht für die
Schneeräumung
vorgesehen. Wie bei den anderen
Triebfahrzeugen
diente er daher nur zum Schutz des
Laufwerkes.
Gegenstände konnten dank dem kompletten Abschluss auch nicht unter die
Lokomotive
geraten, so dass ein sehr guter Schutz vorhanden war.
Beidseitig angeordnete
Griffstangen
sorgten für den notwendigen Halt. Der unterste Tritt war so ausge-legt
worden, dass er auch als Standfläche genutzt werden konnte. Eine
Möglichkeit, die oft vom
Ran-gierpersonal
genutzt wurde. Bei längeren Fahrten konnte sich das Rangierper-sonal auf den Plattformen aufhalten. Diese waren dazu grosszügig dimensioniert worden. Zum Schutz waren an der Front die bei solchen Lokomotiven üblichen Abschlussbleche vorhanden.
Dieses Blech unterschied sich nur bei den Modellen für die Post, da hier
auch die Halterungen für die
Rangierkupplung
vorhanden waren. Diese wurde be-nötigt, wenn die
Kupplung
nach
UIC
genutzt wurde. Bleibt noch zu erwähnen, dass das Bodenblech im Bereich der Plattformen und den seitlichen Zugäng-en mit einem rutschfesten Belag bestrichen wurde.
Daher war auch ein sicherer Stand vorhanden, wenn die
Lokomotive
sich bewegte. Wobei dann die bei-den seitlichen Umlaufbleche nicht genutzt
werden durften, da es dort keine Absturzsicherung gab. Sie waren nur dem
Zugang zu den eingebauten Bauteilen und deren Unterhalt geschuldet.
Auf
Grund der kurzen Bauweise und der Tatsache, dass das ursprüngliche Muster
als
Rangierlokomotive
gebaut wurde, kam ein zentrales
Führerhaus
zur Anwendung. Dieses wurde mit dem Bodenblech verschweisst und war daher
ein fester Bestandteil des Fahrzeuges. Wegen dem Platzbedarf der
elektrischen Ausrüstung in den beiden
Vorbauten,
musste die Position jedoch nach hinten verschoben werden. Die vordere
Frontwand
kam daher in die Mitte der
Lokomotive.
Damit dieses auch in der kalten Jahreszeit die erforderliche Festigkeit
behalten konnte, war in den Scheiben eine
Fensterheizung
eingebaut worden. Dazu ver-wendete man eine aufgedampfte Metallschicht. Bei der Form der Frontscheiben achteten die Hersteller auf eine möglichst gute Sicht. Daher wurden die Scheiben seitlich neben den Vorbauten nach unten ge-zogen.
Durch die erhöhte Montage des
Führerhauses
und diese Scheiben, konnte das Fahrpersonal die
Puffer
erkennen. Trotzdem sollte die Maschine wegen den massiven
Vorbauten
nicht besonders übersichtlich werden. Das war jedoch ein bekanntes Problem
bei mittig angeordneten Führerhäusern. Um die Frontfenster zu reinigen wurden Scheibenwischer verwendet. Dabei kamen pro Fenster zwei Modelle zur Anwendung. Angetrieben wurden die Scheibenwischer mit Druckluft und sie konnten bei der Geschwindigkeit indivi-duell eingestellt werden.
Eine spezielle Ventilsteuerung sorgte dafür, dass die Wischerblätter nach
dem Ausschalten des
Antriebes
automatisch an der günstigsten Position zum Stillstand kamen.
Da
das
Führerhaus
erhöht montiert wurde, konnten die beiden Seitenwände nicht senkrecht
aufgestellt werden. Sie mussten im oberen Bereich zur Einhaltung des
Lichtraumprofiles
eingezogen werden. Diese Bauweise war vor Jahren schon bei den
Diesellokomotiven
für die Schweizerischen Bundesbahnen SBB verwendet worden. Dabei ergaben
sich jedoch Probleme bei der Gestaltung der
Einstiegstüre
und den seitlichen Fenstern.
Die
grossen Seitenfenster reichten unten bis zur Kante. Daher konnte auf den
Einbau von teuren Spezialgläsern verzichtet werden. Das hier verwendete
Glas wurde auch nicht von den
Frontfenstern
übernommen. Es wurde hier ein spezielle Isolierglas für mobile Einsätze
verwendet. Bekannt waren diese Gläser von den
Reisezugwagen
mit
Klimaanlagen.
Hier sollten sie die Wärmewirkung der Sonnenstrahlen etwas vom Innenraum
abhalten.
Das
als normales Übersetzfenster ausgeführte Teil besass eine Arretierung, so
dass es sich nicht von selber öffnen konnte. Trotzdem bot dieses
Seitenfenster bei nasser Witterung eine grosse Gefahr eines
Wassereinbruches im
Führerstand.
Damit diese Gefahr etwas gebannt werden konnte, wurde beim oberen
Abschluss der Seitenwand ein Schutzdach montiert. Da mit dem 3070 mm
breiten
Führerhaus
das
Lichtraumprofil
optimal ausgenutzt wurde, kam es zur Situation, dass dieses Dach die
Umgrenzung verletzte. Da daher eine Kollision nicht ausgeschlossen werden
konnte, wurde das Schutzdach als Verschleissteil ausgeführt. Dabei blieb
es jedoch nicht auf den Bereich des Fensters beschränkt.
Betreten werden konnte das
Führerhaus
durch die beiden seitlichen Einstiege. Dabei wurde auf beiden Seiten die
Türe bei der hinteren
Frontwand
angeordnet. Da sie nach innen öffnete, musste sie im oberen Bereich etwas
eingezogen werden, denn nur so konnte der Eingang ausreichend geöffnet
werden. Dieser Einzug wirkte sich daher auch auf das hier eingebaute
Fenster aus. Da das Seitenfenster geöffnet werden konnte, war dies bei der
Türe nicht mehr erforderlich.
Der
Zugang erfolgte vom Boden aus und dabei konnte die
Einstiegstüre
von diesem her geöffnet werden. Für den Einstieg wurde unter der Türe eine
Leiter montiert. Wegen dem
Lichtraumprofil
war jedoch die Höhe der untersten Sprosse sehr hoch. Damit sich das
Personal hochziehen und sich auch halten konnte, wurden seitlich die
erforderlichen
Griffstangen
montiert. Sie waren so lange, dass in jedem Fall ein sicherer Griff
möglich war.
Da
das
Führerhaus
lediglich 2200 mm lang war, reichte der Platz für die elek-trische
Ausrüstung nicht aus. Daher wurde die erwähnte Verlängerung des Daches
deutlich grösser, als das auf Grund des Blendschutzes erforderlich gewesen
wäre. Beidseitig vom Führerhaus wurden zwei Vorbauten montiert. Wir beginnen deren Betrachtung mit der vorderen Ausführung. Damit könnten wir auch gleich die Richtung der Lokomotive bestimmen.
Diese war hier gut zu erkennen, war der vordere
Vorbau
doch deutlich länger ausgefallen, als das beim hinteren Modell der Fall
war. Mit anderen Worten der vordere Vorbau nahm mit einer Länge von 4 475
mm die Hälfte des verfüg-baren Platzes ein. Der als Vorbau I bezeichnete Bereich, bestand aus einer zweiteiligen Ab-deckung. Neben dem Kopfstück war das unmittelbar vor dem Führerhaus montierte längere Mittelteil vorhanden.
Dieses erlaubte mit grossen seitlichen Toren den Zugang zu den eingebauten
Komponenten. Die Grösse der Tore war jedoch so gross, dass der lichte Raum
im geöffneten Zustand so weit überschritten wurde, dass so nicht mehr
gefahren werden konnte.
Das
Kopfstück war auf der rechten Seite mit einem grossen Lufteinlass
ausgerüstet worden. Es kam hier ein auffälliges
Düsenlüftungsgitter
mit integrierten
Filtermatten
zur Anwendung. Da die Lamellen senkrecht verliefen, konnte verhindert
werden, dass Wasser in den
Vorbau
gelangen konnte. Zudem reinigten die
Filter
nicht nur die Luft, sondern sie hielten auch allenfalls in der Zuluft
enthaltene Feuchtigkeit wirksam auf.
Eine nach vorne gerichtete Abschrägung der oberen Fläche war jedoch nicht
vorhanden, so dass dieser
Vorbau
als rechteckiger Klotz wahrgenommen werden konnte. Damit konnte aber über
diesen Bereich die Strecke un-mittelbar vor der
Lokomotive
kaum überblickt werden. Damit können wir zum zweiten Vorbau der Lokomotive wechseln. Dieser hatte lediglich eine Länge von 2275 mm erhalten. Im Gegensatz zur vorderen Ausführung, wurden hier auf beiden Seiten die grossen Düsenlüftungsgitter verwendet.
Bei
der Ausführung derselben gab es jedoch keinen Unterschied mehr. Damit
jedoch der Zugang zum inneren Bereich möglich war, konnten sämtliche
Lüft-ungsgitter
geöffnet werden.
Montiert wurden die beiden Hauben mit Hilfe von Schrauben auf dem Blech
der Ölauffangwanne. Bei sämtlichen
Verbindungen
zwischen den einzelnen Hauben kamen Gummidichtungen zur Anwendung. Diese
waren so ausgelegt worden, dass jeder Bereich unabhängig abgehoben werden
konnte. Durch die Massnahme konnten auf den Hauben angeordnete Öffnungen
vermieden werden. Jedoch gab es da beim hinteren
Vorbau
eine Abweichung.
Auf
dem
Vorbau
II wurde jedoch ein massiver Aufsatz unmittelbar vor der hinteren
Frontwand
aufgebaut. Dieser war als Luftkanal vorgesehen. Das war wichtig, weil sich
in diesem Vorbau die
Bremswiderstände
befanden. Diese konnten im Betrieb sehr heiss werden, was dazu führte,
dass sehr heisse Luft ausgestossen wurde. Durch die Lösung mit dem
Kamin,
konnten die Arbeiter im
Gleisfeld
vor den Auswirkungen geschützt werden.
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