Allgemeine Signale Teil 3 (Fahrten)

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Mit den Signalen zur Regelung von Fahrten wird es speziell. Dieser Teil behandelt die Regelung und den Halt von Fahrten aller Art. Dabei sind aber die meisten Signale nur von den Zügen zu beachten. Auch wenn wir von den Fahrten sprechen, es sind durchwegs Signale, die dazu vorgesehen wurden, einen Halt zu erzwingen. Dabei gilt bei den hier vorgestellten Signalen, dass sie bei den Signalsystemen L und N verwendet werden.

Wenn Züge, oder Rangierfahrten bestimmte Abschnitte nicht oder nur mit bestimmten Voraussetzungen befahr-en dürfen, werden sie mit bestimmten Signalen ange-halten. Darunter fallen zum Beispiel betriebliche Grün-de, aber auch der Schutz von Bauarbeiten, oder ins Gleis ragenden Bauteilen.

Also Situationen, die einem Zug, aber auch einer Ran-gierbewegung, sehr gefährlich werden können. Sie re-geln damit zum Teil Zug- oder Rangierfahrten.

Damit wir etwas übersichtlicher werden, unterteile ich die Bedingungen in mehrere Bereiche. Zuerst wollen wir uns deshalb die betriebliche Regelung von Zug- oder Rangierfahrten ansehen.

Betrieblich heisst hier, der Halt wird durch die Anlagen und deren Nutzung bestimmt. Faktoren, wie Einsteige-orte, gelten hier nicht, denn es ist nicht vom Kunden abhängig, wo der Zug oder die Rangierbewegung steht. Somit müssen diese Signale alle Züge und Rangierfahr-ten befolgen.

Zuerst eine Grundregel: Eine Fahrstrasse für Züge endet in der Schweiz immer vor einem Hauptsignal. Das kann aber in gewissen Bahnhöfen den normalen Ablauf der Arbeiten oder der Zugfolge stark behindern. Daher musste eine Lösung geschaffen werden um den Zug vor einem einfachen zusätzlichen Signal anhalten zu können. Gleichzeitig verwendete man diese Signale teilweise auch zum Schutz von Zugfahrstrassen.

Nicht alle Signale gelten dabei für alle Züge und Rangierfahrten gleichermassen. Einige Signale gelten nur für Zugfahrten, jedoch nicht für Rangierbewegungen. Wenn jedoch eine Rangierfahrt in einen Zug übergeht, ist es sinnvoll, wenn die Rangierfahrt diese Signale beachtet. Vorgeschrieben ist es nicht, aber es ist sinnvoll, wenn die Rangierbewegung dort anhält, wo danach der Zug stehen muss. Hauptsächlich dient das dem Kunden des Zuges.

Betriebliche Regelung
Sperrsignal

Halt für Züge und Rangierbewegungen vor dem Signal.

Am vorherigen Hauptsignal wird bei Zügen kurze Fahrstrasse signalisiert, da diese Signale meist vor dem normalen Signalstandort stehen und daher die Hauptsignale nicht mehr erreicht werden

Haltsignal für das Decken von Hindernissen

Halt vor dem Signal.

Dieses Signal dient zum Schutz von gesperrten Strecken und von Fahrzeugen auf der Strecke. Aber sie dienen auch zur Kennzeichnung von Gleisabschlüssen. In der Nacht wird einfach ein rotes Licht zusätzlich zur Tafel verwendet.

Beispiel: An Prellböcken, Schiebebühnen und Drehscheiben

Bei ETCS vorhanden!

Gruppensignalhalttafel

Halteort bei Gruppenausfahrsignalen.

Bei Halt zeigendem Gruppenausfahrsignal muss vor dieser Tafel angehalten werden. Die Tafel kann zusätzlich mit einem Fahrtstellungszeiger oder einer Fahrbegrifftafel kombiniert sein.

                       

Sie sehen, dass von den hier vorgestellten Signalen nur das Bild zum Decken von Hindernissen bei Strecken mit ETCS Level 2 verwendet werden. Der Grund ist, dass es sich hier auch um Fahrzeuge handeln kann und diese können durchaus überall stehen. Bei den anderen Lösungen wurde bei ETCS Level 2 die dort vorhandene Lösung angewendet. Die Signale werden deshalb nicht mehr benötigt, auch wenn sie erklärt werden müssen.

Das Sperrsignal haben wir bereits bei den verges-senen Signalen kennen gelernt. Es wird immer noch angewendet, jedoch kommen hier nur noch Lichtsignale vor.

Diese sind zudem mit einem Aufsatz versehen wor-den, der bedeutet, dass das Signal unbeleuchtet nicht gültig ist.

Die früher noch nötige Fahrstellung eines Sperr-signals ist daher verschwunden, da man es jetzt deutlich einfacher lösen konnte.

Einzig die Gruppensignalhalttafel ist nur für Züge massgebend und muss von Rangierfahrten nicht be-folgt werden, da diese ja prinzipiell ohne Haupt-signale verkehren. Diese stellt jedoch die meisten Fragen und daher sehen wir etwas genauer hin.

Dabei ist es eigentlich gar nicht so schwer zu ver-stehen, denn wir haben in diesem Fall immer ein Gruppenausfahrsignal und dort gelten in der Schweiz besondere Regeln.

Bei diesen Hauptsignalen muss, sofern sich dieses nach der Ausfahrweiche befindet, vor dieser angehalten werden. In den anderen Fällen darf aber zum Signal gefahren werden. Ist diese Fahrt nun nicht mehr zulässig, oder will man klare Verhältnisse schaffen, werden diese Tafeln aufgestellt und so den Halteort der Zugfahrt geregelt. Bei Zügen ohne Halt, ist die Tafel bei entsprechendes Fahrstellung des Signals nicht mehr gültig.

Moderne Anlagen hatten jedoch das Problem, dass Züge zwar an einer bestimmten Stellen halten mussten, dort aber wieder wegfahren sollten. Das Sperrsignal deckte diesen Punkt jedoch nur unzureichend ab, aber auch die Haltetafel war nicht sinnvoll. Man benötigte dazu normale Hauptsignale, aber diese fanden in den Anlagen kaum Platz und so musste man sich um eine andere Lösung bemühen und landete bei den Mini-Hauptsignalen.

Mini-Hauptsignale
Halt

Halt vor dem Signal für Zugfahrten.

Dem Signal geht immer ein Warnung zeigendes Signal voraus. Mini-Hauptsignale befinden sich in Unterhalts- oder Rangieranlagen und sind den Hauptsignalen gleichgestellt.

Warnung

Halt erwarten.

Verminderung der Geschwindigkeit, so dass vor dem nächsten Halt zeigenden Signal angehalten werden kann. Mini-Hauptsignale besitzen nur zwei Linsen, gelten für ein Gleis und stehen immer in Bodennähe.

                       

Die Mini-Hauptsignale sind den normalen Hauptsignalen gleichgestellt, können aber keinem bestehenden System zugeordnet werden. Sie werden in allen mit Signalen ausgerüsteten Anlagen verwendet, kommen aber nur im Bereich von Güter- oder Unterhaltsanlagen zur Anwendung und ermöglich es dort, die Züge genauer anhalten zu lassen. Eine Weiterfahrt ist dank den Signalen auch möglich und erleichtert so den Betrieb.

Da bei den Mini-Hauptsignalen keine Geschwindigkeiten angezeigt werden können, gilt hier generell eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Diese Geschwindigkeit gilt bei Normalspurbahnen in der Schweiz als Grundgeschwindigkeit.

Tiefere Werte sind zwar möglich, werden aber in den Vorschriften nicht berück-sichtigt, da diese Geschwindigkeit in der Streckentabelle aufgeführt wird. Ohne Angaben darf jedoch in jedem Bahnhof 40 km/h gefahren werden.

Diese Signale bedingen jedoch immer ein nachfolgendes Hauptsignal, oder ein weiteres Mini-Hauptsignal. Das Hauptsignal kann vom Typ L oder N sein und es kann auch Halt zeigen, wenn das Mini-Hauptsignal eine Fahrt zulässt.

Es muss daher in den Fällen so gefahren werden, dass allenfalls vor dem Hauptsignal angehalten werden kann. Speziell dabei ist, dass nicht alle Mini-Hauptsignale einen Fahrbegriff zeigen können.

Soweit haben wir die betrieblichen Signale beendet. Sie regeln den Halteort von Zügen und teilweise von Rangierbewegungen aus betrieblichen Gründen. Ein Zug hält hier immer vor dem Signal und fährt weiter, wenn dies vom Signal zugelassen wird.

Damit kommen wir aber nun zur zweiten Gruppe der Signale zur Regelung der Zug- und Rangierfahrten. Diese haben jedoch einen ganz anderen Charakter und unterschieden sich daher.

In kundendienstlichen Belangen ist nicht immer gewünscht, dass der Zug bis zum Signal fährt und dort hält. Ein Reisezug soll dort anhalten, wo die Leute stehen und einsteigen wollen. Aber auch Güterzüge können an einem bestimmten Ort halten um zum Beispiel so zu stehen, dass Güter verladen werden können. Daher kann hier nicht von Signalen für Reisezüge gesprochen werden. Dies obwohl die meisten Anwendungen dieser Signale diese Züge betreffen.

Signale zur Regelung des Halteortes
Zuglängentafel

Haltende Züge mit der angegebenen Länge (Anhängelast und Triebfahrzeuge) haben vor dieser Tafel anzuhalten. Sie gilt für sämtliche Zugarten, wie Reisezüge oder Güterzüge.

Beispiel: Dottikon Umspannanlage

 

 

Bei ETCS vorhanden!

Achszahltafel

Haltende Züge mit der angeschriebenen Achszahl haben bei der Tafel anzuhalten. Diese Tafel gilt für alle Züge mit der entsprechenden Achszahl. Wobei auch hier die Triebfahrzeuge eingerechnet werden. Sie ist der Zuglängentafel gleich-gestellt.

Beispiel: Brunnen, Erstfeld

Bei ETCS vorhanden!

Halteorttafeln

Diese Halteorttafeln wurden ursprünglich für die S-Bahn Zürich eingeführt. Bei der Tafel H müssen alle Reisezüge unab-hängig ihrer Länge anhalten. Für Güter- oder Dienstzüge hat dieses Signal keine Bedeutung, es sei denn, der Dienstzug wird im Bahnhof zum Reisezug.

 

Bei ETCS vorhanden!

Die Zahlen bedeutete die Anzahl der standardisierten Züge bei der Zürcher S-Bahn. Bei einer Tafel mit Zahl, zum Beispiel 1, muss mit der entsprechenden Zuglänge angehalten werden. Wobei natürlich nicht ein Meter sondern 100 Meter Länge angezeigt sind. Reisezüge mit 150 Meter Länge halten mittig zwischen 1 und 2.

 

Bei ETCS vorhanden!

                       

Wir beginnen die Erklärung mit den Signalen mit der Angabe einer Länge in Meter und mit der Angabe von Achsen. Diese Regeln den Halteort von sämtlichen Zügen. Daher sind es die Signale, die auch von den Güterzügen beachtet werden müssen. Sie sind jedoch sehr selten anzutreffen und der Grund sind gerade die Züge für den Güterverkehr, denn diese sollten in den meisten Fällen immer bis zum Hauptsignal fahren.

Das Signal mit der Zuglänge kann jedoch auch anders genutzt werden. In dem Fall wird nicht davor angehalten, sondern das Signal wird dem Fahrpersonal als Orientierung angeboten.

So kann dieses erkennen, wenn eine Beschränkung einer Ge-schwindigkeit nicht mehr gilt. Es ist aber auch als Hinweis vorhanden, wenn die Weiche am Schluss befahren wurde. Wie und wo sich die Züge an dem Signal orientieren, steht in den Vorschriften.

Der Halteort ist ein Punkt, bei dem ein Zug, oder aber eine Rangierfahrt zum stehen kommt. Bei Zügen ist dieser mit den speziellen Haltorttafeln präzisiert worden. Dabei gilt bei den Tafeln, dass diese nur von Reisezügen beachtet werden müs-sen.

Der Halteort von Güterzügen ist das Hauptsignal, oder die An-gaben von Längen und Achszahlen. Daher werden die Haltort-tafeln auch nur von den Rangierfahrten des Personenverkehrs wichtig.

Deutlich anders ist daher die Regelung bei den Halteorttafeln. Diese wurden für die S-Bahn in Zürich eingeführt und gaben dort die Anzahl der Kompositionen an. Daher auch die einfachen Zahlen. Später erfolgte die Einführung im ganzen Netz und es wurde mit der Länge ergänzt. Eins steht in dem Fall für 100 Meter und es sind auch Haltorttafeln mit abweichenden Angaben vorhanden, die so den Halteort genauer regeln.

Die Halteorttafeln sind eine gute Hilfe für den Lokführer. Es sei denn, der Lokführer hat sich beim Bremsen ein wenig vertan. So lange er sich im Bereich eines halben Reisezugwagens um den definierten Halteort aufhält ist alles richtig. Es besteht eine Toleranz von 25 Meter. Mit modernen Zügen kann nahezu auf den Meter genau zur Tafel gefahren werden. Die abweichenden Ziffern helfen dabei bei der Präzision.

 

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