Druckluft und Bremsen |
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Kein Fahrzeug für die Eisenbahn ohne
Druckluft. Das war
schon seit vielen Jahren so und auch diese beiden
Triebwagen sollten davon
keine Ausnahme machen. Seit Einführung der damit betriebenen
Bremsen,
wurde mit der verdichteten Luft immer mehr Funktionen übernommen. Das
führte dazu, dass elektrische Fahrzeuge ohne Druckluft schlicht nicht in
Betrieb genommen werden konnten. Eine Ausnahme davon werden wir auch jetzt
nicht kennen lernen. Erzeugt wurde die Druckluft in einem unter dem Boden des Fahrzeuges montierten Kompressor. Dabei kam hier ein mit Silentblöcken am Boden befestigtes Modell zu Anwendung.
Es handelte sich um einen
zweistufigen
Rotationskom-pressor. Dieses Modell wurde schon bei anderen
Trieb-wagen erfolgreich verwendet und es erzeugte die
Druck-luft für das
System indem, es die Aussenluft verdichtete und anschliessend in die
Leitungen entliess. Dabei bezog der Kompressor die Luft unter dem Fahr-zeug. Ein Filter verhinderte, dass Schmutz in die Leit-ungen gelangen konnte. Im ersten Schritt wurde die Luft in einer Art Schnecke so verdichtet, dass ein Druck von etwa zwei bar entstand.
Diese
Druckluft wurde innerhalb des Gerätes in die zweite Stufe
entlassen. In diesem Schritt wurde die Luft auf den Enddruck verdichtet.
Dieser war offiziell bei acht
bar angegeben worden. Sofern in den Leitungen ein geringerer Druck vorhanden war, wurde die vom Kompressor abgegebene Luft wieder entspannt.
Das führte dazu, dass sich in
der Luft befindliche Feuchtigkeit absonderte und so in die Leitungen
gelangen konnte. Insbesondere während der kalten Jahreszeit, konnte dieses
Wasser zu grösseren Problemen führen. Daher musste es aus der Leitung
entfernt werden und dazu war der
Wasserabscheider vorgesehen.
Im
Wasserabscheider kondensierte die Feuchtigkeit an den kühlen Blechen.
Dadurch bildete sich Wasser, das mit
Schmiermitteln vom
Kompressor
verunreinigt worden war. Da Wasser der Schwerkraft folgte, tropfte dieses
an die tiefste Stelle, wo sich die Flüssigkeit sammelte. In einem
Depot
konnte diese Emulsion über einen Ablasshahn entnommen und schliesslich
fachgerecht entsorgt werden. Eine Lösung, die durchaus bekannt war. Über ein Rückschlagventil strömte die Druckluft in die ebenfalls unter dem Fahrzeug montierten Hauptluftbehäl-ter. Diese Behälter bildeten das notwen-dige Volumen, das sicherstellte, dass kurzfristig ein hoher Verbrauch sichergestellt werden konnte.
War der Verbrauch jedoch geringer,
als die
Leistung des
Kompressors, stieg in diesen Behältern der Druck mit
der Zeit immer höher und hätte ohne geeignete Massnahmen zu einem De-fekt
geführt. Damit das verhindert werden konnte, war in der Leitung vom Kompressor zusätzlich ein Überdruckventil einge-baut worden.
Dieses war so eingestellt worden,
dass es die geschöpfte Luft ins Freie entliess, wenn dieser um etwa zehn
Prozent über dem Normaldruck von acht
bar lag. Die Steuerung verhinderte
jedoch, dass diese Situation während dem Betrieb entstehen konnte.
Trotzdem war ein Schutz vor zu hohem Druck vorhanden.
Wir
können wieder zu den
Hauptluftbehältern zurückkehren. An diesen waren
letztlich die beiden Leitungen zu den Verbrauchern angeschlossen worden.
Damit die
Druckluft in den Behältern gespeichert werden konnte, waren in
jeder Leitung die entsprechenden
Absperrhähne vorhanden. Diese waren jedoch
nur geschlossen, wenn das Fahrzeug remisiert wurde. Im Betrieb hatten sie
daher keine weitere Funktion zu erfüllen.
Wenn
wir die Betrachtung mit den an der
Apparateleitung angeschlossenen
Verbraucher beginnen, müssen wir wissen, dass diese über ein
Druckreduzierventil angeschlossen wurde. Dieses sorgte dafür, dass hier
ein konstanter Druck von sechs
bar vorhanden war. Damit wurden hier
Verbraucher angeschlossen, die auf einen konstanten Druck angewiesen
waren. Die fanden sich bei der elektrischen Ausrüstung des Fahrzeuges. Als Beispiel sollten die Stromabnehmer erwähnt werden. Diese konnten daher nur gehoben werden, wenn ausreichend Druckluft vorhanden war. Da dies jedoch nicht in jedem Fall garantiert werden konnte, musste eine Lösung vorgesehen werden, die für die benötigte Druckluft sorgte, wenn der Kompressor noch nicht zur Verfügung stand.
Die Lösung für dieses Problem
fand sich bei der
Handluftpumpe, die im Fahrzeug vorhanden war. Die Handluftpumpe war jedoch nur so angeschlos-sen worden, dass damit der Bügel gehoben werden konnte.
Der Lokführer musste damit den Druck erzeugen,
damit der
Stromabnehmer die
Fahrleitung berührte. Damit wurde in diesem
Fall der
Triebwagen einge-schaltet und der
Kompressor nahm die Arbeit auf.
Wie die genauen Handlungen dazu ausgeführt werden mussten, konnten im
Handbuch, das zum Fahrzeug erstellt wurde, nachgeschlagen werden.
Natürlich gab es im Fahrzeug noch weitere Verbraucher, die an der
Apparateleitung angeschlossen wurden. Wir können hier darauf verzichtet,
weil wir diese Bereiche noch kennen lernen werden. Es ist einfach, was in
jedem Fall immer gleich arbeiten musste, war an dieser Leitung
angeschlossen worden. Alle anderen Verbraucher auf dem Fahrzeug konnten
über die einfacher an den Behältern angeschlossene zweite Leitung versorgt
werden.
Diese
zweite von den
Hauptluftbehältern wegführende Leitung war die
Speiseleitung. Sie war, wie die
Apparateleitung, nur auf das Fahrzeug
beschränkt worden. Als Unterschied war hier jedoch der Druck zwischen
sechs und acht
bar vorhanden und entsprach damit jenem in den Behältern.
Damit konnten an dieser Leitung alle Verbraucher abgeschlossen werden, die
nicht auf einen konstanten Wert angewiesen waren. Neben den Bremsen, die wir anschliessend ansehen werden, war hier auch die Lokpfeife angeschlossen worden. Sie war auf dem Dach des Triebwagens montiert und wurde über ein zweistufiges Ventil mit der notwendigen Druckluft versorgt.
Damit die in der Schweiz bekannten akustischen Signale
entstehen konnten, war das Geschick des Lokführers verantwortlich. Die
Pfeife gab dabei je nach Druck einen anderen Ton ab.
Weitere an dieser Leitung angeschlossene Verbraucher waren auf das ganze
Fahrzeug verteilt worden. Eine Auflistung können wir uns ersparen, denn alle nicht an einen bestimmten Druck angewiesenen und mit
Druckluft ange-triebenen Verbraucher waren an dieser
Speiseleitung
angeschlossen worden. Dazu gehörten auch die auf dem Fahrzeug vorhandenen
pneumatischen
Bremssysteme, die wir uns nun ansehen werden. Es war bei den Bremsen nicht mehr die Lösung der anderen Ausflugstrieb-wagen vorhanden. Die dort noch verwendete Lösung konnte hier nicht angewendet werden, weil an diesem Triebwagen bekanntlich auch normale Leichtstahlwagen angehängt werden sollten.
Aus diesem Grund musste man bei
den
Bremsen zur Lösung der anderen
Triebfahrzeuge greifen. Wobei jedoch
eine Vereinfachung bei den Systemen vorgenommen wurde.
Auf
die sonst bei
Triebfahrzeugen vorhandene
direkte Bremse wurde verzichtet.
Es war daher weder eine
Rangierbremse, noch eine
Regulierbremse vorhanden.
Damit war die Aussage oben nicht ganz korrekt, denn es wurde auf diesem
Fahrzeug lediglich ein
Bremssystem eingebaut. Das war die indirekt
wirkende
automatische Bremse aus dem Hause Oerlikon Bremsen und sie
entsprach der Lösung, wie sie bei der Baureihe
Re 4/4 verwendet wurde. Die automatische Bremse entsprach der bei älteren Baureihen noch vor-handenen Westinghousebremse und sie arbeitete daher mit der Hauptleitung. Diese besass einen Regeldruck von fünf bar und sie wurde zu den beiden Stossbalken geführt. Dort war jedoch nur ein Schlauch mit Absperrhahn vor-handen.
Dieser montierte man links vom
Zug-haken. Wurde nun ein anderes
Fahr-zeug angeschlossen, konnten die Leit-ung unter der
Hilfskupplung verbunden
werden. Um die Bremswirkung bei der automa-tischen Bremse zu erhalten, wurde in jedem Teil ein eigenes Steuerventil eingebaut.
Dieses reagierte auf einen
Druckabfall in der
Hauptleitung und steuerte so um, dass jetzt die
Bremszylinder
mit
Druckluft versorgt wurden. Wurde der Druck in der
Hauptleitung ergänzt, reduzierte sich die
Bremskraft, da dieses
Ventil
mehrlösig war. Um vollständig umzusteuern war in der Hauptleitung ein
Druck von 4.8
bar erforderlich.
Dieses Wagensteuerventil war neu und es kam bei den
Leichtstahlwagen und
bei der
Lokomotive
Re 4/4 zur Anwendung. Neben der üblichen
P-Bremse war
es mit diesem
Ventil auch möglich die von der gefahrenen Geschwindigkeit
abhängige
R-Bremse zu erzeugen. Diese wurde aktiviert, wenn der
Triebwagen
schneller als 60 km/h fuhr. Unter 50 km/h war lediglich die
Personenzugsbremse wirksam, so dass ein blockieren der
Räder verhindert
wurde.
Wir
haben daher eine Hochleistungsbremse erhalten, die vollumfänglich
ausreichte um den besetzten
Triebwagen ohne Probleme aus der
Höchstgeschwindigkeit von 125 km/h anzuhalten. Trotzdem gab es auch hier
gegenüber der
Lokomotive
Re 4/4 einen Unterschied bei der Bedienung zu
beachten. Dieser musste angewendet werden, wenn die
Druckluftbremse neben
der auf dem Fahrzeug vorhandenen
elektrischen
Bremse genutzt wurde.
Weil
in jeder Hälfte mit einem
Steuerventil sowohl das Trieb- als auch das
Laufdrehgestell angesteuert wurde, war es nicht möglich, die
Triebachsen
während dem elektrischen Bremsbetrieb auszulösen. Dieser Effekt hätte
lediglich dazu geführt, dass die pneumatische
Bremskraft komplett
ausgefallen wäre. Da diese jedoch erforderlich sein konnte, entstand ein
Problem, das mit entsprechenden Vorschriften geregelt wurde.
Bei
gleichzeitiger Anwendung der beiden
Bremssysteme, wurden die
Triebachsen
sehr stark abgebremst. Das konnte dazu führen, dass die
Bremskraft auf
diesen
Achsen zu hoch wurde und diese somit blockierten. Wegen den
Laufdrehgestellen konnte nun nicht die übliche Lösung mit auslösen der
Bremsen
an den angetriebenen Achsen angewendet werden. Daher wurde in den
Vorschriften die pneumatische Bremse bevorzugt.
Fuhr
der
Triebwagen schneller als 50 km/h, musste zum Schutz die
elektrische
Bremse ausgeschaltet werden, wenn der Druck im
Bremszylinder
auf mehr als
zwei
bar angestiegen war. Unter dieser Geschwindigkeit durfte der Druck
jedoch nur noch ein bar betragen. Das hatte zur Folge, dass auf dem
Triebwagen die pneumatische
Bremse
immer Vorrang hatte. Besonders bei
Talfahrten in
starken Gefällen verlangte das eine erhöhte Aufmerksamkeit
bei der Bedienung.
Mit
der vom
Steuerventil abgegeben
Druckluft wurde in jedem
Drehgestell ein
Bremszylinder
angesteuert. Dabei bewirkte diese, dass der
Kolben so bewegt
wurde, dass er ausgestossen wurde. Fiel der Druck wieder ab, oder wurde
dieser reduziert, sorgte eine Rückholfeder dafür, dass die
Bremssohlen
gelockert und bei kompletter Lösung abgehoben wurden. Es war daher ein
üblicher Bremszylinder eingebaut worden. Das am Bremszylinder angeschlossene Bremsgestänge verband diesen schliesslich mit den mechanischen Bremsen. Dabei war ein automatischer Bremsgestänge-steller der Marke Stopex vorhanden.
Dieser sorgte während dem
Betrieb dafür, dass je nach Abnützung der
Bremssohlen das Gestänge
angepasst wurde. Gelockert werden konnte der
Gestängesteller jedoch nur
manuell, was jedoch nur erfolgte, wenn neue Beläge montiert wurden. Neben dem Bremszylinder wurde das Bremsgestänge der Laufachsen noch durch die jeweils im Führerstand eingebaute Handbremse bewegt. Damit war es möglich, den Triebwagen zumindest mit den beiden Laufdrehgestellen von der Druckluft unab-hängig zu bremsen.
Die mit den beiden
Handbremsen erzeugte
Bremskraft reichte aus um das Fahrzeug auf dem befahrenen Streckennetz
sicher abstellen zu können.
Die
eigentliche mechanische
Bremse war als normale
Klotzbremse ausgeführt
worden. Dabei wirkte diese mit jeweils zwei
Bremsklötzen auf jedes
Rad.
Damit die Auswechslung dieser Verschleissteile einfacher erfolgen konnte,
wurden auch hier
Bremssohlen aus Grauguss verwendet, die in einem
Sohlenhalter eingebaut wurden. Damit entsprachen diese bei den
Laufachsen
den
Leichtstahlwagen und bei den
Triebachsen der Baureihe
CFe 4/4.
Eine
Bremsung wurde eingeleitet, indem der
Bremszylinder ausgestossen wurde.
Damit veränderte sich das
Bremsgestänge so, dass die
Bremssohlen gegen die
Lauffläche des
Rades gedrückt wurden. Es entstand so Reibung, die dafür
sorgte, dass das Rad an der freien Drehung gehindert wurde. Wegen dem
weichen Grauguss wurden die Sohlen dabei abgenützt und es entstand glühend
heisser Bremsstaub, der sich in der Luft verteilte.
Abschliessend kann gesagt werden, dass sowohl das System für die
Druckluft, als auch die
Bremsen zu den
Leichtstahlwagen und dem
Triebwagen
CFe 4/4 passten. Es fand damit eine Vereinheitlichung statt, die zu einer
deutlichen Reduktion bei den Ersatzteilen führte. Es mussten daher
wirklich nur bei den
Laufachsen spezielle
Bremssohlen
vorgehalten werden.
Wobei im Notfall auch hier die Modelle der Wagen genutzt werden konnten.
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