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Da die Schweizerischen Bundesbahnen SBB bis zum Entscheid der
Landesregierung gewartet hatten, war eigentlich die Zeit für die
Entwicklung neuer Fahrzeuge bereits zu knapp. Wir müssen bedenken, dass es
viele Jahre brauchte um nur den genauen Bedarf zu berechnen. Dann musste
ein
Pflichtenheft
ausgearbeitet werden und die Industrie schuf daraufhin die ersten
Vorschläge. Die Verhandlungen dauerten dann oft viel Monate. Von den vorhandenen Modellen war eigentlich die Reihe Ae 6/6 die ideale Maschine. Jedoch konnte nur die Reihe Re 4/4 mit der geforderten Geschwindigkeit fahren.
Alle bisherigen Bemühungen der
Staatsbahnen
und der Indu-strie die Reihe
Ae 6/6 doch noch für die
Zugreihe R
zu er-tüchtigen, brachten zwar Verbesserungen jedoch nicht den nötigen
Erfolg. Daher schien es unwahrscheinlich, dass bei diesem Modell weitere
Exemplare folgen würden.
Im Laufe der Abklärungen über den zu erwartenden Verkehr zeichnete
sich ab, dass man die Züge als
Pendelzüge
verkehren lassen musste. So waren die Züge flexibel und schnell
einsatzbereit. In den betrieblich nötigen Wendebahnhöfen konnte ein
schneller Richtungswechsel erfolgen. Damit war auch klar, dass die
Extrazüge
an die Landesausstellung mit solchen
Kompositionen
geführt würden. Es entstand ein flexibles System.
Das sprach eigentlich für die Baureihe
Re 4/4, jedoch auch nur
das. Die
Lokomotive
benötigte in den
Bahnhöfen
Platz, den man eigentlich mit
Reisezugwagen
nutzen wollte. Wir müssen wissen, dass gerade die
Extrazüge
an die Landessaustellung sehr lange werden würden. Nur so hätte das
Unternehmen dem Ansturm gerecht werden können. Die Folge war klar, man
benötigte jeden Meter
Bahnsteig
für Fahrzeuge, die von den Reisenden genutzt werden konnten.
Daher war schnell klar, das neue
Triebfahrzeug
sollte keine
Lokomotive
mehr sein. Vielmehr wollte man trotz den schlechten Erfahrungen mit den
Triebwagen
RFe 4/4 wieder auf solche Fahrzeuge setzen. Der Grund dafür war eigentlich
klar, die Technik wurde seither auch verbessert und gerade die Reihe
Ae 6/6 zeigte, dass bei
vergleichbarem Gewicht, deutlich mehr
Leistung
abgerufen werden konnte. So war der Weg für den Triebwagen frei. Bevor die Schweizerischen Bundesbahnen SBB jedoch an die Ausarbeit-ung eines neuen Pflichtenheftes gingen, sah man sich bei den anderen Bahnen in der Schweiz um.
Dabei stiess man auf die
Triebwagen
der Reihe
Ce 4/4, die von der BLS-Gruppe
betrieben wurden. Diese neuwertigen Fahrzeuge hatten eine hohe
Leistung
und verfügten damit über die gewünschte
Zugkraft.
Einzig die
Zulassung
zur
Zugreihe R
war ein Kriterium das die
Staatsbahnen
hinzufügen mussten.
Somit hatte man eigentlich das passende Fahrzeug bereits gefunden.
Das Risiko mit neuen
Triebwagen
nach diesem Muster hielt sich so in Grenzen. Die Reihe
Ce 4/4 zeigte, dass mittlerweile auch Triebwagen mit hohen
Leistungen
verfügbar waren. Daher konnte man bei den Schweizerischen Bundesbahnen SBB
an die Ausarbeitung des
Pflichtenheftes
gehen. Es sollte eine eigene Entwicklung sein, aber viele Punkte wurden
vom Muster übernommen.
Es lohnt sich sicherlich einen Blick in das ausgearbeitete
Pflichtenheft.
Dieses umfasste jedoch eigentlich einen kompletten Zug und nicht nur ein
Triebwagen.
In die Beschaffung mussten auch die passenden
Steuerwagen
aufgenommen werden. Zudem musste wegen der Landesausstellung auch der
Bestand an schnellen
Reisezugwagen
aufgestockt werden. Die Aufträge sowohl für die
Einheitswagen,
als auch die Steuerwagen erfolgten jedoch in separaten Losen.
Das Grundkonzept für den neuen
Triebwagen
mit
Personenabteilen,
orientierte sich sehr stark an den Modellen der Reihe
Ce 4/4 der BLS-Gruppe.
Dabei wählte man auch die Einstiege über den
Drehgestellen,
verzichtete auf einen zweiten
Stromabnehmer
und sah geneigte
Fronten
vor. Das neue Fahrzeug der Schweizerischen Bundesbahnen SBB konnte man
zumindest in den erwähnten Punkten als Nachbau des Modelles der BLS-Gruppe
bezeichnet werden. Das Pflichtenheft sah vor, dass die neuen Triebwagen so-wohl im Regional-, wie auch im Schnellzugsdienst einge-setzt werden sollten. Dort konnten sie die Lokomotiven der Baureihen Ae 3/5 und Ae 3/6 endgültig ablösen. Es mag etwas komisch klingen, aber das war ein wichtiger Punkt, der benötigt wurde, wenn die Aufträge auch erteilt werden sollten.
Die Entwickler mussten schliesslich auch das eigene Direktorium
von der Notwendigkeit der neuen Fahrzeuge überzeugen.
Damit sahen die Schweizerischen Bundesbahnen SBB für den neuen
Triebwagen
auch einen vernünftigen Einsatz nach der Landesaustellung vor.
Schliesslich sollte das Fahrzeug mehrere Jahre verwendet werden können und
nach dem Ende der Ausstellung nicht nutzlos herumstehen. Der
grundsätzliche Bedarf für die neuen Fahrzeuge war damit vorhanden. So
sollten auch die Bewilligungen des Vorstandes kein Problem sein.
Da zuerst die grosse Anzahl benötigter Wagen bei der einschlägigen
Industrie bestellt wurde, wurde im
Pflichtenheft
des
Triebwagens
erwähnt, dass dieser optisch dazu passen musste. Anders ausgedrückt, dass
Triebfahrzeug
sollte nach Möglichkeit im Zugsverband nicht besonders ausfallen.
Grundsätzlich hätte man auch die neuen
Reisezugwagen
anpassen können. Für uns heisst das jedoch, dass wir die zu beachtenden
Punkte etwas genauer ansehen müssen.
Die neuen
Personenwagen
wurden als
Einheitswagen
bezeichnet und sie zeichneten sich durch eine neue Warmluftheizung und ein
freundliches Aussehen, sowohl innen als auch aussen, aus. Im Gegensatz zu
den vorher ausgelieferten
Leichtstahlwagen
verschob man die Türen über den Bereich der
Drehgestelle.
Damit konnte ein grösseres Abteil geschaffen werden, was zu einem
übersichtlichen Fahrzeug führen sollte. Diese Einheitswagen sollten mit ihren insgesamt vier Varianten schliesslich zur umfangreichsten Se-rie Personenwagen der Schweiz werden. Noch ahn-te man jedoch den Erfolg dieser Einheitswagen nicht.
Man benötigte schlicht einen neuen Satz Wagen für das neue
Triebfahrzeug
und den Verkehr zur Lan-desausstellung. Daher die Hinweise im
Pflichtenheft
des
Triebwagens.
Dabei konnten detaillierte Angaben weggelassen werden, da zum Teil die
gleichen Firmen beteiligt waren.
Der
Triebwagen
sollte zwei Abteile in dritter
Wagenklasse
erhalten und dabei über 64 Sitzplätze verfügen. Das hätte zur Bezeichnung
RCe 4/4 geführt. Da jedoch während der Ausarbeitung des Auftrages die
internationale Vereinigung beschloss, dass die erste Wagenklasse
aufgehoben wurde, kam es zur Änderung. Daher rückten die verbliebenen
Klassen nach und der neue Triebwagen für die Schweizerischen Bundesbahnen
SBB sollte als RBe 4/4 ausgeliefert werden.
Obwohl ich mit der Bezeichnung RBe 4/4 der
Achsfolge
etwas vorgegriffen habe, kann gesagt werden, dass die Vorgaben der
Staatsbahnen
nur dazu führen konnten, dass alle
Achsen
angetrieben wurden. Das entsprach dem Muster und daher können wir davon
ausgehen, dass hier keine deutlichen Änderungen zu erwarten waren. Es
musste hier einfach erwähnt werden, dass in der Regel die Achsfolge auch
im
Pflichtenheft
nie so früh genannt wurde.
Die
Leistung
des neuen
Triebwagens
sollte über die Dauer einer Stunde 2 700 PS betragen. Auf die Angabe in
Kilowatt wurde damals verzichtet. Damit erwarteten die Schweizerischen
Bundesbahnen SBB gegenüber dem Muster der BLS eine erneute Steigerung der
Leistung. Selbst die
Lokomotive
der Baureihe
Re 4/4 wurde damit
übertroffen. Aus diesem Grund wurde im
Pflichtenheft
in diesem Zusammenhang von einem Hochleistungs-Triebwagen gesprochen.
Viel wichtiger als die
Leistung
waren die Angaben zu den
Zugkräften.
Man erwartete bei den Schweizerischen Bundesbahnen SBB eine
Anfahrzugkraft
von rund 165 kN. Damit sollten die Züge in angemessener Zeit beschleunigt
werden können. Bei der
Leistungsgrenze,
die bei 80 km/h angesetzt wurde, sollte noch eine Zugkraft von 90 kN
angerufen werden können. Mit der dann noch verfügbaren Zugkraft sollte der
Zug auf die
Höchstgeschwindigkeit
von 125 km/h beschleunigt werden.
Was hier speziell war, waren nicht die
Zugkräfte,
sondern die angegebenen Werte bei der
Höchstgeschwindigkeit.
Die zu diesem
Triebwagen in grosser Zahl beschafften
Personenwagen
wurden für Geschwindigkeiten bis 140 km/h ausgelegt. Daher hätte man diese
auch hier erwartet. Wobei es dann jedoch mit der maximalen
Leistung
Probleme gegeben hätte. Der Zug hätte 140 km/h nur bei Rückenwind und in
Gefällen erreicht.
Eine Angabe, die im
Pflichtenheft
bisher weggelassen, oder nur angedeutet wurde, stand nun klar definiert
darin. Dies war die geforderte
Zulassung
zur
Zugreihe R.
Nach den schlechten Erfahrungen bei den Baureihen
Ae 4/6 und
Ae 6/6, war man nun etwas
vorsichtiger geworden. Die
Staatsbahnen
gingen daher nicht mehr davon aus, dass der Hersteller weiss, dass ein
Fahrzeug für 125 km/h nur sinnvoll ist, wenn dieses nach der Zugreihe R
verkehren kann.
Daher erwarteten die Schweizerischen Bundesbahnen SBB, dass der
Triebwagen im Gegensatz zur Reihe
Ae 6/6 für die
Zugreihe R
zugelassen werden wird. Dabei war bereits jetzt klar, dass die
Achslasten
über den Werten der Reihe
Re 4/4 zu liegen kommen
würden. Im
Pflichtenheft
wurden die maximalen Achslasten daher mit 17 Tonnen angegeben. Bei den
vier vorhandenen
Achsen
ergab das maximal ein Gewicht von 68 Tonnen.
Damit die
Zugkraft
des Fahrzeuges auch gut auf die
Schienen
übertragen werden konnte, wurden vier
Triebachsen
mit einer optimierten Kraftübertragung gefordert. Damit sollte gesichert
werden, dass die
Leistung
nicht nur auf dem Papier erbracht werden konnte. Scheinbar hatten die
Schweizerischen Bundesbahnen SBB auch aus den Erfahrungen mit der Baureihe
Ae 4/6 gelernt und wollten
hier kein Risiko eingehen.
In diesem technischen Bereich des
Pflichtenheftes
konnten wir erkennen, dass durchaus ein schwerer
Triebwagen mit hoher
Leistung
erwartet wurde. Dieser musste die
Zulassung
zur
Zugreihe R
schaffen. Obwohl diese erneut nicht genannt wurde, waren Angaben zu den
maximal erlaubten Kräften im Gleisbereich eingefügt worden. Wurden diese
von der Industrie eingehalten, war die Zulassung zur Zugreihe R kein
Problem mehr.
Weiter wurde im elektrischen Bereich eine elektrische
Rekuperationsbremse
verlangt. Diese sollte von der
Leistung
her jener der in Serie gebauten
Lokomotiven
Ae 6/6 entsprechen. Diese
gut funktionierende Lösung wollte man auch bei den neuen
Triebwagen umsetzen. Die Zeit mit leistungsfähigen
elektrischen
Bremsen war bei den Schweizerischen Bundesbahnen SBB
gekommen. Ab nun sollte jedes neue
Triebfahrzeug
darüber verfügen. Wie bisher sämtliche Triebwagen der Schweizerischen Bundes-bahnen SBB sollten auch diese Modelle mit einer Fern- und Vielfachsteuerung ausgerüstet werden. Das war ein Unterschied zum Muster Ce 4/4, wo diese nicht gefordert wurde.
Dabei sollten die Signale über das Kabel III, das mit der Baureihe
Re 4/4 eingeführt wurde,
übertragen werden. Es wurde dazu erwähnt, dass auch die Kombination mit
den vorhandenen
Leichtstahlwagen
möglich sein sollte.
Ausgeschlossen wurde jedoch eine Kombination der
Triebfahrzeuge
RBe 4/4 und
Re 4/4. Damals steckten
in der Schweiz funktionierende
Vielfachsteuerungen
noch in den Kinderschuhen. Man wollte sich daher bei den Schweizerischen
Bundesbahnen SBB nicht mit einer betrieblich nicht erwarteten Situation,
Probleme schaffen. Wobei gesagt werden muss, dass man sich gerade deswegen
die grössten Probleme selber geschaffen hatte.
Sowohl
Steuerwagen,
als auch die dazu gehörenden
Lokomotiven
Re 4/4, konnten wegen
dem identischen Kabel durchaus verbunden werden. Bedingt durch das System
wäre so eine
Vielfachsteuerung
Triebwagen Lokomotive entstanden. Die Folge davon waren
schwere Schäden an den beteiligten Fahrzeugen. Später erkannte man dieses
Problem und verlangte bei der nächsten Lokomotive eine Kombination mit dem
hier vorgestellten Triebwagen. Ein Punkt, der bisher bei Pflichtenheften weggelassen wurde, war der Aufbau des Führerstandes. Wegen dem geforderten Durchgang mit Faltenbalg wurde der Platz für den Lokführer eingeschränkt. Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB erwarteten jedoch auch eine geänderte Bedienung des Fahrzeuges. Diese Forderung sollte zu einem später einzuführenden einheitlichen Führerstand führen. So wollte man die Schulungen in Zukunft vereinfachen.
Das fertige ausgearbeitete
Pflichtenheft
wurde schliesslich den üblichen Herstellern in der Schweiz unterbreitet.
Die Vorgaben für die Hersteller waren von den Schweizerischen Bundesbahnen
SBB sehr klar definiert worden, auch wenn wir hier nicht alle Punkte
beachtet haben. Nur in wenigen Bereichen konnten die Erbauer bei der
Entwicklung etwas Eigeninitiative einbringen. Ein Punkt war hier sogar
optisch sehr gut zu erkennen.
Der Vorschlag der Industrie erhielt eine zum Muster der BLS-Gruppe
etwas geänderte Frontpartie. Diese sollte berücksichtigen, dass der
Triebwagen eine etwas höhere Geschwindigkeit fahren musste.
Trotzdem konnte der Vorschlag die Verwandtschaft mit den Triebwagen
Ce 4/4 der BLS-Gruppe nicht leugnen. Die
Behauptung, dass es ein Nachbau gewesen sei, muss jedoch klar verneint
werden. Jedoch kamen die Ideen mit diesem Muster.
Hauptproblem bei der Entwicklung dieses
Triebwagens waren nicht die technischen Details. Vielmehr
war man auf beiden Seiten einem gewissen Zeitdruck unterworfen. Auf die
Landesausstellung in Lausanne sollten genügend Fahrzeug vorhanden sein,
damit man die Leute befördern konnte. Man konnte sich daher nicht in
Details verstricken. Daher nahm man vom Muster, was gebaucht werden
konnte. Man nutzte lediglich den Radiergummi und ein gespitztes Bleistift. Letztlich erging von den Schweizerischen Bundes-bahnen SBB der Auftrag für vorerst sechs Proto-typen des neuen Triebwagens der Reihe RBe 4/4. Diese Fahrzeuge wurden mit den Nummern 1401 bis 1406 versehen und sollten als Prototypen betrachtet werden.
Spannend war dabei die Tatsache, dass man von
Prototypen
sprach, denn die Erfahrungen hatten gezeigt, dass mit den Erfahrungen die
Serie ver-bessert werden kann.
Den mechanischen Teil der neuen
Triebwagen wurde von den Firmen
Schweizerische Industrie Gesellschaft SIG in Neuhausen am Rheinfall und
Schindler Wagon in Schlieren SWS ausgeführt. Beide Unternehmen waren im
Bau von
Reisezugwagen
führend und verfügten über das entsprechende Wissen. Zudem waren die
Wagenbauer
auch mit der Lieferung der
Einheitswagen
betraut worden. Ein Vorteil bei den Anpassungen an den Wagen.
Die elektrische Ausrüstung stammte hingegen von den Firmen Brown,
Boveri und Co BBC in Münchenstein und von der Maschinenfabrik Oerlikon
MFO. Die Leitung in diesem Bereich wurde von der BBC übernommen und die
MFO lieferte wichtige Komponenten an die Firma in Münchenstein. Eine
Lösung, die eine schnelle Lieferung der
Triebwagen ermöglichen sollte. Man hatte zwei Werke, die
für die Endmontage bereitstanden.
Diese
ersten sechs
Triebwagen der Baureihe RBe 4/4 kosteten die
Schweizerischen Bundesbahnen SBB über sechs Millionen Franken, was rund
einer Million pro Fahrzeug entsprach. Diese extrem hohen Kosten waren
jedoch nur zum Teil mit dem grösseren Aufwand bei einem Triebwagen zu
begründen. Viel mehr kann davon ausgegangen werden, dass die Fahrzeuge für
die
Staatsbahnen
durch die Industrie zum Teil künstlich verteuert wurden.
Diese Methode wurde beim Besteller Schweizerische Bundesbahnen SBB
immer wieder vorgenommen und führte ebenso oft zu Streitigkeiten. Man
machte sich dabei zu Nutze, dass das staatliche Unternehmen nicht im
Ausland Beschaffungen ausführen konnte. Zudem war die Deckung durch den
Staat vorhanden, so dass die Industrie darin kein Problem sah. Kurz
gesagt, man machte sich strafbar, weil der Kunde nicht klagen konnte.
Diese sechs Fahrzeuge bewährten sich so gut, dass bereits drei
Jahre nach deren Inbetriebnahme die ersten in Serie gebauten
Triebwagen anrollten. Obwohl es bei den
Prototypen
keine grösseren Schwierigkeiten gab, wurden die Modelle der Serie
verändert. Diese Veränderungen waren optisch leicht zu erkennen und
führten auch dazu, das der Triebwagen um vier Tonnen schwerer wurde und
daher 72 Tonnen auf die Waage brachte.
Von der Serienversion beschafften die Schweizerischen Bundesbahnen
SBB insgesamt 76 Einheiten. Diese Fahrzeuge erhielten die Nummern 1407 bis
1482. Damit sollte für lange Zeit die grösste Serie von
Triebwagen entstehen. Dumm dabei war eigentlich nur,
dass die Nachfolger diesen Wert bei weitem übertrafen. Die RBe 4/4
bereiteten jedoch den Triebwagen den Platz vor. Diesen gelang schliesslich
mit den
Triebzügen
der Durchbruch.
Der grosse Mut bei der Entwicklung fehlte jedoch. So verzichtete
man auf eine Erhöhung der
Höchstgeschwindigkeit
auf 140 km/h. Diesen Schritt machte man jedoch bei der
Lokomotive,
die nahezu gleichzeitig entwickelt wurde. Nur muss man verstehen, dass die
Triebwagen RBe 4/4 funktionieren mussten, denn sie
wurden für die Landesausstellung benötigt und da konnte man sich bei der
Entwicklung nicht auf Experimente einlassen.
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