Entwicklung und Bestellung |
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So
musste sich die BLS-Gruppe
bereits wieder um die Anschaffung von neuen Fahrzeugen kümmern. Besonders
im Vordergrund standen dabei die eigentliche BLS, die dem wachsenden
Ausflugsverkehr gerecht werden wollte und die BN, welche für den
Regionalverkehr
einfach grössere Fahrzeuge benötigte. Es waren zwei unterschiedliche
Vorgaben, die mit einem Fahrzeug abgedeckt werden sollten und das war
nicht einfach. Es war eine übliche Lösung, dass man sich bei der Beschaffung nach vorhandenen Mustern umsah. Dies war hier jedoch nicht so einfach, denn bei den Staatsbahnen gab es kein passendes Fahrzeug.
An
ehesten war der
Triebwagen
Re 4/8 geeignet,
jedoch war er bereits wieder zu gross und mit einer Ausrüstung schlicht
ungeeignet. Daher musste eine neue Lösung für dieses Fahrzeug erdacht
werden. Keine leichte Aufgabe.
Hinzu kam dann noch die Bern – Schwarzenburg – Bahn BSB, welche auch ein
neues Fahrzeug benötigte. Die schweren
Triebwagen
mit geringer
Leistung
waren auf den steilen Strecken einfach überfordert. Ein neues Fahrzeug
hätte die Probleme auf dieser kurzen Strecke gelöst. Jedoch war die
Grösse, wie es die anderen Bahnen wünschten, schon wieder zu gross für die
Bahn. Eine Eigenentwicklung konnte man sich jedoch nicht leisten. Wenn wir kurz auf die BSB blicken, erkennen wir, dass dort die Triebwagen CFe 2/6 eingesetzt wurden. Diese entstanden seinerzeit aus der Baureihe Ce 4/6 und bestanden aus einer halben Lokomotive mit fest angehängtem Wagen. Die steilen Aufstiege führten dazu, dass man eine Bergtour machen musste, bevor der Platz erreicht wurde. Dieser war dann noch unbequem. Auf der steilen Strecke geriet dann auch der Triebwagen ausser Atem.
Die
Bedürfnisse der einzelnen Bahnen waren jedoch nicht identisch. So
wünschten die BLS und BN auch die Einführung der zweiten
Wagenklasse
im
Nahverkehr.
Bisher war das nur bei der
Staatsbahnen
der Fall. So wollte man den Komfort auch in diesem Bereich etwas heben und
so die wohlhabende Kundschaft der Region befördern können. Gerade die
fehlende zweite Wagenklasse war bei den leichten
Triebwagen
bemängelt worden. Die BSB sah das jedoch grundlegend anders, denn von einer zweiten Wagenklasse wollte man im Schwarzwassertal nichts wis-sen. Dort wollte man eigentlich nur vom Erfolg, den man auf der BN und der GTB hatte, profitieren.
Leichte schnelle
Triebwagen
sollten nun auch nach Schwarzenburg verkehren. Damit wollte man einerseits
den alten Triebwagen loswerden und zudem den Verkehr auf der schwach
benutzten BSB ankurbeln.
Somit war eigentlich klar, dass man nicht ein identisches Fahrzeug für
alle beteiligten Bahnen beschaffen konnte. Die Idee von leichten
Triebwagen
war aber so gut, dass man sich eine unterschiedliche Ausstattung durchaus
auch vorstellen konnte. Die Probleme hier waren daher aus dem Weg geräumt
worden. Nur, die Lösung war damit noch nicht fertig ausgearbeitet, denn
die BSB benötigte auch nicht so ein grosses Fahrzeug, wie die BN oder die
BLS.
Bei
der Ausstattung der Fahrzeuge sollten aber bei allen drei Bahnen, mit
Ausnahme der
Wagenklassen,
einheitliche Lösungen gefunden werden. Besonders die BN, die bei den
Ce 2/4 schmerzlich das
Gepäckabteil
vermisste, pochte daher bei den neuen Zügen auf ein zusätzliches
Gepäckabteil. Die BLS und die BSB begrüssten zudem auch den Transport der
Post in den
Regionalzügen.
So konnte man auf das Mitführen eines zusätzlichen Postwagens
verzichten.
Die
Forderung von der BLS und von der BSB waren wirklich besonders. Es war in
der Schweiz üblich, dass die Post in eigenen Wagen mitgeführt wurde. Damit
sollte das Postgeheimnis bewahrt werden. Nun aber sollte diese im gleichen
Fahrzeug transportiert werden, wie das Gepäck und was noch schlimmer war,
zusammen mit den Reisenden. Dass darüber die Post nicht besonders erfreut
war, versteht sich. Es Lag bei den Herstellern eine Lösung zu finden. Nachdem man sich über die Ausstattung der neuen Züge einig war, konnte man sich mit der Aus-arbeitung eines Pflichtenheftes befassen. So konnte die BLS-Gruppe an die einzelnen Hersteller ge-langen.
Diese arbeiteten dann Vorschläge aus, die dem Be-steller überreicht
werden. Dieser entscheidet sich dann für einen Vorschlag, doch bis es so
weit war, musste das
Pflichtenheft
ausgearbeitet werden und es mutierte schon fast zu einem Buch.
Das
Pflichtenheft
stellte sich daher als sehr umfangreich aus, denn die Unterschiede wurden
bereits hier vermerkt, so dass man
Triebwagen
für die BN, BLS und für die BSB beschaffte. Diese sollten nicht überall
identisch sein. Daher mussten die einzelnen Unterschiede vermerkt werden.
Jedoch konnte so auch garantiert werden, dass viele Teile identisch
ausgeführt wurden. Das reduzierte die Vorhaltung von Ersatzteilen, was der
BSB gefiel.
Die
BLS-Gruppe
verlangte
Triebwagen,
die nach den Grundsätzen des Leichtbaus aufgebaut wurden. Dabei sollte
nach Möglichkeit ein so geringes Gewicht wie möglich erreicht werden. Hier
flossen sicherlich die guten Erfahrungen mit den vorhandenen Fahrzeugen
ein. Erwähnt wurden auch die normalen Zug- und
Stossvorrichtungen,
die ein mitführen zusätzlicher Wagen ermöglichen sollte. Es sollte daher
kein Alleinfahrer geschaffen werden.
Auf
Grund der Grösse erwartete man zweiteilige Fahrzeuge, die jedoch
betrieblich nicht getrennt werden sollten. Daher konnte man hier einen
Gliederzug
erwarten, den es so bisher bei der BLS-Gruppe
und auch bei den schweizerischen Bundesbahnen SBB noch nicht gegeben hat.
Am nächsten war da nur der
Re 4/8, der
sich damals ebenfalls im Bau befand. Nur, die Grösse erlaubte auch andere
Lösungen und in Spiez war man offen dafür. Die Züge für die BLS und die BN sollten mit Abtei-len in der zweiten und dritten Wa-genklasse ausge-rüstet werden.
Dabei sollte die Verteilung der beiden Abteile zirka 20/120 zu Gunsten der
dritten
Wagenklasse
betragen. Bei dem
Triebwagen
für die BSB sah man ungefähr 90 Sitzplätze in der dritten Wagenklasse vor.
Nur schon deshalb war hier ein kürzeres Fahrzeug zu erwarten. Zusätzlich
wünschte man sich rund 40 Stehplätze.
Damit sollten die neuen Züge der Nachfrage auf den genannten Bahnen
gerecht werden können. Die grosse Anzahl von Stehplätzen begünstigte den
Betrieb sowohl auf der BN, als auch bei der BSB. Dort befanden sich im
Raum Bern die
Haltestellen
in kurzer Folge. Diese Distanzen wurden sehr oft stehend zurückgelegt.
Zudem waren die Züge dann auch sehr gut gefüllt, so dass es dank den
Stehplätzen nicht mehr so eng werden sollte.
Sämtliche Züge sollten ein etwa gleich grosses Gepäck- und davon
abgetrennt, ein Postabteil erhalten. Für die Post wurden zudem spezielle
Sicherungen
verlangt, die Aufgrund des Postgeheimnisses als Vorgabe schon an die
Bahnen gestellt wurden. Das
Gepäckabteil
sollte von den Reisenden der dritten
Wagenklasse
auch als Notabteil genutzt werden können. Daher sollten im Gepäckabteil
Klappsitze vorgesehen werden.
Die
hier gemachten Angaben definierten die Verteilung schon sehr gut. Da die
Reisenden im Notfall auch das
Gepäckabteil
nutzen sollten, war klar, dass sie dazu nicht durch das Abteil der Post
gehen würden. Es war daher zu erwarten, dass diese Forderung ein seitlich
angeordnetes Gepäckabteil ergab.
Personenübergänge
waren jedoch gerade wegen dem Postabteil schlicht keine vorgesehen. Und
sie waren auch noch nicht so bekannt. Die Leistung der Triebwagen wurde den Fahrzeuggrössen angepasst. So sollte der Triebwagen für die BSB in ungefähr mit halber Leistung verkehren und im Gegensatz zu den Triebwagen für die BLS und die BN nur über zwei Triebachsen verfügen.
In
der Folge erwartete der Besteller bei den anderen
Triebwagen
vier
Triebachsen
und somit eine deutlich höhere
Zugkraft.
Es war den Herstellern daher auch möglich identische Lösungen vorzusehen.
Gerade bei der BSB war man drüber nicht sonderlich glücklich, denn etwas
mehr
Zugkraft
hätte man sich wegen den Steigungen bis zu 35‰ gewünscht. Aber als
Kompromiss musste man sich fügen, denn die gleiche
Leistung
der anderen Bahnen konnte man sich bei der
Bahngesellschaft
im Schwarzwassertal nicht leisten. Damit war auch klar, jede Bahn
finanziert ihren
Triebwagen
selber und die BLS-Gruppe
diente nur als Besteller.
Das
bedeutete, dass die BLS-Gruppe
erwartete, dass die
Triebwagen
für die BLS und die BN mit vier angetriebenen
Achsen
ausgestattet wurden. Für jenen der BSB wurden zwei
Triebachsen
vorgesehen. Zusammen mit einem weiteren
Laufdrehgestell
sollten bei allen Zügen maximal sechs Achsen vorhanden sein. Beim Modell
für die BSB musste folglich ein zweites
Drehgestell
mit
Laufachsen
vorgesehen werden.
Somit hätten wir die Typenbezeichnung der
Triebwagen
festgelegt. Bei der BLS und der BN sollten Triebwagen mit der Bezeichnung
BCFZe 4/6 eingesetzt werden. Der Triebwagen für die BSB wurde hingegen,
wegen dem Verzicht auf das Abteil zweiter
Wagenklasse
und ein
Triebdrehgestell
nur als CFZe 2/6 bezeichnet. Damit erschienen diese in vielen Bereichen
identischen Fahrzeuge von der Bezeichnung her als grundlegend verschieden.
Die
Höchstgeschwindigkeit
der
Triebwagen
sollten den Strecken angepasst werden. Daher wählte man bei den Triebwagen
für die BN und die BLS eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h. Dabei
verzichtete man auf die neu auch gefahrenen 125 km/h der Schweizerischen
Bundesbahnen SBB. Beim Triebwagen für die BSB reduzierte man, zu Gunsten
einer im Vergleich höheren
Zugkraft,
die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h.
Es
mag überraschen, dass bei dem
Triebwagen
für die BSB, die
Zugkraft
mit einer Reduktion ausgeführt wurde. Da das Fahrzeug jedoch speziell für
diese Strecke ausgelegt wurde, konnte man die
Höchstgeschwindigkeit
dieser Strecke anpassen. Damals fuhr man bei der Reise nach Schwarzenburg
nicht schneller als 80 km/h. Daher bekam die BSB ein zugkräftiges
Fahrzeug, das die erlaubten Geschwindigkeiten ausfahren konnte.
Die
Leistung
wurde für die
Triebwagen
der BLS und der BN definiert. Bei der BSB erwartete man wegen der
Reduktion um zwei
Triebachsen
daher schlicht die halben Werte. So sollten die Triebwagen eine Leistung
von rund 700 kW oder 950 PS haben. Die
Zugkraft
sollte ausreichen um auf den 27‰
Rampen
der BLS noch 60 Tonnen
Anhängelast
mitzuführen. Das war für einen Leichttriebwagen ein hoher Wert, aber bei
der BLS wichtig.
Beim
Triebwagen
der BSB erwartete man wegen der grösseren
Zugkraft
eine
Anhängelast
von 40 Tonnen. Dabei wurde die maximale Steigung hier mit 35‰ angegeben.
Daher erscheint diese Last als unrealistisch, doch das Fahrzeug wurde
kleiner und damit leichter und dank der geringen Geschwindigkeit konnte
auch mehr Zugkraft erzeugt werden. Somit waren die definierten Werte
durchaus ideal ausgelegt worden.
Damit hätten wir einen groben Einblick ins
Pflichtenheft
genommen. Details der Beschaffung, wie die Länge der Fahrzeuge und so,
wurden natürlich auch erwähnt. Die Angaben waren so definiert worden und
wir erhielten nach unseren Vorgaben zwei Typen, die viele Gemeinsamkeiten
aufweisen und damit nicht getrennt behandelt werden sollen. Das erkennen
wir nur schon bei einem Blick in die wichtigsten Daten. |
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BSB CFZe 2/6 Nummer 681 |
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Baujahr: |
1938 |
Leistung: |
352 kW / 480 PS |
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Gewicht: |
53 t |
V. max.: |
80 km/h | ||||||||
Normallast: |
40 t |
Länge: |
29 400 mm |
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BLS/BN BCFZe 4/6 Nr. 731, 736 und 737 |
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Baujahr: |
1938 |
Leistung: |
704 kW / 960 PS |
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Gewicht: |
82 t |
V. max.: |
110 km/h |
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Normallast: |
60 t |
Länge: |
41 500 mm | ||||||||
Sollte es Ihnen nicht aufgefallen sein, der
Triebwagen
CFZe 2/6 hatte schlicht die halbe
Leistung
der anderen Triebwagen für die BN oder die BLS. Die Idee mit einem
Triebdrehgestell
weniger, wurde also folgerichtig umgesetzt. Nur die
Getriebe
sorgten dafür, dass wir hier nicht überall diesen Effekt erreicht haben.
Die Triebwagen waren aber sehr nahe verwandt. Daher werde ich sie hier
gemeinsam vorstellen.
Das
Pflichtenheft
wurde in der Folge den Herstellern in der Schweiz übergeben. In dieser
national geprägten Zeit, war klar, die neuen
Triebwagen
für die BLS wurden komplett in der Schweiz gefertigt. Die Lösung mit
Teilen aus dem Ausland, wie das zum Beispiel bei den
Lokomotiven
Be 6/8 der Fall war, kamen nur
schon vom gedanklichen Gut der damaligen Zeit nicht mehr in Frage. Daher
blieb das Pflichtenheft innerhalb der Schweiz.
Die
Schweizerische Industrie Gesellschaft SIG in Neuhausen und der Société
Anonym des Ateliers de Sécheron SAAS in Genève reichten in der Folge einen
Vorschlag ein. Dieser sah eine zweite Generation von Leichttriebwagen nach
den vorhandenen Modellen mit möglichst wenigen
Triebachsen
vor. Damit sollte das Gewicht der
Triebwagen
noch einmal deutlich gesenkt werden können. So konnte die
Leistung
besser ausgenutzt werden.
Für
den mechanischen Teil, wie die Wagenkästen und die
Drehgestelle
zeichnete sich die SIG in Neuhausen verantwortlich. Diese Firma hatte
schon mit den
Triebwagen
für die Schweizerischen Bundesbahnen SBB die notwendigen Erfahrungen mit
dem Leichtbau gemacht. Damit war hier ein erfahrender Hersteller am Werk,
was keine grossen Schwierigkeiten erwarten liess. Niemand dachte daran,
dass der Hersteller das Gewicht noch mehr drücken wollte.
Die
SAAS in Genève lieferte den elektrischen Teil und besorgte die Endmontage
der
Triebwagen.
Besonders bei der SAAS zeigte sich deutlich, dass die BLS im Gegensatz zu
den Schweizerischen Bundesbahnen SBB auf diesen Hersteller als
Hauslieferant setzte. SAAS hatte damit bei der BLS-Gruppe
schon eine gute Arbeit geleistet und wusste genau, was die Gesellschaft
wünschte. Bei den neuen Triebwagen wollte man darauf natürlich nicht
verzichten.
Unter allen Eingaben entschied sich die BLS schliesslich für dieses
Angebot der SIG und der SAAS. Jedoch gab es noch Verzögerungen bei der
Bestellung, denn die BSB bekundete Probleme mit der Finanzierung dieses
neuen Zuges. Dabei müssen Sie wissen, dass die BSB alles andere als
wohlhabend war. Die Züge waren schwach ausgelastet und der Betrieb der
steilen Strecke teuer. So reichten die Einnahmen kaum aus.
Um
das Geld trotzdem noch auftreiben zu können, verkaufte man der BLS vier
Wagen. Zusätzlich wurde mit der Gürbetalbahn ein Abkommen über die
Finanzierung abgeschlossen. Dieses spezielle Abkommen konnte bereits als
Vorstufe des späteren Zusammenschlusses gedeutet werden. Die Tage der
selbstständigen BSB waren somit gezählt, aber so konnte man zumindest den
Betrieb auf dieser Linie retten und hatte einen modernen Zug.
Die
BLS-Gruppe
bestellte daher bei diesem
Konsortium
einen
Triebwagen
von Typ CFZe 2/6 für die BSB. Er sollte die Fahrzeugnummer 681 erhalten
und damit von der Nummer her eine Ausnahme bleiben, denn die Triebwagen
der BLS-Gruppe hatten üblicherweise 700er Nummern erhalten. Für die BLS
bestellte man einen Triebwagen BCFZe 4/6 und gab ihm die Nummer 731. Die
BN sollte zwei Triebwagen vom Typ BCFZe 4/6 erhalten. Diese sollten mit
den Fahrzeugnummern 736 und 737 versehen werden.
Die
Möglichkeit einer weiteren Beschaffung solcher
Triebwagen
durch die BLS-Gruppe
kam jedoch nicht mehr zur Anwendung. Die Weltwirtschaftskrise und der
daraus entstandene zweite Weltkrieg liess den Verkehr zusammenbrechen, die
Bahnen benötigten keine neuen Triebwagen mehr. Diese wurden erst nach dem
Weltkrieg beschafft und entsprachen dann erneut neuen Vorgaben, so blieb
es bei diesen vier Triebwagen.
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