Allgemeine Signale Teil 3 (Fahrten) |
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Mit
den Signalen zur Regelung von Fahrten wird es speziell. Dieser Teil
behandelt die Regelung und den Halt von Fahrten aller Art. Dabei sind aber
die meisten Signale nur von den Zügen zu beachten. Auch wenn wir von den
Fahrten sprechen, es sind durchwegs Signale, die dazu vorgesehen wurden,
einen Halt zu erzwingen. Dabei gilt bei den hier vorgestellten Signalen,
dass sie bei den Signalsystemen L und N verwendet werden. Wenn Züge, oder Rangierfahrten bestimmte Abschnitte nicht oder nur mit bestimmten Voraussetzungen befahr-en dürfen, werden sie mit bestimmten Signalen ange-halten. Darunter fallen zum Beispiel betriebliche Grün-de, aber auch der Schutz von Bauarbeiten, oder ins Gleis ragenden Bauteilen.
Also
Situationen, die einem Zug, aber auch einer
Ran-gierbewegung,
sehr gefährlich werden können. Sie re-geln damit zum Teil Zug- oder
Rangierfahrten. Damit wir etwas übersichtlicher werden, unterteile ich die Bedingungen in mehrere Bereiche. Zuerst wollen wir uns deshalb die betriebliche Regelung von Zug- oder Rangierfahrten ansehen.
Betrieblich heisst hier, der Halt wird durch die Anlagen und deren Nutzung
bestimmt. Faktoren, wie Einsteige-orte, gelten hier nicht, denn es ist
nicht vom Kunden abhängig, wo der Zug oder die
Rangierbewegung
steht. Somit müssen diese Signale alle Züge und
Rangierfahr-ten
befolgen.
Zuerst eine Grundregel: Eine
Fahrstrasse
für Züge endet in der Schweiz immer vor einem Hauptsignal. Das kann aber
in gewissen
Bahnhöfen
den normalen
Ablauf
der Arbeiten oder der Zugfolge stark behindern. Daher musste eine Lösung
geschaffen werden um den Zug vor einem einfachen zusätzlichen Signal
anhalten zu können. Gleichzeitig verwendete man diese Signale teilweise
auch zum Schutz von Zugfahrstrassen.
Nicht alle Signale gelten dabei für alle Züge und
Rangierfahrten
gleichermassen. Einige Signale gelten nur für
Zugfahrten,
jedoch nicht für
Rangierbewegungen.
Wenn jedoch eine
Rangierfahrt
in einen Zug übergeht, ist es sinnvoll, wenn die Rangierfahrt diese
Signale beachtet. Vorgeschrieben ist es nicht, aber es ist sinnvoll, wenn
die Rangierbewegung dort anhält, wo danach der Zug stehen muss.
Hauptsächlich dient das dem Kunden des Zuges.
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Betriebliche Regelung |
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Sperrsignal |
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Halt für Züge und
Rangierbewegungen vor dem Signal.
Am vorherigen Hauptsignal wird bei Zügen kurze
Fahrstrasse signalisiert, da diese Signale meist vor dem normalen
Signalstandort stehen und daher die Hauptsignale nicht mehr
erreicht werden
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Haltsignal für das Decken von Hindernissen | |||||||||||
Halt vor dem Signal.
Dieses Signal dient zum Schutz von gesperrten
Strecken und von Fahrzeugen auf der Strecke. Aber sie dienen auch
zur Kennzeichnung von Gleisabschlüssen. In der Nacht wird einfach
ein rotes Licht zusätzlich zur Tafel verwendet. Beispiel: An Prellböcken, Schiebebühnen und Drehscheiben
Bei ETCS vorhanden! |
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Gruppensignalhalttafel |
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Halteort bei Gruppenausfahrsignalen.
Bei Halt zeigendem Gruppenausfahrsignal muss vor
dieser Tafel angehalten werden. Die Tafel kann zusätzlich mit
einem Fahrtstellungszeiger oder einer Fahrbegrifftafel kombiniert
sein.
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Sie
sehen, dass von den hier vorgestellten Signalen nur das Bild zum Decken
von Hindernissen bei Strecken mit
ETCS
Level 2 verwendet werden. Der Grund
ist, dass es sich hier auch um Fahrzeuge handeln kann und diese können
durchaus überall stehen. Bei den anderen Lösungen wurde bei ETCS Level 2
die dort vorhandene Lösung angewendet. Die Signale werden deshalb nicht
mehr benötigt, auch wenn sie erklärt werden müssen. Das Sperrsignal haben wir bereits bei den verges-senen Signalen kennen gelernt. Es wird immer noch angewendet, jedoch kommen hier nur noch Lichtsignale vor. Diese sind zudem mit einem Aufsatz versehen wor-den, der bedeutet, dass das Signal unbeleuchtet nicht gültig ist.
Die früher noch nötige
Fahrstellung eines Sperr-signals ist daher verschwunden, da man es jetzt
deutlich einfacher lösen konnte. Einzig die Gruppensignalhalttafel ist nur für Züge massgebend und muss von Rangierfahrten nicht be-folgt werden, da diese ja prinzipiell ohne Haupt-signale verkehren. Diese stellt jedoch die meisten Fragen und daher sehen wir etwas genauer hin.
Dabei ist es eigentlich gar nicht so schwer
zu ver-stehen, denn wir haben in diesem Fall immer ein Gruppenausfahrsignal
und dort gelten in der Schweiz besondere Regeln.
Bei
diesen Hauptsignalen muss, sofern sich dieses nach der
Ausfahrweiche
befindet, vor dieser angehalten werden. In den anderen Fällen darf aber
zum Signal gefahren werden. Ist diese Fahrt nun nicht mehr zulässig, oder
will man klare Verhältnisse schaffen, werden diese Tafeln aufgestellt und
so den
Halteort der
Zugfahrt geregelt. Bei Zügen ohne Halt, ist die Tafel
bei entsprechendes Fahrstellung des Signals nicht mehr gültig.
Moderne
Anlagen hatten jedoch das Problem, dass Züge zwar an einer bestimmten
Stellen halten mussten, dort aber wieder wegfahren sollten. Das
Sperrsignal deckte diesen Punkt jedoch nur unzureichend ab, aber auch die
Haltetafel war nicht sinnvoll. Man benötigte dazu normale Hauptsignale,
aber diese fanden in den Anlagen kaum Platz und so musste man sich um eine
andere Lösung bemühen und landete bei den Mini-Hauptsignalen.
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Mini-Hauptsignale |
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Halt |
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Halt vor dem Signal für
Zugfahrten.
Dem Signal geht immer ein
Warnung zeigendes Signal voraus.
Mini-Hauptsignale befinden sich in Unterhalts- oder Rangieranlagen
und sind den Hauptsignalen gleichgestellt.
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Warnung |
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Halt erwarten.
Verminderung der Geschwindigkeit, so dass vor dem nächsten Halt
zeigenden Signal angehalten werden kann. Mini-Hauptsignale
besitzen nur zwei Linsen, gelten für ein
Gleis und stehen immer in
Bodennähe.
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Die
Mini-Hauptsignale sind den normalen Hauptsignalen gleichgestellt, können
aber keinem bestehenden System zugeordnet werden. Sie werden in allen mit
Signalen ausgerüsteten Anlagen verwendet, kommen aber nur im Bereich von
Güter- oder Unterhaltsanlagen zur Anwendung und ermöglich es dort, die
Züge genauer anhalten zu lassen. Eine Weiterfahrt ist dank den Signalen
auch möglich und erleichtert so den Betrieb. Da bei den Mini-Hauptsignalen keine Geschwindigkeiten angezeigt werden können, gilt hier generell eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Diese Geschwindigkeit gilt bei Normalspurbahnen in der Schweiz als Grundgeschwindigkeit.
Tiefere Werte sind zwar möglich, werden aber in den
Vorschriften nicht berück-sichtigt, da diese Geschwindigkeit in der
Streckentabelle aufgeführt wird. Ohne Angaben darf jedoch in jedem
Bahnhof
40 km/h gefahren werden. Diese Signale bedingen jedoch immer ein nachfolgendes Hauptsignal, oder ein weiteres Mini-Hauptsignal. Das Hauptsignal kann vom Typ L oder N sein und es kann auch Halt zeigen, wenn das Mini-Hauptsignal eine Fahrt zulässt.
Es
muss daher in den Fällen so gefahren werden, dass allenfalls vor dem
Hauptsignal angehalten werden kann. Speziell dabei ist, dass nicht alle
Mini-Hauptsignale einen Fahrbegriff zeigen können. Soweit haben wir die betrieblichen Signale beendet. Sie regeln den Halteort von Zügen und teilweise von Rangierbewegungen aus betrieblichen Gründen. Ein Zug hält hier immer vor dem Signal und fährt weiter, wenn dies vom Signal zugelassen wird.
Damit kommen wir aber nun zur zweiten
Gruppe der Signale
zur Regelung der Zug- und
Rangierfahrten. Diese haben jedoch einen ganz
anderen Charakter und unterschieden sich daher.
In
kundendienstlichen Belangen ist nicht immer gewünscht, dass der Zug bis
zum Signal fährt und dort hält. Ein
Reisezug soll dort anhalten, wo die
Leute stehen und einsteigen wollen. Aber auch
Güterzüge können an einem
bestimmten Ort halten um zum Beispiel so zu stehen, dass Güter verladen
werden können. Daher kann hier nicht von Signalen für Reisezüge gesprochen
werden. Dies obwohl die meisten Anwendungen dieser Signale diese Züge
betreffen.
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Signale zur Regelung des Halteortes |
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Zuglängentafel |
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Haltende Züge mit der angegebenen Länge
(Anhängelast und
Triebfahrzeuge) haben vor dieser Tafel
anzuhalten. Sie gilt für sämtliche
Zugarten, wie
Reisezüge oder
Güterzüge.
Beispiel: Dottikon Umspannanlage
Bei ETCS vorhanden! |
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Achszahltafel |
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Haltende Züge mit der angeschriebenen Achszahl
haben bei der Tafel anzuhalten. Diese Tafel gilt für alle Züge mit
der entsprechenden Achszahl. Wobei auch hier die
Triebfahrzeuge
eingerechnet werden. Sie ist der Zuglängentafel gleich-gestellt.
Beispiel: Brunnen, Erstfeld
Bei ETCS vorhanden! |
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Halteorttafeln |
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Diese Halteorttafeln wurden ursprünglich für die
S-Bahn Zürich eingeführt. Bei der Tafel H müssen alle
Reisezüge
unab-hängig ihrer Länge anhalten. Für Güter- oder
Dienstzüge hat
dieses Signal keine Bedeutung, es sei denn, der Dienstzug wird im
Bahnhof zum Reisezug.
Bei ETCS vorhanden! |
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Die Zahlen bedeutete die Anzahl der
standardisierten Züge bei der Zürcher
S-Bahn. Bei einer Tafel mit
Zahl, zum Beispiel 1, muss mit der entsprechenden Zuglänge
angehalten werden. Wobei natürlich nicht ein Meter sondern 100
Meter Länge angezeigt sind.
Reisezüge mit 150 Meter Länge halten
mittig zwischen 1 und 2.
Bei ETCS vorhanden! |
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Wir
beginnen die Erklärung mit den Signalen mit der Angabe einer Länge in
Meter und mit der Angabe von
Achsen. Diese Regeln den
Halteort von
sämtlichen Zügen. Daher sind es die Signale, die auch von den
Güterzügen
beachtet werden müssen. Sie sind jedoch sehr selten anzutreffen und der
Grund sind gerade die Züge für den
Güterverkehr, denn diese sollten in den
meisten Fällen immer bis zum Hauptsignal fahren. Das Signal mit der Zuglänge kann jedoch auch anders genutzt werden. In dem Fall wird nicht davor angehalten, sondern das Signal wird dem Fahrpersonal als Orientierung angeboten.
So kann dieses erkennen, wenn eine
Beschränkung einer Ge-schwindigkeit nicht mehr gilt. Es ist aber auch als
Hinweis vorhanden, wenn die
Weiche am Schluss befahren wurde. Wie und wo
sich die Züge an dem Signal orientieren, steht in den Vorschriften. Der Halteort ist ein Punkt, bei dem ein Zug, oder aber eine Rangierfahrt zum stehen kommt. Bei Zügen ist dieser mit den speziellen Haltorttafeln präzisiert worden. Dabei gilt bei den Tafeln, dass diese nur von Reisezügen beachtet werden müs-sen.
Der Halteort von
Güterzügen ist das
Hauptsignal, oder die An-gaben von Längen und Achszahlen. Daher werden die
Haltort-tafeln auch nur von den
Rangierfahrten des
Personenverkehrs
wichtig.
Deutlich
anders ist daher die Regelung bei den Halteorttafeln. Diese wurden für die
S-Bahn in Zürich eingeführt und gaben dort die Anzahl der
Kompositionen
an. Daher auch die einfachen Zahlen. Später erfolgte die Einführung im
ganzen Netz und es wurde mit der Länge ergänzt. Eins steht in dem Fall für
100 Meter und es sind auch Haltorttafeln mit abweichenden Angaben
vorhanden, die so den Halteort genauer regeln.
Die
Halteorttafeln sind eine gute Hilfe für den Lokführer. Es sei denn, der
Lokführer hat sich beim
Bremsen ein wenig vertan. So lange er sich im
Bereich eines halben
Reisezugwagens um den definierten Halteort aufhält
ist alles richtig. Es besteht eine Toleranz von 25 Meter. Mit modernen
Zügen kann nahezu auf den Meter genau zur Tafel gefahren werden. Die
abweichenden Ziffern helfen dabei bei der Präzision.
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