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Mit der Übernahme der
Seethalbahn
durch die Schweizerischen Bundesbahnen SBB im Jahre 1922 kam deren
Rollmaterial
ebenfalls in den Besitz der
Staatsbahnen.
Darunter auch die zehn
Triebwagen.
Diese trugen in jenen Jahren die Hauptlast im
Seetal
und daran sollte sich eigentlich nichts ändern. Daher lohnt es sich, wenn
wir einen kurzen Blick auf diese zehn Triebwagen werfen und so uns ein
Bild vom Verkehr auf der Seethalbahn machen. Die Hauptlast trugen die acht eleganten Triebwagen der Baureihe BCe 4/4. Diese bekamen mit dem Wechsel zur Staatsbahn die neuen Nummern 4801 bis 4808 und natürlich die Anschriften nach den Nor-malien der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Ein Vorgang, der üblich war und welcher in
wenigen Tagen vollzogen wurde. Farbliche Anpassungen an die Normalien des
neuen Besitzers erfolgten jedoch später im Unterhalt. Die
Leistung
dieser bis lediglich 40 km/h schnellen Fahrzeuge war mit 265 kW sehr
bescheiden ausgefallen und auch trotz besserer Einhaltung der Regeln und
Normallasten
durch das Personal waren viele Defekte an diesen
Triebwagen
zu bekunden. Doch noch gab es keine Alternativen für den
Personenverkehr
im
Seetal.
So wurde der Unterhalt dieser noch recht neuen Fahrzeuge sehr schnell zu
einem grossen Problem. Für den
Güterverkehr
beschaffte die
Seethalbahn
1910 ebenfalls zwei identische Gepäcktriebwagen. Diese wurden nun mit den
Nummern 18 701 und 18 702 im Bestand der
Staatsbahnen
geführt. Bei den technischen Daten unterschieden sie sich nicht von den
acht Personentriebwagen. Lediglich der hier aufgebaute Kasten war
schlichter ausgefallen, so dass diese Modelle nicht so richtig zu den BCe
4/4 passen sollten. Trotzdem hatten diese
Triebwagen
die gleichen Eckdaten bei der Geschwindigkeit und der
Leistung.
Daher hatte das
Seetal
eigentlich identische Fahrzeuge, was der
Staatsbahnen
durchaus gefallen sollte, jedoch waren gerade diese beiden Fahrzeuge
überfordert und daher kam es zu häufigen Defekten an den Motoren der Fe
4/4. Ersatzteile gab es nur in geringem Masse bei den Personentriebwagen
BCe 4/4, womit auch diese fehlten. Um eine schnelle Entlastung der beiden Triebwagen zu erhalten, beschlossen die Schweizerischen Bun-desbahnen SBB, dass die aus dem Versuchsbetrieb stammende Ce 4/4 mit der Nummer 13 502 auf das System der Seethalbahn umzubauen ist. Damit hatte man auf dieser Strecke die
erste elektrische
Lokomotive.
Doch auch sie war nicht für diese Steigungen und die schweren Züge
aus-gelegt worden. Zudem war das
Seetal
alles andere als Gesund für die alte Maschine. Aus diesem Grund sah man es in Bern als erwiesen an, dass für den Güterverkehr im Seetal eine schnelle Lösung geschaffen werden sollte. Diese war jedoch nur mit neuen
Lokomotiven
möglich und deshalb musste ein
Pflichtenheft
aus-gearbeitet werden. Dieses sollte das neue
Trieb-fahrzeug
für die neu als
Seetalstrecke
bezeichnete Linie durch das
Seetal
umschreiben. Es darf erwähnt werden, dass in der Region die
Seethalbahn
bleiben sollte. Das grösste Problem bei der Ausarbeitung
für das
Pflichtenheft,
war die im
Seetal
verbaute
Fahrleitung.
Diese passte von den baulichen Normen her zu jener der
Staatsbahnen,
hatte jedoch mit 5500
Volt
und 25
Hertz
eine abweichende
Spannung.
Die Umstellung auf das übliche System mit 15 000 Volt und 16 2/3 Hertz war
daher beschlossene Sache. Nur konnte man mit dem neuen
Triebfahrzeug
nicht bis zu diesem Zeitpunkt warten. Die
Staatsbahnen
wünschten eine neue
Lokomotive,
die für
Güterzüge
im
Seetal
konstruiert wurde. Dabei sollten diese Maschinen auch den
Rangierdienst
auf den
Bahnhöfen
übernehmen. Eine Lösung, die auch auf anderen Strecken so umgesetzt worden
war. Gerade bei den elektrischen Lokomotiven gab es damals erst wenige für
den Rangierdienst spezialisierte Maschinen. Eigentlich gab es auch nur
jene der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Was diese Forderung genau bedeutete, umschrieben die
Staatsbahnen
im
Pflichtenheft. Dabei wurde gefordert, dass die neue
Lokomotive abwechslungsweise an zwei sich folgenden Tagen die definierten
Tagestouren absolvieren sollte. Dabei wurden im Pflichtenheft zwei
Beispiele aufgeführt, die klar zeigten, was man in Bern unter dieser
Vorstellung genau verstehen musste. Auch wir wollen uns diese Hinweise
genauer ansehen. Im ersten Fall wurde eine Tagestour definiert, die eine Fahrt von Emmenbrücke nach Wildegg und zurück, sowie eine Hin- und Rückfahrt von Beinwyl am See nach Münster (Beromünster) beinhaltete. Nicht
definiert wurde jedoch der Abstecher nach Lenzburg. Diese Strecke war nur
kurz und wurde in einer Richtung rückwärts bis zur Spitzkehre gefahren,
danach ging es nor-mal weiter. Wobei
Güterzüge
eher direkt nach Lenzburg
Stadt verkehrten. In jedem Bahnhof sollte mit der Lokomotive ein Stoss zum Wegstellen der zugeführten Wagen getätigt und anschlies-send zur Abfahrt vorgezogen werden. Somit waren ein-fache Aufgaben zu erfüllen. Wobei gerade der
Stoss für die
Fahrmotoren belastend war, da mit hohen
Zugkräften gearbeitet wurde. Die dabei ge-forderte
Anhängelast der
Lokomotive wurde mit 150 Ton-nen für die ganze Strecke angegeben und
berücksichtigte die
Manöver. Auf den ersten Blick erscheint das ein leichtes
Programm. Jedoch muss man bedenken, dass damals dieser
Güterzug
im
Seetal
für die 46 Kilometer lange Strecke gut acht Stunden benötigte. Mit der
Tagesleistung gemäss dem
Pflichtenheft
kam die
Lokomotive gerade
rechtzeitig zurück zum Ausgangspunkt der Fahrt. Ein wichtiger Punkt, den
man bei diesen Angaben nicht vergessen darf, denn es galten nicht die
Regeln von heute. Deutlich schneller sollte es bei der zweiten
Tagestour vorwärts gehen. Die gleiche Strecke sollte nun innerhalb von 15
Stunden zweimal absolviert werden. Dabei musste nun eine
Anhängelast von
200 Tonnen mitgenommen werden. Ein Punkt, der mit den
Reisezügen geschafft
wurde. Die Last ergab sich, weil auf der Strecke die Reisezüge oft mit
Güterwagen ausgelastet wurden. Das war das Hauptproblem der alten
Triebwagen. Mit den 200 Tonnen wurde zugleich die Normal-last für die im Seetal massgebende Steigung von 36‰ definiert. Auf die sonst üblichen Angaben über andere Steigungen und die damit verbun-denen Geschwindigkeiten wurde hier verzichtet. So war eigentlich klar,
dass die neue
Lokomotive kaum auf anderen Strecken eingesetzt werden
sollte. Das zeigt sich auch, dass diese Last inner-halb von 150 Sekunden
auf 20 km/h beschleunigt werden sollte. Somit wurde eine kurvengängige robuste Loko-motive gewünscht, die über eine hohe Zugkraft verfügte. Zudem sollten die Rangierfahrten in den Bahnhöfen flink und schnell erledigt werden. Weniger
wichtig war dabei die gefahrene Ge-schwindigkeit, denn die war im
Seetal
nicht be-sonders hoch und das war bei der Ausarbeitung des
Pflichtenheftes
keine leichte Sache für die Verantwortlichen der
Staatsbahnen
in Bern. Anfänglich wurde von 40 km/h gesprochen und damit lag
man bei den vorhandenen
Triebwagen. Dieser Wert jedoch schnell auf 45 km/h
erhöht, weil davon ausgegangen wurde, dass auch in
Seetal
etwas mehr Tempo
möglich sein könnte. Letztlich kam eine weitere Erhöhung und so wurde
letztlich die
Höchstgeschwindigkeit der neuen
Lokomotive auf 50 km/h
festgelegt. Sie war daher auch etwas schneller als die vorhandenen
Rangierlokomotiven. In Bern ging man davon aus, dass für die Aufbringung
dieser
Zugkraft sechs
Triebachsen erforderlich sein würden. Da man bei
dieser
Lokomotive wegen der geringen
Höchstgeschwindigkeit durchaus auf
Laufachsen verzichten konnte, wurde die neue Baureihe als De 6/6
bezeichnet und es wurde eine
Achsfolge C’C’ gewünscht. Damit die
Konstruktion jedoch nicht zu leicht werden sollte, war da noch ein
Problem. Das Seetal war eine jener Nebenbahnen, die über einen schwachen Oberbau verfügten. Auch mit der Umstellung auf den elektrischen Betrieb wurde dieser nicht verstärkt. Aus diesem Grund war nur eine maximale Achslast von 12 Tonnen zugelassen. Das war deutlich unter den
Werten der anderen
Lo-komotiven im Bestand der Schweizerischen Bundes-bahnen
SBB und zeigte deutlich wie weit die
See-thalbahn
von den üblichen Regeln
entfernt war. Elektrisch wurde zudem gefordert, dass die Loko-motive sowohl unter der Spannung von 5500 Volt und 25 Hertz, als auch unter 15 000 Volt und 16 2/3 Hertz verkehren musste. Dabei musste von der Lokomotive die gleiche Leistung abgegeben wer-den. Wir haben daher eine
echte
Zweisystemlokomotive erhalten, die jedoch betrieblich nicht
umschaltbar sein musste. Die Bundesbahnen wollen eigentlich nur, dass nach
der Umstellung weitergefahren wer-den konnte. In diesem Punkt muss erwähnt werden, dass die beiden
Frequenzen nicht so weit entfernt waren, dass damit grosse Änderungen bei
der
Leistung zu erwarten wären. Deutlich schlimmer war die deutlich
tiefere
Spannung, denn dazu mussten zwei unterschiedliche
Anzapfungen im
Transformator genutzt werden. Genau diese sollten jedoch betrieblich nicht
umgeschaltet werden. Eine deutliche Vereinfachung der Technik. Der letzte Punkt im
Pflichtenheft war für die
Schweizerischen Bundesbahnen SBB damals durchaus üblich. Im Wissen, dass
hier keine grössere Serie zu erwarten war, forderten die
Staatsbahnen,
dass nach Möglichkeit auf Baugruppe von vorhandenen Baureihen
zurückgegriffen werden musste. So wollte man die Vorhaltung von besonderen
Ersatzteilen vermeiden und sich die Kosten für den Unterhalt dieser
Baureihen verringern. Das so ausgearbeitete Pflichtenheft wurde schliesslich der einschlägig bekannten Industrie übergeben. Dabei waren die Schweizerischen Bundesbahnen SBB jedoch verpflichtet lediglich die Hersteller im eigenen Land zu berücksichtigen. Da war die Auswahl beim
Bau von
Lokomotiven nicht be-sonders gross, auch wenn es mehrere Elektriker
gab, waren die verbindlichen Eingaben für die neue Loko-motive eher
bescheiden ausgefallen. Ein Angebot der schweizerischen Lokomotiv- und Ma-schinenfabrik SLM in Winterthur und der Brown Boveri und Co BBC in Münchenstein sollte letztlich den Zuschlag bekommen. Dabei entwickelten
die beiden Firmen eine
Lokomotive, die auf den Baugruppen der Baureihe
Ee
3/3 basierte. Dabei nahm man auch gleich die erste in Serie gebaute
Rangierlokomotive und verdoppelte sie auf zwei identische Einheiten. So
erreichte man die geforderte
Leistung. Auch wenn man sich beim optischen Aufbau der
Lokomotive an die Reihe
Ce 6/8 III erinnern könnte, die neue Baureihe De
6/6 war eher mit den
Rangierlokomotiven, als mit den
Krokodilen verwandt.
Trotzdem sollte aus dieser besonderen Maschine sehr schnell das
Seetal-Krokodil werden. Ein Punkt, den wir später noch näher betrachten
müssen. Dabei werden schnell die konstruktiven Unterschiede zu erkennen
sein. Um den Anforderungen des
Seetals gerecht zu werden,
wurde die
Leistung bei der
Lokomotive gegenüber der Reihe Ee 3/3
verringert. Trotzdem sollte mit der Lokomotive eine
Anfahrzugkraft von 180
kN erreicht werden. Dauerhaft sollten noch 115 kN möglich sein. Dabei
wurde jedoch lediglich eine Geschwindigkeit von 22.5 km/h erreicht. Mehr
war wegen der geringen
Achslast mit den damaligen Mitteln kaum zu
ermöglichen. Schliesslich entschieden sich die Schweizerischen
Bundesbahnen SBB für dieses Angebot und bestellten vorerst drei
Lokomotiven der Baureihe De 6/6. Diese sollten mit den Nummern 15 301 bis
15 303 versehen werden und daher eine eigene
Gruppe bilden. Auf die
Aussicht, dass von diesen speziellen Lokomotiven eine Serie folgen könnte,
wurde jedoch verzichtet. Zu speziell waren diese Maschinen auf das
Seetal
abgestimmt worden. Daher ist es überraschend, dass ich in der Einleitung
erwähnt habe, dass diese 1926 ausgelieferten
Lokomotiven durchaus eine
Beziehung um Gotthard bekommen hatten. Dabei waren deren Verwandtschaft
mit den neusten
Rangierlokomotiven im Bestand der Schweizerischen
Bundesbahnen SBB massgebend, denn das
Seetal und der Gotthard hatten kaum
Gemeinsamkeiten. Das wäre auch so geblieben, gäbe es die Baureihe De 6/6
nicht.
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