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Die Erfahrungen mit den ersten
Triebwagen
der Baureihen Ce 4/4 und
Ce 4/6 waren durchaus positiv. Dank den Sitzplätzen
konnte man auf einzelne Wagen verzichten, was Kosten sparte und die Züge
verkürzte. Das ging sogar ohne Sitzplätze zu verlieren. Mit anderen
Worten, es konnten daraus durchaus auch andere
Bauarten
entwickelt werden. Heute wissen wir, dass diese Idee den Durchbruch
schaffte. Etwas, was damals niemand ahnte.
Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB suchten nach einem Modell für
die Aufgaben, die auf Strecken mit schwachem
Oberbau
anfallen. Auch dort sollte dank der neuen Technik der Rauch endlich
verschwinden. Jedoch hatten die bisherigen elektrischen Fahrzeuge wegen
dem Gewicht unweigerlich einen Ausbau der Strecke zur Folge. Entsprechende
Erfahrungen hatte man damals bei den Dekretsbahnen im Raum Bern gemacht.
Kosten, die man sparen wollte.
Es stellt sich die Frage, warum kein Ausbau? Die meisten Strecken
standen in wenigen Jahren so oder so zur grösseren Sanierung an. Dabei
wurden die notwendigen Verstärkungen vorgenommen. Nur sollte das nicht
jetzt erfolgen und so musste man nach den entsprechenden Fahrzeugen
suchen. Diese neuen
Triebfahrzeuge
sollten daher dem
Personenverkehr
mit
Reisezügen dienen und den auf
Nebenlinien
eher bescheidenen
Güterverkehr
abdecken.
Mit den
Triebwagen
war der
Personenverkehr
gut abgedeckt, aber nicht die
Güterzüge.
Bei den Schweizerischen Bundesbahnen SBB war schlicht keine passende
elektrischen
Lokomotive
vorhanden. Ein Mischbetrieb mit Dampflokomotiven war nicht sinnvoll, da
die alten Lokomotiven einen grossen Unterhalt bei der
Fahrleitung
auslösten. Zudem war das Problem mit dem Rauch in den Städten so auch
nicht befriedigend gelöst.
Die
Staatsbahnen
mussten daher ein passendes Fahrzeug beschaffen. Dieses sollte die
geringen
Achslasten
der
Nebenstrecken
aufweisen und eine ansprechende
Leistung
besitzen. Es sollte primär vor
Reisezügen eingesetzt werden,
sich aber auch als
Lokomotive
im leichten
Güterverkehr
einsetzen lassen. Entsprechend mussten auch die
Zugkräfte
verfügbar sein. Ein Fahrzeug, das so bisher gar noch nicht erfunden wurde. Bis jetzt war noch nicht entschieden, ob es eine leichte Lo-komotive, oder ein spezieller Triebwagen ergeben sollte, die anstehenden Aufgaben konnten von beiden Fahrzeugtypen übernommen werden.
Nur war bei den bisherigen
Triebwagen
das
Personenabteil
ein Problem, denn dieses war im
Güterverkehr
nicht erfor-derlich. Doch damals führte jeder Zug noch einen
Gepäck-wagen
mit. Fehlte dieser, war es ein leichter
Güterwagen,
der mitgenommen wurde.
Die Grösse der elektrischen Bauteile lies bereits jetzt genug
Platz, dass ein kleines
Gepäckabteil
möglich war. Eine leichte
Lokomotive
hätte also viel wertvollen Platz verschwendet, so dass man sich für einen
Triebwagen
mit einem reinen Gepäckabteil entschied. Der verfügbare Platz war so
optimal ausgenutzt worden. Damit konnten auch die bei
Reisezügen mitgeführten
Güterwagen
entfallen, was sich im Betrieb positiv auswirken konnte.
Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB arbeiteten daraufhin ein
Pflichtenheft
für einen neuen
Motorwagen
mit
Gepäckabteil
aus. Wenn wir einen Blick in dieses Pflichtenheft werfen, erkennen wir
klar, dass das Fahrzeug für
Nebenbahnen
gedacht war und auch so verlangt wurde. Auf den
Hauptstrecken
konnten die vorhandenen
Lokomotiven
benutzt werden. Jedoch brauchte man das passende Traktionsmittel für die
zahlreichen
Nebenstrecken.
Die neuen, später als Fe 4/4 bezeichneten Fahrzeuge, sollten über
eine
Leistung
verfügen, die in etwa jener der
Triebwagen
Ce 4/6 entsprach. Damit
sollte es in der Lage sein auf einer Steigung von 10 ‰ 170 Tonnen mit 60
km/h zu befördern. Das mag nicht viel sein, entsprach jedoch dem bereits
vorhandenen Triebwagen. Nur sollten jetzt keine
Laufachsen
mehr zur Reduktion der
Achslasten
verwendet werden dürfen.
Wenn man das heute als einfache Sache betrachtet, muss erwähnt
werden, dass die
Ce 4/6 vor allem wegen dem
Gewicht der elektrischen Ausrüstung und den Abteilen die beiden
Laufachsen
benötigte. Klar, waren die Bauteile erneut kleiner und leichter geworden,
aber die Vorgaben waren klar, das Fahrzeug musste auf Strecken mit der
kleinsten
Streckenklasse
eingesetzt werden können. Damit war die
Leistung
schon recht hoch. Gewünscht wurde auch ein Gepäckabteil. Das Ladegewicht sollte ungefähr fünf Tonnen betragen, womit das auf den Nebenstrecken nur schwach anfallende Gepäck transportiert werden konnte. Daher auch die Zuordnung zu den Motorwagen.
Viele Jahre später wählte das gleiche Unternehmen jedoch bei der
Baureihe Re 450 einen ganz anderen Weg. Dort wurde der
Triebkopf
mit
Gepäckabteil
als
Lokomotive
bezeichnet. Es geht daher beides.
1925 hatte man aber klar die Idee, dass es ein
Motorwagen
sein sollte. Deshalb erfolgte die passende Bezeichnung Fe und mit der
Angabe 4/4 war auch klar, dass alle
Achsen
angetrieben sein sollten. Das konnte sich auf das Fahrverhalten bei
höheren Geschwindigkeiten auswirken, daher müssen wir auch hier einen
Blick auf die in diesem Bereich von den Schweizerischen Bundesbahnen SBB
geforderten Werte werfen.
Die geforderte
Höchstgeschwindigkeit
für das neue
Triebfahrzeug
lag bei 85 km/h. Es wurde aber gewünscht, dass diese beim geschleppten
Fahrzeug etwas höher sein sollte. Der Grund war klar, die
Nebenstrecken
konnten nicht schnell befahren werden, was in diesem Bereich somit keinen
Sprinter verlangte. Zudem verhinderten die Vorschriften damals bei
einmännigem Betrieb höhere Geschwindigkeiten, denn diese Betriebsform
sollte auch hier angewendet werden.
Musste der
Triebwagen
jedoch dem Unterhalt zugeführt werden, sollte das geschleppt schneller
möglich sein. Das bedeutet, dass man hier bis zu 100 km/h erwartete. Das
war durchaus möglich, da die Führungskräfte bei geschleppter Fahrt
geringer sind. Der Grund, das zweite Fahrzeug läuft leichter in eine
Kurve,
da es dem ersten folgen kann. Ein Punkt, der damals beim Bau von
speziellen
Lokomotiven
und
Motorwagen
erwähnt werden musste. Die neuen Motorwagen mussten zudem zusammen mit den Triebwagen Ce 4/4 und Ce 4/6 in Vielfach-steuerung verkehren können. Gleiches sollte auch unter den neuen Fahrzeugen selber möglich sein.
Eine
Fernsteuerung
ab einem Zugführungswagen, war daher auch vorzusehen und musste ohne
Einschränk-ungen möglich sein. Es sollte also ein Fahrzeug ent-stehen, das
zum vorhandenen Fahrzeugpark mit
Trieb-wagen
passen sollte.
Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB wünschten ein sehr spezielles
Fahrzeug für
Nebenstrecken.
Die für den Erbauer grösste Herausforderung war das dabei klar
Traktionsprogramm des
Triebwagens
Ce 4/6 mit Verzicht
auf die beiden
Laufachsen.
Daher konnte man gespannt sein, was für Eingaben auf das den Herstellern
in der Schweiz übergebene
Pflichtenheft
gemacht wurden. Die
Staatsbahn
durfte dabei nur inländische Anbieter nutzen.
Von den eingegangenen Angeboten, entschieden sich die
Staatsbahnen
für ein 15 200 mm langes Modell, das mit einer
Leistung
von 806 kW etwas leistungsfähiger war, als der nur wenige Jahre ältere
Triebwagen
Ce 4/6. Ein
deutliches Zeugnis, wie rasant sich damals die elektrische Technik
entwickelte. Wenn oft auch nur kleine Schritte erreicht wurden, zusammen
führte das dazu, das bei geringerem Gewicht mehr Leistung abgerufen werden
konnte.
Die maximale Geschwindigkeit des
Motorwagens
lag, wie im
Pflichtenheft
gefordert bei 85 km/h und das Fahrzeug konnte geschleppt um 5 km/h
schneller verkehren. Diese geringe Erhöhung erlaubte es, die
Getriebe
und
Fahrmotoren
auf den normalen Wert einzustellen. Auch wenn langsamer gefahren werden
musste, mit 90 km/h lag man beim
Triebwagen
Ce 4/6 und damit
auch bei den Annahmen des Bestellers, der zwar 100 km/h erwartet hatte. Da das Pflichtenheft der Schweizerischen Bundesbahnen SBB somit in den meisten Punk-ten erfüllt wurde, konnten die Aufträge an die Hersteller er-teilt werden. Dabei sollten die ersten vier Fahrzeuge als vorausgehende Lieferung angesehen werden. Somit konnte man diesen ersten Auftrag auch als Prototypen bezeichnen, der letztlich über die Serie entscheid.
Dass das nicht sicher war, zeig-ten die Modelle Ce 2/4 und Ce 4/4. Erbauer des mechanischen Teils der Triebwagen mit Gepäckab-teil waren die Firmen Schindler Wagon Schlieren SWS und die Schweizerische Industriegesell-schaft in Neuhausen SIG. Dabei war vorgesehen, dass sich diese beiden Firmen die Ar-beiten aufteilten.
Dabei kam es letztlich bei der Lieferung nur bei den ersten neun
Motorwagen.
Die weiteren
Triebwagen
dieser Baureihe wurden jedoch ausschliesslich in Neuhausen gebaut.
Wie bei den schon vorhandenen
Motorwagen,
stammte der elektrische Teil von der Firma Société Anonym des Ateliers de
Sécheron SAAS in Genève. Dank dem gleichen Elektriker, war es kein grosses
Problem die Steuerung zu den bestehenden Modellen kompatibel zu machen.
Daher oblag es auch der SAAS die Endmontage sämtlicher Fahrzeuge zu
übernehmen. Eine Kombination, die berücksichtigte, dass die anderen
Elektriker
Lokomotiven
bauten.
Um das Werk in Genève etwas zu entlasten, wurde jedoch die
Lieferung der
Motorwagen
Ce 4/6 eingestellt.
Das war auch im Interesse der Schweizerischen Bundesbahnen SBB, die
durchaus erste Mängel an den
Triebwagen
feststellen konnten. Beim neuen als Fe 4/4 bezeichneten Modell erhoffte
man sich eine deutliche Verbesserung. Hinzu kam, dass sich auch die SAAS
am Bau der
Lokomotive
Ae 4/7 beteiligen sollte. In der Folge bestellten die Schweizerischen Bundes-bahnen SBB insgesamt 24 Fahrzeuge der neuen Baureihe Fe 4/4. Diese Fahrzeuge wurden in den Jahren 1927 und 1928 abgeliefert. Dabei wurden diese Motorwagen von den Staats-bahnen mit den Betriebsnummern 18 501 bis 18 524 versehen.
Die ersten vier Modelle galten zudem als
Proto-typen,
wobei diese in vielen Punkten der Serie ent-sprachen, so dass es
identische Fahrzeuge waren.
Die
Triebwagen
hatten eine
Es zeichnete sich mit diesen
Motorwagen
ab, dass die Schweizerischen Bundesbahnen SBB beabsichtigen könnten, die
Produktion der
Triebwagen
ausschliesslich in Genève ausführen zu lassen. Damit blieben die anderen
beiden grossen Elektriker bei diesen Fahrzeugen auf der Strecke. Dort
hatte man die
Lokomotiven,
auch wenn gerade bei der Baureihe
Ae 4/7 die MFO in Oerlikon
lange auf den Auftrag warten musste, daher hatte man dort Kapazitäten.
Im Jahre 1928 trat daher die Maschinenfabrik in Oerlikon, also die
MFO, an die Schweizerischen Bundesbahnen SBB heran. In Oerlikon wollten
die verantwortlichen Personen einen
Triebwagen
dieser Klasse auf eigene Rechnung bauen und bei den
Staatsbahnen
anschliessend erproben. Diese stimmten dem Vorhaben überraschend zu,
verlangten aber, dass der Kasten vollumfänglich den Modellen der Reihe Fe
4/4 entsprechen sollte. Daher bestellte die MFO bei der SIG in Neuhausen einen weiteren Kasten und baute dort anschliessend die eigene elektrische Ausrüstung ohne Auftrag ein. Das Fahrzeug erhielt in der Folge die Betriebsnummer 18 561 und konnte als Triebwagen der Serie erkannt werden.
Optisch war das durchaus möglich, technisch gesehen, entsprach
dieser Sonderling jedoch in keiner Weise den anderen Modellen der
eigentlichen Baureihe Fe 4/4.
Jedoch stellten auch nur Fachleute den kaum vor-handenen
Zusammenhang zu den normalen
Trieb-wagen
her. Das wurde durch die Lücke bei den Nummern zusätzlich verdeutlicht. Ob
diese Lücke von den Schweizerischen Bundesbahnen SBB gewählt wurde, weil
man die Beschaffung von weiteren Modellen Fe 4/4 plante, entzieht sich
meiner Kenntnis, ist aber durchaus vorstellbar. Ansonsten wäre zur
Abgrenzung ein grösserer Abstand nötig gewesen.
Der
Motorwagen
Fe 4/4 mit der Nummer 18 561 sollte in der Folge immer ein Exot bleiben.
Einzig die
Höchstgeschwindigkeit
mit 85 km/h entsprach noch den anderen Modellen. Der
Triebwagen,
der in Diensten der Schweizerischen Bundesbahnen SBB eingesetzt wurde, war
jedoch viele Jahre im Besitz der MFO und wurde von den
Staatsbahnen
erst später übernommen und so gut wie möglich normalisiert. Es blieb aber
beim sonderbaren Fahrzeug.
Bei den nun vorgestellten Fahrzeugen handelt es sich um die ersten
24 Modelle. Das spezielle Modell der MFO wird anschliessend in einem
eigenen Abschnitt noch erwähnt werden, denn kaum jemand, der sich nicht
intensiv mit diesen Fahrzeugen befasst hat, erkennt, dass dem Modell der
MFO sogar ganz grosse Schritte zustehen sollten. Doch dazu später, wir
lernen nun die normalen
Triebwagen
vom Typ Fe 4/4 kennen.
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