2018: Neue Regeln halten Einzug |
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Blicken wir zurück.
Die erste vereinheitlichte Bezeichnung wurde in der Schweiz um 1887
eingeführt. danach erfolgten mehrere Anpassungen, die aber immer wieder
den Bedürfnissen angepasst wurden. Ein wichtiger Punkt war dabei die
erfolgte Einbindung der elektrischen
Lokomotiven ab 1920.
Nach diesem Muster verkehrten im Jahr 2018 immer noch viele Modelle, die
nach diesem Schema bezeichnet wurden. Die Einführung der UIC-Nummern führten zu einer ersten Bereinig-ung, jedoch waren die nationalen Lösungen immer noch vorhanden. In der Schweiz war zudem immer noch, die von 1920 stammenden Bezeichnungen vorhanden.
So schnell sollten
diese jedoch nicht mehr verschwinden, denn sie gaben gute Auskünfte über
den Aufbau und zusammen mit der sechsstelligen Nummer, konnte ein
Fahrzeuge erkannt werden. Jedoch kam es immer wieder zu Verkäufen von Triebfahrzeugen. Diese mussten bei dem neuen Besitzer eingefügt werden. Ein Beispiel für die damit ver-bundenen Probleme haben wir be-reits mit der Baureihe Re 420, die zur BLS AG kam, kennen gelernt.
Damit wurde aber das
System mit den sechsstelligen Nummern schon ans Limit gebracht, weil der
pas-sende Typ beim Besitzer ebenfalls vorhanden war und anders belegt
wurde.
Daher wurde
veranlasst, dass das System der Schweiz neu überarbeitet werden sollte.
Eine Logik im System für die Bezeichnung wurde gewünscht. So wurden die
Diskussionen um ein neues System angeregt. In diesen Diskussionen schien
sich jedoch jeder einzubringen, der von sich überzeugt war und der
natürlich als einziger die Patentlösung hatte. Somit war klar, es wird
wohl eine Zeit dauern, bis endlich eine Lösung zu erwarten sein würde.
Die Lösung, die
daraus entstand, verwunderte selbst Fachkreise. In der Schweiz gilt
eigentlich nur noch, dass ein Fahrzeug genau identifiziert werden muss. Ob
das nun Buchstaben, Zahlen oder andere Merkmale sind, ist nicht wichtig.
Wie, Sie verstehen das nicht ganz? Da gehören Sie einer grossen
Gruppe
an. Doch ich will Sie nicht enttäuschen, und bringe ein Beispiel. Auch
wenn das vermutlich die Fragezeichen nicht entfernen wird.
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Die Lokomotive im
Zeitraffer |
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1902 |
Fa 2x 2/2 |
10 724 |
Nur Muster |
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1920 |
Re 4/4 VIII |
10 724 |
Nur Muster |
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1989 |
Re 482 |
482 024-7 |
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2008 |
Re 482 |
91 85 4482 024-7 |
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2018 |
TRAXX F140 AC |
Hersteller |
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In der Tabelle ist
die gleiche
Lokomotive nach den
Regeln der jeweiligen Zeit eingebaut worden. Dabei erkennen wir, dass es
erst ab 1989 möglich war, diese so zu kennzeichnen, dass sie zwei
Stromsysteme
besass und der Besitzer die Schweizerischen Bundesbahnen SBB waren. Ab dem
Jahre 2008 konnten wir dank der
UIC-Nummer noch
erkennen, dass es sich dabei um eine Lokomotive aus der Schweiz handeln
musste. Nach den neusten Vorgaben dürften nun alle in der Tabelle aufgeführten Angaben verwendet werden. Ein Umstand, der wirklich nicht zur Übersicht bei den Modellen half.
Zudem war auch nicht
zu erkennen, dass der Be-sitzer mit SBB
Cargo ein Unternehmen der
der
Staatsbahnen
war. Da sie zudem noch international verkehrte, waren die Angaben alles
andere als aus-reichend und damit schaltete sich die
UIC
ein. Aus der bisherigen UIC-Nummer für Triebfahrzeuge wurde die neue und auch verbindliche TSI-Nummer eingeführt. Dabei steht das Kürzel TSI für technische Spezifikationen für die Interoperabilität.
Mit dieser Nummer
sollten die letzten Reste der alten Bezeichnungen verschwinden und neue
inter-nationale Normen umgesetzt werden. Für uns be-deutet das, dass wir
uns diese TSI-Nummer etwas genauer ansehen müssen. An der bisherigen elfstelligen UIC-Nummer wurde nichts mehr geändert. Diese konnte daher auch weiterhin mit den nationalen Bezeichnungen ge-führt werden. Jedoch war nun auch bei Triebzügen festgelegt worden, dass jedes Fahrzeug über eine eigene Nummer verfügen musste. Dabei spielte es keine Rolle mehr, ob diese getrennt werden konnten oder nicht. Für den ganzen Zug galt dann aber noch eine weitere Nummer.
Die Neuerung bei der
TSI-Nummer folgte nach der eigentlich Nummer, denn diese wurde mit einer
geregelten Buchstabenfolge versehen. Diese gab nun die benötigten
Auskünfte über den Besitzer und in welchem Land dieser angesiedelt war.
Wichtig war das, wenn von Bahnen ausländische Maschinen für den dortigen
Einsatz gekauft wurden. Das Fahrzeug behielt seine Nummer, nur der
Besitzer musste geführt werden. Sehen wir uns diese neue TSI-Nummer anhand eines Bei-spiels an. Dazu benutze ich die schon einmal verwendete Maschine mit der SBB-Nummer 482 024-7. Diese wurde mit der UIC-Nummer als 91 85 4482 024-7 geführt.
Mit der TSI-Nummer
wurde nun nach der eigentlichen Betriebsnummer der Zusatz CH-SBBCI
abgebracht. Damit konnte nun erkannt werden, dass sich der Besitzer in der
geografischen Zone Schweiz angesiedelt hatte.
Mit der Abkürzung
SBBCI wurde nun erkenntlich, dass es sich beim Eigentümer und das
Tochterunternehmen
Cargo International
der Schweizerischen Bundesbahnen SBB handelt. Es waren daher deutlich mehr
Informationen vorhanden, als dies mit der alten
UIC-Nummer
der Fall gewesen ist. Wie wichtig das sein konnte, soll uns ein anderes
Beispiel verdeutlichen, das entstand, als die Firma Cisalpino AG aufgelöst
wurde.
Die von dort zu
Trenitalia gewechselten Einheiten behielten ihre alte Nummer nach der Norm
der
UIC.
Dabei sind von dieser die ersten vier Ziffern besonders wichtig, denn dort
war an den mit FS beschrifteten Einheiten der Bauartcode 93 und der
Ländercode 85 vorhanden. Damit war zu erkennen, dass wir es mit einem
Fahrzeug zu tun haben, das in der Schweiz beheimatet war. Die Zahl 85
steht bekanntlich für die Schweiz.
Der Zusatz nach den
Regeln der TSI-Nummer zeigte dann aber den Besitzer, denn dieser wurde an
der neuen Stelle mit IT-TI geführt. Also haben wir nun das Kürzel IT für
Italien und der Eigentümer ist Trenitalia. Ein wichtiger Umstand, wenn mit
dem Fahrzeug etwas passiert, denn es war nach eidgenössischen Regeln im
Verkehr, wurde aber von einem ausländischen Besitzer betrieben. Sie sehen,
die TSI-Nummer gibt mehr Auskünfte. Die vom Bundesamt für Verkehr erlassene Regel war damit eigentlich wieder ausser Kraft, denn mit der TSI-Nummer wurde der Teil, den die UIC seinerzeit geschaffen hatte, wichtig.
Die eigentlich
Bezeichnung, wie sie 1920 eingeführt wurde, blieb bestehen, rückte aber
immer mehr in den Hintergrund, weil die Fahrzeuge nun grundsätzlich mit
EDV-Systemen verwaltet wurden und dort die elf Ziffern von grosser
Bedeutung waren. Umgesetzt werden sollte die TSI-Nummer nun verbindlich. Nach einer kurzen Übergangszeit musste sie angeschrieben sein. Damit war nun klar, dass eine richtige Umbezeichnung auch von älteren Modellen erfolgt.
Besonders gut war das
in der Schweiz und dort bei SBB
Cargo zu erkennen,
denn innert kurzer Zeit erschienen an der
Front
die Nummern nach der SBB Norm und seitlich war die TSI-Nummer zu erkennen.
Nach all den
verschiedenen Lösungen für die Bezeichnungen in der Schweiz, wird es Zeit,
dass auch Sie zum Zug kommen. Sie arbeiten vermutlich mit den Lösungen des
BAV, denn ich glaube kaum, dass für Sie der Begriff
RABe
523 geläufig ist. Für sie ist es schlicht ein
FLIRT.
Das war schon immer so und wird sich auch nicht mehr ändern, denn bereits
nach 1930, war den Leuten klar, dass es sich beim neuen Flitzer um einen
Roten Pfeil handelte.
Wir haben nun die
Bezeichnungen der Triebfahrzeuge kennen gelernt. Auf Basis der ersten
einheitlichen Lösung von 1887 wurde dann immer mehr verfeinert und
letztlich rückte die eigentliche Bezeichnung ab dem Jahr 1989 in den
Hintergrund, da ab diesem Zeitpunkt die Nummern gross in Erscheinung
traten. Heute wird ein Triebfahrzeug praktisch nur noch durch die
TSI-Nummer definiert. Doch damit stellt sich auch die Frage nach den
Wagen. |
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