Der Steuerwagen |
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Bei keinem
Triebwagen
der Schweizerischen Bundesbahnen SBB waren bisher die
Steuerwagen
so wichtig, wie beim RBDe 4/4. Der Triebwagen konnte wegen dem fehlenden
Führerstand
nur mit einem Steuerwagen in beiden Richtungen eingesetzt werden. Daher
wurde zu jedem Triebwagen ein passendes Modell beschafft. Eine abweichende
Anzahl, wie das bei den älteren Modellen der Fall gewesen war, gab es hier
nicht mehr. Beim Aufbau des Kastens gab es keine grossen Unter-schiede zum Triebwagen. Auch hier wurde ein selbst-tragender Kasten verwendet. Natürlich konnte die Struk-tur etwas verändert werden, denn die Tragkraft musste keine elektrische Ausrüstung tragen.
In der Folge wirkte der
Kasten etwas schlichter, als dies beim
Triebwagen
der Fall war. Trotzdem können wir von einem identischen Aufbau der
Konstruktion ausgehen.
Die Aufteilung der
Fenster in den Seitenwänden war etwas anders angeordnet, weil kein
Gepäckabteil
vorhanden war. Auch die
Maschinenräume
des RBDe 4/4 wurden bei einem Wagen nicht mehr benötigt. Daher hatte man
Platz für die Abteile und konnte so auf jeder Seite zwei
Einstiegstüren
vorsehen. Im Gegensatz zu den Mustern der
Privatbahnen
wurden die Türen bei den Drittelspunkten angeordnet. Man erhoffte sich
dadurch ein besseres Verhalten beim Einstieg.
Wichtig war hingegen,
dass der identische
Führerstand
beim
Steuerwagen
nicht vorne, sondern hinten angeordnet wurde. Diese Praxis war bei den
Steuerwagen schon immer so gewählt worden und erschien logisch. Für uns
bedeutet das hingegen, dass die
Komposition
zwischen Trieb- und Steuerwagen einheitlich angesehen werden konnte. Das
passte zudem zum einheitlichen Erscheinungsbild der neu gebauten
Fahrzeuge.
Unterschiedlich gelöst
wurden jedoch die
Fahrwerke.
Bei allen
Steuerwagen
wurden
Drehgestelle aus dem Baukasten des Hauses SIG
verwendet. Diese stammten von den
Einheitswagen IV
und wurden nur an den Steuerwagen angepasst. Deutlicher konnte man den
Vorteil dieses Baukastens nicht aufzeigen, denn man konnte die
Verwandtschaft kaum erkennen. Es war an den Drehgestellen wirklich sehr
viel verändert worden.
Wie beim
Triebwagen
verwendete man für die
Drehgestelle geschweisste Rahmen. Diese
Drehgestellrahmen
wurden als H mit massivem Mittelsteg ausgeführt. Stirnträger, wie beim
Triebwagen, gab es jedoch nur beim hinteren Drehgestell. Dieser war nötig,
damit dort die Sender und Empfänger für die
Zugsicherung
montiert werden. Ansonsten war so ein leichter aber kräftiger Rahmen
entstanden, der die
Laufwerke
aufnehmen konnte.
Die beiden
Radsätze hatten bei
den
Prototypen einen Durchmesser von 920 mm erhalten und waren nur 30 mm
kleiner, als jene der
Triebwagen. Gegenüber dem
Einheitswagen IV war es
jedoch eine deutliche Reduktion. Verwendet wurden hier natürlich die bei
den Wagen bewährten
Monoblocräder. Die Reduktion gegenüber dem Triebwagen
vergrösserte sich bei den in Serie gebauten Wagen, denn dort wurde der
Durchmesser auf 820 mm reduziert. Die Federung wurde gegenüber dem Triebwagen lediglich bei der sekundären Feder verändert. Bei den Prototypen kamen in diesem Bereich noch Schraubenfedern zur Anwendung. Bei der Serie wurden hier jedoch Luftfedern verwendet.
Da diese
Luftfederung einen etwas
höheren Ein-bauraum benötigte, musste der Rahmen gegenüber dem Kasten
etwas tiefer liegen. Deshalb wurden die
Räder in diesen
Drehgestellen noch
einmal leicht verkleinert. Erfahrungen mit den Einheitswagen IV zeigten sehr gute Ergebnisse mit den Luftfedern. Diese Federn konnten die Schwingungen viel besser aufnehmen. Die Steuerwagen waren zudem weicher abge-federt worden, als die Triebwagen.
Hier musste man
schliesslich nicht auf eine optimale Traktion achten. In der Folge wurde
der Wagen, wie auf einem Kissen getragen. Das wirkte sich auf den Komfort
aus, denn es drangen kaum Geräusche in den Innenraum.
Beim Anstrich und bei den
Beschriftungen gab es zum passenden
Triebwagen keinen Unterschied. Sie
müssen wissen, dass eigentlich jeder Triebwagen seinen fest zugeteilten
Steuerwagen bekommen hatte. Ein Tausch war eigentlich nicht mehr
vorgesehen. Fiel ein Fahrzeug aus, versuchte man ein Ersatz aus den
anderen Bereichen der Flotte zu stellen. Das konnte ein anderer
Steuerwagen, aber auch ein anderes
Triebfahrzeug sein.
Gerade bei den vier
Prototypen
war das natürlich besonders wichtig, wurden dort bekanntlich auch bei den
Steuerwagen komplett verschiedene Anstriche verwendet. Die Serie war da
bereits einheitlicher. Die Bahnanschrift rückte beim Steuerwagen etwas
näher zu Mitte und wurde nun zwischen den beiden Türen angebracht.
Verwendet wurde auch hier das neue Logo mit den Abkürzungen des
Unternehmens in den drei befahrenen Landessprachen.
Gänzlich anders waren die
technischen Anschriften. Es handelte sich hier um einen Wagen und daher
wurden andere Werte erreicht. So war der
Steuerwagen mit lediglich 37
Tonnen deutlich leichter geworden. Zugeladen werden konnte auch hier neun
Tonnen. Grob gerechnet, können wir so das Gewicht der elektrischen
Ausrüstung des
Triebwagens bestimmen, denn im Bereich der mechanischen
Baugruppen gab es kaum Abweichungen.
Der
Triebwagen mit 70 Tonnen
hatte daher eine sehr schöne Verteilung der Gewichte bekommen. Sowohl der
mechanische Teil, als auch die elektrische Ausrüstung machten die Hälfte
des Gewichtes aus. Der
Steuerwagen zeigte mit seinem Gewicht jedoch, dass
die Konstruktion des 25 Meter langen Wagen nicht so schwer war, wie man
meinen konnte, denn die Verstärkungen zum Schutz, waren natürlich auch
hier vorhanden.
Die
Druckluft für die
Bremsen
stammte vom
Kompressor
mit
Lufttrockner
des
Triebwagens und wurde über die
Speiseleitung übertragen. Diese
Druckluft wurde in einer einfachen Leitung zu den im
Führerstand
montierten Bedienelementen geführt. Die pneumatischen Bremsen des
Steuerwagens entsprachen jenen des Triebwagens. Wobei beim Steuerwagen
verzichtete man auf den Einbau einer Schleuderbremse, da dort kein
Antrieb
vorhanden war. Da in den Drehgestellen kein Antrieb verbaut werden musste, konnte man bei den Bremsen eine deutliche Verbesserung vornehmen. So wurden Wellenbremsschei-ben, die auf der Achse montiert wurden, verwendet.
Diese
Scheibenbremsen hatten sich durchgesetzt
und jede
Achse wurde mit zwei Exemplaren ausgerüstet. Damit besass der
Steuerwagen
insgesamt acht
Brems-scheiben. Die
Bremskraft war daher
annährend gleich, wie beim
Triebwagen. Wenn wir die Bremsrechnung für den Steuerwagen durchführen wollen, erkennen wird, dass der Steuer-wagen ein Bremsgewicht von 53 Tonnen bekommen hatte. Da keine vom Gewicht abhängige Verstärkung der Bremskraft vorhanden war, bewegte sich das Brems-verhältnis je nach Besetzung zwischen 143 und 126%.
Damit konnte der
Zug bestehend aus Trieb- und
Steuerwagen nach der
Zugreihe R und der
Bremsreihe 125% verkehren.
Auch hier wurden die
Bremszangen der
Scheibenbremse nur teilweise mit einer
Federspeicherbremse
ergänzt. Lediglich das
Drehgestell beim
Führerstand hatte eine
Federspeicherbremse bei jeder
Bremsscheibe erhalten. Dadurch sank das
damit erreichte Gewicht auf Werte um die zehn Tonnen. Bei der Rechnung
ergab das eine Verhältnis von 23%. Das war wenig, reichte aber in den
flachen
Bahnhöfen aus um den Wagen ausreichend zu sicheren.
Zusammenfassend können wir
feststellen, dass der Zug für seinen Einsatz ausreichende
Bremsen erhalten
hatte. Gigantische Werte, wie man sie heute kennt, waren damals mit den
schweren Fahrzeugen schlicht nicht zu erreichen. Für die vorgesehenen
Geschwindigkeiten von bis zu 140 km/h reichte das
Brems-verhältnis
von 125% auf jeden Fall aus. Das
Stillhaltebremsgewicht reduzierte man, weil Fahrzeuge in
der Regel in
Bahnhöfen abgestellt wurden. Unter dem Drehgestell eins wurde als Ergänzung der Scheibenbremsen noch eine Magnetschienenbremse eingebaut. Diese Bremse wurde hoch aufgehängt und lag daher nicht auf dem Geleise auf.
Für den geplanten Einsatz dieses
Triebzuges reichte eine
Ausführung durchaus. Lediglich bei Fahrzeugen, die im Betrieb mehr als 160
km/h erreichten, sah man damals zwei
Magnetschienenbremsen vor. Wobei
deren Anwendung selten erfolgte.
Zum Einsatz kam diese
Magnetschienenbremse jedoch nur, wenn die
Schnellbremsung aktiviert worden
war. In diesem Fall wurde der Magnet mit Hilfe von
Druckluft schlagartig
auf die
Schienen gedrückt. Durch das Magnetfeld entstanden in den Schienen
Wirbelströme, die zur gewünschten zusätzlichen Verzögerung führten. Hier
muss der
Steuerwagen bei der SOB erwähnt werden, denn bei diesen konnte
die Magnetschienenbremse jederzeit zur Verkürzung des
Bremsweges ausgelöst werden.
Die Merkmale der
Fahrgasteinrichtungen aus dem
Triebwagen fanden sich auch beim
Steuerwagen
wieder. Er hatte jedoch zwei Einstiege und zwei Abteile, die in der Mitte
des Fahrzeugs mit einer Glaswand mit Türe getrennt waren, erhalten. Die
Sitzreihen reihten sich dabei jeweils beidseitig an die
Einstiegstüre an
und sie waren nicht gleich gross ausgeführt worden. Diese Abteile konnten
mit einem Fahrschein in der zweiten
Wagenklasse benutzt werden.
Dank den beiden Abteilen konnte
man je ein Abteil für Raucher und nichtrauchende Fahrgäste einrichten.
Dabei war das erste Abteil mit 40 Sitzplätzen den nicht rauchenden Gästen
vorbehalten und entsprach damit dem
Triebwagen. Das zweite für die Raucher
bestimmte Abteil hatte jedoch lediglich 32 Sitzplätze bekommen. In diesem
Abteil waren bei den Tischchen unter den Fenstern die notwenigen
Aschenbecher eingebaut worden.
Man reduzierte daher bei diesen
Fahrzeugen auf Wunsch der Schweizerischen Bundesbahnen SBB den Anteil für
Raucher. Beim
Steuerwagen fiel das mit acht Sitzen verhältnismässig gering
aus. Nahm man nun auch den
Triebwagen dazu, veränderte sich das
Verhältnis. Nun standen den 32 Sitzen für Raucher, deren 106 Sitze für
nichtrauchende Reise gegenüber. Eine deutliche Reduktion zu Gunsten der
nicht rauchenden Gesellschaft. Im Steuerwagen war zudem ein WC vorhanden. Die dazu erforderliche Kabine montierte man auf der Seite des Personenüberganges. Damit nutzte man diesen Bereich, der wegen dem Übergang nicht mit Sitzplätzen belegt werden konnte.
Die Ausführung
entsprach den vorhandenen Fahrzeugen und daher war auch jetzt ein Modell
der Marke Schienenblick vorhanden. Das WC war jedoch mit einer Klappe
ver-schlossen und „gespült“ wurde mit einem Fussschalter. Eine kleine Waschgelegenheit ergänzte den kleinen, nicht gerade einladend wirkenden Raum. Erhellt wurde das WC durch eine weiss beschichtete Glasscheibe und durch die Deckenbeleuchtung.
So verfügte die kleinste Zugseinheit also nur noch über
ein einzelnes WC, das nahezu in der Mitte des Zuges angeordnet wurde. Dank
der kleinen
Plattform waren die Besucher des WC etwas von den neugierigen
Blicken der Passagiere geschützt.
Gegenüber der WC-Kabine war ein
freier Raum vorhanden. Dieser hatte eine Halterung für Schier erhalten und
konnte daher als zusätzlicher Stauraum für Gepäck genutzt werden. Da
dieser jedoch etwas ungünstig beim
Personenübergang angeordnet wurde,
wurde er im späteren Einsatz nur selten für diesen Zeckt genutzt. Jedoch
musste dieser Bereich auch irgendwie genutzt werden, denn leer stehen
Zonen gab es auch beim
Steuerwagen nicht. Eine Traktionseinrichtung, wie beim Triebwagen gab es bekanntlich nicht, da es sich um einen Wagen handelte. Die Heizung und die Lüftung wurden, wie die Ladung der Batterien, ab der Zugsammelschiene mit Energie versorgt.
Daher war eine
Spannung von 1000
Volt vorhanden. Auch hier waren an den beiden
Stossbalken die entsprechenden Steckdosen und beim
Personenübergang ein
zusätzliches Kabel vorhanden.
Natürlich, waren auch hier die
Beleuchtungen der Abteile und des Fahrzeuges direkt an den
Batterien
angeschlossen. Wir wollen jedoch die Steuerung näher betrachten. Die
Steuerung des
Steuerwagens hatte nicht viel mit dem Wagen selber zu tun.
Vielmehr diente diese der Kommunikation mit dem
Triebwagen. Das galt
selbst für die
Sicherheitssteuerung, denn diese war auf dem Steuerwagen
schlicht nicht vorhanden. Die elektrische Verbindung mit dem Triebwagen erfolgte über das Kabel III der Vielfachsteuerung. Damit wurden die Meldungen des Triebwagens, bezieh-ungsweise die Befehle aus dem Führerstand im Steuerwagen, übertragen.
So verhielt sich die Anzeige der
Spannung in der
Fahrleitung genau gleich, wie beim
Triebwagen.
Unterschiede bei der Bedienung waren daher nicht zu erwarten. Eine andere
Reaktion war auch nicht zu erwarten. Damit auch die Steuerwagen der neuen Pendelzüge NPZ freizügiger eingesetzt werden konnten, wurden auch diese so ausgerüstet, dass sie Triebfahrzeuge mit der Vst IIId fernsteuern konnten.
Da es hier jedoch öfters zu erwarten war, als beim
Triebwagen
wurde der
Steuerwagen dazu leicht angepasst. Das heisst, es mussten alle
Funktionen für den Triebwagen RBe 4/4 und die
Lokomotive
Re 4/4 II
generiert werden. Gerade die Lokomotive war das Problem, denn für diese musste unter 40 km/h eine Beschränkung der Stosskraft auferlegt werden. Damit das mit dem Steuerwagen kein Problem gab, wurde im Führerstand in der Decke ein Umschalter vorgesehen.
Wurde
dieser auf
IIId umgestellt, konnte der
Steuerwagen mit den erwähnten
Triebfahrzeugen problemlos eingesetzt werden. Das Verhalten des
Fahr-schalters entsprach diesen Fahrzeugen. Damit korrekte Anzeigen der Antriebe vorhanden waren, wurde im Führer-tisch ein zusätzliches Instrument verbaut. Dieses zeigte die Ströme an den Fahrmotoren an, wenn mit dem System IIId gefahren wurde.
Daher war der
Führerstand des
Steuerwagens anhand dieses
zusätzlichen
Instrumentes von jenem des
Triebwagens zu unterscheiden. Man
hatte so aber einen freizügigen Steuerwagen erhalten, der ohne grossen
Aufwand an die Vst
IIId angepasst werden konnte.
Zum Schluss fehlt nur noch die
Begründung für den Verzicht auf eine eigene
Sicherheitssteuerung beim
Steuerwagen. Diese wurde über die
Vielfachsteuerung übertragen und war
nicht nötig. Zudem erlaubte sie so, dass der Steuerwagen ohne grosse
Umschaltungen und Handlungen als normaler Wagen in anderen Zügen
eingesetzt werden konnte. Das Fahrzeug galt daher nur als Steuerwagen,
wenn ein
Triebfahrzeug an der Vielfachsteuerung angeschlossen war.
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