Konstruktion des Kastens |
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Der Kasten wurde nach den damaligen Erkenntnissen aufgebaut. Daher
wurden auch hier die einzelnen Baugruppen separat konstruiert und
anschliessend mit Hilfe der elektrischen Schweisstechnik miteinander
verbunden. Erst durch diese
Verbindung
war der Kasten in der Lage, die im Betrieb auftretenden Kräfte zu
aufzunehmen. Eine Baugruppe alleine hätte das nicht geschafft. Daher
sprach man hier von einem selbsttragenden Kasten.
Die einzelnen Bereiche wurden als Boden, Seitenwände, Dach,
Führerstand
und Rückwand bezeichnet. Sie waren aus Stahlblech und speziellen
Stahlprofilen aufgebaut worden. Diese konnten schliesslich einfach
verschweisst werden. So entstand schliesslich der fertige Kasten. Die
Steifigkeit des fertigen Kastens war so ausgelegt worden, dass es bei
einer
Pufferkraft
von 1 500 kN nicht zu Deformationen kommen sollte.
Beginnen wir mit dem Boden und somit mit jenem Teil, das als
Grundlage diente. Dieser Boden wurde mit stabilen Profilen aufgebaut und
mit einem Blech abgedeckt. Im Gegensatz zu einem Rahmen konnte er alleine
die Tragkräfte nicht aufnehmen. Verstärkungen im Boden gab es an den
beiden Enden und im Bereich der
Drehgestelle. Sie ermöglichten eine optimale
Einleitung der Kräfte in den Boden, beziehungsweise in den Kasten.
Die beiden Enden des Bodens wurde zur Aufnahme der Zug- und
Stossvorrichtungen
vorgesehen. Daher formte man hier einen kräftigen quer eingebauten
Stossbalken.
Dieser wurde später jedoch in den Kasten integriert und war nicht mehr zu
erkennen. Wegen den genormten Teilen der
UIC,
konnten die Hersteller hier keine grossen Veränderungen vornehmen und so
musste dieser Bereich im Boden selber optimal abgestützt werden.
Durch die bewegliche Montage, war der Haken in alle Richtungen
verschiebbar. Damit er in der Höhe stabil und geführt war, wurden einfache
Winkel montiert. Jedoch wurde der Bereich nicht mehr zur Aufnahme einer
automatischen Kupplung
vorgesehen. Damit eine vollwertige Zugvorrichtung entstand, wurde am Zughaken selber noch die Schraubenkupplung nach UIC montiert. Diese UIC-Standardkupplung verfügte über eine maximale Zugkraft von 500 kN und entsprach damit der damaligen Norm.
Damit bildete sie den schwächsten Teil der
Zugvorrichtung.
Die nicht benutzte
Kupplung
konnte im
Zughaken,
aber auch in einem Blindhaken abgelegt werden. Der vordere Blindhaken war
dabei am
Bahnräumer
montiert worden. Wegen der beweglichen Konstruktion der Zugvorrichtung war es ihr nicht möglich Stosskräfte aufzunehmen. Daher musste sie mit den seitlichen Stossvorrichtungen ergänzt werden.
Hier wurden handelsübliche
Hülsenpuffer
verwendet. Wegen der Länge des
Trieb-wagens,
die mit 25 Metern angegeben wurde, mussten rechteckige
Pufferteller
verwendet werden. Diese waren mit abgewinkelten Ecken versehen worden.
Da schon bei
Anprällen
mit geringen Geschwindigkeiten die Kräfte von den
Puffern
nicht mehr aufgenommen werden konnten, wurden diese in den Kasten
abgeleitet. Damit es bei verhältnismässig kleinen Vorfällen nicht zu
Schäden am Kasten kam, wurden auch hier die
Hülsenpuffer
nicht direkt auf dem
Stossbalken
montiert. Vielmehr wurden in Nischen, die im Stossbalken integriert waren,
spezielle
Zerstörungsglieder
verwendet.
Damit waren die
Puffer
auf gewöhnliche Weise be-festigt worden. Selbst der übliche unter dem
Puffer montierte Kupplergriff war vorhanden. Hier war es wegen den Normen
schlicht nicht möglich andere Lösungen zu suchen. Im Bereich des Führerstandes wurde unter dem Bo-den ein Bahnräumer montiert. Dieser Bahnräumer war leicht gepfeilt worden und stand unten leicht nach vorne. Es war dazu ausgelegt worden Hinder-nisse vom Fahrwerk abzuhalten.
Die oft angenommene
Schneeräumung
war mit dem
Bahnräumer
jedoch wegen seinem Aufbau nicht möglich. Daher entsprach er in seiner
Funktion den anderen Modellen, wie sie schon länger verwendet wurden.
Die beiden Seitenwände wurden bis auf wenige Ausnahmen gleich
gebaut. Sie bestanden aus Stahlblech, das mit Profilen stabilisiert wurde.
Jedoch waren die Stabilisierungen nur so ausgeführt worden, dass die Wand
selber nicht einknicken konnte. Da die Seitenwände mit dem Boden
verschweisst wurden, konnte dieser höhere Kräfte aufnehmen. Wobei auch
jetzt die endgültigen Kräfte immer noch nicht erreicht wurden.
In den Seitenwänden wurden zahlreiche Öffnungen vorgesehen. Da
diese Öffnungen schon beim Aufbau der Wände vorhanden waren, wurden die
Verstrebungen mit den Profilen optimal auf deren Position ausgelegt.
Gerade bei den grösseren Lücken für das Tor des
Gepäckraumes
und für die
Einstiegstüre
war das besonders wichtig, da die Seitenwände in diesen Bereichen deutlich
geschwächt wurden. Es blieben hier meist nur noch schmale Bereiche übrig.
In der Seitenwand blieben dadurch jedoch nur noch schmale Stege
übrig, was eine deutliche Schwächung bedeutete. Mit den umfang-reichen
Verstrebungen konnte diese jedoch ausgeglichen werden. Damit das Tor selber mit der Seitenwand eine einheitliche Flucht bildete, mussten im anschliessenden Bereich Nischen mit den beiden Führungen für das Tor vorgesehen werden.
Diese Nischen waren jedoch nur auf die Länge der Tore ausgelegt
worden, so dass mit Ausnahme dieses kurzen Bereiches eine glatte
Aussenwand entstand. Dadurch sollten die vom Fahrwind erzeugten Geräusche
gemildert werden. Die zweite grössere Lücke im Kasten bildeten schliesslich die Einstiegstüren. Diese wurden im Gegensatz zum Muster schmaler ausgeführt. Dadurch sank die lichte Breite der Türen auf 1 400 mm.
Das hatte zur Folge, dass hier im Vergleich zum Muster eine
geringere Schwächung des Kastens entstand. Jedoch war die Schwächung wegen
dem etwas breiteren Steg oberhalb der Türe nicht ganz so gross, wie das
beim Gepäcktor der Fall war.
Wie bei den Vorbildern für die
Privatbahnen
kamen Schwenktüren zum Einbau, die im geschlossenen Zustand eine glatte
Aussenhaut mit der Wand ergaben. Es gab daher weder Trittbretter noch
Griffstangen,
an denen man sich hätte festhalten können. Unter der Türe war ein
Trittbrett montiert worden, das aber im geschlossen Zustand nicht erreicht
werden konnte. Daher verzichtete man auch hier auf Bauteile die zu
Verwirbelungen geführt hätten.
Diese hatten eine Grösse von 1 260 x 960 mm erhalten und waren
gegenüber älteren Fahrzeugen eher klein ausgefallen. Dadurch war die
Schwächung der Seitenwand in diesem Bereich nicht besonders gross. Zwischen dem Gepäcktor und der Einstiegstüre waren vier Öffnungen für die Fenster vorgesehen. Im Bereich nach der Türe waren jedoch lediglich drei Fenster vorhanden.
Damit orientierte man sich hier wieder an den als Muster dienenden
Triebwagen
RBDe 4/4 der
Privatbahnen.
Auch die Fenster bestanden aus getönten Scheiben, die fest in der
Seitenwand eingebaut wurden. Dadurch konnten sie nicht mehr geöffnet
werden.
Letztlich waren die beiden Seitenwände nur im Bereich der Apparate
unterschiedlich gestaltet worden. Doch gab es gerade hier die grössten
Unterschiede. Waren bei den
Prototypen
noch einfache Tore und Luken verbaut worden, kamen bei den
Serienfahrzeugen spezielle Lüftungsgitter zum Einbau. Ein Umstand, der
jedoch aus den Erfahrungen mit den Prototypen abgeleitet wurde. Genauere
Informationen dazu folgen im entsprechenden Kapitel.
Es waren die einzigen
Griffstangen
an den Seitenwänden und selbst sie wurden im Kasten eingelassen. Daher
wurde wirklich in jedem Bereich darauf geachtet, dass sich der Fahrtwind
nicht verwirbeln konnte. Stabilisiert wurden die Seitenwände mit den eingebauten Querwänden, dem Führerstand und der Rückwand am Ende des Kastens. Diese Rückwand entsprach den Normen für Reisezugwagen. So wurde hier ein mit einem Gummiwulst abgedeckter Durchgang für Reisende geschaffen.
Auch das Trittbrett war wie bei den üblichen
Reisezugwagen
ausgeführt worden. So konnte der
Triebwagen
in diesem Bereich dank dem genormten
Personenübergang
an jeden
Personenwagen
ge-kuppelt werden. Im vorderen Bereich des Kastens schloss sich der Führerstand an. Dieser war als eigenständige Baugruppe ausgeführt worden und schloss sich mit der Rückwand gegenüber den Seitenwänden ab. Auch der Führerstand wurde mit Hilfe der elektrischen Schweisstechnik mit dem restlichen Kasten verbunden.
Daher war er als eigene Baugruppe nicht mehr zu erkennen. Auch das
war ein Merkmal der selbsttragenden Kasten, wie sie seit den Baureihen
Re 4/4 I und Ae 6/6
bei den Schweizerischen Bundesbahnen SBB verwendet wurden. Beginnen wir bei der Front. Diese wurde vom Muster abgeleitet, jedoch wegen der höheren Höchstgeschwindigkeit leicht abgeändert. Dadurch musste die Front leicht pfeilförmig ausgeführt werden.
Deshalb war in der Mitte der
Front
eine leichte senkrecht verlaufende Kante zu erkennen. Dank dieser
Massnahme, konnte der Fahrtwind seitlich leichter abfliessen, als dies bei
den
Triebwagen
der
Privatbahnen
der Fall gewesen wäre.
Jedoch lief die
Front
nicht mehr Spitz zu. Eine schmaler quer zur Fahrrichtung verlaufender
senkrechter Streifen unterteilte den oberen und unteren Bereich der Front
auf der gleichen Höhe wie bei den
Triebwagen
der
Privatbahnen.
Diese aerodynamisch nicht vorteilhafte Ausführung war jedoch eine
Forderung der Schweizerischen Bundesbahnen SBB, da so einfachere Lampen
für die
Beleuchtung
gewählt werden konnten.
Sie wurden lediglich durch einen schmalen Mit-telpfosten getrennt
und es konnten dadurch flache Gläser verwendet werden. Im oberen Bereich
war ein Bereich für die Anzeigen zur Art des Zuges und zum Ziel vorhanden. Als Glas für die Frontfenster verwendete man spe-zielles Sicherheitsglas, das jedoch nur bei be-stimmten Temperaturen einen optimalen Schutz bot. Daher konnten die Scheiben mit einer Fensterheizung erwärmt werden. Eine spezielle Auftaufunktion ermöglichte zudem die schnelle Befreiung von Raureif, der sich auf der Scheibe niederschlagen konnte.
Man verwendete für die
Heizung
eine spezielle Folie, so dass die
Frontfenster
einen getönten Farbton erhalten hatten.
Mit je einem unter dem Fenster montierten und mit
Druckluft
betriebenen
Scheibenwischer
konnten die Fenster gereinigt werden. Dank einer definierten Endstellung
waren die Scheibenwischer immer ideal platziert, wenn sie nicht benötigt
wurden. Sie wurden zudem mit einer pneumatischen
Scheibenwaschanlage
versehen. Daher konnte auch hartnäckiger Schmutz mit Hilfe der
Scheibenwischer entfernt werden.
Kommen wir nun zu den beiden Seitenwänden des
Führerstandes.
Diese wurden nicht identisch ausgeführt, so dass wir diese einzeln
betrachten müssen. Die in Fahrrichtung gesehen linke Wand, besass zwei
Fenster. Dabei war das vordere wegen der geneigten
Front
gegen oben etwas schmaler. Es wurde jedoch zu einem grossen Teil von einem
ausklappbaren
Rückspiegel
verdeckt. Diese Spiegel hatten sich seit der Baureihe
Re 6/6 durchgesetzt.
Damit war dieses Senkfenster korrekt als zu öffnendes Fenster
markiert worden. Um es zu öffnen, konnte man es vom
Führerraum
aus einfach nach unten ziehen. Alternativ konnte ein spezieller Hebel
benutzt werden. Wenn wir nun die Seite wechseln, treffen wir hinter der Front erneut auf das fest eingebaute Fenster der linken Seite. Auch hier war ein Rückspiegel vorhanden. Jedoch fehlte nun das zweite Fenster.
Dieses wurde durch die
Führerstandstüre
des
Lokomotivpersonals
ersetzt. Nachdem bisher das Personal immer den gleichen Einstieg, wie die
Rei-senden nutzte, gab es nun einen eigenen Zugang, der von den
Lokomotiven
übernommen wurde. Die Einstiegstüre des Lokomotivpersonals konnte mit einer unten montierten Türfalle nach innen geöffnet werden. Die Türe besass zudem ein Fenster, das ebenfalls mit einem senkrechten weissen Strich gekennzeichnet wurde.
Es war daher als übliches Senkfenster ausgeführt worden. Im
Gegensatz zur linken Seite fehlte hier jedoch der Hebel, so dass es nur
mit dem in der Scheibe montierten Griff nach unten gezogen werden konnte. Um den Zugang zum Führerstand für das Personal zu erleichtern, wurden unter der Türe zwei Trittbretter montiert. Dabei war das untere als Leiterstufe ausgeführt worden.
Damit diese kurze Leiter ohne Schwierigkeiten bestiegen werden
konnte, waren auf beiden Seiten der Türe
Griffstangen
vorhanden. Damit war ein normaler Zugang zum
Führerstand
vorhanden. Durch diese rechte Anordnung der Leiter, war der
Führertisch
links platziert worden.
Abgedeckt wurde der
Führerstand
mit einem einfachen Dach. Durch die weit nach oben gezogene
Front,
war das Dach dahinter angeordnet worden. Damit trotzdem noch die Höhe des
restlichen Daches erreicht werden konnte, wurde es schräg nach hinten
angehoben. Für die obere Lampe der
Beleuchtung
war daher ein waagerecht verlaufender Kanal vorhanden. Mehr bot das Dach
des Führerstandes jedoch nicht mehr.
Das Dach des Kastens war als Fortsetzung jenes des
Führerstandes
ausgeführt worden und verlief waagerecht. Es wurde sowohl mit dem
Führerstand, als auch mit den beiden Seitenwänden des Kastens
verschweisst. Damit bekam der selbsttragende Kasten schliesslich seine
Stabilität. Damit trotzdem ein Zugang zum Innenbereich des Fahrzeuges
vorhanden war, konnten die mittleren Bereiche mit drei Segmenten geöffnet
werden.
Weil das Dach leicht gebaut wurde, mussten die Tragkraft etwas
verbessert werden. Aus diesem Grund gab es auf dem Dach längsverlaufende
Sicken. Die üblichen Stege zur Wartung der auf dem Dach vorhandenen
elektrischen Ausrüstung gab es nicht mehr in gewohnter Form. Vielmehr
verstärkte man den flachen seitlichen Teil so, dass er genügend Tragkraft
hatte. Mit einem speziellen Belag wurde dieser Bereich rutschfest gemacht.
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