Andere Länder, andere Sitten |
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Wenn Sie nicht in der Schweiz wohnen haben Sie sich vermutlich nun über diesen Aufbau der Regelwerke gewundert. Das kann so sein. Wieder andere fanden es befremdlich, dass ein Gesetz öffentlich heruntergeladen werden kann. Es ist in der Schweiz nun so geregelt, was nicht heissen soll, dass das überall so gemacht wird. Andere Länder haben bekanntlich andere Sitten, die befolgt werden müssen. Das gilt auch bei den Vorschriften der Eisenbahnen. Eigentlich gälte das auch bei den Gesetzen der Strasse. Nur, Sie fahren mit dem Auto in den Urlaub und fahren dann durch fremde Länder. Probleme haben Sie dabei keine. Bei den Bahnen geht das nicht so einfach und das Personal muss die geltenden Gesetze kennen. So unterschiedlich kann es sein. Selbst bei Ihnen auf der Strasse heissen diese Gesetze nicht überall gleich. Dementsprechend gelten auch andere Vorschriften. Bei Ihnen ist es die Bahn, die die Vorschriften erlässt und nicht der Staat. Dann leben Sie vermutlich in Deutschland, denn dort ist es tatsächlich die DB, die diese Vorschriften erlässt. Nur, warum ist das denn so? Es ist eigentlich ganz einfach, denn in Deutschland gibt es die DB, die die Infrastruktur betreibt. Ein paar wenige Bahnen konnten sich zwar erwehren, aber es handelt sich dabei um beschränkte Netze. So war es relativ einfach, die Ausarbeitung der Vorschriften der Bahn zu übertragen. Die DB erliess in der Folge Konzernrichtlinien, die in ihrer Bedeutung dem FDV der Schweiz entsprechen. Dabei wählte man eine andere Gliederung. Ich nehmen diese Vorschriften nun als Beispiel für die Lösungen in anderen Ländern, denn auf alle Nationen und die dort gewählten Lösungen gehe ich nicht ein. Es reicht, wenn zwei unterschiedliche Lösungen vorhanden sind. Das macht es schon schön kompliziert. Die Konzernrichtlinie: Die Konzernrichtlinien für Deutschland wurden kurz Koril genannt. Diese Koril regelte, wie das FDV die Belange des Netzes und der Infrastruktur. Zur Gliederung wurden jedoch andere Lösungen bei den Kapiteln gewählt, die sich deutlich von der Schweiz unterschieden. So gesehen, eine andere Lösung für das gleiche Problem mit den Grundvorschriften der Eisenbahn. Nur, dabei blieb es nicht. Aus den Konzernrichtlinien Koril wurden nur noch die Richtlinien, die somit neu mit Ril abgekürzt werden. Geändert am Inhalt hat sich dabei nicht sehr viel. Sie müssen nur wissen, dass die Ril aus mehreren Bänden bestehen können. So gesehen hatte man mit dem FDV etwas mehr aufgeräumt, als das in Deutschland der Fall war. Jedoch kennt die Ril 408 keine Ausführungsbestimmungen, da die Bahn ja selber die Vorschriften erlassen hat. Für den Fachmann bedeutet das aber, dass diese Richtlinie komplett neue Vorschriften enthält. Diese sind zum Teil mit den Regeln der Schweiz im clinch. Das heisst, was in der Schweiz verboten ist, ist in Deutschland erlaubt. Umgekehrt findet das natürlich auch statt. Da wir hier keinen Kurs über die Ril und deren Nummern beginnen wollen, belassen wir es dabei und bringen nur ein kleines Beispiel, das deutlich die Unterschiede zeigt. Betrachten wir dabei das Verhalten des Lokomotivpersonals, wenn es auf ein Vorsignal trifft, das dunkel ist. In der Schweiz ist klar geregelt, dass das Signal als Halt ankündigend betrachtet werden muss. In Deutschland ist das Vorsignal in diesem Fall für den eingestellten Fahrweg nicht gültig. Während der Zug in einem Land bei dieser Situation bremst, fährt er im anderen Land unbeirrt weiter. Keiner der Lokführer begeht dabei einen Fehler, es sei denn, er macht das im falschen Land. Das Signalbuch: Noch etwas ist anders, denn die Ril 408 enthält keinerlei Signale, denn dafür wurde eine andere Richtlinie erlassen. Damit es für den Profi nicht zu einfach wird, nennt man diese nicht Ril, sondern Signalbuch. Letztlich ist es einfach der Name, der einen Unterschied macht. Diese Richtlinie muss ebenfalls eingehalten werden, auch wenn sie nicht als solche bezeichnet wird. Signale sind in der Schweiz in den Grundvorschriften enthalten und nicht separat geführt. Wie man die Signale nun betrachtet, spielt eigentlich keine Rolle, wichtig dabei ist, dass man die Signale findet und diese richtig deuten kann. Dabei gingen die beiden Länder ähnliche Wege, sie haben es nur anders verpackt und so für etwas Verwirrung gesorgt. Die Signale hingegen lernten Sie ja schon kennen, daher treten wir hier nicht näher darauf ein. Ähnlich gestalteten das andere Länder. Aber auch dort galten die gleichen Bedingungen. Die Vorschriften mussten irgendwie verpackt werden. Wir wissen nun, dass die Schweiz etwas anders aufgebaut ist, denn hier gibt es Privatbahnen, die durchaus der Staatsbahn paroli bieten können. So lag es auf der Hand, dass man die Ausarbeitung dem Bund, also den Staat, übertrug. Das gab es in anderen Ländern nicht, so dass dort die Infrastruktur die Vorschriften erlassen hat. Für den Mitarbeiter, der mit diesen Vorschriften arbeiten muss, ist letztlich wichtig, dass er weiss, wie er mit den Vorschriften umzugehen hat. Er arbeitet mit diesen Büchern und muss die richtigen Angaben finden. Das ist aber auf der Strasse ähnlich, denn die Schweizer Vorschriften sind auch nicht gleich aufgebaut wie die Vorschriften in Deutschland. Zwar sind hier die Unterschiede nicht so gross, aber es gibt sie und eigentlich sollten Sie diese kennen.
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