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Bei Komfort ist es mit Sitzen längst nicht mehr
getan. Der Reisende wünscht auch Informationen. Zudem wurde in den
vergangenen Jahren sehr viel in die Sicherheit investiert. Die hier
vorgestellten
Triebzüge sollten daher in diesem Bereich auf dem damals
aktuellen Stand sein. Eine Betrachtung dieser Teile drängt sich deshalb
auf. Zudem gab es in diesem Bereich zwischen den beiden Bahnen keinen
grossen Unterschied mehr. Ein wichtiger Punkt bei der Sicherheit bestand darin, dass der Innenraum gut und gleichmässig ausgeleuchtet wurde. Dunkle Ecken sind längst nicht nur romantisch, sie bieten auch Gefahren. Diese mussten
verschwinden. Aber beim
Triebzug gab es noch ein anderes Problem. Die
getönten Scheiben bewirkten, dass weniger Wärme in den Wagen gelangte,
aber das erfolgt auf Kosten der Helligkeit in den Abteilen des Zuges. Aus diesem Grund musste das Licht auch am Tag eingeschaltet sein. Somit ergeben sich jedoch auch Probleme mit den Bedarf bei der Energie, denn diese musste vom Triebzug bereit gestellt werden. Hinzu kam, dass in den Bereichen mit zwei Decks an der Decke nicht genug
Platz für ein mittiges Leuchtband vorhanden war. Daher musste die
Ausleuchtung der Abteile gut durchdacht werden. Die Farben der Wände
halfen dabei. In den längs verlaufenden
Gepäckträgern wurde daher
die
Beleuchtung eingebaut. Die nach der EN Norm 13 272 aufgebaute
Beleuchtung mit Leuchtstoffröhren warf das erzeugte Licht an die Decke.
Von dieser wurde dieses reflektiert und so gestreut im Raum verteilt. Es
entstand so ein gleichmässig und hell erleuchteter Innenraum. Zudem wirkte
diese Ausleuchtung auf den Reisenden nicht blendend, was als angenehm
galt. Bei den Abteilen der ersten
Wagenklasse stellte der
verlegte Teppich ein Problem dar. Dieser schluckte deutlich mehr Licht,
als der glatte Boden in der zweiten Wagenklasse. Um die Ausleuchtung zu
verbessern wurden in den Trägern der Sitze
LED-Lampen verbaut. Diese
sorgten dafür dass der dunkle Boden besser erhellt wurde. Das Abteil in
diesem Bereich wurde daher für den Reisenden einladend erhellt. Neben den erwähnten
Beleuchtungen in den Abteilen gab
es natürlich noch weitere beleuchtete Bereiche des Zuges. So waren alle
Bereiche, die den Fahrgästen zugänglich waren, gut ausgeleuchtet. Die
Einrichtung war zudem so ausgelegt worden, dass bei einer Störung am Zug
eine Notbeleuchtung vorhanden war. Damit war gesichert, dass es im
Triebzug nie wirklich dunkel wurde und man den Weg aus dem Fahrzeug sicher
finden konnte. Ein Punkt bei der Wahl der Leuchtmittel war der
Bedarf bei der Energie. Mit den alten
Glühbirnen wurde viel Wärme erzeugt.
Diese musste an warmen Tagen mit den
Klimaanlagen gekühlt werden, was den
Bedarf bei der
Leistung in diesem Bereich deutlich erhöhte. Die
LED-Lampen
und die Leuchtstoffröhren benötigten weniger Energie, gaben dabei kaum
Wärme ab und sie waren sehr langlebig. Damit waren sie ideal geeignet. Damit sind wir jedoch bereits beim Klima in den
Innenräumen angelangt. Mit einer einfachen
Heizung war es in jenen Jahren
längst nicht mehr getan. Die bei diesem
Triebzug verbauten geschlossenen
Fenster verlangten in diesem Bereich nach wesentlich umfangreicheren
Lösungen. Daher wurde eine
Lüftung benötigt. Diese blies die frische Luft
in den Bereich der Fahrgäste und verhinderte so stickige Zonen im Zug. Die
Lüftung führte die Luft im Bereichen der Decke in
den Innenraum und sie lief dauerhaft. Die dazu benötigten Kanäle konnten
über den Sitzen eingebaut werden. Die Decke wurde in diesem Bereich als
Lochdecke ausgeführt. So gelangte die Luft in den Raum und wurde teilweise
dank thermischen Effekten nach unten zum Boden geführt. Durch die
Reflektion, wurden auch die Sitze von unten mit Luft durchströmt. Während der Heizperiode wurde die Luft der Lüftung auch auf diese Art in die Abteile geblasen, jedoch erfolgte die Erwärmung des Raumes nicht nur über die warme Luft. Sowohl am Boden, als auch an den
Seitenwänden wur-den spezielle Heizelemente eingebaut. Diese
Flächen-heizelemente strahlten die Wärme von unten und von den Seiten ab.
Durch die thermischen Effekte, stieg diese Luft im Abteil hoch. Anschliessend vermischte sie sich mit der von der Lüftung einströmenden Luft und erwärmte den Raum. Der Reisende bemerkte dabei die warme bei den Fenstern aufsteigende Luft. Durch diese Lösung und
die Durchmengung im Innen-raum entstand im Fahrzeug während den kalten
Tagen eine sehr angenehmes Klima, was dem Komfort stei-gerte. Jedoch
bestand so an warmen Tagen die Ge-fahr, dass es im Fahrzeug zu heiss wurde. Zwar konnte mit der Lüftung sehr viel frische Aussen-luft in das Fahrzeug geführt werden. Jedoch reichte diese Kühlung für das damals geltende Klimagefühl der Fahrgäste nicht mehr aus.
Klimaanlagen hatten ihren Siegeszug bereits in Wohnung begonnen und da
wollte niemand in dem Zug zur Arbeit, auf diesen Komfort verzichten. Der
Triebzug wurde daher mit einer Klimaanlage versehen, die im Bereich über
den
Drehgestellen eingebaut wurde. Mit dem
Klimaaggregat wurde die vom Aussenbereich
bezogene Luft vor der Zuführung in die Abteile aufbereitet. Dabei wurde
die Temperatur gesenkt und zu viel Feuchtigkeit entnommen. Gerade das in
der Luft enthaltene Wasser, war ein wichtiger Punkt, denn lag dieser
Anteil sehr hoch, fühlte sich die Luft unangenehm an. Sie kennen das
vielleicht von diesen schwülwarmen Tagen im Jahr, wo es wirklich nicht
angenehm ist. Über die Lüftung wurde die so aufbereitete Luft in die Abteile geblasen. Durch den zuvor beschriebenen Luftstrom in den Abteilen fiel ein kühler Schauer über die Fahrgäste, was diese als angenehm empfanden. Dabei war die Verteilung der Luftströme so ausgelegt
worden, dass im Fahrzeug keine Zugluft bemerkt werden konnte. Ein Pro-blem,
das gerade bei
Klimaanlagen immer wieder in Erscheinung treten konnte. Die so aufgebaute Anlage konnte in der Werkstatt an die Be-dürfnisse angepasst und eingestellt werden. Die Einstellungen erlaubten eine bestimmte Temperatur, aber auch eine Abkühlung um fünf Grad unter die Werte ausserhalb des Fahrzeuges war möglich. Die letzte
Einstellung wurde aus medizinischen Gründen em-pfohlen. Jedoch empfanden
die Fahrgäste das Fahrzeug so bei sehr heissen Tagen als unzureichend
gekühlt. Gerade die Lüftungen der Klimaanlagen können Geräusche er-zeugen. Solche wurden aber auch vom Fahrzeug selber generiert. So strich der Fahrtwind am Kasten entlang und auch das Laufwerk erzeugte Lärm. Dieser wurde, sofern er in den Bereich der Fahrgäste gelangte, als
störend empfunden. Da damals in der Schweiz ein strenges Gesetz zur
Verminderung des Lärms galt, musste auch im Zug dieses Gesetz eingehalten
werden. Im Innenraum wurde daher ein Lärmpegel von 64 – 68
dB(A) erreicht. Diese Werte wurden von den Fahrgästen als sehr ruhig
empfunden. Bei
Höchstgeschwindigkeit wurde der obere Wert erreicht und die
Leute konnten sich auch in einem
Tunnel normal unterhalten. Wobei gerade
bei Tunnel der Lärm von den
Laufwerken an den Wänden reflektiert und
wieder an den Kasten geworfen werden konnte. So stieg die Lautstärke im
Fahrgastraum etwas an.
Es war so ein komfortabler Zug entstanden. Wir müssen
uns nun aber mit der Sicherheit befassen. In den Zügen war es in jenen
Jahren mit dem Einbau einer
Notbremse längst nicht mehr getan. Wurde dabei
in einem der Abteile einer der roten und plombierten Hebel gezogen,
aktivierte sich die
NBA des Zuges. Wie die
Bremse nun reagierte, werden
wir bei der Steuerung des
Triebzuges noch kennen lernen. Auch den bei den Einstiegstüren verbauten Einklemmschutz haben wir bereits kennen gelernt. Der Triebzug hatte jedoch noch weitere Einrichtungen zum Schutz der Reisenden erhalten. So musste die Richtlinie CEN/TS 45545 3 in Bezug auf den Brandschutz erfüllt sein. Gerade in einem Land, wie die Schweiz mit vielen und auch langen
Tunnel,
musste in diesem Bereich viel gemacht werden. Der brennende Zug sollte aus
dem Tunnel fahren können. Die beim Zug verbauten Baustoffe waren vor dem Einbau auf ihre brandhemmenden Eigenschaften geprüft worden. So sollte verhindert werden, dass sich ein Brand schnell ausbreiten konnte. Die Entstehung konnte von technischer Seite her nicht restlos verhindert werden. In der
Vergangenheit hatte sich jedoch auch gezeigt, dass oft die Fahrgäste
selber für das im Fahrzeug entstandene Feuer verantwortlich waren. In jedem Abteil waren an den Wänden Abfalleimer angebracht worden. Diese gab es auch an anderen Orten im Zug. Da im ganzen Fahrzeug ein Rauchverbot galt, konnten achtlos weggeworfene Zigaretten vermieden werden. Aber Reisende waren in diesem Punkt oft nicht so
folgsam, wie sich das die Betreiber erhofften und so konnte in einem
Abfalleimer jederzeit ein Brand entstehen, der dort auch auf leicht
brennbare Stoffe traf. Da gemäss der erwähnten Richtlinie die Ausbreitung
des giftigen Rauches auf ein Fahrzeug beschränkt werden musste, konnten
keine offenen Durchgänge eingebaut werden. Für die sonst benötigte aktive
Bekämpfung des Brandes, wie es sie zum Beispiel bei den
Triebzügen RABe
523 vorhanden war, fehlte hier schlicht der dazu erforderliche Platz.
Daher musste der Rauch eingedämmt werden und dafür waren die Türen
vorgesehen. Die bei den
Personenübergängen eingebauten Türen
hielten nicht nur den etwas höheren Lärmpegel ab. Sie waren als
Brandschutztüren ausgeführt worden. Sie konnten im Falle eines Brandes
verschlossen werden. So beschränkte sich der Rauch nur auf das betroffene
Fahrzeug. Trotzdem bildete dieser immer noch eine Gefahr und es musste
eine Alarmierung eingebaut werden. Dazu war in erster Linie die
NBA des
Zuges zuständig. Für alle andere Situationen, wie zum Beispiel
medizinische Notfälle, musste eine schnelle Alarmierung erfolgen. Aus
diesem Grund wurden im ganzen
Triebzug verteilt Notsprechstellen montiert.
Über diese konnte direkt die
Betriebsführung des
EVU erreicht werden.
Durch die so vorhandene Sprechverbindung konnte die Situation geschildert
werden. Eine direkte
Verbindung zum Lokführer war jedoch nicht möglich, da
dazu die
Notbremse vorgesehen war. Da der Triebzug über eine
Videoüberwachung verfügte,
konnte die Zentrale jedoch auf diese zugreifen und sich mit Livebildern
die Übersicht verschaffen. Die von den Kameras aufgezeichneten Bilder
wurden aber auch für die Abklärung von Straftaten gespeichert. Aus Gründen
des Datenschutzes wurden sie jedoch nach 24 Stunden ohne entsprechende
Massnahmen wieder gelöscht. Es war so ein sehr sicherer Zug entstanden. Zur Information der Reisenden war ein modernes Kundeninformationssystem eingebaut worden. Mit diesem wurden die nächsten Halteorte sowohl akustisch, als auch optisch mitgeteilt. Auf den im ganzen
Zug verteilten Monitoren konn-ten zudem auch Informationen über Anschlüsse
an-gezeigt werden. In diesem Fall erfolgte diese in Echtzeit, so dass auch
geänderte
Verbindungen an-gezeigt werden konnten. Das System steuerte auch die aussen am Fahrzeug eingebauten Anzeigen. Zudem konnten die Innenan-zeigen auch mit speziellen Informationen versehen werden. So wurde im Fall einer Notbremse durch die Steuerung automatisch ein Hinweis erzeugt. Auch wenn durch die
NBA eine
Überbrückung der-selben erfolgte. Der Zug war so ausgesprochen sicher
aufgebaut worden und so sollte im Fahrzeug eine Panik verhindert werden. Auch wenn auf den hier vorgestellten Triebzügen eine identische Anlage verbaut war, konnte sie an die Vorgaben der EVU angepasst werden. So unterschieden sich die Durchsagen bei den
Schweizerischen Bundesbahnen SBB zum Beispiel in den Bereichen der
S-Bahn
Zürich und dem anderen Teil des Netzes. Auch Sonderfahrten konnten mit dem
Kundeninformationssystem ohne grossen Aufwand angezeigt werden. Mit den Anzeigen, den Massnahmen zum Brandschutz und
der
Lüftung entstand so ein
Triebzug, der auf dem aktuellen Stand in
diesem Bereich war. Der Reisende war so gut geschützt und konnte eine
angenehme Fahrt geniessen, auch wenn diese auf den
Nahverkehr ausgelegt
worden war. Doch damit kommen wir auch zum nächsten Kapitel. Ohne eine gut
aufgebaute Traktionsausrüstung haben wir keinen Grund mit dem Triebzug zu
fahren.
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