Steuerung der Lokomotive |
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Die Steuerung der
Lokomotive musste auch hier mit einem von der
Fahrleitung
unabhängigen System erfolgen. Dabei wurden die Eckdaten dieser Netze für
die Steuerung bei den Lokomotiven in der Schweiz schon sehr früh
vereinheitlicht. Daher sind hier keine Neuerungen zu erwarten. Trotzdem
lohnt es sich, wenn wir die Steuerung der Lokomotive und deren Versorgung
etwas genauer ansehen und so die Lokomotive besser kennen lernen.
Für die Steuerung der
Lokomotive stand ein eigenes mit
Gleichstrom
betriebenes
Bordnetz zur Verfügung. Diese Bordnetze hatten sich in den
vergangenen Jahren bewährt und wurden daher beibehalten. Die dabei
verwendete
Spannung
betrug, wie bei allen anderen Lokomotiven der Schweiz 36
Volt.
Daher konnten häufig benötigte Verbrauchsteile auch von den anderen
Lokomotiven übernommen werden, was die Vorhaltung von Ersatzteilen
reduzierte. Gestützt wurde dieses Bordnetz mit den üblichen Bleibatterien. Es kamen die in der Schweiz üblichen Bleibatterien der Bahnen zum Einbau. Diese hatten sich bisher bewährt und waren robust genug, um dem harten Alltag bei den Bahnen gewachsen zu sein.
Die genormten Bauformen der
Batterien
führten dazu, dass überall in der Schweiz passende Er-satzbatterien
verfügbar waren. Ein Punkt, der bei
Lokomotiven jedoch weniger zum Tragen kam. Jede Batterie hatte eine Spannung von 18 Volt be-kommen und verfügte über eine ausreichende Kapazität. Durch zwei in Reihe geschaltete Batter-ien bekam man schliesslich die für die Lokomotive benötigte Spannung von 36 Volt Gleichstrom.
Da diese
Batterien
jedoch ein sehr hohes Gewicht hatten, musste darauf geachtet werden, dass
der Einbau und der Austausch leicht erfolgten und man mit Hebewerkzeugen
arbeiten konnte.
Die
Batterien
wurden deshalb in einem Kasten, der zwischen den
Drehgestellen unter dem Kasten der
Lokomotive angeordnet wurde, montiert. Dabei kam der
Batteriekasten auf der linken Seite der Lokomotive zum Einbau und
verdeckte daher die Luftbehälter. Der Deckel des Kastens war so ausgelegt
worden, dass er beim Wechsel der Batterien als Gleitbahn verwendet werden
konnte. So wurde der Austausch erleichtert.
Die Hebewerkzeuge waren genug weit von der
Lokomotive entfernt. So fand das Personal dazwischen den
notwendigen Platz vor und konnte die
Batterien
dank den Gleitbahnen leicht herausziehen. Beim Einbau, konnten die
Batterien auf den Deckel geschoben werden. Anschliessend konnte das
Hebewerkzeug entfernt werden. Von Hand wurden die Batterien schliesslich
in den Kasten geschoben und angeschlossen. Um die Batterien im Betrieb wieder zu laden und um das Bordnetz bei eingeschalteter Lokomotive zu versorgen, war bei den Lokomotiven bis zur Nummer 189 ein Umformer vorhanden. Bei den restlichen Maschinen kam jedoch ein statisches Batterieladegerät zur Anwendung.
Die Lagdeinrichtungen reichten bei beiden
Lösungen aus, um die
Lokomotive zu steuern und um die
Batterien
wieder zu laden. So war gesichert, dass immer die optimale
Spannung
verfügbar war.
Die Steuerung übernahm die vom Lokführer
erteilten Befehle in die entsprechenden Funktionen um. Dabei gab sie dem
Lokomotivpersonal
teilweise auch die entsprechenden Rückmeldungen. Es gab jedoch auch
Bereiche, die von der Steuerung übernommen wurden und so dafür sorgten,
dass der Lokführer überwacht oder entlastet wurde. Dabei gab es jedoch
zwischen den
Lokomotiven Unterschiede, die beachtet werden müssen.
Eine Neuerung gegenüber den bisherigen
Lokomotiven war die von der Steuerung übernommene Überwachung
der maximalen Werte an den
Fahrmotoren.
Musste der Lokführer bisher die entsprechenden Werte manuell einhalten,
kam nun eine automatische Begrenzung zur Anwendung. Jedoch war diese nicht
mit der
Befehlsgebersteuerung,
wie sie bei den Schweizerischen Bundesbahnen SBB seit den
Triebwagen
RBe 4/4 verwendet
wurde, vergleichbar.
Bei der
Lokomotive der BLS erfolgte keine automatische Begrenzung der
Ströme an den
Fahrmotoren.
Der Lokführer musste daher selber darauf achten, dass die zugelassenen
Werte nicht überschritten wurden. Ab der 27.
Fahrstufe
wurde jedoch eine Überwachung der maximalen
Spannung
an den Fahrmotoren aktiviert. Diese begrenzte die Spannung an den
Fahrmotoren auf einen Wert von 1 150
Volt.
Dazu wurden die Fahrstufen notfalls auch abgeschaltet.
Im Gegensatz zu den
Lokomotiven der Schweizerischen Bundesbahnen SBB wurde auf der
Maschine eine Überwachung der
Handbremse
eingebaut. War diese nicht vollständig gelöst, wurde durch die Steuerung
verhindert, dass die
Trennhüpfer
geschlossen wurden und eine Meldelampe informierte den Lokführer über sein
Missgeschick. Dabei wurde durch einen Endschalter der gelöste Endanschlag
überwacht.
Auch bei der
Rangierbremse
gab es eine Überwachung. War diese bei einer Geschwindigkeit von mehr als
15 km/h mit mehr als 0.4
bar
angelegt, erfolgte die Meldung an den Lokführer mit einer Meldelampe.
Diese Überwachung öffnete jedoch nicht die
Trennhüpfer.
So konnte der Lokführer mit leichtem Anlegen der Rangierbremse auch bei
höheren Geschwindigkeiten ein Schleudern der
Räder
verhindern.
Ein
Schleuderschutz
verhinderte zudem, dass die
Räder
ungehindert drehen konnten. Dieser Schleuderschutz überwachte dabei die
Drehzahlen der einzelnen
Achsen
und griff bei Bedarf auf die Regelung der
Zugkraft
ein. Auch die Begrenzung der
Höchstgeschwindigkeit
erfolgte durch den Schleuderschutz. Dieser schaltete die
Lokomotive bei einer Geschwindigkeit von 154 km/h aus und
verhinderte so, dass weiter beschleunigt werden konnte.
Besonders wichtig war der
Schleuderschutz bei den
Lokomotiven der Baureihe Re 4/4 und den
Lokomotiven Ae 4/4 II mit den Nummern 263 bis 265. Diese wurden im
Gegensatz zu den ersten beiden Maschinen mit den Nummern 261 und 262 mit
einer
Vielfachsteuerung versehen. So war es möglich die Lokomotiven ab
einer anderen Lokomotive und ab dazu hergerichteten
Steuerwagen
fernzusteuern. Somit viel jedoch die Kontrolle durch den Lokführer weg, so
dass der Schleuderschutz benötigt wurde. Bei der Vielfachsteuerung kam ein eigens für diese Lokomotiven entwickeltes System zur Anwendung. Die Signale wurden dabei mit einem Kabel auf die andere Maschine übermittelt.
Diese Kabel konnte in den entsprechenden Steckdosen in der
Front gesteckt
werden. Dabei wurde der Stecker auf die Kontakte gesetzt und schliesslich
mit einem Hebel gegen die Kontakte in der Steckdose gepresst. Der Deckel
verschloss zudem bei Nichtgebrauch die Steckdose. Die Wahl der Vielfachsteuerung überraschte etwas, denn auch bei den Trieb-wagen der BLS kam bereits das bei den Schweizerischen Bundesbahnen SBB verwendete System III zur Anwendung.
Durch die Wahl des eigenen Systems konnten die
Lokomotiven daher nicht mit den bestehenden Fahrzeugen in
Pendelzügen
eingesetzt werden. Es mussten dazu zuerst Anpassungen an den Wagen
vorgenommen werden.
Wie bei den
Lokomotiven
Re 4/4 II der Schweizerischen Bundesbahnen SBB erachtete man bei der
Lokomotive der BLS die hohe
Zugkraft als Problem. Mit der Wahl der eigenen
Vielfachsteuerung wurde daher verhindert, dass die Lokomotive in
Pendelzügen eingereiht werden konnte. Die
Staatsbahn löste dieses Problem,
indem die Vorschriften entsprechend ausgelegt wurden und ein jahrelanges
Verbot erteilt wurde.
Die
Lokomotive wurde mit der
automatischen
Zugsicherung
Integra-Signum ausgerüstet. Diese wurde
mittlerweile auf den normalspurigen Bahnen in der Schweiz angewendet. Bei
der neuen Lokomotive konnte die Zugsicherung, die auf dem neusten Stand
war, die Signale „Warnung“ und „Halt“ auswerten. Damit entsprach diese den
Schweizerischen Bundesbahnen SBB und arbeitete mit dem gleichen
Quittierschalter. Sprach die Zugsicherung an, wurde bei „Warnung“ eine optische und akustische Meldung ausgegeben. Der Lokführer musste diese bestätigen. Tat er das nicht, kam es zur Ausschaltung der Lokomotive und zur Zwangsbremsung.
Bei „Halt“, wurde die
Lokomotive durch die
Haltauswertung sofort ausgeschaltet und die
Zwangsbrems-ung eingeleitet. Zusätzlich
dazu erfolgte eine Meldung mit akustischem Signal und einer rot
leuchtenden Meldelampe. Aktiv war diese Zugsicherung jedoch nur auf der besetzten Lokomotive. Dazu wurde ein Kontakt bei der Zuleitung zum Bremsventil verwendet. War dieser Hahn geschlossen, wurde die Zugsicherung überbrückt.
Das war nötig, wenn die
Lokomotive nicht an
der Spitze verkehrte. Ein Punkt, der beim damals ange-wendeten
Zwischendienst wichtig war und so einfach gelöst wurde. Im Notfall konnte
die
Zugsicherung aber auch ausgeschaltet werden.
Auch für den Lokführer wurde
eine Überwachung auf der
Lokomotive eingebaut. Diese
Sicherheitssteuerung
funktionierte dabei genau gleich, wie bei den Schweizerischen Bundesbahnen
SBB. Daher war es ein passiv arbeitendes System, das mit einem
Pedal am
Boden bedient wurde. Da diese Einrichtung mit den zurückgelegten Weg
arbeitete, was sie auf der Lokomotiven im Stillstand schlicht nicht aktiv.
So war der „Schnellgang“ eine
Funktion der
Sicherheitssteuerung, die aktiviert wurde, wenn das
Pedal
nicht niedergedrückt wurde. Auf den ersten 50 Metern blieb die Einrichtung
noch funktionslos. Nach dieser Distanz wurde eine akustische
Warnung mit
Dauerton ausgegeben. Reagierte der Lokführer nicht darauf, erfolgte nach
weiteren 50 Meter eine
Zwangsbremsung und der
Hauptschalter wurde
ausgeschaltet.
Um eine durch den
Schnellgang
ausgelöste
Zwangsbremsung wieder zurückzustellen, musste der Lokführer
einfach das
Pedal niederdrücken. Dadurch wurde die Zwangsbremse gelöst und
der
Hauptschalter konnte eingeschaltet werden. Diese Funktion musste bis
zur Auslösung einmal am Tag geprüft werden. War diese Prüfung nicht
erfolgreich, galt die Einrichtung als gestört und es mussten spezielle
Bedingungen eingehalten werden.
Da die
Lokomotive sitzend bedient wurde, war eine
Wachsamkeitskontrolle
erforderlich. Diese wurde aktiviert, wenn das
Pedal
gedrückt wurde und sie überwachte den Lokführer. So lange er bestimmte
Handlungen ausführte, war die Kontrolle nicht aktiv. Lies er den Zug
jedoch rollen, kam nach einer Distanz von 1 600 Metern eine
Warnung, die
sich vom Ton her, von der Warnung des
Schnellganges unterschied.
Reagierte der Lokführer nicht darauf, indem er eine
überwachte Handlung ausführte oder den
Schnellgang aktivierte, kam es nach
weiteren 200 Metern zur
Zwangsbremsung und der
Hauptschalter wurde
ausgeschaltet. Diese Massnahmen konnten jedoch während der Fahrt
zurückgestellt werden. So musste der Lokführer einfach den Schnellgang
aktivieren und die Bremsung wurde aufgehoben. Die Lokomotive konnte
anschliessend wieder eingeschaltet werden. Um die Steuerung zu beenden, muss noch die Beleuchtung erwähnt werden. Bei der Lokomotive der BLS kam eine Beleuchtung mit Lampen, die mit 36 Volt betreiben wurden zur Anwendung. Dabei wurden die drei Lampen des Spitzensignals in Form eines A angeordnet.
Die obere Lampe
dieser
Dienstbeleuchtung
kam dabei über den Fenstern im Bereich des
Daches zum Einbau. Während die beiden unteren an der
Frontwand und in der
Türe zum
Führerstand angeordnet waren.
Bei der oberen Lampe der
Beleuchtung kam eine Lösung zum Einbau, wie sie bei den Schweizer-ischen
Bundesbahnen SBB ab der Lokomotive 11 427 der Baureihe
Ae 6/6 angewendet
wurde. Diese Lampe besass ein geschliffenes Glas und konnte sowohl ein
weisses, als auch ein rotes Licht zeigen. Dazu waren in der Lampe zwei
Glühbirnen hintereinander angeordnet worden. Wobei die vordere ein klares
Glas besitzen musste. Unten kamen jedoch zwei runde etwas grössere Scheinwerfer, wie sie bei der BLS verwendet wurden, zum Einbau. Diese konnten im Führerstand mit einer Taste auf Volllicht umgeschaltet werden.
Wobei die Leuchtkraft der
Scheinwerfer nicht besonders gross war. Daher
musste am Tag, damit das Signal deutlich erkannt werden konnte, mit
Fernlicht
gefahren werden. So wurden diese Lampen zum Markenzeichen der Lokomotiven
der BLS.
Damit war es nicht mehr möglich, auch das rote Licht zu
zeigen. Zudem waren keine Halterungen für Vorsteckgläser vorhanden. Aus
diesem Grund wurde über der linken Lampe eine kleinere Lampe eingebaut,
die über ein rotes Licht verfügte. So konnte mit einer Lampe der
erforderliche
Zugschlusssignal signalisiert werden. Jedoch war es nicht möglich,
das Warnsignal der Schweizerischen Bundesbahnen SBB zu zeigen.
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