Fahrgastbereiche |
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Bei der Betrachtung der Fahrgastbereiche sehen wir uns den
Triebzug
so an, wie das ein Reisender tun würde. Doch bevor wir damit beginnen
können, muss ein wichtiger Punkt geklärt werden. Die Triebzüge der
Baureihen RABe 521 bis RABe 524 hatten teilweise andere Ausstattungen
erhalten. Besonders deutliche Abweichungen gab es bei den Modellen mit den
Nummern 523 501 bis 523 507, die nicht für den
Nahverkehr
gedacht waren. Aus diesem Grund werden wir ab einem Bahnsteig mit normaler Höhe in einen Zug der Baureihe RABe 523 für den Regionalverkehr einsteigen. Dazu müssen wir zuerst in den Zug gelangen und das war lediglich über eine der seitlichen Türen möglich.
Diese traf der Reisende in der Regel geschlossen an. Daher musste
diese durch ihn geöffnet werden um in den Zug zu gelangen. Dazu näherte
man sich der Türe und drückte den im Türblatt eingebauten Schalter. Dabei konnte man den Schalter immer drücken. Wenn sich die Türe öffnen konnte, leuchtete dieser jedoch grün. Wenn der Schalter nun geschlossen wurde, reagierte die Steuer-ung und öffnete die Türe.
Dazu wurde zuerst der Schiebetritt ausgefahren und so die Lücke
zum
Bahnsteig
geschlossen. Anschliessend konnte sich auch die Türe öffnen. Der Zugang
zum Innenraum des
Triebzuzes
war nun offen und konnte genutzt werden.
Dank dem Schiebetritt war es nun auch Leuten im Rollstuhl, oder
Reisenden mit einem Kinderwagen, möglich einfach in den
Triebzug
zu fahren. Die dabei noch vorhandenen Stufen waren mit wenigen Zentimetern
einfach zu befahren und ermöglichten es auch so ohne fremde Hilfe ins
Fahrzeug zu gelangen. Besonders behinderte Personen schätzten diese
Möglichkeit sehr. Beim Verlassen des Zuges konnten diese zudem eine
längere Öffnungszeit aktivieren.
Bleiben wir bei der
Einstiegstüre.
Diese wurde, sofern die
Lichtschranke
frei war, nach rund 15 Sekunden wieder geschlossen. Neben der
Lichtschranke war nun auch der
Einklemmschutz
aktiv. War eine Bedingung nicht erfüllt, öffnete sich die Türe wieder.
Sofern nichts den Schliessvorgang behinderte, schloss sich die Türe.
Jedoch wurde das Trittbrett nicht eingefahren. Das erfolgte erst, wenn es
nicht mehr möglich war, die Türe zu öffnen. Wenn man das Fahrzeug betrat, fiel einem als erstes auf, dass man keine Trittstufe im Fahrzeug zu erklimmen hatte. Man konnte von den üblichen Bahnsteigen eben eintreten und befand sich direkt auf dem Fussboden des Zuges.
Mit 570 mm über der
Schienenoberkante
war der Boden sehr tief. Nur im Bereich der
Drehgestelle war der Boden er-höht. So war ein
barrierefreier Zugang auch für behinderte Personen ohne Hilfe möglich. Diese Höhe des Fussbodens konnte jedoch nicht im ganzen Zug eingehalten werden. So war der Bereich über den Drehgestellen deutlich höher. Daher musste hier eine Treppe mit zwei Stufen vorgesehen werden.
Dabei war diese bei den Modellen der Baureihe RABe 524 wegen dem
verlängerten
Maschinenraum
nicht vorhanden. Somit kam dieses Modell ohne Treppe aus. Ein Umstand, der
jedoch auch einige Sitzplätze verhinderte, jedoch technisch bedingt war. Auch im Bereich der Laufdrehgestelle konnte die Höhe des Fussbodens nicht eingehalten werden. In diesem Bereich war eine Höhe von 850 mm vorhanden.
Die geringe Differenz konnte mit einer
Rampe
ausgeglichen werden. Diese hätte den Durchgang mit Rollstühlen eigent-lich
ermöglicht. Jedoch musste in diesen Bereich die Breite so eingeengt
werden, dass schlicht der Platz für einen Rollstuhl nicht mehr ausreichend
war.
Wer durch die Türe trat gelangte auf einen Teppich. Falls der
Reisende die grossen Ziffern an der Seitenwand übersehen haben sollte,
wurde auf dem Teppich im Bereich der ersten
Wagenklasse
gross ein rotes
Piktogramm
mit der Ziffer 1 dargestellt. In der zweiten Wagenklasse gab es jedoch
keinen entsprechenden Hinweis. Dieser spezielle Hinweis beschränkte sich
jedoch nur auf die ersten Modelle und wurde später nicht mehr umgesetzt. Dieser Teppich diente dazu, die Schuhe der Fahrgäste vor grobem Schmutz und vor allem von Nässe zu befreien. So rutschten diese auf den anschliessenden glatten Böden weniger aus. Da der Teppich entfernt werden konnte, war eine Reinigung des dunkelgrauen Bodens mit den üblichen Methoden kein Problem.
Dank Steckdosen im Zug, konnte der Teppich vom Reinigungspersonal
auch mit einem herkömmlichen Sauger gereinigt werden. Wenn wir schon bei der Ausstattung sind. Die Seiten-wände wurden mit weissen Verkleidungen versehen. Auch die Decke war weiss gehalten. Gewisse Be-reiche wurden jedoch mit gelber Farbe abgegrenzt.
Deutlich abgrenzen konnten sich die Türen, die auch gegen den
Innenraum in roter Farbe versehen wur-den. Es entstand so ein freundliches
und helles Abteil, das klar auf den
Nahverkehr
abgestimmt worden war.
Von jedem Einstiegsbereich konnte man sich ohne Türe den
jeweiligen Abteilen zuwenden. Die einzige Abteiltüre mit einer Glaswand,
die im
Triebzug
vor-handen war, trennte dabei nur den Bereich der zweiten
Wagenklasse
von jenem der ersten Wagen-klasse ab. Dadurch war zwischen den beiden
Bereichen eine klare Trennung vorhanden. Bei den Modellen RABe 524 musste
die Wand verschoben werden, so dass eine Türe wegfiel.
Die einzelnen Sitze hatten unabhängig der
Wagenklasse
einen
Sitzteiler
von 1 800 mm erhalten. Das war jedoch für ein im
Nahverkehr
eingesetztes Fahrzeug sehr komfortabel. Jedoch wurde das Konzept auf die
kurzen Beförderungswege einer
Stadtbahn
ausgelegt, so dass auch zwischen den Sitzen grosse Stauzonen vorhanden
waren. Auch gab es im Zug Bereiche, wo Rollstühle, oder Kinderwagen
gestellt und dank Gurten gesichert werden konnten.
Auch für Fahrräder gab es die notwendigen Halterungen und
Stellplätze. Diese fand der Reisende schnell, da diese Bereiche bei den
Türen im Fenster gekennzeichnet wurden. Auch das waren Massnahmen, die den
schnellen Wechsel bei den Fahrgästen begünstigen sollten. Der Reisende
musste nicht noch lange nach dem entsprechenden Abteil suchen. Der
Triebzug
war daher für den schnellen Verkehr einer
Stadtbahn
ausgelegt worden.
Davon abweichend waren nur die
Triebzüge
der Baureihe RABe 523 mit den Nummern 523 501 bis 523 507. Diese Fahrzeuge
wurden nicht für den
Regionalverkehr,
sondern für den
Fernverkehr
vorgesehen. Daher verfügten sie über eine andere Anordnung der Sitze und
Stauzonen. Auch die Gestaltung des Innenraumes wurde an den Einsatz als
Interregio
angepasst. Näher auf diese speziellen Modelle eingehen werden wird jedoch
nicht.
Die Sitze wurden auf einer weiterentwickelten Cantileverkonsole
montiert. Diese wurde an den Wänden montiert und so gebaut, dass die
Heizkanäle ungehindert gezogen werden konnten. Da diese Konsole ohne
Abstützung im inneren Bereich auskam, waren die Sitze nicht mit Stützen
versehen worden. Um die Kräfte auf die Seitenwand trotzdem zu verringern,
waren die Sitze entweder an den Wänden, oder an den Halteriffen des
Einstiegsbereichs aufgehängt worden.
Dadurch erleichterte sich die Reinigung des Zuges erheblich, da
nicht um Stützen herum gefegt werden musste. Nebenbei wurde auch unter dem
Sitz verstautes Gepäck nicht durch diese Stützen behindert. Der Platz
unter den Sitzen wurde aber auch für die Montage der
Feuerlöscher
genutzt, die dadurch einfach zugänglich waren. Dadurch wirkte das Fahrzeug
dank der einfachen Reinigung sauber und dank der guten Zugänglichkeit zu
den Feuerlöschern sicher. Bei den Sitzplätzen in der ersten Wagenklasse verwendete man bei den ersten Modellen als Be-zugsstoff hochwertiges Leder. Das dunkelgraue Leder wurde im Kopfbereich mit einer Kopfstütze mit rotem Leder und der darin eingeprägten Ziffer 1 ergänzt.
Das Leder wurde von den Schweizerischen Bundes-bahnen SBB
vorgegeben und stammte aus dem Bereich der im
Fernverkehr
eingesetzten
Neigezüge
der Baureihe RABDe 500
ICN. So sollte bei allen Fahrzeugen ein einheitlicher Standard für die erste Wagenklasse entstehen. Bei den später abgelieferten Fahrzeugen wechselte man jedoch zu Sitzen mit einem Stoffbezug. Der dunkle fast schwarze Stoff wurde verwendet, weil Kundenreaktionen über die Ledersitze, diesen Wechsel verursachten.
Diese mit Stoff bezogenen Sitze boten dem Fahr-gast einen besseren
Halt, wenn der
Triebzug
be-schleunigte oder bremste. Dank dem weichen Stoff, war der Sitz zudem angenehmer, als das als stinkend empfundene Leder.
Bei allen Sitzen waren jedoch gleiche Armlehnen vorhanden. Diese
erlaubten eine Aufteilung der einzelnen Sitze. Diese waren ebenfalls mit
rotem Leder bezogen worden und steigerten den optischen Komfort des
Abteils zusätzlich. Es waren daher Sitze vorhanden, die auf den
Nahverkehr
und nicht für den
Fernverkehr
abgestimmt wurden.
Der
Sitzteiler,
der mit jenem der zweiten
Wagenklasse
übereinstimmte und auch die Sitzanordnung 2 + 2 zeigten deutlich den
Einsatzbereich. Auch hier kann der Hinweis angebracht werden, dass für die
Nummern 523 501 bis 523 507 die Ausstattung der ersten Wagenklasse
verändert wurde. Damit war jedoch auch erkennbar, dass das Modell sehr
flexibel aufgebaut worden war. Wir können uns aber der zweiten Wagenklasse
zuwenden. Die Sitzpolster der Sitze in der zweiten Wagen-klasse wurden ergonomisch angepasst und mit einem schnittfesten dunklen Stoff bezogen. Zur Auflockerung wurde der fast schwarze Stoff mit farbigen Punkten versehen.
Es entstand so ein freundlich aussehender Stoff-bezug, der auf die
Fahrgäste einladend wirkte, aber auch nicht so schnell verschmutzt aussah.
Durch diesen speziellen Stoff waren die Sitzpolster vor Vandalen sicherer. Die Rückenlehnen waren hochgezogen worden und stützten so auch den Rücken der Fahrgäste gut. Im Kopfbereich war auch in der zweiten Wagenklasse eine Kopfstütze vorhanden. Diese bestand aus blauem Leder, das jedoch nicht verstellt werden konnte. Seitliche Armlehnen aus stabilem Kunststoff verbesserten den Sitzkomfort zusätzlich zur Seite hin.
Polsterungen an den Armlehnen gab es jedoch nicht. Auch eine
Trennung der Sitzplätze gab es nicht.
So entstanden in der zweiten
Wagenklasse
angenehme Sitzgelegenheiten, die aber auch eher für kurze Strecken
ausgelegt wurden und daher nicht den Komfort der Langstreckenfahrzeuge
bot. Dies war jedoch mit Ausnahme der Nummern 523 501 bis 523 507 auch
nicht vorgesehen, denn der Einsatz im
Nahverkehr
zeichnet sich durch kurze Distanzen mit häufigen Wechseln der Fahrgäste
aus. Besonders im Raum von
Stadtbahnen
stehen die Fahrgäste häufig.
Es wäre einfach, wenn man die Anordnung der Sitze bei allen
Triebzügen
gleich ausgeführt hätte. Jede Serie hatte beinahe eine andere Anordnung
der Sitze und Stellflächen erhalten. Diese Anordnung ergab daher eine
unterschiedliche Anzahl bei den Sitzgelegenheiten, sowohl für die zweite
Wagenklasse,
als auch für die erste Wagenklasse. Daher verwende ich zur Erleichterung
der Darstellung eine Tabelle mit den Angaben.
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Typ | Nummer | Wagenklasse 1 | Wagenklasse 2 | ||
RABe 521 | 521 001 – 030 | 20 Sitze | Leder 1) | 143 Sitze | 25 Klappsitze |
RABe 521 |
521 201 - 209 |
16 Sitze |
Leder |
147 Sitze | 39 Klappsitze |
RABe 522 | 522 201 – 232 | 24 Sitze | Stoff | 134 Sitze | 14 Klappsitze |
RABe 523 | 523 001 – 012 | 20 Sitze | Leder 1) | 139 Sitze | 14 Klappsitze |
RABe 523 | 523 013 – 043 | 24 Sitze | Stoff | 134 Sitze | 14 Klappsitze |
RABe 523 | 523 101 – 114 | 24 Sitze | Stoff | 134 Sitze | 14 Klappsitze |
RABe 523 |
523 501 – 507 |
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RABe 524 | 524 001 – 019 | 28 Sitze | Leder | 138 Sitze | 7 Klappsitze |
RABe 524 | 524 101 – 117 | 56 Sitze | Stoff | 180 Sitze | 14 Klappsitze |
1) Im Bereich des
Triebdrehgestells
wurden zwei Abteile mit jeweils einem Sitzplatz und einem daneben
angebrachten Tisch eingebaut. Dort sollte der erforderliche Platz für
dringende Büroarbeiten vorhanden sein und könnte als
Über den Sitzplätzen waren in Längsrichtung angeordnete
Gepäckträger
vorhanden. Diese ermöglichten die Ablage von Gepäckstücken. Damit diese
besser erkannt werden konnten, bestand die Ablage aus einer Glasscheibe,
die so den direkten Blick vom Sitzplatz aus ermöglichte. So sollten die
Fahrgäste weniger Gepäckstücke im Zug vergessen. Man muss jedoch erwähnen,
dass diese Gepäckablage nicht bei allen Sitzen vorhanden war. Die im Modul C montierte WC-Kabine war die einzige Toilette im Zug und sie wurde aus den bisher üblichen «behindertenfreundlichen» WC-Kabinen weiterentwickelt. Bei der Wahl des WC, zog der Hersteller die Schweizerische Fachstelle «Behinderte und öffentlicher Verkehr (BÖV)» hinzu.
So entstand eine WC-Anlage, die allen Belangen der behinderten
Bevölkerung gerecht wer-den konnte. Somit war das Fahrzeug nach den
geltenden Gesetzen aufgebaut worden. So war die WC-Kabine grosszügig bemessen worden und sie erlaubte es, einem Nutzer eines Rollstuhles mit, oder ohne Begleitperson, die Toilette aufzusuchen. Durch den ausreichend vorhandenen Platz war zudem eine einfache Hilfeleistung möglich.
Eine Notrufeinrichtung im WC ergänzte die behindertengerechte
Ausrüstung der Kabine. Sie ermöglichte es im Notfall den Lokführer auf
einfache Weise zu verständigen und so Hilfe zu erhalten. Da der Triebzug trotz aller Massnahmen nicht durchgehend von Behinderten ohne Ein-schränkung benutzt werden konnte, wurde die Einstiegstüre im Bereich der WC-Kabine mit einem Hinweis versehen.
Auch die Stellplätze für Rollstühle waren in unmittelbarer
Umgebung der Toilette angeordnet worden. Andere Bereiche konnte natürlich
auch genutzt werden, jedoch war es dann nicht mehr möglich die Toilette im
Triebzug
aufzusuchen. Die Anlage selber bestand aus einem geschlossenen WC-System, das die Fäkalien in einem Tank sammelte und nicht mehr ins Schotterbett entliess. Das System war zudem überwacht. Die
WC-Kabine wurde bei vollem
Tank
automatisch so verschlossen, dass man sie verlassen, aber nicht mehr
betreten konnte. Die so gestörte Kabine konnte dann vom Fachpersonal
gewartet werden. Dem Lokführer wurde eine Störung ausgegeben.
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